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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
== [[Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto]] ==
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Datei:Cod. Sang. 911 p.4 A.jpg|left|250x250px|link=Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto|Abrogans K, Südwestdeutschland, Ende 8. Jahrhundert. Seite aus dem "älteste(n) erhaltene(n) Buch in deutscher Sprache" mit althochdeutschen Übersetzungen als Kontextglossen (St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 911; p. 4)]]  
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Autor:Haubrichs,_Wolfgang|Wolfgang Haubrichs]]<br>Das nach seinem ersten Wort ‚Abrogans‘ benannte, zunächst lateinisch-lateinische frühmittelalterliche Synonymen-Wörterbuch wurde ab dem späteren 8. Jahrhundert ins Althochdeutsche übertragen. Es gehört zu den bedeutendsten Zeugnissen des entstehenden volkssprachig/deutschen Sprachbewusstseins und systematischer Sprachreflexion, deren erstes Ziel wohl die Erschließung der Bibelsprache war. Entgegen älteren Annahmen lag die Initiative zur althochdeutschen Übersetzung eher im alemannischen Raum, allerdings belegen Verbreitung, Formenvielfalt und Zahl der überlieferten und erschlossenen Handschriften ein großes Interesse an den Wörterbüchern im ganzen Süden des späteren deutschen Sprachraums. Das gilt besonders auch für Regensburg im späten 8./frühen 9. Jahrhundert, wo wahrscheinlich unter Bischof Adalwin (792-816) die gekürzte und modernisierte Fassung der ‚Samanunga worto‘ (Sammlung der Wörter) entstand. [[Abrogans (althochdeutsch) und Samanunga worto|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)]] ==
[[Datei:Inningen Grab 7. Jahrhundert.jpg|left|250x250px|link=Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)|Inningen, Stadt Augsburg, Grab 8. Bestattung von vier bewaffneten Männern, die im 7. Jahrhundert gleichzeitig und wohl gemeinsam starben. Ihre demonstrative Haltung verweist auf die Aufbahrung. (Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Stadtarchäologie Dokumentationsarchiv)]]
[[Autor:Brather,_Sebastian|Sebastian Brather]]<br>Die Verabschiedung der Toten war zu allen Zeiten mit Ritualen verbunden, die unterschiedliche materielle Spuren hinterließen. Sie erlauben der Archäologie die Rekonstruktion von Teilen der komplexen Abläufe bei der Bestattung. Besonders bei frühmittelalterlichen Körpergräbern, sogenannten Reihengräbern, wie sie zahlreich in Bayern zu finden sind, spiegeln ab der Mitte des 6. Jahrhunderts Anlage und Ausstattung die ritualisierten Handlungen von der Aufbahrung über Leichenprozession und Beisetzungsfeier bis zur Grablegung wider. Sie dienten der angemessenen Verabschiedung eines verstorbenen Familienmitglieds bzw. Angehörigen der Lokalgesellschaft, wobei vor allem die Vorstellungen der Hinterbliebenen ihren Ausdruck fanden, die den sozialen Status des oder der Verstorbenen reflektierten. Entgegen älteren Vorstellungen war die Grabausstattung religiös indifferent - auch christliche Gräber erhielten Ausstattungen. [[Bestattungsrituale (Frühmittelalter/archäologisch)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bruckmann Verlag]] ==
[[Datei:Friedrich Bruckmann.jpg|left|250x250px|link=Bruckmann Verlag|Der Verlagsgründer Friedrich Bruckmann (1814-1898). (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bruckmann Verlagsarchiv 322)]]
[[Autor:Kühnert,_Jürgen|Jürgen Kühnert]] <br> Der Bruckmann Verlag wurde 1861 von Friedrich Bruckmann (1814-1898) gegründet. Seit 1863 in München ansässig, entwickelte er sich zu einem der bedeutendsten Kunstverlage Deutschlands. Mit seinem Buch- und Zeitschriftenprogramm sowie durch die hohe Qualität seiner Bildreproduktionen erlangte er auch internationales Renommee. Friedrichs Sohn Hugo Bruckmann (1863-1941) wandte sich früh der NS-Ideologie zu und gehörte zusammen mit seiner Frau Elsa (1865-1946) zu den frühesten Förderern Adolf Hitlers in dessen Münchner Zeit. [[Bruckmann Verlag|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Oberste Baubehörde]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:2022 Oberste Baubehoerde.jpg|left|250x250px|link=Oberste Baubehörde|Seit 1969 hatte die Behörde ihren Dienstsitz in einem Bürogebäude am Münchner Altstadtring (heute Franz-Josef-Strauß-Ring 4). Seit 2018 ist es der Sitz des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (Foto: Laura Niederhoff)]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Dunkel,_Franziska|Franziska Dunkel]] <br> Die 1830 gegründete Oberste Baubehörde stellte als Teil des Innenministeriums die oberste Ebene der technischen Zentralverwaltung für das staatliche Bauwesen in Bayern dar. Sie betreute die staatlichen Bauten, die rechtlichen und technischen Belange des kommunalen und privaten Bauwesens sowohl des Hoch- wie des Tiefbaus (Straßen-, Brücken- und Flussbau) und das Baupolizeiwesen. Sie hatte einen eigenen Sach- und Personalhaushalt und rangierte damit deutlich über einer Ministerialabteilung. In diesem Zuschnitt war sie bundesweit einzigartig. 2018 wurde sie in das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr überführt. [[Oberste Baubehörde|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Seuchen (bis 1800)]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Gerdorff Darstellung Lepra.jpg|left|250x250px|link=Seuchen (bis 1800)|Darstellung der Lepra im 1517 erschienenen "Feldbuch der Wundarzney" von Hans von Gersdorff (ca. 1455-1529). Die Seuche wurde auch im Hinblick auf den Verlust der bürgerlichen Existenz von Erkrankten als Prüfung Gottes verstanden, die es mit Würde zu ertragen galt. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/2 Alch. 16#Beibd.1)]][[Autor:Söhner,_Felicitas|Felicitas Söhner]] <br>
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Seuchen, gefährliche Infektionskrankheiten mit der Tendenz zur Massenausbreitung, sind in Europa seit der Jungsteinzeit belegt. Bis in die Neuzeit ist die Art der Erkrankungen allerdings oft nur mit Hilfe von Archäologie und Naturwissenschaften zu klären, weil die Schriftquellen begrifflich unscharf bleiben. Neben der Pest, die sich in Bayern seit römischer Zeit immer wieder in regionalen Ausbrüchen manifestiert, traten seit dem Mittelalter Lepra, Cholera, der „Englische Schweiß“, Fleckfieber, Ruhr, Typhus und Pocken, ab dem späten 15. Jahrhundert auch die Syphilis als Seuchen auf. Mangels Kenntnissen zum Infektionsgeschehen bestanden Gegenmaßnahmen lange in Stigmatisierung und Isolierung der Kranken, von Seiten der Bevölkerung in religiösen Ritualen (Wallfahrten, Anrufung der „Pestheiligen“), aber auch in der Suche nach Sündenböcken (z.B. Juden). [[Seuchen (bis 1800)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Kunstkönigtum Ludwig I.]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Koenig Ludwig mit Gelehrten.jpg|left|250x250px|link=Kunstkönigtum Ludwig I.|König Ludwig I., umgeben von Künstlern und Gelehrten, steigt vom Thron, um die ihm dargebotenen Werke der Plastik und Malerei zu betrachten. Gemälde von Wilhelm von Kaulbach (1805-1874), Datierung 1848. (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inventarnummer WAF 406, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)]] [[Autor:Putz,_Hannelore|Hannelore Putz]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
Der Begriff „Kunstkönigtum“ wurde von dem Historiker Heinz Gollwitzer (1917-1999) geprägt und verdeutlicht, dass König Ludwig I. (1786-1868, reg. 1825-1848) als besonders großer Förderer der Künste in Erinnerung geblieben ist. Er begann bereits 1808 mit seiner breitgefächerten Sammel- und Bautätigkeit und setzte sich dabei durch den engen persönlichen Kontakt mit Künstlern und die bedeutende Einflussnahme auf die Gestaltung von anderen Monarchen ab. Die intensive Kunstförderung resultierte zum einen aus seinem persönlichen Interesse an Kunst, zum anderen diente sie aber auch der fürstlichen Selbsterhöhung, der Vermittlung politischer Ziele durch Kunstwerke sowie der Steigerung der bereits großen Bedeutung Münchens und Bayerns in der europäischen Kunstlandschaft. [[Kunstkönigtum Ludwig I.|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Lebensborn]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Heim Hochland Steinhoering 1942.jpg|left|250x250px|link=Lebensborn|In Steinhöring befand sich das erste vom Verein Lebensborn e. V. gegründete Entbindungsheim. Das Heim Hochland entstand 1936 und diente als Vorbild für alle weiteren Lebensborn-Heime. Bedeutend war es auch aufgrund seiner Nähe zu München und somit zur Vereinszentrale seit 1938. Foto 1942. (Lebensspuren e. V.)]]  
