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Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Martin Otto

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA; bis 1998 Deutsches Patentamt) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (§ 26 PatG). Nach eigenen Angaben ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und das fünftgrößte nationale Patentamt weltweit. Seit seiner Einrichtung im Jahre 1949 hat es seinen Sitz in München. Vorgängerbehörde war bis 1945 das Reichspatentamt in Berlin. Es ist Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Unter anderem ist es für die Erteilung von nationalen Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Darüber hinaus führt es gesetzlich vorgeschriebene Register und gibt amtliche Druckschriften heraus.

Vorgeschichte und bayerisches Patentrecht

Mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. 1877, 501) wurde für das gesamte Deutsche Reich ein einheitliches Patentrecht eingeführt. Dies machte die Gründung einer zentralen Patentbehörde erforderlich. § 13 des Gesetzes gab dem "Patentamt" die alleinige Zuständigkeit für die "Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit und die Zurücknahme der Patente". Daran hat sich im Grundsatz bis heute nichts geändert. Als Sitz der Behörde wurde ebenfalls in § 13 Berlin bestimmt. Zum 1. Juli 1877 wurde in Berlin das Kaiserliche Patentamt als zentrale Reichsbehörde errichtet. Im Zuge der "Inneren Reichsgründung" wurde hier, trotz einer zunächst patentfeindlichen Haltung des Reichskanzlers Otto von Bismarck (reg. 1871-1890), eine Zentralbehörde mit einer Reichseigenverwaltung geschaffen. Die Reichsverfassung von 1871 hatte noch föderalistisch eine starke Reichsbürokratie zu vermeiden gesucht.

Im rechtsrheinischen Bayern hatte bis dahin keine vergleichbare Behörde bestanden. Das nach französischem Vorbild entstandene bayerische Gewerbegesetz von 1825 hatte lediglich Gewerbeprivilegien von 15-jähriger Dauer vorgesehen; Voraussetzungen waren Neuheit, Gemeinnützigkeit und Eigentümlichkeit. Die letztgenannte Voraussetzung war in Wissenschaft und Schrifttum nicht hinreichend bestimmt. Teilweise wurde hier lediglich ein Synonym für Neuheit gesehen, die sprachliche Tautologie hätte dann allenfalls deklaratorische Bedeutung besessen. Teilweise wurde in der Eigentümlichkeit auch ein funktionaler Vorläufer der Erfindungshöhe (Mindestanforderung an eine schöpferische Leistung) gesehen.

Ein Anspruch auf das Privileg bestand nicht. Allerdings befand sich Bayern unter den Staaten des Deutschen Bundes, in denen die meisten Erfinderprivilegien erteilt wurden. In Bayern links des Rheins (Rheinkreis/Regierungsbezirk Pfalz) galt das französische Patentgesetz von 1791 fort; patenterteilende Behörde war die Königliche Regierung in Speyer (Kammer des Innern). Auch im rechtsrheinischen Bayern bestand die Zuständigkeit der Kreisregierungen. Praktisch hatte sich im gesamten Bayern eine verhältnismäßig einheitliche Praxis der Privilegienerteilung herausgebildet. Eine Vorprüfung der Erfindungshöhe und der Neuigkeit bestand nicht; es galt das Anmeldeverfahren nach französischem Vorbild.

Kaiserliches Patentamt und Reichspatentamt

Die erste Patentschrift erteilte das Kaiserliche Patentamt am 27. November 1877 dem Nürnberger Farbenfabrikanten und Inhaber der "Nürnberger Ultramarinfabrik" Johann Zeltner (1805-1882) für das "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe", Deckblatt des ersten deutschen Reichspatents. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Das zentrale Kaiserliche Patentamt, das seit 1905 ein von den Architekten Hermann Solf (1856-1909) und Franz Wichards (1856-1919) eigens zu diesem Zweck erbautes Gebäude am Landwehrkanal in Berlin (Gitschiner Straße) besaß, führte durch den deutlich verbesserten Patentschutz mit einem umfangreichen Prüfverfahren und der Erfordernis der Neuigkeit und einer bestimmten Erfindungshöhe zu einem großen Anstieg der Patentanmeldungen, auch aus Bayern. Durch das Gesetz über der Markenschutz vom 1. Mai 1875 und erneut durch das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 erhielt das Patentamt als weitere Zuständigkeit die Eintragung von Warenzeichen (Wort- und Bildmarken) und die Führung eines entsprechenden Registers (erste Markeneintragung am 16. Oktober 1894).

Mit dem Ende der Monarchie wurde die Behörde ab dem 24. März 1919 als Reichspatentamt weitergeführt; es war allgemein herrschende Meinung, daß der Wechsel der Staatsform keine Auswirkungen auf die Kontinuität des Reichs besaß. Die "Schöpfung Bismarcks und das Reich, in dem wir heute leben, sind nicht zwei Rechtssubjekte, eines und ein anderes, sondern eines und dasselbe" schrieb noch 1933 der führende Kommentar zur Weimarer Reichsverfassung von Gerhard Anschütz (1867-1948). Eine Novelle des Patentgesetzes - der erste Versuch 1913 war am Ausbruch des Ersten Weltkriegs gescheitert - konnte in der Weimarer Republik, obwohl Artikel 158 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung unter anderem das "Recht der Erfinder" unter den "Schutz und die Fürsorge des Reichs" stellte, nicht verwirklicht werden. Erst 1936 trat unter nationalsozialistischen Vorzeichen, aber weitgehend auf den Entwürfen vor 1933 aufbauend, ein neues Patentgesetz in Kraft. Unmittelbare Auswirkungen der nationalsozialistischen Herrschaft auf die Tätigkeit des Patentamtes lassen sich nur bedingt nachweisen, etwa die Entlassung "nichtarischer" Patentprüfer. Die Behörde war technisch zu spezialisiert, der Zeitraum der NS-Herrschaft letztlich zu kurz. Die keineswegs unbedeutende erstmalige Regelung der "Gefolgschaftserfindungen" (Arbeitnehmererfindungen) durch zwei Verordnungen 1942 und 1943 wurde zwar auch ausdrücklich mit deren Kriegswichtigkeit begründet, da "Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern" nicht nur die "Leistung der Wirtschaft" steigerten, sondern "vor allem der Rüstung" dienten, so die Präambel der "Verordnung über die Behandlung der Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern" vom 12. Juli 1942 (RGBl. I, 466). Allerdings wurde damit inhaltlich eine erheblich ältere rechtspolitische Forderung verwirklicht, da die Rechtslage der angestellten Erfinder seit Inkrafttreten des Patentgesetzes 1877 allgemein als unbefriedigend empfunden wurde. Das Reichspatentamt übte seine Tätigkeit bis zum 21. April 1945 in Berlin mit zuletzt 300 Beamten vor Ort aus.

Damit begann die "patentamtlose Zeit". In der Schlacht um die Reichshauptstadt war der Geschäftsbetrieb in Berlin faktisch zum Erliegen gekommen. Die meisten Akten waren in den letzten Kriegsjahren nach Schlesien ausgelagert worden, wo sie größtenteils verbrannten. Der Großteil der Bibliothek befand sich bei Kriegsende in einem Salzbergwerk im hessischen Heringen an der Werra, eine weitere Ausweichstelle am Amtsgericht im oberfränkischen Lichtenfels. Zunächst ab dem 22. April 1945 von der Roten Armee besetzt, befand sich das Gebäude des Reichspatentamts seit dem 4. Juli 1945 im Amerikanischen Sektor von Berlin und wurde einem militärischen Kommandanten unterstellt. Formal endete die Tätigkeit des Reichspatentamts am 30. Oktober 1945 aufgrund der Artikel II und X Kontrollratsgesetz Nr. 5. Das in der NS-Zeit erlassene Patentgesetz wurde allerdings ausdrücklich nicht aufgehoben. Zwischen den Siegermächten bestand Uneinheitlichkeit in Fragen des Patentrechts, insbesondere zwischen den sehr patentfreundlichen Amerikanern und den eher skeptischen Franzosen. Der letzte Präsident des Reichspatentamtes, Georg Klauer (1876-1947), beging am 6. Oktober 1947 im Britischen Sektor von Berlin Selbstmord.

Gründe für die Sitz- und Standortbestimmung München

Die "patentamtlose Zeit" dauerte nur kurz, doch kam München erst verhältnismäßig spät als Behördenstandort ins Spiel. Nach einigen erfolglosen Versuchen, unter anderem bereits im Juli 1945 in Braunschweig, Anmeldestellen für Patente bei den Registerabteilungen der Amtsgerichte einzurichten, wurde durch Gesetz des Wirtschaftsrates vom 25. Mai 1948 eine "Annahmestelle für Patent- und Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen" am 1. Oktober 1948 im hessischen Darmstadt (Amerikanische Zone) eingerichtet. Das "Zentral-Patentanmeldeamt" - zunächst nur mit Zuständigkeit für die angloamerikanische "Bizone" (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) - war institutionell, bei personaler Kontinuität mit dem Reichspatentamt, an die Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt angebunden. Am 17. Dezember 1948 verabschiedete der Wirtschaftsrat das "Gesetz über die Errichtung eines Deutschen Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet", das zunächst nur für die Bizone galt, aber gesamtdeutschen Anspruch hatte; auch in der Französischen Zone bestand zu diesem Zeitpunkt noch kein Patentschutz. Das Gesetz trat wegen der fehlenden Genehmigung der Alliierten Hohen Kommissare zunächst aber nicht in Kraft.

Unklarheit hatte zudem über den Sitz der Behörde bestanden. Berlin, wo noch immer ein erheblicher Teil der Beamten des Reichspatentamtes und zahlreiche Patentanwälte lebten, galt spätestens seit der sowjetischen Blockade der Westsektoren 1948/49 als unsicher. Auf einen Sitz des Patentamtes in Darmstadt spekulierte die hessische Landesregierung, insbesondere der auch bundespolitisch einflussreiche Justizminister Georg August Zinn (SPD, 1901-1976, Ministerpräsident 1950-1969) mit Unterstützung seiner Partei. Darmstadt, das seine Funktion als Landeshauptstadt des früheren Volksstaates Hessen verloren hatte, besaß als Sitz einer Technischen Hochschule eine gewisse Tradition und lag nahe der erwarteten Bundeshauptstadt Frankfurt am Main. Aber auch Hamburg, Köln, Minden (das seine Funktion als ehemals preußische Bezirkshauptstadt zugunsten von Detmold verloren hatte und Sitz der britischen Besatzungsbehörden war) und Stuttgart hatten sich um den Behördensitz beworben.

Objektiv war für München neben der Technischen Universität, dem Deutschen Museum und seiner großen Bedeutung als Standort von Industrie und Gewerbe anzuführen, dass in der "Hauptstadt der Bewegung" unter maßgeblicher Federführung von Fritz Todt (1891-1942) und Albert Speer (1905-1981) ein Großteil der nationalsozialistischen Erfindungsbürokratie zentriert worden war, darunter die Abteilung "Erfinderschutz" im Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront (DAF), die 1938 mit dem "Amt für technische Wissenschaften" der NSDAP zusammengelegt wurde. Das der Erfinderbetreuung und -beratung gewidmete Amt war formal eine Abteilung der DAF, gehörte aber faktisch zum "Hauptamt für Technik" der NSDAP. Auf Betreiben von Speer wurde das Amt nach dem Tod von Todt ganz aus der DAF gelöst. Das Amt hatte seinen Sitz in der Ehrhahrdtstraße unweit des Deutschen Museums, wobei es die Räumlichkeiten des Bayerischen Polytechnischen Vereins nutze. Mit dem Verein bestanden zahlreiche personale Überschneidungen, die teilweise auch nach 1945 zum Tragen kamen, etwa bei der Rekrutierung von Patentprüfern.

Ausschlaggebend für den Standort München war aber letztlich die Arithmetik des bundesrepublikanischen Föderalismus. Bayern, das als einziges Land das Grundgesetz abgelehnt hatte, musste bei der Verteilung der Bundesbehörden angemessen berücksichtigt werden. Zunächst zeichnete sich aber ein Behördensitz in Süddeutschland, und zwar der Amerikanischen Zone ab, nachdem mit Bonn eine Stadt in der Britischen Zone als Sitz der Bundesregierung feststand. Letztlich hatte sich das von der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsrat maßgeblich unterstützte München als Sitz des Patentamtes gegen den wichtigsten Konkurrenten Darmstadt durchgesetzt. Am 12. August 1949 trat das nunmehr genehmigte "Gesetz über das Deutsche Patentamt" in Kraft, das München in § 1 als Sitz des Patentamtes bestimmte. Vorbereitet wurde diese Entscheidung für München durch den aus Berlin stammenden späteren Staatssekretär im Bundesjustizministerium Walter Strauß (CDU, 1900-1976) und den späteren bayerischen Bundestagsabgeordneten Hans Wellhausen (FDP, 1894-1964). Darmstadt erhielt als Ausgleich zentrale Behörden der Deutschen Bundespost (Posttechnisches und Fernmeldetechnisches Zentralamt), Minden das Bundesbahnzentralamt. Am 25. August 1949 gab der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, Hermann Pünder (CDU, 1888-1976), bekannt, dass das "Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschatsgebiet" zum 1. Oktober 1949 in "München, Deutsches Museum" eröffne werde.

Vom Deutschen Museum zum Deutschen Patentamt

Die Bibliothek des Deutschen Museums auf der Museumsinsel in München. Aufnahme zwischen 1945 und 1954. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-65019)
Prof. Dr. Eduard Reimer (1896-1957) wurde im Oktober 1949 zum Präsidenten des Deutschen Patentamtes ernannt und hatte dieses Amt bis zu seinem Tode 1957 inne. (© Verlag Johann Wilhelm Naumann)

Am 1. Oktober 1949 nahm das "Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" seinen Dienstbetrieb in München auf. Provisorischer Sitz war die 1932 von German Bestelmeyer (1874-1942) erbaute, nur leicht kriegsbeschädigte Bibliothek des Deutschen Museums auf der Museumsinsel. Ende 1948 hatte der Direktor des Deutschen Museums, Karl Bäßler (1888-1973), mit dem Patentamt einen Mietvertrag von zehn Jahren Laufzeit  über zunächst 12.000 (später 15.000) m² der Museumsbibliothek geschlossen, die bis Januar 1959 Sitz des Patentamts bleiben sollte. Die Mieteinnahmen waren in dieser Zeit eine willkommene und sichere Einnahmequelle des Deutschen Museums. Die Mitarbeiterzahl beschränkte sich zunächst auf 423; das alte Reichspatentamt hatte sogar im Kriegsjahr 1944 noch 1850 Mitarbeiter gehabt. Von diesen wurden ungefähr 300 in München übernommen. Die nach Heringen (Hessen) ausgelagerte Bibliothek wurde als sichtbares Zeichen der Behördenkontinuität übernommen. Bereits im Dezember 1949 waren 5.940 Patente, 3.845 Gebrauchsmuster und 2.725 Warenzeichen neu angemeldet worden, davon 5.065 aus dem Inland. Zum 8. September 1950 wurde das Patentamt mit der übrigen ehemaligen Bizonenverwaltung in die Bundesverwaltung überführt; seitdem führte es die Bezeichnung "Deutsches Patentamt". Eine Behörde diesen Namens hatte es zuvor in der deutschen Verwaltungsgeschichte nicht gegeben.

Erster Behördenpräsident wurde der aus Berlin stammende Jurist Eduard Reimer (1896-1957), der bis zu seinem frühen und unerwarteten Tod diese Behörde am Standort München prägen sollte. Ab Herbst 1953 wurde auf dem Gelände der kriegszerstörten und zu diesem Zweck abgerissenen ehemaligen "Neuen Isarkaserne", unmittelbar gegenüber dem Deutschen Museum, ein Neubau des Patentamtes nach den Plänen der Architekten Franz Hart (1910-1996) und Georg Hellmuth Winkler (1899-1983) erbaut, der 1959 eingeweiht wurde. Der markante Ziegelbau an der Zweibrückenstraße in der Isarvorstadt von 200 Metern Länge, 38 Metern Höhe und 13 Stockwerken war einer der größten Behördenbauten der Bundesrepublik und ist neben dem 1951 bis 1953 erbauten Bundesrechnungshof in Frankfurt am Main einer der wichtigsten der jungen Bundesrepublik. Daneben bestand aus politischen Gründen eine am 1. Februar 1950 eröffnete Außenstelle in West-Berlin im Gebäude des alten Reichspatentamtes, zu deren Zuständigkeiten Altpatente, Altwarenzeichen sowie der Schriftenvertrieb und -tausch gehörten. Benachbart war im gleichen Gebäude die 1951 vom Berliner Senat eingerichtete "Treuhandstelle Reichspatentamt", die Auskünfte zu gewerblichen Schutzrechten und dem Stand der Technik erteilte (bis 1968). Diese Dienststelle war auch als Auffanggesellschaft für Patentprüfer, die nicht nach München wechseln wollten, gedacht. Auch der zweite Behördenpräsident Herbert Kühnemann (1899-1962), der von 1957 bis 1962 amtierte, stammte ursprünglich aus Berlin und war zuvor Leiter der Außenstelle in Berlin gewesen. In seiner Amtszeit wurde der Neubau des Patentamtes eröffnet.

Reform, Europäisierung, Wiedervereinigung

Insbesondere sein dritter Präsident Kurt Haertel (1910-2000), der letzte Angehörige einer Berlin und dem alten Reichspatentamt besonders verbundenen Juristengeneration, der von 1963 bis 1976 amtierte, sollte für München als Standort des Deutschen Patentamts nachhaltige Bedeutung haben. Haertel gelang es nicht nur, durch rechtspolitische Initiativen die "Patentkrise" (rapider Anstieg der Patentanmeldungen weit über die Vorkriegszahlen; der Ausdruck geht auf Haertel zurück) der 1960er Jahre zu überwinden, so durch den Anstoß zu einer Patentrechtsreform (Gesetz zur Änderung des Patengesetze 1967, BGBl. 1967, 953: Einführung der Vorabprüfung und der Patentierbarkeit chemischer Stoffe) und wichtigen Schritten zu einer Europäisierung des Patentrechts durch das "Europäische Patentübereinkommen" (1973) mit der Errichtung der "Europäischen Patentorganisation" (EPO) und das "Abkommen über des Europäische Gemeinschaftspatent".

Auch die Standortwahl für das Europäische Patentamt, das 1977 ebenfalls in München gegenüber dem Deutschen Patentamt einen Neubau bezog, geht auf Haertel zurück. Die besondere "Konkurrenzsituation" von zwei Patentämtern in einer Stadt hat nicht zu einem Bedeutungsverlust für das DPMA geführt. Vielmehr waren Synergieeffekte zu bemerken, so eine gewisse Entlastung. Das Nebeneinander der beiden Patentbehörden hat keine der beiden Institutionen geschwächt. Das europäische Patentrecht ist nicht an die Stelle, sondern neben das deutsche Patentrecht getreten. Dies wird auch daran deutlich, dass beide Patentämter etwa in der Frage des europäischen Gemeinschaftspatents weitgehend ähnliche rechtspolitische Forderungen vertreten. Aufgrund der Nähe des DPMA, später auch des Europäischen Patentamts, siedelten sich in München und Oberbayern zahlreiche Patentanwälte an.

München wurde 1961 auch Sitz des Bundespatentgerichts, das aus den Nichtigkeits- und Beschwerdesenaten des Patentamtes, das bis dahin gleichzeitig Verwaltungsbehörde und Gericht war, gebildet worden war. Bereits auf Anregung von Eduard Reimer war 1952 an der Ludwig-Maximilians-Universität ein "Institut für ausländisches und internationales Patent-, Marken-  und Urheberrecht" entstanden, das 1966 als "Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht" fortgeführt wurde.

Das Deutsche Patent- und Markenamt in der Zweibrückenstraße in München, 2017. (Foto: Manuel Niess)

Zunehmende Patentanmeldungen machten Erweiterungen des DPMA erforderlich; das Gebäude an der Zweibrückenstraße erwies sich als zu klein. Im Jahr 2017 war das DPMA auf mehrere Standorte im Münchner Stadtgebiet verteilt: Neben dem Hauptgebäude in der Zweibrückenstraße bestehen Räumlichkeiten in der Cincinnatistraße in Obergiesing-Fasangarten (Sitz der Markenabteilung und der Gebrauchsmusterstelle, zugleich des Bundespatentgerichts; ehemaliges amerikanisches Kasernengelände), weitere Patentabteilungen befinden sich in der Grillparzerstraße am Heidenauplatz in Haidhausen und in der Schwere-Reiter-Straße nahe dem Olympiagelände in Milbertshofen Am Hart.

