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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg]] ==
== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
[[Datei:Entwurf Siegel Bildnisse Markgrafen.jpg|left|250x250px|link=Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg|Unter dem bayerischen König Ludwig I. erhielt der akademische Senat am 18. Mai 1832 diesen genehmigten Entwurf für die Wiedereinführung des alten Universitätssiegels mit den Bildnissen der beiden Markgrafen Friedrich und Alexander. (Universitätsarchiv Erlangen-Nürnberg A1/1 Nr. 78)]]  
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Autor:Wachter,_Clemens|Clemens Wachter]]<br>Markgraf Friedrich III. von Brandenburg-Bayreuth (1711-1763, reg. 1735-1763) gründete 1743 in seiner Nebenresidenzstadt Erlangen eine eigene Universität für sein Fürstentum; benannt ist sie seit 1769 nach zwei regierenden Markgrafen, ihrem Gründer und ihrem späteren Förderer, Karl Alexander von Ansbach-Bayreuth (1736-1806, reg. Brandenburg-Ansbach 1757-1791, Brandenburg-Bayreuth 1769-1791). Mit dem Übergang Erlangens an Preußen 1792, Frankreich 1806 und schlussendlich Bayern 1810 begann die Entwicklung der kleinen markgräflichen Universität zu einer modernen Bildungseinrichtung. 1961 erfolgte die Angliederung der Nürnberger Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Handelshochschule); seitdem trägt die Universität die Ortsbezeichnung „Erlangen-Nürnberg“. 1966 wurde eine Technische Fakultät gegründet und 1972 die Nürnberger Pädagogische Hochschule eingegliedert. [[Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
== [[Hungerkosterlass (30. November 1942)]] ==
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Datei:Filmplakat Nebel im August.jpg|left|250x250px|link=Hungerkosterlass (30. November 1942)|Filmplakat des 2015 produzierten Films "Nebel im August", in dem die Thematik des Hungerkosterlasses von 1942 behandelt wird. Aufhänger der Handlung ist die Geschichte des Ernst Lossa (1929-1944) aus Augsburg, der am 5. Mai 1943 in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee eingewiesen und dort am 9. August 1944 ermordet wurde. Die Handlung basiert auf dem gleichnamigen Roman von Robert Domes (geb. 1961). (Studiocanal GmbH)]]
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
[[Autor:Siemen,_Hans-Ludwig|Hans-Ludwig Siemen]] <br> In Folge des Hungerkosterlasses des Bayerischen Innenministeriums vom 30. November 1942 wurden in bayerischen psychiatrischen Anstalten spezielle Stationen und Abteilungen eingerichtet, auf denen ausgewählte Bewohner absichtlich durch Hungerkost (mangelnde Ernährung) und häufig durch zusätzliche Medikamentengabe getötet wurden. Dieses Vorgehen war Teil der nationalsozialistischen Vernichtungsaktionen von psychisch kranken Menschen, denen in Bayern mindestens 15.000 Menschen zum Opfer fielen. Die führende und legitimierende Rolle eines Ministeriums in den regionalen Vernichtungsmaßnahmen ist eine bayerische Besonderheit. [[Hungerkosterlass (30. November 1942)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
== [[Oktoberfest-Attentat (26. September 1980)]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Datei:Artikel 46229 bilder value 5 oktoberfestattentat5.jpg|left|250x250px|link=Oktoberfest-Attentat (26. September 1980)|Das umgestaltete Mahnmal, eingeweiht 2008. (Foto: 2014, privat)]][[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br>
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Am 26. September 1980 auf dem Münchner Oktoberfest verübter terroristischer Anschlag, bei dem 13 Menschen starben und 211 verletzt wurden. Die Hintergründe des Attentats sind bis heute nicht vollständig geklärt; das auf das Attentat folgende Ermittlungsverfahren wurde am 6. November 1982 eingestellt. Die Ermittlungen der zur Aufklärung des Anschlages gebildeten "Sonderkommission Theresienwiese" ließen auf einen Einzeltäter schließen, den rechtsextremen Geologiestudenten Gundolf Köhler (1959-1980), der beim Attentat ums Leben gekommen war. Bis heute bestehen Zweifel an der Einzeltätertheorie. Spätere Versuche, das Attentat vollständig aufzuklären, scheiterten. [[Oktoberfest-Attentat (26. September 1980)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bekennende Kirche]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Zeitungsartikel Meiser.jpg|left|250x250px|link=Bekennende Kirche|Zeitungsartikel: „Fort mit Landesbischof D. Meiser“, in: Fränkische Tageszeitung, 15.09.1934. (Prof. Dr. Gerhard Meiser/Dr. Hans Christian Meiser)]] [[Autor:Schneider,_Thomas_Martin|Thomas Martin Schneider]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
Die evangelisch-lutherische Landeskirche in Bayern unter ihrem Bischof Hans Meiser (1881–1956, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 1933–1955) widersetzte sich hartnäckig den Gleichschaltungsbestrebungen der Nationalsozialisten im kirchlichen Bereich. Sie war ein bedeutsamer Teil der Bekennenden Kirche (BK) auf Reichsebene und repräsentierte insbesondere deren gemäßigteren lutherischen Flügel, aus dem 1948 die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche (VELKD) Deutschlands hervorging. In der NS-Diktatur vollzog sie eine schon damals auch in den eigenen Reihen teilweise kritisierte Gratwanderung zwischen grundsätzlicher Staatsloyalität, Protest in Bereichen, in denen kirchliche Interessen berührt waren, und Hilfestellung für Opfer des nationalsozialistischen Unrechts. [[Bekennende Kirche|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Röhm-Putsch (30. Juni 1934)]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Ernst_Roehm_1933.jpg|left|250x250px|link=Röhm-Putsch (30. Juni 1934)|Ernst Röhm (1887-1934). Foto Heinrich Hoffmann, Dezember 1933. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv Hoffmann, hoff-3250)]]  
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Sauer,_Bernhard|Bernhard Sauer]] <br> Der "Röhm-Putsch" am 30. Juni 1934 zählt zu den wichtigen Zäsuren in der inneren Entwicklung der NS-Diktatur. Von Adolf Hitler (NSDAP, 1889-1945, Reichskanzler 1933–1945) direkt initiiert, verhafteten Einheiten von Schutzstaffel (SS), Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) die Führung der SA um deren Chef Ernst Röhm (NSDAP, 1887–1934, Stabschef der SA 1931–1934). Im Zuge dieser „Säuberungsmaßnahme“ wurden im Deutschen Reich rund 100 Personen von SS, SD und Gestapo ermordet, im Wesentlichen die Führungsriege der SA, aber auch andere, bei Hitler in Ungnade gefallene Parteigänger, politische Gegner, Juden und vollkommen Unbeteiligte. [[Röhm-Putsch (30. Juni 1934)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
== [[Königskrise (1885/86)]] ==
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Datei:Karikatur Kikeriki.jpg|left|250x250px|link=Königskrise (1885/86)|Karikatur Ludwigs II. und seines Hofes in der Satirezeitschrift Kikeriki 1886. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MA 99838)]] [[Autor:Immler,_Gerhard|Gerhard Immler]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Als "Königskrise" wird die politische und Verfassungskrise bezeichnet, die sich seit dem Herbst 1885 aus der Verschuldung der Königlichen Kabinettskasse aufgrund der hohen Ausgaben für die persönlichen Passionen Ludwigs II. (1845-1886, König 1864-1886), insbesondere seine Schlossbauten, ergab. Die Krise brachte das System der anti-parlamentarischen Regierung durch Minister, die aus den Reihen der hohen Beamtenschaft kamen und allein vom Vertrauen und in den Augen der Öffentlichkeit damit auch vom Prestige der Krone abhingen, in erhebliche Bedrängnis. Die Probleme wurden schließlich im Juni 1886 durch ein Zusammenwirken dieser "Ministeroligarchie" mit dem wissenschaftlichen Experten Bernhard von Gudden (1824-1886), der den König für geisteskrank erklärte, gelöst. Prinz Luitpold von Bayern (1821-1912, Prinzregent 1886-1912) nahm widerstrebend die ihm zugedachte Rolle als Regent an und sicherte damit das Überleben des bestehenden politischen Systems. [[Königskrise (1885/86)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Erzbergbau im Früh- und Hochmittelalter]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Abb 8 Trichtergruben Pruegelleite.jpg|left|250x250px|link=Erzbergbau im Früh- und Hochmittelalter|Verbrochene Schächte (Trichtergruben) mit Halden auf der Prügelleite bei Wehringen-Straßberg. (Foto M. Straßburger)]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Straßburger,_Martin|Martin Straßburger]] <br> Montanarchäologische Befunde belegen mittelalterlichen Bergbau in Bayern, insbesondere auf Eisenerze, bereits ab dem 7. Jahrhundert. In einzelnen Regionen wie Amberg-Sulzbach ist er seitdem bis in die Neuzeit nachgewiesen. In der Karolingerzeit treten Oberfranken und die Oberpfalz als wichtige Gebiete für Waffenproduktion und -handel hervor, was entsprechende Rohstoffgewinnung voraussetzt. Doch waren im Mittelalter verschiedene Lagerstätten auch in anderen Regionen Bayerns abbauwürdig. Erzgewinnung wie -verarbeitung erfolgte dabei lange im Rahmen grundherrschaftlicher Organisationsstrukturen, wobei auch über den lokalen Bedarf für Handwerk und Gewerbe hinaus produziert wurde. Bereits beim jetzigen Forschungsstand lassen die Fundstellen wie die technischen Befunde darauf schließen, dass dem Bergbau im früh- und hochmittelalterlichen Bayern eine wesentlich größere Bedeutung zukam, als die kaum vorhandene Schriftüberlieferung erkennen lässt.  
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Erzbergbau im Früh- und Hochmittelalter|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:BRK Kinowerbung 1950.jpg|left|250x250px|link=Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)|Ihr Gebt – wir helfen. Kino-Reklame des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) um 1950. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-62198)]] [[Autor:Khan,_Daniel-Erasmus|Daniel-Erasmus Khan]] und [[Autor:Riznik,_Donald|Donald Riznik]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16])]]
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist mit 24.500 hauptamtlichen Mitarbeitern, 180.000 aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern und über 750.000 Fördermitgliedern (Zahlenbasis 2020) der größte Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und damit auch Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Entstehung und Entwicklung des BRK sind untrennbar mit dieser weltweiten humanitären Bewegung verknüpft, deren Ursprünge bis in die 1860er Jahre zurückreichen. [[Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2025, 11:57 Uhr


Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen