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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Reisen (Mittelalter)]] ==
[[Datei:Feb 26 Reisen.jpg|left|250x250px|link=Reisen (Mittelalter)|Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. ([https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00033752 BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel])]]
[[Autor:Ohler,_Norbert|Norbert Ohler]] <br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße.  [[Reisen (Mittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Bauernbefreiung]] ==
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsministerium für Unterricht und Kultus (nach 1945)]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Kultusministerium Salvatorplatz 1949.jpg|left|250x250px|link=Staatsministerium für Unterricht und Kultus (nach 1945)|Staatsministerium für Unterricht und Kultus am Salvatorplatz 2 in München, 1949. Foto: Johann Vorzellner (1908-1960). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/search?id=hoff-65121&View=bildarchiv Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-65121])]]
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Autor:Lieb,_Felix|Felix Lieb]]<br>
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstand bis 1986 das gesamte Schul-, Hochschul- und Kunstwesen in Bayern. Nach einem beinahe vollständigen Personalaustausch 1945 knüpfte es personell und inhaltlich rasch an vor-nationalsozialistische Traditionen an. Strukturell blieb es lange Zeit von organisatorischen Besonderheiten geprägt, die aus den Umständen der unmittelbaren Nachkriegszeit resultierten. Sie äußerten sich insbesondere in einem konfessionellen Proporz auf der Leitungsebene und einer dadurch bedingten strukturellen Zweiteilung des Ministeriums. [[Staatsministerium für Unterricht und Kultus (nach 1945)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Pavia a.jpg|left|250x250px|link=Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329|Hausvertrag von Pavia. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Hausurkunde 140) ]][[Autor:Müsegades,_Benjamin|Benjamin Müsegades]]<br> Die in der Forschung als Hausvertrag von Pavia bekannte Übereinkunft bezeichnet eine Vereinbarung über die Realteilung der wittelsbachischen Besitzungen in Bayern und am Rhein, die am 4. August 1329 zwischen Kaiser Ludwig IV. und den Söhnen seines verstorbenen Bruders Rudolf I., den Pfalzgrafen Rudolf II., Ruprecht I., sowie ihrem Neffen Ruprecht II. geschlossen wurde. Das niederbayerische Herzogtum war von den Regelungen ausgenommen. Durch den Hausvertrag entstanden eine pfälzische und eine oberbayerische Linie. Aus diesen entsprangen alle weiteren spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Teillinien in Bayern und in der Pfalzgrafschaft. [[Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Fuggersche Stiftungen]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Fuggerei mittlere Gasse.jpg|left|250x250px|link=Fuggersche Stiftungen|Blick vom Brunnen in die Mittlere Gasse der Fuggerei in Augsburg. Foto: Eckhart Matthäus. (Fuggersche Stiftungen)]][[Autor:Birkle,_Stefan|Stefan Birkle]]<br> Im Laufe des 16. Jahrhunderts entstanden auf Initiative von Mitgliedern der Fugger von der Lilie bzw. aus dem Umfeld der Familie heraus neun große Stiftungen, die durch das Familienseniorat und die Fürstlich und Gräflich Fuggersche Stiftungsadministration in Augsburg geleitet und verwaltet werden. Zu den Fuggerschen Stiftungen zählen im Einzelnen die Grabkapelle bei St. Anna, die Prädikatur bei St. Moritz, die Fuggerei, das Holz- und Blatternhaus, das Spital in Waltenhausen (Lkr. Günzburg), die Veit-Hörl-Stiftung, das Schneidhaus, die Dr. Simon Scheibenhardt-Stiftung und die Dr. Johannes Mylius-Stiftung. Daneben errichteten im Laufe der Jahre verschiedene Mitglieder der Familie zahlreiche weitere, meist kleinere Stiftungen, die von Jahrtagstiftungen über Freiplätze in medizinischen Einrichtungen bis hin zu Schulstiftungen reichen. [[Fuggersche Stiftungen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Joseph_von_Seinsheim.jpg|left|250x250px|link=Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien|Joseph Franz Maria Graf von Seinsheim (1707-1787), kurbayerischer Diplomat, Konferenzminister und Hofbeamter. Kupferstich von Josef Anton Zimmermann (1705-1797). Aus: Vacchiery, Karl Albrecht von: Imagines Principum aliarumque personarum illustrium Bavariae, [18. Jh.]. ([http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00025219/image_293 Bayerische Staatsbibliothek Cgm 1995])]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner, Anja|Anja Lochbrunner]]<br> Die Adelshäuser Seinsheim und Schwarzenberg gehen zurück auf ein fränkisches Ministerialengeschlecht, das seit 1230 im Dienst der Herren von Hohenlohe stand und zwischen Maindreieck und Steigerwald begütert war. Später nahmen die Seinsheimer Lehens- und Dienstbeziehungen sowohl zum Hochstift Würzburg als auch zur Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach auf und engagierten sich in fränkischen Rittereinungen. Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg zeichnete sich um 1400 im Dienst König Sigismunds aus, wurde von diesem in den Freiherrenstand erhoben und erwarb die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld (Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim). Dort begründete er eine eigene Linie, die sich aus dem Geschlechtsverband herauslöste und sich auch am Niederrhein, in Westfriesland und in Bayern verbreitete. [[Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staffelsee-Inventar/Urbar]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Brevium Exempla Wolfenbuettel.jpg|left|250x250px|link=Staffelsee-Inventar/Urbar|Beschreibung des zum Kloster Staffelsee gehörenden Fronhofs. Abb. aus: Brevium Exempla, c. 810, fol. 9v. ([http://diglib.hab.de/mss/254-helmst/start.htm Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 254 Helmst.] lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ CC BY-SA 3.0])]]
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]] <br>Das Inventar bzw. Urbar der frühmittelalterlichen Kirche bzw. des Klosters St. Michael auf der Insel Wörth im Staffelsee (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) zählt zu den wichtigsten Besitzverzeichnissen des Frühmittelalters. Entstanden um 800 als Teil eines umfassenden Verzeichnisses der Güter des Bistums Augsburg, fand es Eingang in die wohl wenig später entstandene Mustersammlung zur Inventarisierung karolingischer Reichs- und Kirchengüter, die sog. Brevium exempla. Der im Staffelseer Inventar/Urbar beschriebene Haupthof des Klosters dient der Forschung als idealtypisches Beispiel für die Villikationsverfassung, auch zweigeteilte oder klassische Grundherrschaft genannt. Darüber hinaus bietet die Quelle aber auch eine anschauliche Zusammenstellung aller Wertgegenstände und Bücher der Michaelskirche sowie Anhaltspunkte zu Fragen nach Entstehung und Bedeutung einer frühmittelalterlichen Klosterherrschaft. [[Staffelsee-Inventar/Urbar|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Preysing, Adelsfamilie]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Preysing Wappen Scheiblersches Wappenbuch.jpg|left|250x250px|link=Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)|Wappen der Preysig. Abbildung in: Scheibler'sches Wappenbuch, älterer Teil, 1450-1480, S.262 (Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 312 c)]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Pongratz,_Stefan|Stefan Pongratz]]<br>
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Die Preysing zählen zu den bedeutendsten bayerischen Adelsfamilien. Seit dem 12. Jahrhundert ist das Geschlecht dauerhaft nachweisbar; Stammsitz ist das Schloss Kronwinkl bei Eching (Lkr. Landshut). Kennzeichnend war das Dienstverhältnis zu den wittelsbachischen Pfalzgrafen, Herzögen und Kurfürsten, zunächst als Ministeriale, im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit dann auch in hochrangigen Positionen bei Hofe und in der Landesverwaltung. Die Familie spaltete sich in fünf Linien auf, wovon heute nurmehr der Zweig Preysing-Lichtenegg-Moos blüht. Mehrere Linien wurden in den Reichsfreiherren- und den Reichsgrafenstand erhoben. Ende des 18. Jahrhunderts waren die Preysing nach den Törring und Tattenbach die drittgrößte der adeligen Grundbesitzerfamilien. [[Preysing, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2026, 11:22 Uhr


Reisen (Mittelalter)

Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)
Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)

Norbert Ohler
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. Weiterlesen

Neueste Artikel

Bauernbefreiung

Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.
Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.

Johann Kirchinger
Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. Weiterlesen

Freyberg, Adelsfamilie

Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)
Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. Weiterlesen

Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen