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Beschreibung
Belehnungsurkunde vom 8. September 1216. Der Urkundentext dokumentiert weder eine Schenkung noch Stiftung, sondern eine Übertragung durch Übergabe, deren Rechtsgrund unbenannt blieb. Rechtlich spricht jedoch alles für die Errichtung des Spitales auf Königsgut, auch wenn die Urkunde eine Schenkung an die Person des Königs, also in das Allod (= Privateigentum), suggeriert. (Staatsarchiv Nürnberg, Ritterorden Urkunden 1912) HLB
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