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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Architektur (Weimarer Republik)]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Paketzustellamt Muenchen 1927.jpg|left|250x250px|link=Architektur (Weimarer Republik)|Robert Vorhoelzer (1884-1954) und Walther Schmidt (1899-1993), Paketzustellamt München, 1925/26. (SZ Photo/Süddeutsche Zeitung Photo)]]  
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
[[Autor:Hauner_Franz|Franz Hauner]]<br>Die Architektur zur Zeit der Weimarer Republik ist charakterisiert durch die Auseinandersetzung mit der Moderne. Während Stuttgart, Frankfurt am Main oder Berlin mit modernen Wohnsiedlungen Furore machten, galt Bayern als rückständig. Dennoch avancierten auch dort "Licht, Luft und Sonne" zu allgegenwärtigen Schlagworten. Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene revolutionierten nicht nur den Wohnungsbau, sondern wurden nach dem Ersten Weltkrieg in vielen Bereichen in Bezug auf "Volksgesundheit" und "Volkserziehung" umgesetzt. Gegen Ende der Weimarer Republik bot sich im Freistaat ein breites Spektrum des sog. Neuen Bauens. [[Architektur (Weimarer Republik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Hexenverfolgung]] ==
[[Datei:Verbrennung Pfeifer Niklashausen.jpg|left|250x250px|link=Hexenverfolgung|Rechts im Bild wird die Verbrennung Hans Böhms, des sogenannten Pfeifers von Niklashausen dargestellt. Der charismatische Laienprediger wurde 1476 wegen Hexerei verurteilt und verbrannt. Abb aus: Lorenz Fries, Chronik der Bischöfe von Würzburg, fol. 511r. (Universitätsbibliothek Würzburg, M.ch.f.760)]]
[[Autor:Flurschütz_Da_Cruz,_Andreas|Andreas Flurschütz da Cruz]]<br>Der Glaube an Hexerei entsprang dem Volksglauben und entwickelte sich verstärkt seit dem Ende des Spätmittelalters zu einem Strafdelikt. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Spannungen um 1600 führten zu einer signifikanten Hexenverfolgung in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei monetäre Interessen der Verfolger ein nicht unwesentliches Element der Anklage bildeten. Besonders in den geistlichen Territorien Frankens und in territorialen Grenzregionen kam es zu einer Vielzahl von Hexenprozessen. Die Opfer entstammten allen Berufs-, Standes- und Altersgruppen und waren nicht nur Frauen, sondern auch Kinder und Männer. [[Hexenverfolgung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
== [[Lex Baiwariorum]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Datei:Lex Baiuvariorum Handschrift Fol 1v.jpg|left|250x250px|link=Lex Baiwariorum|Erste Seite der wohl ältesten, vielleicht noch vor Ende des 8. Jahrhunderts entstandenen Handschrift der Lex Baiwariorum (Codex Ingolstadensis), geschrieben in früher karolingischer Minuskel und nur 17,5 x 9,5 cm groß. Zu sehen ist der Anfang des sog. Langen Prologs. (Universitätsbibliothek München, Cim. 7 (= 8° Cod. ms. 132)]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
[[Autor:Grollmann,_Felix|Felix Grollmann]] <br> Die Lex Baiwariorum, erstmals bezeugt um die Mitte des 8. Jahrhunderts, ist das älteste Gesetzbuch der Bayern. Geregelt werden Angelegenheiten der Kirche, des Herzogs, des Gerichts- und Militärwesens, vor allem aber des Zusammenlebens und Wirtschaftens einer ländlichen Bevölkerung. Obwohl ihre Wirklichkeitsnähe im Einzelnen unsicher ist, vermitteln die Regelungen ein eindrückliches Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten. Das Gesetzbuch richtete sich an alle Baiwarii/Baioarii und erwähnt keine Sondergruppen. Es führt eine rechtlich relativ stark gegliederte Gesellschaft vor Augen, die neben Bischof, Herzog und den „Ersten nach dem Herzog“ zwischen Freien, Freigelassenen und Unfreien unterscheidet. [[Lex Baiwariorum|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staatsangehörigkeit]] ==
== [[Schwabinger Boheme]] ==
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Datei:Leo Koenig Boheme Cafe.jpg|left|250x250px|link=Schwabinger Boheme|Leo von König (1871-1944) im Bohème Café. Gemälde von 1909. Auf dem Bild sind der Maler John Höxter (1884-1938) und Chansonnette und Puppenbildnerin Spela Albrecht zu erkennen. Abb. aus: Jugend 17, 1912, Heft 1, S. 4. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Per. 11 i-17,1)]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
[[Autor:Fromm,_Waldemar|Waldemar Fromm]] <br> Die Schwabinger Boheme war eine künstlerisch-intellektuelle Bewegung in München um 1900, deren Künstler und Literaten mit neuen Formen experimentierten und gegen die bürgerliche Kultur des wilhelminischen Deutschland eingestellt waren. Diese Bewegung hatte ihre Ursprünge im Paris der 1830er Jahre und verbreitete sich von dort aus in ganz Europa. In München siedelten sich die jungen Künstler vor allem in den damals preiswerteren Stadtvierteln Schwabing und Maxvorstadt an, deren Gasthöfe und Cafés auch die bevorzugten Treffpunkte der Boheme wurden. [[Schwabinger Boheme|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Hofgarten Muenchen Kriegerdenkmal.jpg|left|250x250px|link=Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)|Denkmal des Unbekannten Soldaten im Kriegerdenkmal im Münchner Hofgarten. (Foto von Diego Delso, lizenziert durch CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)]][[Autor:Belik,_Mirjana|Mirjana Belik]] <br>
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Das Denkmal im östlichen Teil des Münchner Hofgartens, direkt vor dem ehemaligen Bayerischen Armeemuseum (heute: Staatskanzlei), ist eine aus mehreren Wettbewerben hervorgegangene architektonische Anlage, die von den Architekten Eberhard Finsterwalder (1893–1972) und Thomas Wechs (1893–1970) entworfen wurde. Die Figur eines toten Soldaten stammt im Entwurf von Bernhard Bleeker (1881–1968) und ist aus Rotmarmor gearbeitet. 1972 wurde das Original durch einen Bronzeabguss ersetzt. Initiiert wurde das Denkmal vom Deutschen Kriegerbund (DKB) zum Gedächtnis an 13.000 im Ersten Weltkrieg gefallene Münchener Soldaten. Die Grundsteinlegung erfolgte am 4. November 1923, die Enthüllung und Einweihung des Denkmals am 14. Dezember 1924. Im Zweiten Weltkrieg teilweise stark zerstört, beließ man das Denkmal an seinem bisherigen Standort und setzte es instand. [[Kriegerdenkmal beim Armeemuseum (München)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bamberger Dichterkreis (1936-1943)]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Heinrich Zerkaulen.jpg|left|250x250px|link=Bamberger Dichterkreis (1936-1943)|Heinrich Zerkaulen, (1892-1954). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv habe-000211)]] [[Autor:Segebrecht,_Wulf|Wulf Segebrecht]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
Der Bamberger Dichterkreis war eine kameradschaftliche Vereinigung deutscher Dichter aus allen Gauen Deutschlands, die in den Jahren 1936 bis 1942 in Bamberg zu gemeinsamen Tagungen zusammenkamen und durch Veranstaltungen und Publikationen Zeugnis ablegten von ihrem Bekenntnis zum NS-Staat. [[Bamberger Dichterkreis (1936-1943)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayern (Raum)]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:Karte_Bayern_950.jpg|left|250x250px|link=Bayern (Raum)|Bayern im 10. Jahrhundert. (Gestaltung: Stefan Schnupp; Vorlage: Spindler u. Diepolder, Bayer. Geschichtsatlas, München 1969, 15)]]  
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Weiß,_Dieter_J.|Dieter J. Weiß]] <br> Seit den Anfängen Bayerns als politischer Einheit im 6. Jahrhundert bis zum modernen Freistaat veränderte sich der Raum, auf den sich der Name Bayern bezog, beträchtlich. Vom Kerngebiet des frühmittelalterlichen Herzogtums im Land zwischen der Donau und den Alpen, zwischen Iller/Lech und Enns dehnte sich der Herrschaftsraum der Herzöge einerseits nach Norden über die Donau in den Nordgau (Oberpfalz), andererseits in den Alpenraum bis ins heutige Südtirol, Kärnten und in die Steiermark aus. Nach dem Verlust Österreichs und der inneralpinen Gebiete im Hochmittelalter begannen die Wittelsbacher nach 1180 mit dem Ausbau des deutlich verkleinerten Gebietes zum Territorialstaat. [[Bayern (Raum)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Sittlichkeitsprozesse (NS-Zeit)]] ==
== [[Weiße Rose]] ==
[[Datei:Rupert Mayer Fronleichnamsprozession.jpg|left|250x250px|link=Sittlichkeitsprozesse (NS-Zeit)|Pater Rupert Mayer SJ (1876-1945) bei einer Fronleichnamsprozession vor dem Münchner "Ratscafé" im Peterhof, ca. Mitte der 1930er Jahre. Der am 3. November 1987 seliggesprochene Pater Rupert Mayer SJ kritisierte das NS-Regime öffentlich. (SJ-Bild)]] [[Autor:Forstner,_Thomas|Thomas Forstner]]
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
Unter der nationalsozialistischen Herrschaft fand eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Strafprozesse statt, in die katholische Welt- und Ordensgeistliche sowie Laienbrüder in besonderer Weise involviert waren. Den Beschuldigten wurden Vergehen gegen die Sittlichkeit (v. a. homosexuelle Handlungen) und der Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Die Mehrzahl der Täter war geständig und wurde entsprechend der geltenden Strafrechtsbestimmungen verurteilt. Die Sittlichkeitsprozesse dienten der NS-Propaganda als probates Mittel, Geistliche als Staats- und Volksfeinde und Klöster als Horte des Sittenverfalls und der moralischen Verderbtheit anprangern zu können. Dahinter stand das Bestreben, das Verhältnis von Kirchenvolk und Klerus nachhaltig zu beschädigen und dadurch den Einfluss der Kirche auf die katholische Bevölkerung zu unterminieren. [[Sittlichkeitsprozesse (NS-Zeit)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Europapolitik der bayerischen Staatsregierungen]] ==
[[Datei:2006 Stoiber und Barroso.jpg|left|250x250px|link=Europapolitik der bayerischen Staatsregierungen|Besuch von Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993–2007; links) bei EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso (geb. 1956, EU-Kommissionspräsident 2004-2014) am 21.3.2006 in Brüssel. Foto: Georges Boulougouris. (European Communities, 2006)]]
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]] <br> Die bayerische Europapolitik unterstützte die europäische Integration seit den späten 1940er Jahren, auch wenn der Kompetenztransfer auf die neuen europäischen Institutionen den autonomen Handlungsspielraum der Länder beeinträchtigte. Die bayerischen Staatsregierungen wollten diese Machtverschiebung ausgleichen und den Ländern auf Bundes- und europäischer Ebene Mitwirkungsinstrumente in der Europapolitik erschließen. Zusätzlich knüpften die Staatsregierungen seit den 1960er Jahren eigene Kontakte zu den europäischen Institutionen. Mit dieser Politik trug Bayern entscheidend zur Ausbildung des heutigen europäischen Mehrebenensystems bei.
[[Europapolitik der bayerischen Staatsregierungen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Reihengräber]] ==
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[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
== [[Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf]] ==
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
[[Datei:Plakat Wackerland Oberpfalz.jpg|left|250x250px|link=Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf|Aufruf der Oberpfälzer Bürgerinitativen zum Engagement gegen die WAA, ca. 1986. Fotos: Beate Seitz-Weinzierl, Ernst Betz. (Wolfgang Herzer, Herbert Schreg)]] [[Autor:Duschinger,_Oskar|Oskar Duschinger]] und [[Autor:Zech-Kleber,_Bernhard_von|Bernhard von Zech-Kleber]]
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Wiederaufbereitungsanlage (WAA) Wackersdorf (Lkr. Schwandorf) sollte ab Ende der 1980er Jahre Kernbrennstäbe aus Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufbereiten. Im Zuge der Planungen zur Errichtung der WAA kam es zu massiven Protesten der lokalen Bevölkerung, denen sich aus dem gesamten Bundesgebiet Atomkraftgegner anschlossen. Dennoch trieb die Staatsregierung unter Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU, 1915–1988, Ministerpräsident 1978–1988) das Projekt vehement voran. Teilweise eskalierten die Proteste am geplanten Betriebsgelände, 1986 kam es zu drei Todesfällen. Das heftig umstrittene Projekt musste schließlich Ende der 1980er Jahre aufgrund der Widerstände aus der Bevölkerung, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, eingestellt werden. [[Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2025, 10:27 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen