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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
== [[Physikatsberichte]] ==
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Datei:Physikatsbericht 1.jpg|left|250x250px|link=Physikatsberichte|Medizinisch-topographische und ethnographische Beschreibung der Physikatsbezirke Bayerns aufgrund der Entschließung vom 21. 4. 1858, Bd. 191: Wegscheid, 2. (Bayerische Staatsbibliothek, BSB Cgm 6874(191)]]  
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Autor:Speckle,_Birgit|Birgit Speckle]] <br> Als „Physikatsberichte“ werden medizinisch-topografische und ethnografische Beschreibungen bezeichnet, die das Bayerische Staatsministerium des Innern im Jahr 1858 bei den beamteten Landgerichtsärzten für ihre jeweiligen Amtsbereiche in Auftrag gab, um vor dem Hintergrund der sozialen Fragen der Zeit ein umfassendes Bild von der Topografie der Landgerichtsbezirke und den Lebensumständen der Bevölkerung zu erhalten. Die auf der Grundlage eines vorgegebenen Frageplans erstellten Berichte entstanden zwischen 1858 und 1861 und sind für das gesamte bayerische Staatsgebiet überliefert. Sie unterscheiden sich in Umfang und Informationstiefe von vorherigen und späteren Verwaltungsberichten dieser Art. Sie zeichnen jedoch kein authentisches Bild des Alltagslebens in der Mitte des 19. Jahrhunderts, sondern sind von den persönlichen Interessen und Wünschen sowie Karrierezielen der Verfasser geprägt, die deshalb bei einer angemessenen Auswertung zu berücksichtigen sind. [[Physikatsberichte|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Feiern (NS-Zeit)]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Geburtstag Hitlers 1939.jpg|left|250x250px|link=Feiern (NS-Zeit)|Feier zum 50. Geburtstag Adolf Hitlers am 20. April 1939. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-24508)]]  
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Kühberger,_Christoph|Christoph Kühberger]] <br> In der NS-Zeit wurde die Macht der NSDAP mittels politischer Feste propagandistisch zur Schau zu gestellt. Dabei griff man kaum in den gesetzlichen Feiertagskalender ein. Die Feste, die in vielen Fällen der Parteigeschichte gewidmet waren, wurden neben die traditionellen Feiertage gestellt und waren relativ erfolgreich. Versuche, auch traditionelle Feiern im Privaten zu überformen bzw. zu ersetzen, scheiterten dagegen. Die politischen Feste waren von der Militarisierung der Gesellschaft geprägt, was durch Gestaltungelemente wie Beflaggung, Aufmärsche, Spaliere, Uniformierung usw. verdeutlicht wurde. Neben Berlin waren vor allem Nürnberg (Reichsparteitage) und München (Gedenktag an die Gefallenen der Bewegung) Zentren der politischen Festkultur. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Feiern zuerst eingeschränkt und ab 1944 zu großen Teilen eingestellt. [[Feiern (NS-Zeit)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Landesbank]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Logo Bayerische Landesbank.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Landesbank|Logo der Bayerischen Landesbank Girozentrale, 1972. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S11, 55)]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Winkler,_Richard|Richard Winkler]] <br> Die Bayerische Landesbank entstand im Jahr 1972 aus einer Fusion der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Beteiligt waren je zur Hälfte der Freistaat Bayern und die bayerischen Sparkassen. Das nunmehr größte Kreditinstitut Bayerns sollte künftig verstärkt in Wettbewerb mit anderen Großbanken treten. Dementsprechend orientierte sich das Management in Strategie, Geschäftsgebaren und Zielsetzung vorwiegend an privatwirtschaftlichen Maßstäben von Wachstum und Gewinnmaximierung und weniger am Gemeinwohl als öffentlichkeitswirksamer Legitimationsgrundlage eines im Besitz der öffentlichen Hand stehenden Bankhauses. Nachdem die Bank sich bis Mitte der 1980er Jahre mit einer Reihe von Niederlassungen in Europa und einigen Zweigestellen in Übersee internationalisiert hatte, entwickelte sie sich in den 1990er Jahren zu einem global agierenden Finanzkonzern. [[Bayerische Landesbank|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Bayerische Notenbank]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Siegelmarke Bayerische Notenbank.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Notenbank|Siegelmarke der Bayerischen Notenbank, um 1900. (Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S7, 33)]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Winkler,_Richard|Richard Winkler]] <br> Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank gründete 1875 die Bayerische Notenbank und gab das Recht zur Ausgabe von Banknoten an diese ab. Nach dem Bankgesetz von 1875 durfte die Bayerische Notenbank seither Banknoten bis zu einem Volumen von 70 Mio. Mark in Umlauf bringen. Gemessen am Emissionsvolumen der deutschen Reichsbank war die Rolle der Bayerischen Notenbank jedoch bescheiden. Das Recht, Banknoten auszugeben, verschaffte der Bayerischen Notenbank zinsloses Kapital, das sie zu günstigen Konditionen in Form von Krediten wieder ausgeben konnte. Davon profitierten bayerische Kreditnehmer in Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. [[Bayerische Notenbank|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Eisenbahn (19. Jahrhundert)]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Ludwigseisenbahn Nuernberg Fuerth.jpg|left|250x250px|link=Eisenbahn (19. Jahrhundert)|Ludwigseisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth, Lithographie von 1835. (Bayerische Staatsbibliothek, port-014112)]]  
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>1835 wurde die erste Eisenbahnstrecke in Deutschland zwischen Nürnberg und Fürth gebaut. Damit begann der Siegeszug der Eisenbahn durch Bayern. 1912 erreichte das Schienennetz eine Gesamtlänge von über 8.400 Kilometer und erschloss damit große Teile Bayerns für die Industrialisierung und den Tourismus. Nachdem zuerst durch staatliche Kontrolle und in Ergänzung für die Pfalz und den Osten Bayerns durch private Initiativen wichtige Hauptstrecken gebaut wurden, entstanden in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts vor allem Nebenbahnen zur Verdichtung der Netzes. Die Eisenbahn veränderte die Entwicklung der angeschlossenen Städte und Dörfer, führte zu einem Aufblühen des Handels und der Wirtschaft und schuf neue Arbeitsplätze und Berufsgruppen. 1920 wurde das bis dahin durch das Land Bayern betriebene Eisenbahnnetz in die Deutsche Reichsbahn eingegliedert. [[Eisenbahn (19. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Bayerische Ostbahn-Aktiengesellschaft (1856-1875)]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Siegelstempel Bay Ostbahn.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Ostbahn-Aktiengesellschaft (1856-1875)|Siegelstempel der Königlich-privilegierten Bayerischen Ostbahnen. Abb. aus: Betriebs-Reglement und Tarife für die Kgl. priv. Bayerischen Ostbahnen, München 1862,  Beilage I. (Bayerische Staatsbibliothek, Bavar. 4872 z)]]  
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>Die 1856 gegründete "Königlich privilegierte Actiengesellschaft der bayerischen Ostbahnen" war eine private Eisenbahnbaugesellschaft, die den Ausbau und Betrieb des Schienennetzes in Ostbayern (v.a. Niederbayern und Oberpfalz) übernahm. Durch Kapital privater Investoren konnte die Erschließung der östlichen Landesteile durch die Eisenbahn geleistet werden, wozu der bayerische Staat in den 1850er Jahren selbst nicht in der Lage war. Durch die Gesellschaft wurden u.a. die Eisenbahnlinien von München nach Regensburg und nach Passau sowie von Regensburg nach Nürnberg und nach Böhmen gebaut. 1875 wurde die Gesellschaft verstaatlicht und ihr Schienennetz den Staatsbahnen übereignet. [[Bayerische Ostbahn-Aktiengesellschaft (1856-1875)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
== [[Vizinal- und Lokalbahnen]] ==
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Datei:Empfang Lokalbahneroeffnung Thurnau.jpg|left|250x250px|link=Vizinal- und Lokalbahnen|Eröffnungsfeier mit anschließender Eröffnungsfahrt der Lokalbahn in Thurnau vom 11.10.1908. (Gemeinde Thurnau)]]  
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>Nachdem der Aufbau des Hauptbahnnetzes in den 1860er Jahren weitestgehend abgeschlossen war, richtete sich ab den 1870er Jahren das Interesse verstärkt auf den Bau von Nebenbahnen zur Ergänzung des Streckennetzes in Bayern. Dabei versuchten vor allem lokale Interessenten (Gemeinden, Fabrikbesitzer, etc.) Orte an das Eisenbahnnetz anzuschließen, die bei den bisherigen Baumaßnahmen nicht berücksichtigt werden konnten und dadurch wirtschaftliche Nachteile hatten. Als Vizinalbahnen (vizinal von lat. vicinus: benachbart, nahe) werden die Nebenbahnen bezeichnet, die zwischen 1872 und 1879 auf Grundlage des Vizinalbahngesetzes von 1869 mit gegenüber Hauptbahnen eingeschränkten Bauvorschriften errichtet wurden. [[Vizinal- und Lokalbahnen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
== [[Schifffahrt in Altbayern (Früh- und Hochmittelalter)]] ==
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Datei:Karte Aventin.jpg|left|250x250px|link=Schifffahrt in Altbayern (Früh- und Hochmittelalter)|Die älteste eigenständige Übersichtskarte von Ober- und Niederbayern schuf der bayerische Geschichtsschreiber Johannes Aventinus 1523. Hier treten die Flüsse als dominierende Gliederungselemente des Landes hervor. ([https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00002922?page=,1 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,24 xbb])]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Müller,_Jörg|Jörg Müller]] <br> Schifffahrt, insbesondere auf der Donau und ihren Zuflüssen, spielte für die wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung des frühen bayerischen Herzogtums eine bedeutende Rolle. Der Verkehr mit Booten und Flößen ist bereits in der ältesten Überlieferung des 8. Jahrhunderts als Teil des Alltagslebens fassbar, denn der Transport zu Wasser war um ein Vielfaches günstiger als jener zu Land. Dabei wurden auch noch kleine, heute unbedeutende Gewässer genutzt. Die Donau selbst bot relativ günstige natürliche Voraussetzungen für die Schifffahrt und öffnete einen Weg nach Osten, den Händler ebenso nutzten wie Herrscher für Kriegszüge und Reisen. Zeigt sich die Schifffahrt im Frühmittelalter überwiegend in grundherrschaftliche Strukturen eingebunden, so begegnen ab dem 12. Jahrhundert Zusammenschlüsse von Schiffern, die die Entwicklung zu spätmittelalterlichen Organisationsformen ankündigen. Transportiert wurden - auf Donau und Inn z.T. auch flussaufwärts (Gegenfahrt) - vor allem Salz, Erz, Eisen, Baumaterial, Wein und Getreide. [[Schifffahrt in Altbayern (Früh- und Hochmittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Universität Altdorf (1580/1622-1809)]] ==
[[Datei:Auditorium Welserianum.jpg|left|250x250px|link=Universität Altdorf (1580/1622-1809)|Das Auditorium Welserianum im Collegio zu Altdorf, Kupferstich um 1920. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-036622)]]
[[Autor:Schnabel,_Werner_Wilhelm|Werner Wilhelm Schnabel]] <br> In Altdorf befand sich ab 1580 die Akademie der Reichsstadt Nürnberg, die 1622 zur Semiuniversität (ohne Promotionsrecht in der theologischen Fakultät) aufgewertet wurde und 1696 endgültig den Rang einer Volluniversität erwarb. Sie war neben Straßburg die einzige reichsstädtische Universität und hatte als evangelische Hochschule zeitweilig einen weit ausgreifenden Einzugsbereich für protestantische Studenten vor allem aus dem Südosten Mitteleuropas, denen Hochschulen ihrer konfessionellen Ausrichtung im näheren Umfeld nicht zur Verfügung standen. Der Niedergang begann allerdings schon während des Dreißigjährigen Krieges. Trotz namhafter und innovativer Wissenschaftler verlor sie im 18. Jahrhundert nicht zuletzt durch die Neugründung im brandenburg-bayreuthischen Erlangen (1743) weiter an Bedeutung und wurde 1809 vom neuen bayerischen Landesherrn aufgelöst. [[Universität Altdorf (1580/1622-1809)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Münchener Abkommen, 1938]] ==
[[Datei:Gruppe Muenchner Konferenz 1938.jpg|left|250x250px|link=Münchener Abkommen, 1938|Gruppenbild mit Neville Chamberlain (1869-1940, Premierminister des Vereinigten Königsreichs 1937-1940), Benito Mussolini (1883-1945, Ministerpräsident von Italien 1922-1943) und Adolf Hitler (1889-1945, nationalsozialistischer Diktator Deutschlands 1933-1945) im Fokus. Chamberlains und Hitlers Körpersprache spiegeln sich, während Chamberlains Worte durch den Chefdolmetscher des Auswärtigen Amtes Paul Schmidt (1899-1970) übersetzt werden. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-20614)]][[Autor:Studt,_Christoph|Christoph Studt]] <br>
Das Münchener Abkommen vom 30. September 1938 legte die Abtretung des zur Tschechoslowakei (ČSR) gehörigen Sudetenlands an das Deutsche Reich fest. Der Vertrag wurde ohne Beteiligung der ČSR zwischen dem Deutschen Reich, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien geschlossen. Der NS-Staat unter Adolf Hitler (1889-1945) befand sich nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 in einer überaus starken Position und drohte damit, die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete der ČSR zu annektieren. Um einen Krieg zu vermeiden und Hitler zu besänftigen, stimmten die britische und die französische Regierung im Rahmen einer "Appeasement-Politik" einer Übertragung und Besetzung des Sudetengebiets zu. Der ČSR blieb keine Wahl, als dies hinzunehmen. Das Land verlor damit ein Viertel seiner Bevölkerung und ein Fünftel seiner Fläche. Bereits ein halbes Jahr später wurde die restliche Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich militärisch zerschlagen, ein von Deutschland abhängiger slowakischer Staat und das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Das Münchener Abkommen ist zu einem Symbol für eine nachgiebige Politik gegenüber einem militärisch aggressiv handelnden, diktatorisch regierten Staat geworden. [[Münchener Abkommen, 1938|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2025, 11:57 Uhr


Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen