Währungsreform, 1923/24
Aus Historisches Lexikon Bayerns
Die Hyperinflation des Jahres 1923 endete am 15. November 1923 mit der Ausgabe der Rentenmark. Zur Sicherung dieser Übergangswährung war eine unabhängige "Deutsche Rentenbank" geschaffen worden, der 3,2 Mrd. Rentenmark zu Verfügung standen, theoretisch gedeckt durch eine Hypothek auf das deutsche Gewerbe und die deutsche Landwirtschaft. Gleichzeitig beendete die Reichsbank die Ausgabe neuer Schuldtitel, die öffentlichen Haushalte wurden durch Ausgabendisziplin und Steuererhöhungen konsolidiert. Nachdem die Rentenmark tatsächlich stabil blieb, wurden sie und die weiterhin umlaufenden Markscheine 1924/25 in die Reichsmark umgetauscht.
Theoretische Anforderungen an die Währungsreform 1923/24
Mit der Hyperinflation von 1922 bis 1923 war das inländische sowie das ausländische Vertrauen in die (Papier-)Mark-Währung ruiniert. Die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Geldwesens musste die rasante Umschlagshäufigkeit des Geldes brechen und durch eine glaubwürdige Wertdeckung "garantieren", dass das neue Geld knapp war, also nicht durch die Druckerpresse vermehrt werden konnte.
Konstruktionsidee der Währungsreform
Am 15. Oktober 1923 wurde die "Deutsche Rentenbank" als vom Staat unabhängiges, öffentlich rechtliches Kreditinstitut gegründet und mit einem Grundkapital von 3,2 Mrd. Rentenmark ausgestattet. Gedeckt wurde dieses Grundkapital mit einer Grundschuld, für die das gesamte deutsche Gewerbe sowie die deutsche Landwirtschaft mit jeweils 1,6 Mrd. Rentenmark hafteten. Die Deckung dieser mit 6 % verzinslichen Schuldverschreibungen bestand aus nicht vermehrbaren Sachwerten wie der Leistungskraft der Gewerbevermögen und landwirtschaftlichem Grund und Boden. Auf Basis dieser Schuldverschreibungen, die also 3,2 Mrd. Rentenmark entsprachen, stellte die Deutsche Rentenbank Rentenbriefe aus.
Das vorläufige neue Geld: Rentenbankscheine
Als neues Geld wurden dann am 15. November 1923 auf Rentenmark lautende Rentenbankscheine emittiert; gleichzeitig wurden keine kurzfristigen staatlichen Schuldtitel mehr diskontiert. Seit diesem Datum kursierten zwei Währungen gleichzeitig - die Rentenkmark und die Papiermark.
Dabei galten folgende Wertverhältnisse: Eine Rentenmark entsprach 0,35842 Gramm Feingold. Da der Wechselkurs zu einem US-Dollar 4,2 Billionen (Papier-)Mark betrug und festgelegt wurde, dass 1 Billion (Papier-)Mark einer Rentenmark entsprach, ergab sich zum US-Dollar die Vorkriegsparität von 4,2 Rentenmark pro US-Dollar.
Jedoch kursierte die Rentenmark als provisorische neue Währung nur im Inland, war also nicht konvertibel. Zudem waren die Rentenbankscheine kein gesetzliches Zahlungsmittel, hatten aber die gleiche Funktion, da sie von allen öffentlichen Kassen angenommen werden mussten. Die Knappheit des neuen Geldes wurde auch dadurch unterstrichen, dass die Rentenbank von der Geldmenge von den 3,2 Mrd. Rentenmark lediglich je 1,2 Mrd. Rentenmark ausgab bzw. dem Staat als zinslosen Kredit eingeräumte, während 0,8 Mrd. Rentenbankscheine als Reserve bei der Rentenbank blieben.
Gleichzeitig lief noch die Papiermark um, wobei nun ein stabiles Wertverhältnis galt - 1 Billion Papiermark entsprach 1 Rentenmark. Neben weiterhin verwendetem Notgeld gab die Reichsbank noch Anfang 1924 als Übergangslösung Papiermark mit hohen Nominalwerten zwischen 5 bis 100 Billionen Mark aus.
Die endgültige Währungsreform: Reichsmark
Mit Ausgabe der Rentenbankscheine begann die für den Erfolg der Währungsreform wichtige Änderung der Wirtschaftspolitik: Die riesige Staatsverschuldung wurde durch drastische Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen konsolidiert. Diese Ordnung der Reichsfinanzen ging mit einer strikten Politik der sehr knappen Geldmenge einher. Die neue, provisorische Währung stabilisierte sich schnell. Das Bankgesetz vom 30. August 1924 regelte das Währungssystem mit der Einführung der Reichsmark endgültig.
Das neue, nun auch gesetzliche Zahlungsmittel Reichsmark hatte folgende Umrechnungsrelation: Eine Reichsmark entsprach einer Rentenmark, diese wiederum entsprach 0,35842 Gramm Feingold beziehungsweise einer Billion (Papier-)Mark. Der Geldumtausch in Reichsmark ging bis zum 5. Juli 1925; bis dahin zirkulierten in Deutschland also beide Währungen - Reichs- und Rentenmark - nebeneinander. Die letzten Papiermarkscheine wurden im Frühjahr 1925 außer Kurs gesetzt.
Die Reichsbank erhielt nun ihre volle Souveränität zurück, jedoch mussten die neuen Reichsbanknoten mindestens zu 40 % in Gold oder Devisen gedeckt sein, der Rest der Deckung konnte in guten Handelswechseln erfolgen. Bei dieser Form der Goldkernwährung benötigte die Reichsbank also ausreichende Gold- und Devisenreserven, auch damit bei freien Wechselkursen der Außenwert der Reichsmark stabil gehalten werden konnte. Denn im Gegensatz zur Rentenmark als reine Binnenwährung war die Reichsmark konvertierbar, um wieder einen störungsfreien Außenhandel zu ermöglichen.
Bewertung der Währungsreform
Neben den konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der konsequenten Stabilisierung der Staatsfinanzen und der restriktiven Geldpolitik der Deutschen Rentenbank war für den Erfolg der Rentenmark ein gerüttelt Maß an Psychologie ausschlaggebend: Der Begriff der "Rente" war mit einer "Sicherheit" konnotiert, die durch die Deckung der Rentenmark durch nicht beliebig vermehrbares Gewerbekapital sowie Grund und Boden unterlegt war. Diese "sichere Deckung" wäre jedoch faktisch niemals einlösbar gewesen. Die Einführung der nicht konvertiblen Rentenmark als Zwischenschritt vor der endgültigen Einführung der Reichsmark als konvertibles, gesetzliches Zahlungsmittel hatte aber noch eine weitere psychologische Bedeutung: Wäre die Einführung der Rentenmark missglückt und die Währung im Wert nicht stabil geblieben, dann hätte dies sowohl im In- als auch im Ausland äußerst negativ dahingehend gewirkt, dass die deutschen Währungsprobleme generell nicht mehr in den Griff zu bekommen waren.
Literatur
- Fritz Blaich, Der Schwarze Freitag. Inflation und Wirtschaftskrise, München 3. Auflage 1994.
- Claus-Dieter Krohn, Stabilisierung und ökonomische Interessen. Die Finanzpolitik des Deutschen Reiches 1923-1927, Düsseldorf 1974.
- Karl-Bernhard Netzband/Hans Peter Widmaier, Währungs- und Finanzpolitik der Ära Luther 1923-1925, Basel/Tübingen 1964.
- Rudolf Stucken, Deutsche Geld- und Kreditpolitik 1914 bis 1963, Tübingen 1964.
Weiterführende Recherche
Externe Links
Empfohlene Zitierweise
Helmut Braun, Währungsreform, 1923/24, publiziert am 08.11.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Währungsreform,_1923/24> (5.12.2024)