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Christians-Bernsee,_Annemone|Annemone Christians-Bernsee]] <br> Der Verein Lebensborn e.V. war eine Körperschaft der Schutzstaffel (SS) mit Sitz in Berlin bzw. ab 1938 in München, die zwischen 1935 und 1945 europaweit über 20 Heime für unverheiratete schwangere Frauen, junge Mütter und deren Kinder betrieb. Diese mussten den Maßstäben der nationalsozialistischen „Erb- und Rassenlehre“ genügen und als „wertvoll“ gelten. Mit dem Lebensborn trug die SS in spezifischer Weise zu den pronatalistischen Elementen der NS-Bevölkerungspolitik bei. Bis 1939 wurden sechs Lebensborn-Heime auf dem Gebiet des Großdeutschen Reichs eingerichtet, das erste 1936 im oberbayerischen Steinhöring (Lkr. Ebersberg). [[Lebensborn|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Stadt Coburg Ansicht.jpg|left|250x250px|link=Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)|Stadtansicht von Coburg. Radierung, 17. Jahrhundert. (Staatsbibliothek Bamberg, V E 36a, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)]] [[Autor:Nicklas,_Thomas|Thomas Nicklas]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
Das Herzogtum Sachsen-Coburg entstand durch den Erfurter Teilungsvertrag vom 6. November 1572, mit dem Johann Casimir (1564-1633, reg. 1572-1633) und Johann Ernst (1566-1638, reg. in Coburg 1572-1596 u. 1633-1638) gemeinsam ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb des ernestinischen Länderkomplexes im heutigen Thüringen erhielten. Die Stadt Coburg bildete den Mittelpunkt mit residenzstädtischer Funktion. Einheits- und identitätsstiftend waren für das Herzogtum vor allem die von Johann Casimir geschaffenen Behörden und Institutionen, die trotz vieler Herrschaftswechsel und dynastischer Neuverteilungen fortbestanden (1573 Landesregierung, 1598 Obergericht; 1612 Verfassungsurkunde). Nach mehreren Landesteilungen gelangte 1735 die Linie Sachsen-Saalfeld endgültig in den Besitz von Sachsen-Coburg. Ende des 18. Jahrhunderts erlebte das Haus Sachsen-Coburg-Saalfeld einen dynastischen Aufstieg, u. a. durch die Einheirat von Juliane von Sachsen-Coburg (1781-1860) ins reiche und mächtige russische Kaiserhaus. [[Sachsen-Coburg (Herzogtum, 1572-1826)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Dreifelderwirtschaft]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Dreifelderwirtschaft Grafik.jpg|left|250x250px|link=Dreifelderwirtschaft|Schematisch Darstellung der Parzellenverteilung zweier Höfe im Rahmen der Dreizelgenwirtschaft. (Gestaltung: Laura Niederhoff)]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]] <br> Die Dreifelderwirtschaft war ein v.a. nördlich der Alpen verbreitetes Fruchtfolgesystem für den Getreidebau. In einem dreijährigen Zyklus wechselten sich dabei Wintergetreide, Sommergetreide und Brache, also die einjährige Erholung des Bodens, ab. Dadurch konnten die gleichen Felder dauerhaft genutzt werden. Zunehmende Siedlungsverdichtung und Intensivierung der Landwirtschaft erforderten eine gleichzeitige Verrichtung der Feldarbeiten in benachbarten Feldern (Flurzwang) und damit eine Zusammenfassung des Ackerlandes einer Siedlung in große Feldeinheiten, sog. Zelgen oder Eschen (Verzelgung). Die Verbreitung dieser Dreizelgenwirtschaft bzw. Dreizelgenbrachwirtschaft als wichtigste Ausprägungsform der Dreifelderwirtschaft war ein Kernstück der agrarwirtschaftlichen Intensivierung des Mittelalters.
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Dreifelderwirtschaft|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Museum der Arbeit (München)]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Maschinenhalle Arbeitermuseum 1906.jpg|left|250x250px|link=Museum der Arbeit (München)|Maschinenhalle des Arbeitermuseums, 1906. (Foto: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)]] [[Autor:Füßl,_Wilhelm|Wilhelm Füßl]]<br>
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
Das Museum wurde 1899 unter dem Namen "Museum für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen" von Karl Poellath (1857-1904) in München begründet und bestand unter wechselnden Namen bis 1945. Es war als Lernort konzipiert, wo anhand von Maschinenvorführungen, Schautafeln und Modellen Besuchern die Themen Arbeitsschutz und Hygiene nahegebracht werden sollten. Das Museum konnte trotz Wanderausstellungen, Vorträgen und Lehrfilmen nur eine regionale Bedeutung im Raum München erlangen. Seine Besucherzahl blieb insgesamt gering. Nach dem vollständigen Verlust der Museumsbestände im Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung in ein Landesinstitut für Arbeitsschutz umgewandelt, das eine Fachausstellung für Vorführungszwecke betreibt.[[Museum der Arbeit (München)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2025, 11:57 Uhr


Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen