• Versionsgeschichte

Gnotschaften

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Johannes Lang

Als Gnotschaften wurden in der Fürstpropstei Berchtesgaden seit dem 15. Jahrhundert die gemeinschaftlichen Zusammenschlüsse von Einzelgehöften zu größeren Siedlungseinheiten bezeichnet. Der Begriff ist eng mit jener der "Genossenschaft" verwandt, wie man sie auch im alemannischen Kulturraum findet. Neben der Organisation gemeindlicher Aufgaben und Pflichten bildete die Gnotschaft für die Bauern eine Interessensvertretung und für die Landesherrschaft eine administrative Ebene. Unterteilt in Gnotschaftsbezirke, die ihrerseits durch so genannte Gnotschafter repräsentiert wurden, gelang eine gewisse Beteiligung an hoheitlichen Agenden. Auch die Landschaft setzte sich aus Vertretern der Gnotschaften zusammen.

Entstehung und Namensherkunft

Gnotschaften der Fürstpropstei Berchtesgaden. Bearbeitung von Johannes Lang, Kartenausschnitt aus der Landkarte von 1628. (Universitätsbibliothek Basel, Kartenslg Mappe 246:84 lizensiert als Public Domain Mark 1.0)

Mit Ausnahme der beiden Marktorte Berchtesgaden und Schellenberg (beide Lkr. Berchtesgadener Land) bestand das besiedelte Gebiet der Fürstpropstei Berchtesgaden ursprünglich überwiegend aus Einzelgehöften, die bis heute zumeist "Lehen" genannt werden. Während sich dörfliche Strukturen nur vereinzelt im Bereich von Gotteshäusern entwickelten (außerhalb der Märkte war dies zunächst nur St. Sebastian in Ramsau, Lkr. Berchtesgadener Land) und Hofgruppen (Weiler) kaum bestanden, befanden sich die für die Region typischen Einödhöfe üblicherweise inmitten ihrer vermarkten und zu bewirtschaftenden Feld- Wiesen- und Waldgründe. Diese lagen verstreut sowohl in den Tälern als auch auf den Höhenzügen des gebirgigen Landes. Mehrere topographisch zusammengehörende Lehen bildeten eine Gnotschaft.

Ihre erstmalige urkundliche Erwähnung findet die "gnottschaft" im Jahre 1430; wenig später folgen die Nennungen "genoschaft", "gnoschaft" und "gnosschaft", worin das mittelhochdeutsche Wort "genôȥschaft" (= Gemeinschaft bzw. Standesgemeinschaft, Teilhaberschaft; Genossenschaft) zu erkennen ist. Eine lateinische Entsprechung ist das Wort "consortium".  Ähnliche Begriffsverwendungen sind überwiegend aus dem alemannischen Kulturraum überliefert, so etwa aus dem Schweizer Kanton St. Gallen ("Genossame", 14. Jh.). Zu den bekannten Beispielen gehört die Schweizer "Eydgnoschaft" (15. Jh.). Im Tiroler Vinschgau wird für das frühe 15. Jh. eine "Genonschaft" erwähnt.

Während vergleichbare in der Nachbarschaft der Fürstpropstei zu findende Einteilungen als "Obmannschaften" (Bayern), "Viertel" (Salzburg), "Rotten" (Tirol, Schwaben), "Zechen" (Salzburg) oder "Riegate" (Tirol) bezeichnet wurden, erscheint der Begriff der Gnotschaft in der weiteren Umgebung singulär. Diese auffällige namentliche Unterscheidung deutet wohl darauf hin, dass der Zusammenschluss der Gehöfte nicht auf obrigkeitliche Weisung hin, sondern auf der Grundlage genossenschaftlicher Eigeninitiativen erfolgte. Dagegen sind Begriffe wie "Viertel", "Rotte", "Zeche" oder "Riegat" Kennzeichen einer Herrschaftsdiktion und mit bestimmten ursprünglichen Verwaltungsfunktionen verbunden (z.B. die "Zeche" als Kassen- und Vermögensverwaltung).

Aufgaben und Organisation

Die Gnotschaft Ramsau, Lithographie von Gustav Kraus, ca. 1830. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Sinn und Zweck der Gnotschaften waren im Spätmittelalter die gemeinschaftliche Nutzung von Wald und Weide sowie gemeinsame Pflichten, wie etwa der Weg- und Brückenbau oder die Armenfürsorge, nicht zuletzt die mündliche Verbreitung von amtlichen Bekanntmachungen. Da sie sich über die besiedelten Teile des Landes beinahe flächendeckend erstreckten, stellten die Gnotschaften nach außen hin Interessensvertretungen für die bäuerliche Bevölkerung dar, dienten der Herrschaft aber auch als Informationsquelle, wenn es beispielsweise vor der Landschaftsversammlung um Benennung von Missständen ging. Daneben bot sich die Einteilung des Landes in Gnotschaften auch für die obrigkeitliche Administration an, z.B. bei der Steuereinhebung. Wenn auch die Gnotschaften ihrem Wesen nach nicht als Brauchgemeinschaften anzusehen sind, so generierte sich daraus im Laufe der Jahrhunderte doch eine gemeinsame Brauchtums- und Festkultur.

Der Landbrief von 1377, der den Bauern des Landes Berchtesgaden den Erwerb ihrer Lehen zu Erbrecht ermöglichte und damit einen Anreiz zur generationenübergreifenden Bewirtschaftung der Stiftsgüter schuf, dürfte für die Entstehung der Gnotschaften von entscheidender Bedeutung gewesen sein. Die erstmalige Nennung einer Berchtesgadener Gnotschaft – jene von Au – datiert in das Jahr 1430. In einem Steuerbuch von 1456 werden acht Gnotschaften erwähnt: Au, Bischofswiesen, Ettenberg, Gern, Ramsau, Salzberg, Scheffau und Schönau.

Schon damals waren die Gnotschaften, deren Zahl im Laufe der Zeit weitgehend konstant blieb, in einzelne Gnotschaftsbezirke unterteilt, die ihrerseits auf Grund einer dynamischen Siedlungstätigkeit immer wieder Veränderungen unterworfen waren. Den einzelnen Bezirken stand je ein "Gnotschafter" vor, der den Reihen der Bauern entstammte und einmal jährlich in einem festen Turnus der Häuser wechselte. Einer Gnotschaft standen folglich mehrere Gnotschafter vor. Wegen Ihrer Tätigkeit und des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes genossen sie bestimmte steuerliche Freiheiten und erhielten Salzdeputate. Im Jahre 1698 werden für die acht Gnotschaften insgesamt 32 Gnotschafter urkundlich genannt. Weder die Gnotschaften noch deren unterteilte Gnotschaftsbezirke bildeten rechtsfähige Körperschaften; dennoch wirkten die Gnotschafter bei der Abfassung der Steuerrollen beim Landgericht, beim Einsammeln von Steuergeldern sowie bei der Aufsicht über gemeindliche Waldungen mit. Die Einrichtung der Gnotschaft trug dazu bei, dass die bäuerliche Bevölkerung obrigkeitlich als "Landschaft" wahrgenommen wurde, bei Landschaftsversammlungen oder Landrechtstagen Gehör fand und mit je einem Bevollmächtigten der acht Gnotschaften im Ausschuss der "Land- und Bürgerschaft" vertreten war. Diese Repräsentanten durften mit den für die Gnotschaftsbezirke zuständigen Gnotschaftern nicht identisch sein, da man möglicherweise Interessenskonflikte fürchtete; sie wurden entweder gewählt oder aus einem Dreier- bzw. Zweiervorschlag von der Obrigkeit ausgewählt, bevor deren eidliche Verpflichtung erfolgte.

Nachfolger

Die korporative Wirkung der Gnotschaften kam nach der Säkularisation der Fürstpropstei Berchtesgaden zum Tragen, als in Folge der Gemeindebildung 1818 die einzelnen Gnotschaften zu politischen Gemeinden erhoben wurden. Lediglich aus einem Zusammenschluss einzelner Gnotschaftsbezirke bildeten sich die Gemeinden Königssee und Landschellenberg.

Franz Englert (1823-1895) wies 1852 für diese Gemeinden folgende Gnotschaftsbezirke aus, die von ihm allerdings fälschlich als Gnotschaften angesprochen wurden.

Gemeinde Gnotschaften
Au Unterau, Oberau, Resten
Bischofswiesen Stanggaß, Bischofswiesen, Winkl, Loipl, Strub, Engedey
Gern Vordergern, Hintergern, Obergern
Ettenberg    Ettenberg (Vorder- u. Hinterettenberg; nicht bei Englert [1852] erw.)
Königssee Faselsberg, Königssee, Schwöb
Ramsau Au, Schwarzeck, Taubensee, Antenbichl
Salzberg Untersalzberg I+II, Obersalzberg, Metzenleiten, Anzenbach, Mitterbach
Landschellenberg Götschen, Unterstein, Schneefelden
Scheffau Scheffau, Oberstein
Schönau Oberschönau I+II, Unterschönau I+II, Hinterschönau

Seit dem 19. Jahrhundert hat sich eine Begriffseinengung durchgesetzt, wonach eigentlich der ehemalige Gnotschaftsbezirk gemeint ist, wenn heute landläufig von der Gnotschaft gesprochen wird.

Durch inzwischen erfolgte Eingemeindungen sowie die Gebietsreform sind die meisten der ehemaligen Gnotschaften nur mehr als Gemarkungen bekannt. Lediglich die Gemeinden Bischofswiesen und Ramsau (beide Lkr. Berchtesgadener Land) lassen sich in ihrem Umfang unverändert auf die im 14./15. Jahrhundert entstandenen Gnotschaften zurückführen.  

Archivüberlieferung

Zu den Berchtesgadener Gnotschaften existiert kein expliziter Überlieferungsbestand, weshalb Hinweise darauf in einzelnen Archivalien auftauchen. Das maßgebliche Schrifttum dazu liegt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie im Staatsarchiv München, ein geringerer Teil im Salzburger Landesarchiv.

Literatur

  • Dieter Albrecht, Fürstpropstei Berchtesgaden (Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 47), München 1954.
  • Dieter Albrecht, Die Fürstpropstei Berchtesgaden, in: Handbuch der bayerischen Geschichte. 3. Band, 1. Teilband, Geschichte der Oberpfalz und des bayerischen Reichskreises bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1994, 286-302.
  • Walter Brugger u.a. (Hg.), Geschichte von Berchtesgaden. Stift – Markt – Land. Bd. 1-3, Berchtesgaden 1991-2002.
  • Ludwig Gehring, Berchtesgadener Vergangenheit, Berchtesgaden 1906.
  • A. Helm (= Pseud. Eugen Fischer), Archiv des Berchtesgadener Landes. Bd. 1-2, Berchtesgaden 1929-1930.
  • Peter Kissling, "Gute Policey" im Berchtesgadener Land. Rechtsentwicklung und Verwaltung zwischen Landschaft und Obrigkeit 1377 bis 1803 (Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt a. Main 1999.
  • Hans Mauersberg, Bevölkerungs- und Sozialgeschichte des Berchtesgadener Landes (Studien zur Volkskörperforschung 4), Hannover 1939.
  • Sigmund Riezler, Die Orts-, Wasser- und Bergnamen des Berchtesgadener Landes, in: Festgabe für Gerold Meyer von Knonau, Zürich 1913, 93-163.

Quellen

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Hier alternative Titel für die Suchfunktion eintragen!

Empfohlene Zitierweise

Johannes Lang, Gnotschaften, publiziert am 12.05.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Gnotschaften> (28.03.2024)