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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Kammer der Reichsräte]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Kammer der Reichsraete 1868.jpg|left|250x250px|link=Kammer der Reichsräte|Kammer der Reichsräte des Bayerischen Landtags, um 1868. ([https://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=780630 Stadtarchiv München, CHRON028], lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de CC BY-ND 4.0])]] [[Autor:Löffler,_Bernhard|Bernhard Löffler]]
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
Als Kammer der Reichsräte bezeichnete man die Erste Kammer im Zweikammersystem der konstitutionellen Monarchie in Bayern. Sie wurde mit der Verfassung vom 26. Mai 1818 ins Leben gerufen und verschwand, wie die monarchische Staatsform, mit der Revolution vom 7. November 1918. Zum neuen republikanischen Freistaat passte das weitgehend aristokratisch zusammengesetzte und manche restfeudale Standesprivilegien bewahrende Oberhaus nicht mehr. Von 1818 bis 1918 aber hat die Kammer der Reichsräte zusammen mit der gewählten Kammer der Abgeordneten und mit dieser rechtlich gleichgestellt die parlamentarische Legislative gebildet und dabei ihren eigenen Beitrag zum politischen Funktionieren des konstitutionellen Staates geleistet. [[Kammer der Reichsräte|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
== [[Olympische Sommerspiele, München 1972]] ==
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Datei:Olympische Spiele 1972 1.jpg|left|250x250px|link=Olympische Sommerspiele, München 1972|Blick auf das Olympiastadion vom Olympiaberg während der Spiele 1972 . Foto von Joachim Kankel (1921-1984). (Bayerische Staatsbiblipthek, Bildarchiv kank-000270)]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Autor:Kramer,_Ferdinand|Ferdinand Kramer]] <br> Die Olympischen Spiele von München 1972 (26. August bis 11. September 1972) führten 7.147 Sportlerinnen und Sportler sowie zahlreiche Sportfunktionäre, Vertreter von Medien, Politik und Zuschauer der Wettbewerbe aus aller Welt in der bayerischen Landeshauptstadt zusammen. Die Vorbereitungen hatten 1965 mit der dann 1966 erfolgreichen Bewerbung begonnen. In sechs Jahren wurden neue Sportstätten in München errichtet und die Infrastruktur der Stadt ausgebaut. Die Spiele avancierten zu einem Symbol für einen weitreichenden Transformations- und Modernisierungsprozess und die neue internationale Positionierung Münchens und Bayerns sowie der Bundesrepublik Deutschland. Nach gelungenem Auftakt brachen in die Atmosphäre der "heiteren Spiele" palästinensische Terroristen ein, die elf israelische Sportler und einen bayerischen Polizisten ermordeten. Die Tragik der Olympischen Spiele von München hat diese im globalen Gedächtnis stark verankert. [[Olympische Sommerspiele, München 1972|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Bayerisches Pilgerbüro]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Pilgerreise Rom Neuhaeusler.jpg|left|250x250px|link=Bayerisches Pilgerbüro|Weihbischof Johannes Neuhäusler auf der Treppe in Assisi während eines Aufenthalts im Rahmen einer Pilgerreise nach Rom, den Weg weisend. (Archiv des Erzbistums München und Freising, EA004/2, 629)]]  
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Autor:Pfister,_Peter|Peter Pfister]]<br>Dank des technischen Fortschritts, der vielen Menschen das Reisen erleichterte, waren seit der Wende zum 20. Jahrhundert Pilgerfahrten zu den heiligen Stätten des Christentums in Bayern sehr beliebt. Anlässlich des Heiligen Jahres 1925 beschloss deshalb die Freisinger Bischofskonferenz die Gründung eines Bayerischen Landeskomitees zur Organisation von Pilgerzügen zu den Feierlichkeiten in Rom. In den folgenden Jahren führte dieses unter der Leitung von Monsignore Johannes Baptist Neuhäusler (1888–1973, seit 1923 Präsident des Ludwig-Missionsvereins) erfolgreich auch Reisen für bayerische Katholiken zu anderen Zielen durch und wurde 1929 als eingetragener Verein „Bayerisches Landeskomitee für Pilgerfahrten" mit Sitz in München verstetigt. Trotz zahlreicher staatlicher Hemmnisse für Pilgerreisen konnte das Landeskomitee seine Arbeit auch unter der nationalsozialistischen Herrschaft bis zum Zweiten Weltkrieg fortführen. Beim Neuanfang nach dem Krieg konnte man zunächst ab 1947 nur Wallfahrten zu Zielen im oberbayerischen Raum anbieten, ab 1949 fanden wieder Reisen zu Pilgerstätten im Ausland statt. [[Bayerisches Pilgerbüro|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Cod. Sang. 911 p.4 A.jpg|left|250x250px|link=Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto|Abrogans K, Südwestdeutschland, Ende 8. Jahrhundert. Seite aus dem "älteste(n) erhaltene(n) Buch in deutscher Sprache" mit althochdeutschen Übersetzungen als Kontextglossen (St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 911; p. 4)]]  
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Haubrichs,_Wolfgang|Wolfgang Haubrichs]]<br>Das nach seinem ersten Wort ‚Abrogans‘ benannte, zunächst lateinisch-lateinische frühmittelalterliche Synonymen-Wörterbuch wurde ab dem späteren 8. Jahrhundert ins Althochdeutsche übertragen. Es gehört zu den bedeutendsten Zeugnissen des entstehenden volkssprachig/deutschen Sprachbewusstseins und systematischer Sprachreflexion, deren erstes Ziel wohl die Erschließung der Bibelsprache war. Entgegen älteren Annahmen lag die Initiative zur althochdeutschen Übersetzung eher im alemannischen Raum, allerdings belegen Verbreitung, Formenvielfalt und Zahl der überlieferten und erschlossenen Handschriften ein großes Interesse an den Wörterbüchern im ganzen Süden des späteren deutschen Sprachraums. Das gilt besonders auch für Regensburg im späten 8./frühen 9. Jahrhundert, wo wahrscheinlich unter Bischof Adalwin (792-816) die gekürzte und modernisierte Fassung der ‚Samanunga worto‘ (Sammlung der Wörter) entstand. [[Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Inningen Grab 7. Jahrhundert.jpg|left|250x250px|link=Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)|Inningen, Stadt Augsburg, Grab 8. Bestattung von vier bewaffneten Männern, die im 7. Jahrhundert gleichzeitig und wohl gemeinsam starben. Ihre demonstrative Haltung verweist auf die Aufbahrung. (Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Stadtarchäologie Dokumentationsarchiv)]]  
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Brather,_Sebastian|Sebastian Brather]]<br>Die Verabschiedung der Toten war zu allen Zeiten mit Ritualen verbunden, die unterschiedliche materielle Spuren hinterließen. Sie erlauben der Archäologie die Rekonstruktion von Teilen der komplexen Abläufe bei der Bestattung. Besonders bei frühmittelalterlichen Körpergräbern, sogenannten Reihengräbern, wie sie zahlreich in Bayern zu finden sind, spiegeln ab der Mitte des 6. Jahrhunderts Anlage und Ausstattung die ritualisierten Handlungen von der Aufbahrung über Leichenprozession und Beisetzungsfeier bis zur Grablegung wider. Sie dienten der angemessenen Verabschiedung eines verstorbenen Familienmitglieds bzw. Angehörigen der Lokalgesellschaft, wobei vor allem die Vorstellungen der Hinterbliebenen ihren Ausdruck fanden, die den sozialen Status des oder der Verstorbenen reflektierten. Entgegen älteren Vorstellungen war die Grabausstattung religiös indifferent - auch christliche Gräber erhielten Ausstattungen. [[Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Bruckmann Verlag]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Friedrich Bruckmann.jpg|left|250x250px|link=Bruckmann Verlag|Der Verlagsgründer Friedrich Bruckmann (1814-1898). (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bruckmann Verlagsarchiv 322)]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
[[Autor:Kühnert,_Jürgen|Jürgen Kühnert]] <br> Der Bruckmann Verlag wurde 1861 von Friedrich Bruckmann (1814-1898) gegründet. Seit 1863 in München ansässig, entwickelte er sich zu einem der bedeutendsten Kunstverlage Deutschlands. Mit seinem Buch- und Zeitschriftenprogramm sowie durch die hohe Qualität seiner Bildreproduktionen erlangte er auch internationales Renommee. Friedrichs Sohn Hugo Bruckmann (1863-1941) wandte sich früh der NS-Ideologie zu und gehörte zusammen mit seiner Frau Elsa (1865-1946) zu den frühesten Förderern Adolf Hitlers in dessen Münchner Zeit. [[Bruckmann Verlag|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Oberste Baubehörde]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:2022 Oberste Baubehoerde.jpg|left|250x250px|link=Oberste Baubehörde|Seit 1969 hatte die Behörde ihren Dienstsitz in einem Bürogebäude am Münchner Altstadtring (heute Franz-Josef-Strauß-Ring 4). Seit 2018 ist es der Sitz des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (Foto: Laura Niederhoff)]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Dunkel,_Franziska|Franziska Dunkel]] <br> Die 1830 gegründete Oberste Baubehörde stellte als Teil des Innenministeriums die oberste Ebene der technischen Zentralverwaltung für das staatliche Bauwesen in Bayern dar. Sie betreute die staatlichen Bauten, die rechtlichen und technischen Belange des kommunalen und privaten Bauwesens sowohl des Hoch- wie des Tiefbaus (Straßen-, Brücken- und Flussbau) und das Baupolizeiwesen. Sie hatte einen eigenen Sach- und Personalhaushalt und rangierte damit deutlich über einer Ministerialabteilung. In diesem Zuschnitt war sie bundesweit einzigartig. 2018 wurde sie in das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr überführt. [[Oberste Baubehörde|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
== [[Seuchen (bis 1800)]] ==
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Datei:Gerdorff Darstellung Lepra.jpg|left|250x250px|link=Seuchen (bis 1800)|Darstellung der Lepra im 1517 erschienenen "Feldbuch der Wundarzney" von Hans von Gersdorff (ca. 1455-1529). Die Seuche wurde auch im Hinblick auf den Verlust der bürgerlichen Existenz von Erkrankten als Prüfung Gottes verstanden, die es mit Würde zu ertragen galt. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/2 Alch. 16#Beibd.1)]][[Autor:Söhner,_Felicitas|Felicitas Söhner]] <br>
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seuchen, gefährliche Infektionskrankheiten mit der Tendenz zur Massenausbreitung, sind in Europa seit der Jungsteinzeit belegt. Bis in die Neuzeit ist die Art der Erkrankungen allerdings oft nur mit Hilfe von Archäologie und Naturwissenschaften zu klären, weil die Schriftquellen begrifflich unscharf bleiben. Neben der Pest, die sich in Bayern seit römischer Zeit immer wieder in regionalen Ausbrüchen manifestiert, traten seit dem Mittelalter Lepra, Cholera, der „Englische Schweiß“, Fleckfieber, Ruhr, Typhus und Pocken, ab dem späten 15. Jahrhundert auch die Syphilis als Seuchen auf. Mangels Kenntnissen zum Infektionsgeschehen bestanden Gegenmaßnahmen lange in Stigmatisierung und Isolierung der Kranken, von Seiten der Bevölkerung in religiösen Ritualen (Wallfahrten, Anrufung der „Pestheiligen“), aber auch in der Suche nach Sündenböcken (z.B. Juden). [[Seuchen (bis 1800)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Kunstkönigtum Ludwig I.]] ==
[[Datei:Koenig Ludwig mit Gelehrten.jpg|left|250x250px|link=Kunstkönigtum Ludwig I.|König Ludwig I., umgeben von Künstlern und Gelehrten, steigt vom Thron, um die ihm dargebotenen Werke der Plastik und Malerei zu betrachten. Gemälde von Wilhelm von Kaulbach (1805-1874), Datierung 1848. (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inventarnummer WAF 406, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)]] [[Autor:Putz,_Hannelore|Hannelore Putz]]
Der Begriff „Kunstkönigtum“ wurde von dem Historiker Heinz Gollwitzer (1917-1999) geprägt und verdeutlicht, dass König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) als besonders großer Förderer der Künste in Erinnerung geblieben ist. Er begann bereits 1808 mit seiner breitgefächerten Sammel- und Bautätigkeit und setzte sich dabei durch den engen persönlichen Kontakt mit Künstlern und die bedeutende Einflussnahme auf die Gestaltung von anderen Monarchen ab. Die intensive Kunstförderung resultierte zum einen aus seinem persönlichen Interesse an Kunst, zum anderen diente sie aber auch der fürstlichen Selbsterhöhung, der Vermittlung politischer Ziele durch Kunstwerke sowie der Steigerung der bereits großen Bedeutung Münchens und Bayerns in der europäischen Kunstlandschaft. [[Kunstkönigtum Ludwig I.|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Lebensborn]] ==
[[Datei:Heim Hochland Steinhoering 1942.jpg|left|250x250px|link=Lebensborn|In Steinhöring befand sich das erste vom Verein Lebensborn e. V. gegründete Entbindungsheim. Das Heim Hochland entstand 1936 und diente als Vorbild für alle weiteren Lebensborn-Heime. Bedeutend war es auch aufgrund seiner Nähe zu München und somit zur Vereinszentrale seit 1938. Foto 1942. (Lebensspuren e. V.)]]
[[Autor:Christians-Bernsee,_Annemone|Annemone Christians-Bernsee]] <br> Der Verein Lebensborn e.V. war eine Körperschaft der Schutzstaffel (SS) mit Sitz in Berlin bzw. ab 1938 in München, die zwischen 1935 und 1945 europaweit über 20 Heime für unverheiratete schwangere Frauen, junge Mütter und deren Kinder betrieb. Diese mussten den Maßstäben der nationalsozialistischen „Erb- und Rassenlehre“ genügen und als „wertvoll“ gelten. Mit dem Lebensborn trug die SS in spezifischer Weise zu den pronatalistischen Elementen der NS-Bevölkerungspolitik bei. Bis 1939 wurden sechs Lebensborn-Heime auf dem Gebiet des Großdeutschen Reichs eingerichtet, das erste 1936 im oberbayerischen Steinhöring (Lkr. Ebersberg). [[Lebensborn|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2025, 11:57 Uhr


Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen