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Versuchte Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Deutschland in sein Heimaland auszuweisen, datiert von 1922. Am 10. März hatte
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== Empfohlene Zitierweise ==
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Walter Ziegler, Versuchte Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern, publiziert am 11.05.2006 (Aktualisierte
Walter Ziegler, Versuchte Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern, publiziert am 11.05.2006 (Aktualisierte Version 26.11.2018); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Versuchte_Ausweisung_Adolf_Hitlers_aus_Bayern>  ({{CURRENTDAY}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})
Version 26.11.2018); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Versuchte_Ausweisung_Adolf_Hitlers_aus_Bayern>  ({{CURRENTDAY}}.{{CURRENTMONTH}}.{{CURRENTYEAR}})


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ArtikelTitel=Versuchte Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2024, 11:19 Uhr

Adolf Hitler, 1925. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-1768)
Franz Schweyer, um 1922. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-3587)

von Walter Ziegler

Adolf Hitler (NSDAP, 1889-1945, Reichskanzler 1933-1945) vor seiner Machtübernahme als straffällig gewordenen oder politisch unliebsamen Österreicher aus Deutschland auszuweisen – dies erscheint in der Rückschau als faszinierende Idee, weil dadurch vielleicht seine Wirkungsmöglichkeit beendet oder schwer beeinträchtigt worden wäre. Die wenigen konkreten Versuche von 1922 bis 1924 zeigen jedoch, dass dies unter den damaligen Umständen faktisch nicht möglich war.

Erster Versuch 1922

Die erste Überlegung, den in Braunau (Oberösterreich) geborenen Adolf Hitler (NSDAP, 1889-1945, Reichskanzler 1933-1945) als unerwünschten Ausländer aus Deutschland in sein Heimaland auszuweisen, datiert von 1922. Am 10. März hatte der Abgeordnete und bekannte Revolutionsführer Ernst Niekisch (USPD, 1889-1967) im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags Hitler als eines der "beunruhigsten" Elemente in Bayern bezeichnet, der aber immer noch nicht ausgewiesen sei. Der damalige bayerische Innenminister Franz Schweyer (BVP, 1868-1935, Innenminister 1921-1924) erklärte, man erwäge die Ausweisung, doch habe Hitler noch eine Gefängnisstrafe abzusitzen (am 12. 1. 1922 wegen Landfriedensbruch zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt: in Stadelheim nur vom 26. 6. bis 27. 7., auf Bewährung entlassen); dann werde man weitersehen (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Landtag 14720, Sitzung vom 10. März, 8f).  Daran knüpft sich bis heute eine Kontroverse, weil Niekisch in seinen Memoiren 1958 behauptete, in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden bei Schweyer kurz darauf habe sich allein Erhard Auer (SPD, 1874-1945) gegen eine Ausweisung gestellt, da dies undemokratisch und Hitler nur eine komische Figur sei (Niekisch, Leben, 109). Dies ist jedoch sehr zu bezweifeln, da Schweyer im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Hitlerputsch 1927 vor allem der rechtsgerichteten Presse und der damals geteilten Meinung in der Regierung die Schuld daran gab, mittlerweile auch der intensive Kampf Auers gegen Hitler und seine Auftritte im einzelnen nachgewiesen ist (Schmalzl, Auer, 458-466). Hitler selbst bezeichnete sich am 10. April 1922 (in Bezug auf eine Mahnung von Ministerpräsident Hugo Graf von Lerchenfeld (1871-1944) im Landtag am 5. April an den Führer der Nationalsozialisten, seine Hetze einzustellen und das Gastrecht nicht zu missbrauchen) im Völkischen Beobachter in einer von Beleidigungen strotzenden "Antwort" als wirklichen Deutschen, wobei er neben seinem bayernnahen Geburtsort, seiner Zeit in Passau und nun in München und seinem Kriegsdienst vor allem auf ein größeres Deutschland des Blutes und der Würde verwies, das künftig ihm ein Staatsbürgerrecht zuweisen würde, das nicht aus den Händen "jüdischer Staatskommissare" komme (Jäckel/Kuhn, Hitler, 601).

Ausweisung als Strafe für den Hochverrat?

Die Ausweisungsfrage blieb in der Diskussion. So gab es etwa im Frühjahr 1923 einen Vorstoß der USPD-Frauenrechtlerinnen Anita Augspurg (USPD, 1857-1943) und Lida Heymann (USPD, 1868-1943) sowie der BVP-Abgeordneten Ellen Ammann (1870-1932) beim Innenminister auf Ausweisung Hitlers (Düren, Minister 41). Entscheidend virulent wurde die Frage dann durch die Verurteilung Hitlers wegen Hochverrats im Hitlerprozess 1924. Paragraph 9 Absatz 2 des Reichsgesetzes zum Schutz der Republik (21. Juli 1922) schrieb die Ausweisung von Ausländern in einem solchen Fall zwingend vor. Allerdings hatte der seit September 1923 amtierende bayerische Generalstaatskommissar Gustav von Kahr (BVP, 1862-1934) angesichts des Konfliktes mit Berlin durch Erlass vom 29. September 1923 den Vollzug dieses Gesetzes, das als sozialistenfreundlich galt, vorläufig eingestellt und Polizei- und Strafverfolgungsbehörden jede Mitwirkung dabei verboten. Deshalb stellte der Erste Staatsanwalt im Hitlerprozess auch keinen Ausweisungsantrag, erwartete jedoch Überlegungen dazu vom Gericht, das der Anweisung Gustav von Kahrs formell nicht unterlag (Gritschneder, Bewährungsfrist, 56 f.). Das auf den Hitlersympathisanten Georg Neithardt (1871-1941), den Vorsitzenden des Volksgerichts, zurückgehende Urteil vom 1. April 1924 lehnte jedoch eine Ausweisung ab, da Hitler deutsch denke und fühle, viereinhalb Jahre freiwillig im deutschen Heer Soldat gewesen und dabei verwundet worden sei; deshalb sei der Paragraph seinem Sinn und Zweck nach hier nicht anwendbar.

Österreich verhindert 1924 die Ausweisung

So blieb nur die Möglichkeit, Hitler auf dem Verwaltungsweg abzuschieben. Das war auch ohne Gerichtsurteil fremdenpolizeilich möglich, etwa bei politisch unerwünschter Agitation. Ministerpräsident Eugen von Knilling (1865-1927) und die bayerische Polizei erwogen deshalb im Falle eines Freispruchs beim Prozess die Ausweisung. Eine Anfrage an die österreichische Polizei in Linz wurde, da Hitler Österreicher sei, zustimmend beantwortet.

Nach Hitlers Verurteilung brachte die drohende Freilassung auf Bewährung (20. Dezember 1924) die nächste Initiative. Doch wurde nun der bayerische Wunsch durch eine Feststellung aus Wien konterkariert, eine Übernahme sei nicht möglich, da Hitlers österreichische Staatsbürgerschaft zweifelhaft sei. Bundeskanzler Ignaz Seipel (1876-1932) wollte aus innen- und außenpolitischen Besorgnissen den Agitator nicht im Land haben und argumentierte, Hitler sei durch den Heeresdienst 1914/18 Deutscher geworden. Obwohl man in München im Oktober 1924 in einer ausführlichen rechtlichen Analyse dartun konnte, dass Österreich stets im deutschen Heer kämpfende österreichische Staatsbürger als solche anerkannt habe, beharrte Seipel auf seinem Standpunkt.

1925: Hitler wird Staatenloser

Hitler, der sich durch eine mögliche Ausweisung ganz besonders bedroht fühlte, setzte diesen Überlegungen geschickt einen Schlusspunkt, indem er 1925 förmlich um die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband ansuchte, was ihm am 30. April 1925 gewährt wurde. Einen Staatenlosen abzuschieben war noch schwieriger, da ein verpflichtetes Aufnahmeland fehlte. Allerdings gab es seit dem 19. Jahrhundert auch dazu Vereinbarungen mit Österreich, weshalb in München weitere Überlegungen angestellt wurden. Doch stand jetzt im Vordergrund der Wunsch, die Angelegenheit endlich ruhen zu lassen. Der österreichische Generalkonsul in München, Otto Günther (1884-1970), berichtete, dass man Hitler nun als ungefährlich betrachte, dagegen die Regierung Heinrich Held fest im Sattel sitze: "Hitler auszuweisen", mit der Gefahr, dass er gewaltsam zurückgebracht werde, "hieße ihn zum Martyrer stempeln...". Sollte Hitler wieder aktiv werden, könne man seine Bewährung streichen (22. Dezember 1924: Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich 1918-1938, Band 5, München 2002, 296). Damit waren die Initiativen zur Ausweisung Hitlers aus Deutschland beendet.

Dokumente

Literatur

  • Peter Christoph Düren, Minister und Märtyrer. Der bayerische Innenminister Franz Xaver Schweyer (1868-1935), Augsburg 2015.
  • Otto Gritschneder, Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H. Der Hitler-Putsch und die bayerische Justiz, München 1990.
  • Otto Gritschneder, Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt, München 2001.
  • Peter Claus Hartmann, Der katholische Kampf und Widerstand gegen den Nationalsozialismus in München (1922-1945), in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 80 (2017), 245-290.
  • Ernst Niekisch, Gewagtes Leben. Begegnungen und Begebnisse, Köln 1958.
  • Othmar Plöckinger, Geschichte eines Buches: Adolf Hitlers "Mein Kampf" 1922-1945, München 2006, besonders 56 ff. [Auswirkungen der Ausweisungsbemühungen auf die Entstehungsgeschichte von Mein Kampf]
  • Markus Schmalzl, Erhard Auer. Wegbereiter der parlamentarischen Demokratie in Bayern, Kallmünz 2013.

Quellen

  • Lothar Gruchmann u. a. (Hg.), Der Hitler-Prozess 1924 (Hitler. Reden, Schriften, Anordnungen Februar 1925 bis Januar 1933. Ergänzungsband). 4 Bände, München 1997-1999.
  • Eberhard Jäckel/Axel Kuhn (Hg.), Hitler. Sämtliche Aufzeichnungen 1905-1924, Stuttgart 1980.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Abschiebung Hitlers, Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern

Empfohlene Zitierweise

Walter Ziegler, Versuchte Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern, publiziert am 11.05.2006 (Aktualisierte Version 26.11.2018); in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Versuchte_Ausweisung_Adolf_Hitlers_aus_Bayern> (1.11.2024)