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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Reisen (Mittelalter)]] ==
[[Datei:Feb 26 Reisen.jpg|left|250x250px|link=Reisen (Mittelalter)|Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. ([https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00033752 BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel])]]
[[Autor:Ohler,_Norbert|Norbert Ohler]] <br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. [[Reisen (Mittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)]] ==
== [[Gewerbefreiheit]] ==
[[Datei:Landtag Front Prannenstr 1912.jpg|left|250x250px|link=Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)|]]
[[Datei:Gesetzblatt Koenigreich Bayern 21 1868.jpg|left|250x250px|link=Gewerbefreiheit|]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Elkar,_Rainer_S.|Rainer S. Elkar]]<br>
In Bayern entstand nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 eine Demokratie mit einem Einkammerparlament. Erstmals wurde 1919 ein allgemeines, gleiches Wahlrecht angewendet, das auch Frauen einschloss. Zwar musste der Landtag im Frühjahr 1919 infolge revolutionärer Unruhen vorübergehend seinen Sitz von München nach Bamberg verlegen, mit der Niederschlagung der Räterepublik und der Verabschiedung der Verfassung im August konnte sich aber die parlamentarisch-repräsentative Demokratie in Bayern durchsetzen. Der Landtag hatte weitgehende Rechte, insbesondere die Gesetzgebung, die Entscheidung über den Staatshaushalt und die Wahl der Regierung sowie deren Kontrolle. Diese starke Stellung hebelten die Nationalsozialisten 1933 im Zuge der Machtergreifung und der von ihnen durchgesetzten Gleichschaltung aus. Die Aufhebung des Bayerischen Landtags erfolgte durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934. [[Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit Anfang des 19. Jahrhunderts setzten sich liberale Kreise im rechtsrheinischen Bayern für die allgemeine Gewerbefreiheit ein. Diese sollte der Bevölkerung die freie Berufswahl und -ausübung ermöglichen. Durch den Widerstand zunächst der Zünfte und dann der Gewerbevereine wurde dieses Vorhaben lange verzögert. Erst mit dem 1868 erlassenen 'Gesetz, das Gewerbewesen betreffend' wurde in ganz Bayern die Gewerbefreiheit eingeführt. [[Gewerbefreiheit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Institut für Hochschulkunde]] ==
== [[Ultramontanismus]] ==
[[Datei:Institut fuer Hochschulkunde Campus Hubland Nord Wuerzburg.jpg|left|250x250px|link=Institut für Hochschulkunde|]]
[[Datei:Ignaz_von_Doellinger.jpg|left|250x250px|link=Ultramontanismus|Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)]]
[[Autor:Meyer,_Nils|Nils Meyer]]<br>
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br>
Das 1954 gegründete Institut für Hochschulkunde (IfH) ist ein rechtlich selbstständiges Institut an der Universität Würzburg. Es ging aus verschiedenen Vorgängerinstitutionen hervor, die sich seit der Weimarer Republik mit der Universitäts- und Studentengeschichte befassten. Das IfH unterhält kunsthistorische Sammlungen, ein Archiv sowie eine wissenschaftliche Bibliothek. Als Deposita beherbergt es die Archive, Bibliotheken und Sammlungen verschiedener Korporationsverbände. [[Institut für Hochschulkunde|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Ultramontanismus ist eine innerkirchliche Strömung der katholischen Kirche, die im 19. Jahrhundert zur vorherrschenden Richtung wurde. Ihr Kennzeichen war eine starke Orientierung an Rom, ihr Hauptanliegen der Kampf um die Freiheit der Kirche vom Staat und gegen die Entkirchlichungstendenzen der Moderne. Deshalb griff der Ultramontanismus vom Kirchlichen auf das Politische über. Die Vertretung kirchlicher Interessen durch politische Parteien (Zentrum und Bayerische Patriotenpartei) gehört zu seinen Kernelementen. Im Vormärz war Bayern ein Zentrum des frühen Ultramontanismus. Während dessen Hochphase im Kulturkampf, der in Bayern gemäßigt verlief, galt das nicht mehr. War die Strömung zuerst durch theologische Unbestimmtheit gekennzeichnet, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Neuscholastik zur vorherrschenden Theologie des Ultramontanismus. [[Ultramontanismus|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Eiserner Vorhang]] ==
== [[Bauernbefreiung]] ==
[[Datei:Grenze CSSR 1983.jpg|left|250x250px|link=Eiserner Vorhang|]]
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Autor:Meinke,_Markus|Markus Meinke]]<br>
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Als Eiserner Vorhang wurden während des Kalten Krieges die Grenzanlagen und Sicherungsstrukturen der "Ostblockstaaten" bezeichnet. Er erstreckte sich fast 7.000 Kilometer von der Barentssee bis zum Schwarzen Meer und verlief in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Tschechoslowakei rund 800 Kilometer entlang der Landesgrenze mit dem Freistaat Bayern. Der aus der Theatersprache stammende Begriff des "Eisernen Vorhangs" war zugleich eng mit dem übergeordneten Systemkonflikt des Kalten Krieges verbunden. Entsprechend bildete er auch die Konfrontationslinie zwischen den beiden Militärbündnissen NATO und Warschauer Pakt. In Bayern hatte dies eine hohe Präsenz von Grenzschutzorganen, Bundeswehr und US-amerikanischen Streitkräften sowie entsprechende Verteidigungsplanungen zur Folge. [[Eiserner Vorhang|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Allgemeine Schulpflicht (1802)]] ==
== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Graphik_Schulzimmer_Hasenclever.jpg|left|250x250px|link=Allgemeine Schulpflicht (1802)|"Schulzimmer in dem Unterricht stattfindet", Druckgraphik nach Johann Peter Hasenclever (1810-1853). ([https://www.bayerisches-nationalmuseum.de/sammlung/00221481 Bayerisches Nationalmuseum, 2009/54.1] lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ CC BY-NC-ND 4.0])]][[Autor:Baumgärtner,_Ulrich|Ulrich Baumgärtner]]<br> Die Allgemeine Schulpflicht wurde am 23. Dezember 1802 durch ein Generalmandat in Pfalzbayern für Kinder zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr eingeführt. Die Einführung war bereits im späten 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung Ziel der Regierung. Aber erst durch das Mandat von 1802 konnte sich die Schulpflicht im Laufe des 19. Jahrhunderts in Bayern durchsetzen, nachdem zusätzlich weitere Strukturreformen im Bereich des Bildungswesens durchgeführt wurden. Ziel war es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Bevölkerung, insbesondere auf dem Land, zu fördern und die neuen bayerischen Territorien durch einheitliche Bildung zu integrieren. [[Allgemeine Schulpflicht (1802)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Bayerische Vertretung in Bonn.jpg|left|250x250px|link=Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|]]
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]] <br> Die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund knüpft an die ältere bayerische Gesandtschaftstradition beim Reich an und existiert seit 1949. Sie wird als Abteilung der Staatskanzlei von einem Bevollmächtigten geleitet und dient der Informationssammlung, Kontaktpflege und Einflussnahme bei den Bundesorganen. Darüber hinaus entfaltet die Vertretung als Stätte staatlicher Selbstdarstellung in der Bundeshauptstadt kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten. [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
== [[Kulturarbeit der Vertriebenen]] ==
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Datei:Festwagen Landsmannschaft Schlesier Waldkraiburg 1960.jpg|left|250x250px|link=Kulturarbeit der Vertriebenen|]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Autor:Weger,_Tobias|Tobias Weger]]<br> In Bayern kamen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs etwa zwei Millionen deutsche Umgesiedelte, Flüchtlinge und Vertriebene aus dem östlichen Europa an, die meisten von ihnen aus der Tschechoslowakei und aus Schlesien. Sie brachten je nach Herkunftsregion und familiärer Sozialisation unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten mit. Die Kulturarbeit der Vertriebenen lässt sich auf fünf unterschiedlichen Ebenen rekonstruieren: in der privaten Tradierung mitgebrachter Gewohnheiten, in der verbandlich organisierten Kulturpflege sowie in deren institutioneller Förderung durch den Freistaat Bayern, der kommunalen Kulturförderung und hinsichtlich ihrer identitätsstiftenden Wirkung. [[Kulturarbeit der Vertriebenen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Annexionsplan 1914.jpg|left|250x250px|link=Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Autor:Weiß,_Dieter J.|Dieter J. Weiß]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Aus seiner teilsouveränen Stellung und dem Recht der Mitwirkung am Abschluss von Friedensverträgen nach einem Bundeskrieg leitete Bayern die Möglichkeit ab, sich während des Ersten Weltkriegs an der Kriegszieldebatte zu beteiligen. Besonders König Ludwig III. ging mit weitreichenden Forderungen in die Öffentlichkeit, während sich seine Regierung um eine diplomatischere Sprache bemühte. Sein Sohn Kronprinz Rupprecht teilte die Annexionspläne, bis er sich ab Herbst 1915 zum Vertreter eines Verständigungsfriedens wandelte. Die Diskussion im Königshaus war von der Vorstellung einer Stärkung Bayerns und der Angst vor einer wachsenden preußischen Übermacht geprägt. Völlig unabhängig von diesen war der auch in Bayern vertretene 'Alldeutsche Verband' mit seinen weitgreifenden Annexionsabsichten, die besonders in Intellektuellenkreisen Resonanz fanden. [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2026, 16:38 Uhr


Reisen (Mittelalter)

Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)
Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)

Norbert Ohler
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. Weiterlesen

Neueste Artikel

Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)

Markus Nadler
In Bayern entstand nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 eine Demokratie mit einem Einkammerparlament. Erstmals wurde 1919 ein allgemeines, gleiches Wahlrecht angewendet, das auch Frauen einschloss. Zwar musste der Landtag im Frühjahr 1919 infolge revolutionärer Unruhen vorübergehend seinen Sitz von München nach Bamberg verlegen, mit der Niederschlagung der Räterepublik und der Verabschiedung der Verfassung im August konnte sich aber die parlamentarisch-repräsentative Demokratie in Bayern durchsetzen. Der Landtag hatte weitgehende Rechte, insbesondere die Gesetzgebung, die Entscheidung über den Staatshaushalt und die Wahl der Regierung sowie deren Kontrolle. Diese starke Stellung hebelten die Nationalsozialisten 1933 im Zuge der Machtergreifung und der von ihnen durchgesetzten Gleichschaltung aus. Die Aufhebung des Bayerischen Landtags erfolgte durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934. Weiterlesen

Ultramontanismus

Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)
Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)

Johann Kirchinger
Der Ultramontanismus ist eine innerkirchliche Strömung der katholischen Kirche, die im 19. Jahrhundert zur vorherrschenden Richtung wurde. Ihr Kennzeichen war eine starke Orientierung an Rom, ihr Hauptanliegen der Kampf um die Freiheit der Kirche vom Staat und gegen die Entkirchlichungstendenzen der Moderne. Deshalb griff der Ultramontanismus vom Kirchlichen auf das Politische über. Die Vertretung kirchlicher Interessen durch politische Parteien (Zentrum und Bayerische Patriotenpartei) gehört zu seinen Kernelementen. Im Vormärz war Bayern ein Zentrum des frühen Ultramontanismus. Während dessen Hochphase im Kulturkampf, der in Bayern gemäßigt verlief, galt das nicht mehr. War die Strömung zuerst durch theologische Unbestimmtheit gekennzeichnet, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Neuscholastik zur vorherrschenden Theologie des Ultramontanismus. Weiterlesen

Bauernbefreiung

Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.
Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.

Johann Kirchinger
Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. Weiterlesen

Freyberg, Adelsfamilie

Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)
Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. Weiterlesen

Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen