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== [[Reisen (Mittelalter)]] ==
[[Datei:Feb 26 Reisen.jpg|left|250x250px|link=Reisen (Mittelalter)|Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. ([https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00033752 BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel])]]
[[Autor:Ohler,_Norbert|Norbert Ohler]] <br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße.  [[Reisen (Mittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Bauernbefreiung]] ==
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Schloss Linderhof]] ==
== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Linderhof_Hauptfassade_Brunnen.jpg|left|250x250px|link=Schloss Linderhof|Schloss Linderhof. Blick von Südosten auf die Hauptfassade über Wasserparterre und Bassin. (© Bayerische Schlösserverwaltung, Veronika Freudling, München)]]
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Autor:Schatz,_Uwe_Gerd|Uwe Gerd Schatz]]<br>Das in den Ammergauer Alpen gelegene Schloss Linderhof ist eines der vielfältigsten und kunstvollsten Ensembles des 19. Jahrhunderts. König Ludwig II. von Bayern (1845–1886, reg. 1864-1886) ließ es nach seinen Vorstellungen und mit neuester technischer Ausstattung von 1869 bis 1880 durch den Architekten Georg von Dollmann (1830-1895) erbauen. Die Anlage ist das einzige Bauprojekt, welches zu Ludwigs Lebzeiten fertiggestellt werden konnte. Im Schloss entfaltet sich Neo-Rokoko, aber in einer phantasmagorischen Fülle, die alle Vorbilder des 18. Jahrhunderts weit übertrifft. Der Schlosspark vereinigt Motive des Barockgartens mit prächtigen Wasserparterres und des englischen Landschaftsgartens mit romantischen Bauten: Marokkanisches Haus, Maurischer Kiosk, Hundinghütte, Einsiedelei des Gurnemanz und die Venusgrotte. [[Schloss Linderhof|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Kommunalwahlen (nach 1945)]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Wahlkampf Herzogenaurach 1984.jpg|left|250x250px|link=Kommunalwahlen (nach 1945)|Kommunalwahlkampf in Herzogenaurach, 1984. (Stadtarchiv Herzogenaurach)]]
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Autor:Gross,_Martin|Martin Gross]] <br> Kommunalwahlen werden häufig als nach- oder zweitrangige Wahlen angesehen. Jedoch zeichnen sich gerade die Kommunalwahlen in Bayern durch Besonderheiten aus, die ihren Stellenwert für einzelne Politiker deutlich erhöhen. Spätestens seit den 1990er Jahren schälten sich zunehmend stärkere Wettbewerbssituationen zwischen den politischen Parteien, freien Wählergemeinschaften und unabhängigen Listen heraus. Die Muster des Parteienwettbewerbs und der Koalitionsbildung im Anschluss an Kommunalwahlen ähneln dabei immer mehr denjenigen auf Bundes- und Landesebene. [[Kommunalwahlen (nach 1945)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Brugmann speer hitler reichsparteitagsgelaende nuernberg 1939.jpg|left|250x250px|link=Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg|Walter Brugmann, Albert Speer und Adolf Hitler bei der Besichtigung der Baumaßnamen am Reichsparteitagsgelände in Nürnberg am 25. Juli 1939. Foto: Heinrich Hoffmann (1885-1957). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/search?id=hoff-26814&View=bildarchiv Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-26814])]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Braun,_Matthias_Klaus|Matthias Klaus Braun]] <br> Nachdem Adolf Hitler als dauerhaften Veranstaltungsort der nationalsozialistischen Reichsparteitage 1933 Nürnberg festgelegt hatte, kamen auf die dortige Stadtverwaltung große finanzielle und bauliche Aufgaben zu. Der 1935 gegründete Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg (ZRN) sollte die Kommune organisatorisch und vor allem finanziell entlasten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehörten dem ZRN das Deutsche Reich, das Land Bayern, die Stadt Nürnberg und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei  als Gesellschafter an. Der ZRN verantwortete die Finanzierung, die Errichtung und den Unterhalt der Bauwerke auf dem Reichsparteitagsgelände, aber auch weitere Eingriffe in das Nürnberger Stadtbild. Die Organisation war Teil des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und bediente sich der geschaffenen Repressionsstrukturen. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft wurde der ZRN durch den Alliierten Kontrollrat 1945 aufgelöst. Die Abwicklung seiner Vermögenswerte erfolgte im Auftrag des Freistaats Bayern durch den Kämmerer der Stadt Nürnberg bis 1976. [[Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Christlich-Soziale Union (CSU)]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:CSU Plakat 1970 Raisting.jpg|left|250x250px|link=Plakat der CSU zur Landtagswahl 1970 mit der Erdfunkstelle Raisting. (Hanns-Seidel-Stiftung. Archiv für Christlich-Soziale Politik, Pl S : 876) |]]  
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Deininger,_Roman|Roman Deininger]]<br>Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), 1945/46 als überkonfessionelle bürgerliche Sammlungsbewegung gegründet, ist eine auf Bayern beschränkte Partei und dort die dominante politische Kraft in der Landespolitik nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit Ausnahme von vier Jahren (1945-46 und 1954-57) stellte sie immer den Bayerischen Ministerpräsidenten. Von 1962 bis 2008 und von 2008 bis 2013 hatte sie die absolute Mehrheit der Mandate im Bayerischen Landtag. Eine Ausnahmeerscheinung in der deutschen Parteienlandschaft ist die CSU aufgrund ihrer Doppelrolle als Regionalpartei mit Bundesanspruch. Die CSU ist die Schwesterpartei der Christlich-Demokratischen Union (CDU), mit der sie eine Fraktionsgemeinschaft im Deutschen Bundestag bildet. Sie verzichtet auf ein Antreten bei Wahlen außerhalb Bayerns, im Gegenzug tritt die CDU nicht im Freistaat an. Dieser Wettbewerbsvorteil hat es der CSU stets erlaubt, auf Bundesebene als Anwalt bayerischer Interessen aufzutreten. Ihr indirektes Veto-Recht in Unions-geführten Bundesregierungen bescherte ihr eine oft überproportionale Beachtung in ganz Deutschland. Inzwischen hat die Erosion der Volksparteien aber auch die CSU erfasst. [[Christlich-Soziale Union (CSU)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerischer Senat]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Vollsitzung Bayerischer Senat 1987.jpg|left|250x250px|link=Bayerischer Senat|Vollsitzung des Bayerischen Senats 1987. (Bildarchiv Bayerischer Landtag)]]  
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Kock,_Peter_Jakob|Peter Jakob Kock]]<br>Der 1946 eingerichtete Bayerische Senat war bis zu seiner Aufhebung per Volksentscheid zum 31. Dezember 1999 die zweite parlamentarische Kammer im Freistaat. Er war ein Verfassungskompromiss zwischen Christlich-Sozialer Union und Sozialdemokratischer Partei Deutschland. Die konservative Mehrheit wünschte ein Korrektiv zum parteipolitisch zusammengesetzten Landtag, während die übrigen Parteien, vor allem die Sozialdemokraten, eine ständische Korporation ablehnten. Geschaffen wurde schließlich eine Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes mit der Hauptaufgabe, die Gesetzentwürfe der Staatsregierung zu begutachten. Über Einwendungen des Senats konnte der Landtag mit einfacher Mehrheit hinweggehen. Bayern war das einzige Bundesland, das eine Zweite Kammer in der Verfassung verankerte und verwirklichte. Der Sitz des Bayerischen Senats war das Maximilianeum. [[Bayerischer Senat|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Vorarlberger Aufstand (1809)]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Aufstand_1807_Pfarrchronik_Lingenau.jpg|left|250x250px|link=Vorarlberger Aufstand (1809)|Sog. „Weiberaufstand von Krumbach“, Darstellung in der Pfarrchronik von Lingenau. (Vorarlberger Landesarchiv)]][[Autor:Niederstätter,_Alois|Alois Niederstätter]]<br>
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
Im Frühjahr 1809 erhoben sich im Zuge des Fünften Koalitionskrieges die Vorarlberger gegen die bayerische Herrschaft, die seit 1806 mit ihren Reformen und Abgaben stark in die traditionellen Strukturen des Landes eingegriffen und damit den Unmut der Bevölkerung erregt hatte. Man erklärte den Wiederanschluss an Österreich, führte die alten Verfassungsstrukturen wieder ein und hob Milizen aus, die unter Führung des zum Generalkommissär ernannten Anton Schneider (1777-1820) das Gebiet bis Wangen und Leutkirch im Allgäu besetzten. Nachdem Österreich durch seine Niederlage im Koalitionskrieg die Abtretung von Vorarlberg und Tirol erneut bestätigen musste, rückten die Aufständischen gegen Wangen im Allgäu und Kempten vor, wo sie von Truppenverbänden aus Bayern, Württemberg und Frankreich abgewehrt wurden. Anfang August 1809 brach der Aufstand zusammen, Bayern konnte Vorarlberg wieder in Besitz nehmen. Im Gegensatz zum Tiroler Aufstand entwickelte der der Vorarlberger keine identitätsstiftende Wirkung für das 1814 endgültig unter österreichische Hoheit zurückgekehrte Land. [[Vorarlberger Aufstand (1809)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2026, 11:22 Uhr


Reisen (Mittelalter)

Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)
Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)

Norbert Ohler
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. Weiterlesen

Neueste Artikel

Bauernbefreiung

Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.
Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.

Johann Kirchinger
Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. Weiterlesen

Freyberg, Adelsfamilie

Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)
Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. Weiterlesen

Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen