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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Brugmann speer hitler reichsparteitagsgelaende nuernberg 1939.jpg|left|250x250px|link=Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg|Walter Brugmann, Albert Speer und Adolf Hitler bei der Besichtigung der Baumaßnamen am Reichsparteitagsgelände in Nürnberg am 25. Juli 1939. Foto: Heinrich Hoffmann (1885-1957). ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/search?id=hoff-26814&View=bildarchiv Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-26814])]]
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Braun,_Matthias_Klaus|Matthias Klaus Braun]] <br> Nachdem Adolf Hitler als dauerhaften Veranstaltungsort der nationalsozialistischen Reichsparteitage 1933 Nürnberg festgelegt hatte, kamen auf die dortige Stadtverwaltung große finanzielle und bauliche Aufgaben zu. Der 1935 gegründete Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg (ZRN) sollte die Kommune organisatorisch und vor allem finanziell entlasten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehörten dem ZRN das Deutsche Reich, das Land Bayern, die Stadt Nürnberg und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei  als Gesellschafter an. Der ZRN verantwortete die Finanzierung, die Errichtung und den Unterhalt der Bauwerke auf dem Reichsparteitagsgelände, aber auch weitere Eingriffe in das Nürnberger Stadtbild. Die Organisation war Teil des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und bediente sich der geschaffenen Repressionsstrukturen. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft wurde der ZRN durch den Alliierten Kontrollrat 1945 aufgelöst. Die Abwicklung seiner Vermögenswerte erfolgte im Auftrag des Freistaats Bayern durch den Kämmerer der Stadt Nürnberg bis 1976. [[Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Christlich-Soziale Union (CSU)]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:CSU Plakat 1970 Raisting.jpg|left|250x250px|link=Plakat der CSU zur Landtagswahl 1970 mit der Erdfunkstelle Raisting. (Hanns-Seidel-Stiftung. Archiv für Christlich-Soziale Politik, Pl S : 876) |]]  
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Deininger,_Roman|Roman Deininger]]<br>Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), 1945/46 als überkonfessionelle bürgerliche Sammlungsbewegung gegründet, ist eine auf Bayern beschränkte Partei und dort die dominante politische Kraft in der Landespolitik nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit Ausnahme von vier Jahren (1945-46 und 1954-57) stellte sie immer den Bayerischen Ministerpräsidenten. Von 1962 bis 2008 und von 2008 bis 2013 hatte sie die absolute Mehrheit der Mandate im Bayerischen Landtag. Eine Ausnahmeerscheinung in der deutschen Parteienlandschaft ist die CSU aufgrund ihrer Doppelrolle als Regionalpartei mit Bundesanspruch. Die CSU ist die Schwesterpartei der Christlich-Demokratischen Union (CDU), mit der sie eine Fraktionsgemeinschaft im Deutschen Bundestag bildet. Sie verzichtet auf ein Antreten bei Wahlen außerhalb Bayerns, im Gegenzug tritt die CDU nicht im Freistaat an. Dieser Wettbewerbsvorteil hat es der CSU stets erlaubt, auf Bundesebene als Anwalt bayerischer Interessen aufzutreten. Ihr indirektes Veto-Recht in Unions-geführten Bundesregierungen bescherte ihr eine oft überproportionale Beachtung in ganz Deutschland. Inzwischen hat die Erosion der Volksparteien aber auch die CSU erfasst. [[Christlich-Soziale Union (CSU)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerischer Senat]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Vollsitzung Bayerischer Senat 1987.jpg|left|250x250px|link=Bayerischer Senat|Vollsitzung des Bayerischen Senats 1987. (Bildarchiv Bayerischer Landtag)]]  
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Kock,_Peter_Jakob|Peter Jakob Kock]]<br>Der 1946 eingerichtete Bayerische Senat war bis zu seiner Aufhebung per Volksentscheid zum 31. Dezember 1999 die zweite parlamentarische Kammer im Freistaat. Er war ein Verfassungskompromiss zwischen Christlich-Sozialer Union und Sozialdemokratischer Partei Deutschland. Die konservative Mehrheit wünschte ein Korrektiv zum parteipolitisch zusammengesetzten Landtag, während die übrigen Parteien, vor allem die Sozialdemokraten, eine ständische Korporation ablehnten. Geschaffen wurde schließlich eine Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes mit der Hauptaufgabe, die Gesetzentwürfe der Staatsregierung zu begutachten. Über Einwendungen des Senats konnte der Landtag mit einfacher Mehrheit hinweggehen. Bayern war das einzige Bundesland, das eine Zweite Kammer in der Verfassung verankerte und verwirklichte. Der Sitz des Bayerischen Senats war das Maximilianeum.  [[Bayerischer Senat|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen.  [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Vorarlberger Aufstand (1809)]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Aufstand_1807_Pfarrchronik_Lingenau.jpg|left|250x250px|link=Vorarlberger Aufstand (1809)|Sog. „Weiberaufstand von Krumbach“, Darstellung in der Pfarrchronik von Lingenau. (Vorarlberger Landesarchiv)]][[Autor:Niederstätter,_Alois|Alois Niederstätter]]<br>
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
Im Frühjahr 1809 erhoben sich im Zuge des Fünften Koalitionskrieges die Vorarlberger gegen die bayerische Herrschaft, die seit 1806 mit ihren Reformen und Abgaben stark in die traditionellen Strukturen des Landes eingegriffen und damit den Unmut der Bevölkerung erregt hatte. Man erklärte den Wiederanschluss an Österreich, führte die alten Verfassungsstrukturen wieder ein und hob Milizen aus, die unter Führung des zum Generalkommissär ernannten Anton Schneider (1777-1820) das Gebiet bis Wangen und Leutkirch im Allgäu besetzten. Nachdem Österreich durch seine Niederlage im Koalitionskrieg die Abtretung von Vorarlberg und Tirol erneut bestätigen musste, rückten die Aufständischen gegen Wangen im Allgäu und Kempten vor, wo sie von Truppenverbänden aus Bayern, Württemberg und Frankreich abgewehrt wurden. Anfang August 1809 brach der Aufstand zusammen, Bayern konnte Vorarlberg wieder in Besitz nehmen. Im Gegensatz zum Tiroler Aufstand entwickelte der der Vorarlberger keine identitätsstiftende Wirkung für das 1814 endgültig unter österreichische Hoheit zurückgekehrte Land. [[Vorarlberger Aufstand (1809)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Europawahlen]] ==
 
[[Datei:EU Parlament Strassburg 1997.jpg|left|250x250px|link=Europawahlen|Unter Vorsitz des Alterspräsidenten Otto von Habsburg (1912-2011, CSU) wählt das Europäische Parlament 1997 in Straßburg den spanischen EVP-Politiker Jose Maria Gil-Robles (1935-2023) zu seinem Präsidenten. ([https://multimedia.europarl.europa.eu/de/photo/plenary-session-in-strasbourg.-election-of-president-of-european-parliament_19970100_018_002  © Communautés européennes 1997 - EP])]]
== [[Weiße Rose]] ==
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]]<br> Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden seit 1979 alle fünf Jahre statt. Jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union steht dabei eine festgelegte Zahl an Sitzen zu, die nach national ausgestalteten Wahlsystemen gewählt werden. Obwohl die Kompetenzen des Europäischen Parlaments durch die Verträge von Maastricht (1992) und Lissabon (2009) massiv gestärkt wurden, trug dies wenig zu seiner Politisierung bei. Die Wahlen wurden weitgehend als "second order national elections" wahrgenommen. Europawahlen wurden von den Wählern im Vergleich zu nationalen Wahlen als weniger bedeutend eingeschätzt, daher war die Wahlbeteiligung in der Regel niedriger und das Ergebnis für Regierungsparteien schlechter. Kleine Parteien schnitten dagegen besser ab. Stärkste Partei bei allen bisherigen Europawahlen in Bayern wurde die Christlich-Soziale Union (CSU), die im Europaparlament Mitglied in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) ist. [[Europawahlen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Pirckheimer, Familie]] ==
 
[[Datei:Duerer wappen willibald pirckheimer.jpg|left|250x250px|link=Pirckheimer, Familie|Wappen des Willibald Pirckheimer (1470-1530) von Albrecht Dürer (1471-1528). (Museen der Stadt Nürnberg, Grafische Sammlung; Dauerleihgabe im Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg)]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Autor:Strack,_Georg|Georg Strack]] <br> Die Familie Pirckheimer war ein ursprünglich möglicherweise aus Lauingen (Lkr. Dillingen) stammendes Geschlecht, das sich um 1360 in Nürnberg niederließ. Durch den Textilhandel zu großem Vermögen gelangt, wurde Hans Pirckheimer (gest. 1400) 1386 ins Patriziat der Reichsstadt aufgenommen. Nach der Liquidation ihrer Handelsgesellschaft in den 1430er Jahren wandte sich die Familie intensiv humanistischen Studien zu. In der Folge brachte sie zahlreiche angesehene Gelehrte hervor, die eine umfangreiche Bibliothek aufbauten und der Stadt Nürnberg und verschiedenen Fürsten als Räte dienten. Auch eine Reihe gebildeter Frauen entstammte dem Geschlecht, von denen mehrere Äbtissinnen wurden. Barbara (Caritas) Pirckheimer (1467-1532) konnte als Vorsteherin des Nürnberger Klarissenklosters bei der Einführung der Reformation dessen Erhalt durchsetzen. Ihr Bruder Willibald (1470-1530), mit dem die männliche Linie erlosch, unterstützte in der Frühzeit Martin Luther (1483-1546), war eng mit Albrecht Dürer (1471-1528) befreundet und mit allen bedeutenden Humanisten seiner Zeit vernetzt. [[Pirckheimer, Familie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen