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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955]] ==
== [[Machtergreifung in Bayern, 9. März 1933]] ==
[[Datei:Aug 26 Beisetzung Kronprinz.jpg|left|250x250px|link=Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955|Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/65d9ad9a-4131-4e24-a8c6-209923df7dc3 Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966])]]
[[Datei:Mar 26 Machtergreifung.jpg|left|250x250px|link=Machtergreifung in Bayern, 9. März 1933|Konstituierende Sitzung des gleichgeschalteten Landtages am 28. April 1933; Bildausschnitt. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/a968cfd9-233f-474e-8c9c-7efd656bd0a3 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-7875])]]
[[Autor:Weiß,_Dieter_J.|Dieter J. Weiß]]<br>  
[[Autor:Ziegler,_Walter|Walter Ziegler]] <br>  
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Nach seinem Tod am 2. August 1955 wurde Kronprinz Rupprecht von Bayern (geb. 1869) am 6. August 1955 im Rahmen eines Staatsbegräbnisses beigesetzt. Der Leichnam war dazu in der Ludwigskirche aufgebahrt und wurde nach einem Requiem über die von Menschenmassen gesäumte Ludwigstraße zur Theatinerkirche am Odeonsplatz überführt. [[Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Mit der Ernennung Adolf Hitlers (NSDAP, 1889-1945) zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 war die nationalsozialistische Diktatur noch keineswegs errichtet. Ein wichtiger Schritt dazu war die Machtübernahme in den einzelnen deutschen Ländern. Nachdem das größte Land, Preußen, schon seit Mitte 1932 vom Reich regiert wurde, war der wichtigste Fall jetzt Bayern, das am meisten Beharrungskraft gegenüber dem Regime zu haben schien. Gleichwohl erfolgte auch hier die NS-Machtergreifung, und zwar am 9. März 1933. [[Machtergreifung in Bayern, 9. März 1933|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
= Neueste Artikel =
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== [[Säkularisation]] ==
[[Datei:Saekularisation Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Säkularisation|Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)]]
[[Autor:Müller,_Winfried|Winfried Müller]]<br>
''Mit dem vorliegenden Beitrag veröffentlicht das HLB den 1500. Artikel:'' Der Begriff „Säkularisation“ hat sich in seinem Bedeutungsgehalt immer wieder verändert. Er zeigte zunächst an, dass ein Kleriker einen Statuswechsel vom Ordensgeistlichen zum Weltgeistlichen vollzog. Erst mit den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden wurde der an sich personenrechtliche Begriff auf materielle Güter angewendet und erlebte somit eine Bedeutungserweiterung. Die Begriffe Herrschaftssäkularisation und Vermögenssäkularisation wurden erst im 20. Jahrhundert geprägt. Die Säkularisation in Bayern 1802/1803 deutete sich bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an. So hatte die bayerische Regierung 1773 erste Erfahrungen bei der Aufhebung geistlicher Institutionen gesammelt, als sie die bayerischen Niederlassungen des vom Papst aufgelösten Jesuitenordens abwickelte.  [[Säkularisation|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Deutsche Kampfspiele, Nürnberg, 23.-29. Juni 1934]] ==
 
[[Datei:Deutschen Kampfspiele Nuernberg Siegerrosette 1934.jpg|left|250x250px|link=Deutsche Kampfspiele, Nürnberg, 23.-29. Juni 1934]]
== [[Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)]] ==
[[Autor:Dechant,_Maria|Maria Dechant]]<br>
[[Datei:Stadtpfeifer GNM HB3439.jpg|left|250x250px|link=Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)|Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)]]
Die Idee leistungssportlicher Wettkämpfe unter dem Titel 'Deutsche Kampfspiele' entstand Ende des 19. Jahrhunderts als nationale Initiative. Nach den ersten Durchführungen in der Weimarer Republik setzten sie die Nationalsozialisten 1934 fort. Die Kampfspiele fanden in diesem Jahr in Nürnberg sowie an verschiedenen weiteren Austragungsorten statt und umfassten zahlreiche Wettkämpfe, darunter auch deutsche Meisterschaften, ergänzt durch ein umfangreiches Rahmenprogramm. Für die Nationalsozialisten war der nationale Grundgedanke der Veranstaltung nutzbar, den sie zudem durch spezifische Elemente ihrer Ideologie erweiterten. Eine umfassende Durchdringung des Festes konnten sie jedoch nicht erreichen. Dennoch stellten die Deutschen Kampfspiele 1934 unter den Nationalsozialisten seit Entstehung der Idee zum ersten Mal ein zentrales nationales Sportfest dar. [[Deutsche Kampfspiele, Nürnberg, 23.-29. Juni 1934|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Tasler,_Angelika|Angelika Tasler]]<br>
Stadtmusiker waren vielseitig ausgebildete Musiker, die in einer und für eine bestimmte Stadt arbeiteten, wo sie verschiedene genau festgelegte Rechte und Pflichten wahrnahmen. Sie erhielten in der Regel einen festen Lohn, manchmal auch eine Dienstwohnung und Dienstkleidung. Dafür hatten sie in der Stadt für die Musik bei öffentlichen und privaten, weltlichen und geistlichen Feiern zu sorgen, fungierten mitunter auch als Turmbläser und bildeten den musikalischen Nachwuchs aus. In größeren Städten lassen sich einzelne festangestellte Musiker schon seit dem 14. Jahrhundert nachweisen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse von Turmbläsern auch in kleineren Orten sowie von mehrköpfigen Bläserensembles in Städten etablierten sich in der Regel erst im 15. Jahrhundert. Eine Festigung der gesellschaftlichen Stellung des Musikers durch die Erteilung von Privilegien wurde nach 1500 in vielen Städten gängige Praxis. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Stadtmusiker an vielen Orten, da sich das städtische Musikleben nun auf mehrere Träger wie z.B. Bürger, Schulen, Kirchen oder das Militär stützte und der Wach- und Signaldienst vom Turm in dieser Form oft nicht mehr benötigt wurde. [[Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Verfassunggebende Landesversammlung (1946)]] ==
== [[Gillamoos]] ==
[[Datei:Horlacher Sitzung 1946.jpg|left|250x250px|link=Verfassunggebende Landesversammlung (1946)|]]
[[Datei:Postkarte Gillamoos 1911 StaM PS-PK02745.jpg||left|250x250px|link=Gillamoos|]]
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]]<br>
[[Autor:Wichmann,_Beatrice|Beatrice Wichmann]]<br>
Die Verfassunggebende Landesversammlung war die erste aus allgemeinen gesamtbayerischen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie erarbeitete auf Weisung der US-Militärregierung zwischen Juli und Oktober 1946 die Verfassung des Freistaates Bayern. Zentrales Beratungsgremium war der 21-köpfige Verfassungsausschuss. Trotz der absoluten Mehrheit der Christlich-Sozialen Union erfolgte die Arbeit weitgehend im Konsens mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, um der neuen Verfassung eine breite Akzeptanz zu sichern. [[Verfassunggebende Landesversammlung (1946)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Gillamoos ist ein Jahrmarkt, der rund um den ersten Sonntag im September in Abensberg abgehalten wird; er zählt zu den größten Volksfesten in Bayern. Seine Ursprünge liegen in der Wallfahrt zu einer dem Heiligen Ägidius geweihten Kirche. Überregionale Bekanntheit erlangte der Gillamoos ab den 1980er Jahren wegen des am letzten Festtag (Montag) stattfindenden politischen Frühschoppens, bei dem Politiker verschiedener Parteien Reden halten. [[Gillamoos|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)]] ==
== [[Reichsdeputationshauptschluss (1803)]] ==
[[Datei:Landtag Front Prannenstr 1912.jpg|left|250x250px|link=Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)|]]
[[Datei:Hauptschluß Titelblatt 1803 BSB 4 J.publ.e. 113 Beibd.1.jpg|left|250x250px|link=Reichsdeputationshauptschluss (1803)]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Burgdorf,_Wolfgang|Wolfgang Burgdorf]]<br> Der Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (RDH), wurde durch Annahme vom Reichstag am 24. März und Ratifikation des Kaisers am 27. April 1803 zum letzten Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Folge der Niederlagen gegen das revolutionäre Frankreich und den linksrheinischen Gebietsverlusten wurden die größeren weltlichen Territorien, vor allem die Teilnehmer der Reichsdeputation, durch die durch Mediatisierung fast aller Reichstädte, kleinerer Grafschaften und Herrschaften und die Säkularisation nahezu aller geistlichen Territorien entschädigt. Es war die größte Gebiets- und Besitzübertragung zwischen 1648 und 1945 und veränderte die Struktur des Alten Reiches. In der Folge mussten viele versorgungsrechtliche Bestimmungen (insb. für die Kirchen) getroffen werden, die bis ins 21. Jahrhundert fortwirken. [[Reichsdeputationshauptschluss (1803)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
In Bayern entstand nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 eine Demokratie mit einem Einkammerparlament. Erstmals wurde 1919 ein allgemeines, gleiches Wahlrecht angewendet, das auch Frauen einschloss. Zwar musste der Landtag im Frühjahr 1919 infolge revolutionärer Unruhen vorübergehend seinen Sitz von München nach Bamberg verlegen, mit der Niederschlagung der Räterepublik und der Verabschiedung der Verfassung im August konnte sich aber die parlamentarisch-repräsentative Demokratie in Bayern durchsetzen. Der Landtag hatte weitgehende Rechte, insbesondere die Gesetzgebung, die Entscheidung über den Staatshaushalt und die Wahl der Regierung sowie deren Kontrolle. Diese starke Stellung hebelten die Nationalsozialisten 1933 im Zuge der Machtergreifung und der von ihnen durchgesetzten Gleichschaltung aus. Die Aufhebung des Bayerischen Landtags erfolgte durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934. [[Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Ultramontanismus]] ==
== [[Westfälischer Friede, 1648]] ==
[[Datei:Ignaz_von_Doellinger.jpg|left|250x250px|link=Ultramontanismus|Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)]]
[[Datei:Kurbayern Urkunde BayHStA 1699 Fol 21.jpg|left|250x250px|link=Westfälischer Friede, 1648]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br>
[[Autor:Immler,_Gerhard|Gerhard Immler]]<br>
Der Ultramontanismus ist eine innerkirchliche Strömung der katholischen Kirche, die im 19. Jahrhundert zur vorherrschenden Richtung wurde. Ihr Kennzeichen war eine starke Orientierung an Rom, ihr Hauptanliegen der Kampf um die Freiheit der Kirche vom Staat und gegen die Entkirchlichungstendenzen der Moderne. Deshalb griff der Ultramontanismus vom Kirchlichen auf das Politische über. Die Vertretung kirchlicher Interessen durch politische Parteien (Zentrum und Bayerische Patriotenpartei) gehört zu seinen Kernelementen. Im Vormärz war Bayern ein Zentrum des frühen Ultramontanismus. Während dessen Hochphase im Kulturkampf, der in Bayern gemäßigt verlief, galt das nicht mehr. War die Strömung zuerst durch theologische Unbestimmtheit gekennzeichnet, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Neuscholastik zur vorherrschenden Theologie des Ultramontanismus. [[Ultramontanismus|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit 1645 berieten in Münster und Osnabrück die involvierten Konfliktparteien über die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, der indessen unvermindert fortgesetzt wurde. Hauptverhandlungsführer waren zunächst einerseits Schweden und Frankreich, andererseits der römisch-deutsche Kaiser, im Laufe der Friedensverhandlungen gewannen die Reichsstände als 'Dritte Partei' zunehmend an Gewicht. Neben territorialen Gebietsansprüchen Schwedens und Frankreichs in Norddeutschland und dem Elsass sowie reichsverfassungs- und konfessionsrechtlichen Fragen waren auch die Beendigung des Spanisch-Niederländischen Krieges, die letztlich gescheiterte Beilegung des Spanisch-Französischen Krieges und infolgedessen die Unterstützung Spaniens durch den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg Gegenstand der Debatten. Am 24. Oktober 1648 konnte der Westfälische Friede verkündet werden Die Friedensverträge prägten die Verfassung des Reichs nachhaltig und stärkten die Autonomie und Mitgestaltungsrechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. [[Westfälischer Friede, 1648|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bauernbefreiung]] ==
== [[Schutz- und Trutzbündnisse, 1866]] ==
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Datei:Schutz Trutzbuendnis Bayern Preußen 1866 3 BayHStA.jpg|left|250x250px|link=Schutz- und Trutzbündnisse, 1866|Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Storz,_Dieter|Dieter Storz]]<br>
Am 22. August 1866 unterzeichneten die süddeutschen Staaten (u.a. das Königreich Bayern) infolge ihrer Niederlage im Deutschen Krieges mit der Siegermacht Preußen jeweils einen zunächst geheim gehaltenen Bündnisvertrag, der diese Länder militärpolitisch an den Norddeutschen Bund und insbesondere an Preußen band. Die als "Schutz- und Trutzbündnisse" bezeichneten Vereinbarungen waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Reichsgründung und Klärung der Deutschen Frage mit der kleindeutschen Lösung. Sie führten zu einer Reform der bayerischen Armee und zur operativen Vorplanung des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71. [[Schutz- und Trutzbündnisse, 1866|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
== [[Triasprojekt (1848-1864)]] ==
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Datei:Karikatur Tri-Ass 1864.jpg||left|250x250px|link=Triasprojekt (1848-1864)|Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
[[Autor:Weigand,_Katharina|Katharina Weigand]]<br>
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Mit Hilfe von Triasprojekten bzw. der Triaspolitik versuchten einige der deutschen Mittelmächte in den Jahren vor der deutschen Reichseinigung, eine den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen gleichwertige politische Kraft zu etablieren. Das Ziel war, den Deutschen Bund zu erhalten. In Bezug auf Bayern kann man mit Blick auf die Jahre nach 1815 eher von der bayerischen Triasidee oder dem bayerischen Triasprojekt sprechen als von einer konkreten Triaspolitik. Denn es gelang Bayern nicht, seine diesbezüglichen Vorstellungen umzusetzen. Das hing auch damit zusammen, dass München ein festes Bündnis mit den anderen Mittelmächten vermeiden wollte. Bayern fürchtete, ein solches nur mit Hilfe von Kompromissen und mit dem Verlust der eigenen politischen Bewegungsfreiheit zu erreichen. [[Triasprojekt (1848-1864)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Schwäbische Forschungsgemeinschaft]] ==
[[Datei:SFG Logo.jpg||left|250x250px|link=Schwäbische Forschungsgemeinschaft]]
[[Autor:Hetzer,_Gerhard|Gerhard Hetzer]]<br>
Die Schwäbische Forschungsgemeinschaft (SFG) ist eine Gesellschaft von Wissenschaftlern in der Rechtsform eines selbständigen, der Gemeinnützigkeit verpflichteten Vereins. Laut Satzung von 1993 bestehen die Aufgaben der SFG in der planmäßigen Erforschung und Bearbeitung der Geschichte und der Landeskunde Bayerisch-Schwabens sowie in der Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse und wichtiger Quellenbestände. [[Schwäbische Forschungsgemeinschaft|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
== [[Konstanz, Bistum: Geschichte]] ==
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Datei:Ansicht Dom Kloster LABW GLAKJ-B Konstanz 43 1.jpg|left|250x250px|link=Konstanz, Bistum: Geschichte|]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Autor:Bihrer,_Andreas|Andreas Bihrer]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Das Bistum Konstanz entstand im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts, eindeutige Belege gibt es seit dem 8. Jahrhundert. Unter Bischof Salomo III. (reg. 890-919/920) begann der Ausbau des Bischofssitzes, u.a. mit der Errichtung einer Bischofspfalz und einer Kathedrale. Im Zuge des Investiturstreits kam es zu einem Konflikt des päpstlich gesinnten Domkapitels, das die Bischofswahl beanspruchte, mit Kaiser Heinrich IV., was zu einer Doppelwahl im Jahr 1069 führte. Seit dem 13. Jahrhundert war das Verhältnis zu den Habsburgern entscheidend, das bis zur Auflösung des Bistums zwischen Kooperation und Konkurrenz schwankte. 1526 führte die Stadt Konstanz die Reformation ein, woraufhin der Bischof die Stadt verlassen musste. Nach der Rekatholisierung von Konstanz 1548 kamen 1551 das Domkapitel und große Teile der Verwaltung wieder zurück an den Bischofssitz. Der Konstanzer Bischof blieb allerdings in Meersburg, wo er ab dem 18. Jahrhundert im Neuen Schloss residierte. Im Rahmen der Säkularisierung der Reichskirche kam 1802/03 das Konstanzer Hochstift an die Markgrafen von Baden, während das Bistum Konstanz 1821 kirchenrechtlich und 1827 nach der Ernennung und Weihe des ersten Freiburger Erzbischofs endgültig aufgelöst wurde. [[Konstanz, Bistum: Geschichte|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
 
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
== [[Königlich Bayerische Gendarmerie]] ==
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Datei:Gendarmerie Offizier Soldat 1813.jpg|left|250x250px|link=Königlich Bayerische Gendarmerie|Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10726182-0 Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919])]]
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Gleißner,_Anton|Anton Gleißner]]<br>
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. [[Königlich Bayerische Gendarmerie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 24. August 2026, 13:22 Uhr


Beisetzung Kronprinz Rupprechts, München, 6. August 1955

Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). (Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966)
Aufbahrung von Kronprinz Rupprecht von Bayern 3. August 1955 in Leutstetten. Fotografie von Georg Fruhstorfer (1915-2003). (Bayerische Staatsbibliothek Bildarchiv fruh-11966)

Dieter J. Weiß
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Nach seinem Tod am 2. August 1955 wurde Kronprinz Rupprecht von Bayern (geb. 1869) am 6. August 1955 im Rahmen eines Staatsbegräbnisses beigesetzt. Der Leichnam war dazu in der Ludwigskirche aufgebahrt und wurde nach einem Requiem über die von Menschenmassen gesäumte Ludwigstraße zur Theatinerkirche am Odeonsplatz überführt. Weiterlesen

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Säkularisation

Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)
Ausschnitt aus der Karikatur auf die Klostersäkularisation in Bayern, Federzeichnung um 1803. (Museen der Stadt Nürnberg, Kunstsammlungen)

Winfried Müller
Mit dem vorliegenden Beitrag veröffentlicht das HLB den 1500. Artikel: Der Begriff „Säkularisation“ hat sich in seinem Bedeutungsgehalt immer wieder verändert. Er zeigte zunächst an, dass ein Kleriker einen Statuswechsel vom Ordensgeistlichen zum Weltgeistlichen vollzog. Erst mit den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden wurde der an sich personenrechtliche Begriff auf materielle Güter angewendet und erlebte somit eine Bedeutungserweiterung. Die Begriffe Herrschaftssäkularisation und Vermögenssäkularisation wurden erst im 20. Jahrhundert geprägt. Die Säkularisation in Bayern 1802/1803 deutete sich bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts an. So hatte die bayerische Regierung 1773 erste Erfahrungen bei der Aufhebung geistlicher Institutionen gesammelt, als sie die bayerischen Niederlassungen des vom Papst aufgelösten Jesuitenordens abwickelte. Weiterlesen

Stadtmusiker (Spätmittelalter/Frühe Neuzeit)

Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)
Fünf Stadtpfeifer beim Umzug des Messerschmiedehandwerks in Nürnberg. Druckgraphik aus einem Zunftbuch um 1600. (Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, HB3439)

Angelika Tasler
Stadtmusiker waren vielseitig ausgebildete Musiker, die in einer und für eine bestimmte Stadt arbeiteten, wo sie verschiedene genau festgelegte Rechte und Pflichten wahrnahmen. Sie erhielten in der Regel einen festen Lohn, manchmal auch eine Dienstwohnung und Dienstkleidung. Dafür hatten sie in der Stadt für die Musik bei öffentlichen und privaten, weltlichen und geistlichen Feiern zu sorgen, fungierten mitunter auch als Turmbläser und bildeten den musikalischen Nachwuchs aus. In größeren Städten lassen sich einzelne festangestellte Musiker schon seit dem 14. Jahrhundert nachweisen. Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse von Turmbläsern auch in kleineren Orten sowie von mehrköpfigen Bläserensembles in Städten etablierten sich in der Regel erst im 15. Jahrhundert. Eine Festigung der gesellschaftlichen Stellung des Musikers durch die Erteilung von Privilegien wurde nach 1500 in vielen Städten gängige Praxis. Im Laufe des 19. Jahrhunderts verschwanden die Stadtmusiker an vielen Orten, da sich das städtische Musikleben nun auf mehrere Träger wie z.B. Bürger, Schulen, Kirchen oder das Militär stützte und der Wach- und Signaldienst vom Turm in dieser Form oft nicht mehr benötigt wurde. Weiterlesen

Gillamoos

Beatrice Wichmann
Der Gillamoos ist ein Jahrmarkt, der rund um den ersten Sonntag im September in Abensberg abgehalten wird; er zählt zu den größten Volksfesten in Bayern. Seine Ursprünge liegen in der Wallfahrt zu einer dem Heiligen Ägidius geweihten Kirche. Überregionale Bekanntheit erlangte der Gillamoos ab den 1980er Jahren wegen des am letzten Festtag (Montag) stattfindenden politischen Frühschoppens, bei dem Politiker verschiedener Parteien Reden halten. Weiterlesen

Reichsdeputationshauptschluss (1803)

Wolfgang Burgdorf
Der Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 (RDH), wurde durch Annahme vom Reichstag am 24. März und Ratifikation des Kaisers am 27. April 1803 zum letzten Reichsgrundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Als Folge der Niederlagen gegen das revolutionäre Frankreich und den linksrheinischen Gebietsverlusten wurden die größeren weltlichen Territorien, vor allem die Teilnehmer der Reichsdeputation, durch die durch Mediatisierung fast aller Reichstädte, kleinerer Grafschaften und Herrschaften und die Säkularisation nahezu aller geistlichen Territorien entschädigt. Es war die größte Gebiets- und Besitzübertragung zwischen 1648 und 1945 und veränderte die Struktur des Alten Reiches. In der Folge mussten viele versorgungsrechtliche Bestimmungen (insb. für die Kirchen) getroffen werden, die bis ins 21. Jahrhundert fortwirken. Weiterlesen

Westfälischer Friede, 1648

Gerhard Immler
Seit 1645 berieten in Münster und Osnabrück die involvierten Konfliktparteien über die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, der indessen unvermindert fortgesetzt wurde. Hauptverhandlungsführer waren zunächst einerseits Schweden und Frankreich, andererseits der römisch-deutsche Kaiser, im Laufe der Friedensverhandlungen gewannen die Reichsstände als 'Dritte Partei' zunehmend an Gewicht. Neben territorialen Gebietsansprüchen Schwedens und Frankreichs in Norddeutschland und dem Elsass sowie reichsverfassungs- und konfessionsrechtlichen Fragen waren auch die Beendigung des Spanisch-Niederländischen Krieges, die letztlich gescheiterte Beilegung des Spanisch-Französischen Krieges und infolgedessen die Unterstützung Spaniens durch den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg Gegenstand der Debatten. Am 24. Oktober 1648 konnte der Westfälische Friede verkündet werden Die Friedensverträge prägten die Verfassung des Reichs nachhaltig und stärkten die Autonomie und Mitgestaltungsrechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. Weiterlesen

Schutz- und Trutzbündnisse, 1866

Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)
Unterschriftsseite (S. 3) des Bündnisvertrages zwischen Bayern und Preußen, durch König Ludwig II. von Bayern (1845-1886) und König Wilhelm I. von Preußen (1797-1888) vom 22. August 1866.(Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayern Urkunden 3621 lizenziert durch PDM 1.0 via bavarikon)

Dieter Storz
Am 22. August 1866 unterzeichneten die süddeutschen Staaten (u.a. das Königreich Bayern) infolge ihrer Niederlage im Deutschen Krieges mit der Siegermacht Preußen jeweils einen zunächst geheim gehaltenen Bündnisvertrag, der diese Länder militärpolitisch an den Norddeutschen Bund und insbesondere an Preußen band. Die als "Schutz- und Trutzbündnisse" bezeichneten Vereinbarungen waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Reichsgründung und Klärung der Deutschen Frage mit der kleindeutschen Lösung. Sie führten zu einer Reform der bayerischen Armee und zur operativen Vorplanung des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71. Weiterlesen

Triasprojekt (1848-1864)

Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))
Karikatur zur Triaspolitik Maximilians II. in der Zeitschrift Münchener Punsch 1864.(Abb. aus: Münchener Punsch Nr. 4 (24.1.1864))

Katharina Weigand
Mit Hilfe von Triasprojekten bzw. der Triaspolitik versuchten einige der deutschen Mittelmächte in den Jahren vor der deutschen Reichseinigung, eine den beiden deutschen Großmächten Österreich und Preußen gleichwertige politische Kraft zu etablieren. Das Ziel war, den Deutschen Bund zu erhalten. In Bezug auf Bayern kann man mit Blick auf die Jahre nach 1815 eher von der bayerischen Triasidee oder dem bayerischen Triasprojekt sprechen als von einer konkreten Triaspolitik. Denn es gelang Bayern nicht, seine diesbezüglichen Vorstellungen umzusetzen. Das hing auch damit zusammen, dass München ein festes Bündnis mit den anderen Mittelmächten vermeiden wollte. Bayern fürchtete, ein solches nur mit Hilfe von Kompromissen und mit dem Verlust der eigenen politischen Bewegungsfreiheit zu erreichen. Weiterlesen

Schwäbische Forschungsgemeinschaft

Gerhard Hetzer
Die Schwäbische Forschungsgemeinschaft (SFG) ist eine Gesellschaft von Wissenschaftlern in der Rechtsform eines selbständigen, der Gemeinnützigkeit verpflichteten Vereins. Laut Satzung von 1993 bestehen die Aufgaben der SFG in der planmäßigen Erforschung und Bearbeitung der Geschichte und der Landeskunde Bayerisch-Schwabens sowie in der Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse und wichtiger Quellenbestände. Weiterlesen

Konstanz, Bistum: Geschichte

Andreas Bihrer
Das Bistum Konstanz entstand im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts, eindeutige Belege gibt es seit dem 8. Jahrhundert. Unter Bischof Salomo III. (reg. 890-919/920) begann der Ausbau des Bischofssitzes, u.a. mit der Errichtung einer Bischofspfalz und einer Kathedrale. Im Zuge des Investiturstreits kam es zu einem Konflikt des päpstlich gesinnten Domkapitels, das die Bischofswahl beanspruchte, mit Kaiser Heinrich IV., was zu einer Doppelwahl im Jahr 1069 führte. Seit dem 13. Jahrhundert war das Verhältnis zu den Habsburgern entscheidend, das bis zur Auflösung des Bistums zwischen Kooperation und Konkurrenz schwankte. 1526 führte die Stadt Konstanz die Reformation ein, woraufhin der Bischof die Stadt verlassen musste. Nach der Rekatholisierung von Konstanz 1548 kamen 1551 das Domkapitel und große Teile der Verwaltung wieder zurück an den Bischofssitz. Der Konstanzer Bischof blieb allerdings in Meersburg, wo er ab dem 18. Jahrhundert im Neuen Schloss residierte. Im Rahmen der Säkularisierung der Reichskirche kam 1802/03 das Konstanzer Hochstift an die Markgrafen von Baden, während das Bistum Konstanz 1821 kirchenrechtlich und 1827 nach der Ernennung und Weihe des ersten Freiburger Erzbischofs endgültig aufgelöst wurde. Weiterlesen

Königlich Bayerische Gendarmerie

Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)
Offizier und Mannschaftsgrad der Königlich Bayerischen Gendarmerie. Lithographie von 1813. Abb. aus: Handbuch für die Königlich Baierische Gendarmerie als Unterricht in ihren Dienst Obliegenheiten. München 1813, Frontispiz. (Bayerische Staatsbibliothek, Bibl.Mont. 4919)

Anton Gleißner
ie 1812 eingerichtete Königlich Bayerische Gendarmerie war eine bis 1919 mit Polizeiaufgaben betraute Armeeeinheit, die dem Kriegsministerium und dem Innenministerium unterstand. Diese war wegen fehlender finanzieller Mittel schlecht ausgerüstet, hatte aber für Sicherheit und Ordnung im Königreich zu sorgen. Sie bestand aus Offizieren, die die ihnen unterstellten Einheiten zu inspizieren und deren militärische Ordnung aufrechtzuerhalten hatten, sowie von Mannschaften, die in den ihrer jeweiligen Station zugeteilten Gebieten patrouillieren, Gefangene transportieren und nach flüchtigen Verbrechern fahnden sollten. Die Effektivität der Einheiten und das Betragen der Gendarmen vor Ort wurde bereits von Zeitgenossen zwiespältig geurteilt, allerdings wünschten sich viele Gemeinden eine lokale Station statt gelegentlicher Patrouillen. 1919 wurden die militärischen Einheiten in zivile Gendarmerieabteilungen überführt, die den jeweiligen Kreisregierungen unterstanden. 1935 wurden die Einheiten in die Verantwortung des Reichs überführt. Weiterlesen