Infolge der Wiedervereinigung wurde 1990 das in Berlin befindliche Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP) der DDR mit dem DPMA zusammengelegt. Die Berliner Außenstelle im ehemaligen Reichspatentamt wurde 1998 nach Jena (Thüringen) auf das ehemalige innerstädtische Zeiss-Gelände verlegt. Jena ist seitdem zweiter Standort des DPMA und Sitz mehrerer Marktabteilungen sowie weiterer Verwaltungseinheiten; 2014 wurde dort die Designabteilung eingerichtet. Seit dem 1. November 1998 heißt das Deutsche Patentamt offiziell Deutsches Patent- und Markenamt.

Innere Struktur und öffentliche Aufgaben

Das DPMA hat ungefähr 2.500 Mitarbeiter, von denen die ganz überwiegende Mehrheit am Standort München beschäftigt ist. Über 800 davon sind Patentprüfer.

Das DPMA ist Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und ist u. a. für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, dreidimensionaler Strukturen ("Topographien" gemäß Halbleiterschutzgesetz) mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Hinzu kommen weitere Spezialzuständigkeiten wie das Führen des "Registers anonymer und pseudonymer Werke" (Urheberrolle) seit 1965 und des "Registers vergriffener Werke" seit 2016. Das DPMA führt nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz die Aufsicht über Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Wort. Es ist "zuständige nationale Behörde" bei der Registrierung geschützter geographischer Herkunftsangaben. Beim DPMA bestehen zwei Schiedsstellen für Streitigkeiten nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz. Zudem bestehen noch Zuständigkeiten in der Ausbildung der Patentanwaltskandidaten (gemeinsam mit dem Bundespatentgericht). Die übrigen Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Patentanwälte sind 2009 an die Patentanwaltskammer (bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts) ebenfalls in München übergegangen.

Personell besteht das DPMA "aus einem Präsidenten und weiteren Mitgliedern" (§ 26 Absatz 2 PatG). Erforderlich ist für rechtskundige Mitglieder die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, für technische Mitglieder Sachkunde "in einem Zweig der Technik". Die genaue Zahl der Mitglieder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nur die Mitglieder dürfen die gesetzlichen Aufgaben des DPMA wahrnehmen. Die Behördenleitung obliegt einem Präsidenten mit einem Vizepräsidenten und vier Stabsstellen als Leitungsebene. Es bestehen die vier Hauptabteilungen "Patente und Gebrauchsmuster", "Information" (mit dem Technischen Informationszentrum Berlin), "Marken und Designs" (mit zwei Abteilungen in Jena) sowie "Verwaltung und Recht". In der ersten Hauptabteilung arbeiten ungefähr 800 Patentprüfer im eigentlichen Kernbereich des Patentamtes, dem Prüfen von Patentanträgen und dem Erteilen von Patenten, daneben die Bearbeitung von Gebrauchsmuster- und Topographieanmeldungen. Aufgabe der zweiten Hauptabteilung ist die Information der Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte, so über die Datenbank DEPATIS, die Bibliothek des DPMA und regional über 20 Patentanmeldungszentren im gesamten Bundesgebiet. In der dritten Hauptabteilung prüfen über 300 Mitarbeiter an den Standorten München und Jena die Anmeldung von Marken und Designs. Zu den Zuständigkeiten der vierten Hauptabteilung gehören neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben auch Aufgaben des nationalen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes sowie Fragen des Urheberrechts.

Präsidenten des Patentamts
Name Lebensdaten Amtszeit Bemerkungen
Karl Rudolf Jacobi 1828-1903 1877-1881 Erster Vorsitzender (Titel "Präsident" wurde erst 1882 eingeführt)
Gustav Stüve 1833-1911 1881-1888
Dr. Viktor von Bojanowski 1831–1892 1888-1892
Otto von Koenen 1833-1895 1892-1895
Otto von Huber 1836-1914 1895-1902
Dr. Carl Hauß 1855-1942 1902-1912
Heinrich Robolski 1858-1939 1912-1921
Friedrich von Specht 1860–1930 1921-1928
Johannes Eylau 1880-1970 1928-1933 und 1947-1949
Dr. Carl August Johannes Harting 1868-1951 1933-1934 Kommissarischer Präsident
Georg Klauer 1876-1947 1934-1945
Dr. Eduard Reimer 1896-1957 1949-1957
Dr. Herbert Kühnemann 1899-1962 1957-1962
Dr. Kurt Haertel 1910-2000 1963-1975
Dr. Erich Häußer 1930-1999 1976-1995
Norbert Haugg geb. 1935 1995-2000
Dr. Hans-Georg Landfermann geb. 1941 2000-2001
Dr. Jürgen Schade geb. 1942 2001-2008
Cornelia Rudloff-Schäffer geb. 1957 seit 2009

Dokumente

Literatur

  • Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, Berlin 14. Auflage 1933.
  • Simon Apel/Louis Pahlow/Matthias Wiessner (Hg.), Biographisches Handbuch des Geistigen Eigentums, Tübingen 2017.
  • Dorothea Friedrich, Ideen, Patente und Lizenzen. Erfindergeschichten und -geschäfte, in: Das Archiv 2 (2009), 6-13.
  • Matthias H. Gehm, Das Patentwesen in der bayerischen Pfalz im 19. Jahrhundert. Gesetzeslage und Rechtswirklichkeit, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germanistische Abteilung) 120 (2003), 216 -234.
  • Kees Gispen, Die Patentgesetzgebung in der Zeit des Nationalsozialismus und in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland, in: Rudolf Boch (Hg.), Patentschutz und Innovation in Geschichte und Gegenwart, Frankfurt am Main 1999, 85-99.
  • Siegfried Greif, Frauen im Erfindungswesen. Eine patentstatistische Analyse, Berlin 2005.
  • Alfred Keukenschrijver, Geschichte des Patentrechts, in: Rudolf Busse/Alfred Keukenschrijver (Hg.), Patentgesetz, Berlin u. a. 7. Auflage 2013.
  • Rudolf Kraßer, Patentrecht. Ein Lehr- und Handbuch zum deutschen Patent- und Gebrauchsmusterrecht, europäischen und internationalen Patentrecht, München 6., neu bearbeitete Auflage 2009.
  • Otto Mayr, Wiederaufbau. Das Deutsche Museum 1945-1970, München 2003.
  • Martin Otto, Die Geschichte des Patentrechts der Bundesrepublik Deutschland und seine Vorgeschichte unter alliierter Verwaltung, in: Martin Otto/Diethelm Klippel (Hg.), Geschichte des deutschen Patentrechts, Tübingen 2015, 289-313.
  • Martin Otto/Diethelm Klippel (Hg.), Geschichte des deutschen Patentrechts, Tübingen 2015.
  • Martin Otto, Perspektiven der Patentgeschichte, in: Martin Otto/Diethelm Klippel (Hg.), Geschichte des deutschen Patentrechts, Tübingen 2015, 1-11.
  • Deutsches Patentamt (Hg.), DPA. 100 Jahre Marken-Amt. Festschrift, München 1994.
  • Deutsches Patentamt (Hg.), Hundert Jahre Patentamt. Festschrift, München 1977.
  • Franz D. Sekora, 100 Jahre "Made in Germany", München 1987.
  • Rebekka Übler, Die Schutzwürdigkeit von Erfindungen. Fortschritt und Erfindungshöhe in der Geschichte des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, Tübingen 2014, 25-28.
  • Jürgen Zimdars, 100 Jahre Patentamt in Berlin-Kreuzberg, hg. vom Deutschen Patent- und Markenamt, Technisches Informationszentrum Berlin 2005.

Quellen

  • Gerhard Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, Berlin 14. Auflage 1933.

Externe Links

Verwandte Artikel

Bundespatentamt, Deutsches Patentamt

Empfohlene Zitierweise

Martin Otto, Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), publiziert am 27.11.2017; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Deutsches_Patent-_und_Markenamt_(DPMA)> (19.03.2024)