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Bund zur Erneuerung des Reiches (Luther-Bund), 1928-1933/34

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Titelblatt der Broschüre des Bundes zur Erneuerung des Reiches, veröffentlicht vor der Länderkonferenz 1928.
Reichskanzler Hans Luther (1879-1962) (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-2734).

von Karl-Ulrich Gelberg

Am 6. Januar 1928 in Berlin gegründeter Bund unter dem Vorsitz von Hans Luther (1879-1962), der sich zum Ziel setzte, über eine Reichsreform die Reichsgewalt zu stärken. Trotz einer regen publizistischen Aktivität konnte der Bund seine unitaristischen Reformpläne nicht durchsetzen. Er wurde 1933/34 aufgelöst.

Gründung und Mitglieder

Der Bund zur Erneuerung des Reiches wurde am 6. Januar 1928 in Berlin gegründet. Erster Vorsitzender war der ehemalige (parteilose, ab 1927 DVP) Reichskanzler Hans Luther (1879-1962) (nach ihm auch Luther-Bund). Nachfolger Luthers an der Spitze des Bundes war von März 1930 bis Herbst 1931 Siegfried Graf von Roedern (parteilos, ab 1935 NSDAP, 1870-1954), anschließend amtierte Reichswehrminister Otto Geßler (DDP, 1875-1955) als Vorsitzender.

Der Bund strebte eine Reichsreform mit dem Ziel an, die Reichsgewalt zu stärken. Indem er Politiker der bürgerlichen Parteien, von DDP über Zentrum bis zum rechten Flügel der DVP, einige Vertreter der SPD sowie parteilose Konservative, Fachleute aus Verwaltung und Industrie, Wissenschaft und Publizistik vereinigte, wirkte er integrativ. Besonders einflussreich waren jedoch Männer des nationalliberalen Lagers, die parteipolitisch der DVP nahe standen, sowie groß- und schwerindustrielle Kreise. Nicht vertreten waren die äußerste Rechte und Linke sowie die bayerischen Föderalisten; überhaupt spielten kaum Persönlichkeiten aus Bayern eine führende Rolle im Luther-Bund. Luthers Initiative stieß vielmehr im Umfeld der bayerischen Staatsregierung, der BVP und darüber hinaus auf starke Vorbehalte.

Wirkung

Höhepunkt der Wirksamkeit des Bundes war das Jahr 1928. Insbesondere vor dem Zusammentritt des Verfassungsausschusses der Länderkonferenz am 24. Oktober 1928 entfaltete er eine rege publizistische Tätigkeit, veröffentlichte eigene Reformvorschläge in Verbindung mit einer Bibliographie der Reichsreformpublizistik und sorgte damit auch für eine wesentlich größere öffentliche Akzeptanz der Reichsreformbemühungen (Reich und Länder. Vorschläge, Begründung, Gesetzentwürfe. Hg. vom Bund zur Erneuerung des Reiches, Berlin 2. unveränderte Auflage 1928, 134 S.).

Konzept der Reichsländer

Im Unterschied zu Bayern, das die Revision des durch die Weimarer Verfassung geschaffenen Reich-Länder-Verhältnisses über eine Verfassungs- und Verwaltungsreform anstrebte, wollte der Luther-Bund das Problem primär durch eine Neugliederung des Reichsgebiets lösen. Um den Dualismus zwischen Reich und Preußen zu beseitigen, sollten aus Preußen und den Ländern Norddeutschlands "Reichsländer" mit Selbstverwaltungsrechten werden. Der Kern dieser Vorschläge findet sich in den Leitsätzen der Schrift "Reich und Länder" (Leitsätze des "Bundes zur Erneuerung des Reiches" zur Frage der Reichsreform, Abdruck bei: E. R. Huber, Dokumente zur dt. Verfassungsgeschichte III, Stuttgart 1966, 420-422). Die Länder Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen sollten vorerst erhalten bleiben. Mit seinen Plänen für eine Rationalisierung des Reichsaufbaus strebte der Lutherbund langfristig auch die Errichtung eines autoritären Staates an.

Ablehnung durch Bayern

Die bayerische Staatsregierung lehnte die Vorschläge des Luther-Bundes, der ihrer Ansicht nach für den größten Teil des Reiches sofort den Einheitsstaat bringe, den süddeutschen Ländern hingegen eine Art "Galgenfrist" gewähre, kategorisch als unitaristisch ab. Auch die avisierte Personalunion zwischen Reichspräsident und preußischem Ministerpräsidenten sowie die Stimmenverteilung im Reichsrat, bei der 18 Stimmen der süddeutschen Länder 71 Stimmen der norddeutschen Reichsländer gegenübergestanden hätten, war das gerade Gegenteil bayerischer Zielsetzungen.

Einfluss auf die Länderkonferenz

Die Überlegungen der Länderkonferenz (1930) zur territorialen Neuordnung Norddeutschlands, die letztlich an der Ablehnung Bayerns und Preußens scheiterten, schienen auf den ersten Blick der Reichslandidee des Luther-Bundes recht ähnlich zu sein. Tatsächlich gab es jedoch deutliche Unterschiede. Während die Länderkonferenz die Erhaltung oder Neubildung "leistungsfähiger Länder" anstrebte, wollte der Lutherbund die Mehrzahl der Länder auf das Reich überführen.

"Machtergreifung" und Auflösung

Nach der "Machtergreifung" übersandte der Bundesvorsitzende Geßler gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Erneuerungsbundes ORR a. D. Dr. Walter Adametz (1883-1967) Reichskanzler Adolf Hitler (1889-1945) am 9. Mai 1933 die neueste, wenn auch nicht ganz vollständige Übersicht des Bundes über die verschiedenen Denkschriften und Überlegungen zur Reichsreform (Die Reichsreform. 1. Band [mehr nicht erschienen]: Allgemeine Grundlagen für die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reich, Ländern und Gemeindeverbänden. Hg. v. Bund zur Erneuerung des Reiches. Berlin 1933, 446 S.). Im Vorwort dazu begrüßten sie das gerade erlassene zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder vom 7. April 1933, das die Einsetzung von Reichsstatthaltern in den deutschen Ländern gebracht hatte, als ersten entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reichsreform und betonten, auch die Arbeit des Erneuerungsbundes sei vom Kampf gegen einen "der Wirklichkeit und den Bedürfnissen des deutschen Volkes nicht entsprechenden Staatsföderalismus" bestimmt. Nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten und der Gleichschaltung der Länder sahen die Vertreter des Bundes nun ihre Aufgabe darin, mit Vorschlägen zu einer auch von den Nationalsozialisten angekündigten – dann immer wider vertagten und nicht realisierten – Neugliederung des Reiches beizutragen. Die Reichskanzlei dankte zwar verbindlich für die Übermittlung der Übersicht. Im Zuge der Gleichschaltung dürfte der Bund jedoch auch aufgelöst worden sein; ein Nachweis ließ sich dafür allerdings nicht erbringen.

Neugliederungsdiskussion nach 1945

1952-1955 wirkte Hans Luther als Vorsitzender des Sachverständigen-Ausschusses zur Neugliederung des Bundesgebietes (Luther-Ausschuss), der 1954 unter anderem auch Bayern bereiste (s. Schiffers, Neugliederung).

Dokumente

Literatur

  • Karl-Ulrich Gelberg, Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954, Düsseldorf 1992, 507-510. (zum Luther-Ausschuss und seiner Reise nach Bayern 1954)
  • Kurt Gossweiler, Bund zur Erneuerung des Reiches (BER), in: Dieter Fricke (Hg.), Lexikon zur Parteiengeschichte. 1. Band, Leipzig 1983, 374-382. (mit marxistischen Bewertungsmaßstäben, aber faktenreich)
  • Karl Schwend, Zwischen Monarchie und Diktatur. Beiträge zur Bayerischen Frage in der Zeit von 1918 bis 1933, München 1954, hier Kap. 27: Der Bund zur Erneuerung des Reiches –/ Die Augsburger Föderalistentagung, 385-395. (aus bayerisch-föderalistischer Perspektive mit entsprechender Bewertung)
  • Reinhard Schiffers (Bearb.), Weniger Länder - mehr Föderalismus? Die Neugliederung des Bundesgebietes im Widerstreit der Meinungen 1948/49-1990. Eine Dokumentation, Düsseldorf 1996, insb. 58-63.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Karl-Ulrich Gelberg, Bund zur Erneuerung des Reiches (Luther-Bund), 1928-1933/34, publiziert am 03.07.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bund_zur_Erneuerung_des_Reiches_(Luther-Bund),_1928-1933/34> (29.03.2024)