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Beschreibung
Kaiser Karl IV [reg 1346-1378, Kaiser ab 1355] gesteht dem jungen Herzog Friedrich von Bayern 1362 im Rahmen einer Rechtebestätigung zu, dass niemand aus seinen Landen vor ein kaiserliches Gericht gefordert werden darf [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Pfalz-Neuburg, Landesteilungen und Einungen107]
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