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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Kulturarbeit der Vertriebenen]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Festwagen Landsmannschaft Schlesier Waldkraiburg 1960.jpg|left|250x250px|link=Kulturarbeit der Vertriebenen|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Weger,_Tobias|Tobias Weger]]<br> In Bayern kamen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs etwa zwei Millionen deutsche Umgesiedelte, Flüchtlinge und Vertriebene aus dem östlichen Europa an, die meisten von ihnen aus der Tschechoslowakei und aus Schlesien. Sie brachten je nach Herkunftsregion und familiärer Sozialisation unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten mit. Die Kulturarbeit der Vertriebenen lässt sich auf fünf unterschiedlichen Ebenen rekonstruieren: in der privaten Tradierung mitgebrachter Gewohnheiten, in der verbandlich organisierten Kulturpflege sowie in deren institutioneller Förderung durch den Freistaat Bayern, der kommunalen Kulturförderung und hinsichtlich ihrer identitätsstiftenden Wirkung. [[Kulturarbeit der Vertriebenen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Annexionsplan 1914.jpg|left|250x250px|link=Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Weiß,_Dieter J.|Dieter J. Weiß]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Aus seiner teilsouveränen Stellung und dem Recht der Mitwirkung am Abschluss von Friedensverträgen nach einem Bundeskrieg leitete Bayern die Möglichkeit ab, sich während des Ersten Weltkriegs an der Kriegszieldebatte zu beteiligen. Besonders König Ludwig III. ging mit weitreichenden Forderungen in die Öffentlichkeit, während sich seine Regierung um eine diplomatischere Sprache bemühte. Sein Sohn Kronprinz Rupprecht teilte die Annexionspläne, bis er sich ab Herbst 1915 zum Vertreter eines Verständigungsfriedens wandelte. Die Diskussion im Königshaus war von der Vorstellung einer Stärkung Bayerns und der Angst vor einer wachsenden preußischen Übermacht geprägt. Völlig unabhängig von diesen war der auch in Bayern vertretene 'Alldeutsche Verband' mit seinen weitgreifenden Annexionsabsichten, die besonders in Intellektuellenkreisen Resonanz fanden. [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Julikrise (1914)]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Beltrame Sarajevo 1914.jpg|left|250x250px|link=Julikrise (1914)|]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Knorring,_Marc_von|Marc von Knorring]]<br>
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Die Ermordung des habsburgischen Thronfolgerpaares in Sarajevo am 28. Juni 1914 löste die Julikrise in Europa aus, die einen Monat später im Ausbruch des Ersten Weltkriegs mündete. Bayern als teilsouveräner Gliedstaat des mit Österreich verbündeten Deutschen Reichs entfaltete während dieser Krise keine größeren diplomatischen Aktivitäten und blieb weitgehend passiv. [[Julikrise (1914)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Homann Karte Salzburg Erzstift nach1715.jpg|left|250x250px|link=Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung|Karte des Erzstifts Salzburg von Johann Baptist Homann (1664-1724), nach 1715. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Mapp. 8-3,1) ]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Lang,_Johannes|Johannes Lang]]<br>
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Ausgehend von einer Waldschenkung zu Ende des 7. Jahrhunderts trieb die Salzburger Kirche um den Zentralort Bischofshofen eine erste Grundarrondierung voran. Im Laufe eines bis zu zwei Jahrhunderte in Anspruch nehmenden Prozesses sicherten sich die Erzbischöfe seit dem 12. Jahrhundert im weiteren Umfeld ihrer Residenzstadt Salzburg vertraglich die Nachfolge in mehreren erledigten Grafschaften, so etwa im heutigen Rupertiwinkel. Nach der für Salzburg verlustreichen Schlacht bei Mühldorf 1322 setzte eine schrittweise Ablösung des Erzstifts Salzburg vom bayerischen Mutterland ein, die nach rund zwei Jahrzehnten zum Abschluss gelangte. Nach der Aufhebung des Fürsterzstifts im Zuge der Säkularisation 1803 wurde Salzburg zusammen mit der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, dem Fürstbistum Eichstätt sowie Teilen des Fürstbistums Passau zum Kurfürstentum Salzburg erhoben. Ab 1805 gelangte es zum Kaisertum Österreich, ehe es 1810 von Bayern in Besitz genommen wurde. Durch den Vertrag von München kam es 1816 erneut zu Österreich. [[Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Königshof Erding]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Teaserbild 3d-Rekonstruktion-Befestigung.jpg|left|250x250px|link=Königshof Erding|3D-Rekonstruktionsvorschlag für Phase 2 des Herrenhofs Altenerding. (Miltz)]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Miltz,_Marc|Marc Miltz]]<br>
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der in wenigen Schriftquellen ab dem ausgehenden 8. Jahrhundert belegte karolingische Königs- und vermutlich bereits agilolfingische Herzogshof Ardeoingas/Erding lag im Erdinger Stadtteil Altenerding und ist räumlich von der gleichnamigen wittelsbachischen Gründungsstadt zu unterscheiden. Bei archäologischen Ausgrabungen der Jahre 2010 bis 2018 konnten Überreste des zentralen Hofes aufgedeckt werden. Dabei gelang in exemplarischer Weise die Dokumentation der baulichen Struktur eines karolingerzeitlichen Herren- und Königshofs, dessen Anfänge mindestens bis in die erste Hälfte des 7. Jahrhunderts zurückreichen. Um 660/70 erhielt er eine außergewöhnliche Befestigungsanlage, mit der wohl eine militärische Funktion einherging. [[Königshof Erding|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bundesversammlung (Deutscher Bund)]] ==
 
[[Datei:Alleg.Bundestag Frankfurt Campe 1816-17.jpg|left|250x250px|link=Bundesversammlung (Deutscher Bund)|"Deutschlands Hoffnung oder der Bundestag in Frankfurt", Allegorische Darstellung des Bundestags von Friedrich Campe (1777-1846), 1816/17. ([https://www.historisches-museum-frankfurt.de/de/node/33962 Historisches Museum Frankfurt], Foto: Horst Ziegenfusz lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de CC-BY-SA 4.0])]][[Autor:Kreutzmann,_Marko|Marko Kreutzmann]]<br> Die Bundesversammlung, auch Bundestag genannt, war das zentrale Beratungs- und Beschlussfassungsorgan des 1815 gegründeten und 1866 aufgelösten Deutschen Bundes. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund aus 41 Mitgliedern (Stand vom 1. September 1815). Nach Österreich und Preußen war Bayern der drittgrößte Mitgliedstaat im Deutschen Bund. Zweck des Bundes war es, die äußere und innere Sicherheit Deutschlands sowie die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten zu wahren. Die Bundesversammlung bestand aus Bevollmächtigten der Bundesstaaten, die an die Instruktionen ihrer Regierungen gebunden waren und in erster Linie deren Interessen vertreten sollten. [[Bundesversammlung (Deutscher Bund)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
== [[Weiße Rose]] ==
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Königtum Ottos von Griechenland]] ==
 
[[Datei:Otto Griechenland Rahl 1859.jpg|left|250x250px|link=Königtum Ottos von Griechenland|Staatsportät König Otto (1815-1867), Gemälde von Carl Rahl (1812-1865), 1859, Neue Residenz Bamberg. ([https://www.schloesser.bayern.de © Bayerische Schlösserverwaltung], Lucinde Weiss, München)]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Autor:Lechenmayr,_Emanuel|Emanuel Lechenmayr]] <br> Prinz Otto von Bayern (1815-1867, reg. 1832-1862), der zweitgeborene Sohn König Ludwigs I. (1786-1868, reg. 1825-1848), wurde 1832 auf Wunsch der griechischen Nationalversammlung und der europäischen Großmächte der erste König des nach dem griechischen Befreiungskampf gegründeten Staates Griechenland. In der ersten Dekade der Regierung Ottos hatten die von König Ludwig I. zur Unterstützung gesendeten bayerischen Regierungsbeamten beachtlichen Einfluss auf den Aufbau des griechischen Staatswesens. Ottos Königtum scheiterte letztlich an seiner außenpolitischen Machtlosigkeit bzw. der faktischen Abhängigkeit Griechenlands von den Interessen der Großmächte, aber auch an persönlichen Aspekten, wie dem Fehlen eines Thronfolgers orthodoxer Konfession. [[Königtum Ottos von Griechenland|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen