imported>Baderm Keine Bearbeitungszusammenfassung |
imported>Schnupps Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
<div class="new-article-list"> | <div class="new-article-list"> | ||
<div class="new-article"> | |||
== [[Leuchtenberg, Herzöge von]] == | |||
[[Datei:Wappen Herzog von Leuchtenberg 1846.jpg|left|250x250px|link=Leuchtenberg, Herzöge von|Wappen Herzog Maximilians von Leuchtenberg, das ihm nach seiner Hochzeit 1839 mit Großfürstin Maria Nikolajewna durch Zar Nikolaus I. verliehen wurden. Abb. aus: J. A. Tyroff, Wappenbuch des höheren Adels der deutschen Bundesstaaten, Bd. 1, Nürnberg 1846, 40. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10455382-6 Bayerische Staatsbibliothek, Herald. 150 lf-1/2])]] | |||
[[Autor:Krauss-Meyl,_Sylvia|Sylvia Krauss-Meyl]]<br> | |||
Das französisch-bayerische Geschlecht der Herzöge von Leuchtenberg entstand aus der 1806 geschlossenen Ehe von Eugène de Beauharnais (1781-1824) mit der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie (1788-1851). Nach der Niederlage Napoleons (1769-1821, Kaiser der Franzosen 1804-1814/15) 1815 ließ sich Eugène in Bayern nieder und erhielt 1817 durch König Max I. Joseph (1756–1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799–1805, ab 1806 König von Bayern) den Titel "Herzog von Leuchtenberg" sowie das "Fürstentum Eichstätt" als Entschädigung für den Verlust des Vizekönigtums Italien. Dadurch erlangte die Familie Leuchtenberg in Bayern den höchsten Adelsrang nach den beiden Linien des Hauses Wittelsbach. Nach Eugènes Tod 1824 verließen seine Nachkommen Bayern und knüpften familiäre Verbindungen zu ausländischen Dynastien, darunter in Schweden, Brasilien, Portugal und Russland. [[Leuchtenberg, Herzöge von|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]] | |||
</div> | |||
<div class="new-article"> | <div class="new-article"> | ||
| Zeile 44: | Zeile 50: | ||
[[Autor:Schott,_Herbert|Herbert Schott]]<br> | [[Autor:Schott,_Herbert|Herbert Schott]]<br> | ||
Im 19. Jahrhundert besaß jeder ein Heimatrecht in einer Gemeinde und damit eine rudimentäre soziale Absicherung. Wollte er sich woanders niederlassen und vielleicht heiraten oder ein Gewerbe betreiben, musste er um die Ansässigmachung, d.h. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, ersuchen. Das Recht zur Verehelichung war mit der Ansässigmachung verknüpft. Durch die Montgelas’schen Reformen wurden 1808 diesbezügliche kommunale Regelungen beseitigt und erst 1818 wieder eingeführt. 1825 wurden die Regelungen für das rechtsrheinische Bayern vereinheitlicht und 1834 durch ein Vetorecht der Gemeinden verschärft. Erst ab 1868 wurden diese in Deutschland einmaligen Restriktionen wieder gelockert. Die letzten Beschränkungen fielen erst Anfang des 20. Jahrhunderts. [[Ansässigmachung (19. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]] | Im 19. Jahrhundert besaß jeder ein Heimatrecht in einer Gemeinde und damit eine rudimentäre soziale Absicherung. Wollte er sich woanders niederlassen und vielleicht heiraten oder ein Gewerbe betreiben, musste er um die Ansässigmachung, d.h. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, ersuchen. Das Recht zur Verehelichung war mit der Ansässigmachung verknüpft. Durch die Montgelas’schen Reformen wurden 1808 diesbezügliche kommunale Regelungen beseitigt und erst 1818 wieder eingeführt. 1825 wurden die Regelungen für das rechtsrheinische Bayern vereinheitlicht und 1834 durch ein Vetorecht der Gemeinden verschärft. Erst ab 1868 wurden diese in Deutschland einmaligen Restriktionen wieder gelockert. Die letzten Beschränkungen fielen erst Anfang des 20. Jahrhunderts. [[Ansässigmachung (19. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]] | ||
</div> | </div> | ||
</div> | </div> | ||
Version vom 1. September 2025, 12:52 Uhr
Leuchtenberg, Herzöge von
Sylvia Krauss-Meyl
Das französisch-bayerische Geschlecht der Herzöge von Leuchtenberg entstand aus der 1806 geschlossenen Ehe von Eugène de Beauharnais (1781-1824) mit der bayerischen Prinzessin Auguste Amalie (1788-1851). Nach der Niederlage Napoleons (1769-1821, Kaiser der Franzosen 1804-1814/15) 1815 ließ sich Eugène in Bayern nieder und erhielt 1817 durch König Max I. Joseph (1756–1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799–1805, ab 1806 König von Bayern) den Titel "Herzog von Leuchtenberg" sowie das "Fürstentum Eichstätt" als Entschädigung für den Verlust des Vizekönigtums Italien. Dadurch erlangte die Familie Leuchtenberg in Bayern den höchsten Adelsrang nach den beiden Linien des Hauses Wittelsbach. Nach Eugènes Tod 1824 verließen seine Nachkommen Bayern und knüpften familiäre Verbindungen zu ausländischen Dynastien, darunter in Schweden, Brasilien, Portugal und Russland. Weiterlesen
Hofmark

Emma Mages
Eine Hofmark war in Altbayern seit dem Mittelalter ein adeliger oder geistlicher Niedergerichtsbezirk. Die Besitzer, welche Verwaltungs- und Gerichtsbefugnisse über Untertanen ausübten, waren Adlige, kirchliche Institutionen sowie Städte und Märkte. Hofmarken waren in Bayern über Jahrhunderte die wirtschaftliche Basis des Adels und der Kirche. Die Hofmarksuntertanen waren mit verschiedenen Frondiensten belastet und häufig der Willkür der Herrschaft ausgesetzt. Mit der Säkularisation 1803 fielen die geistlichen Hofmarken an den bayerischen Staat. Die Privilegien des Adels wurden zunächst eingeschränkt und 1848 endgültig aufgehoben. Bis in die Gegenwart erinnern Namen von Straßen, Brauereien oder Gebäuden an die Hofmarken. Weiterlesen
Schlacht in Lothringen (1914)

Dieter Storz
Die Schlacht in Lothringen fand in der Anfangsphase des Ersten Weltkrieges, im August 1914 statt. Aufgabe der hauptsächlich aus bayerischen Truppenkontingenten bestehenden Armee war zunächst, möglichst viele französische Kräfte zu binden. Nach anfänglichen Erfolgen der bayerischen Truppen scheiterte ein weiterer Vorstoß an den starken französischen Befestigungsanlagen. Weiterlesen
Januarstreik (1918)

Markus Schmalzl
Der Januarstreik 1918 war der erste und einzige politisch motivierte Massenstreik mit nationaler und internationaler Reichweite, der in den Staaten der Mittelmächte des Ersten Weltkriegs stattfand. Er richtete sich gegen eine Fortsetzung des Krieges. Außerdem wurden soziale und politische Reformen sowie eine Verbesserung der Versorgung mit Lebensmitteln gefordert. In Bayern wurden zwischen 28. Januar und 4. Februar 1918 vor allem Rüstungsbetriebe in München, Nürnberg, Fürth und Schweinfurt bestreikt. Insgesamt nahmen dort mehr als 60.000 Arbeiterinnen und Arbeiter daran teil, allein mehr als 40.000 in Nürnberg. Die Streiks verliefen in Bayern weitgehend friedlich. Weiterlesen
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten

Alexander Wegmaier
1962 wurde erstmals ein Staatsminister für Bundesangelegenheiten in die Bayerische Staatsregierung berufen. 1987 kamen die Europaangelegenheiten hinzu. Als Politikbereiche, die stark mit den Aufgaben des Ministerpräsidenten zusammenhängen, waren sie bis auf die Jahre 1988 bis 1994 organisatorisch eng an die Staatskanzlei angebunden. Weiterlesen
Regierung unter Ludwig I.

Hannelore Putz
Die Regierungszeit Ludwigs I. (1786-1868, reg. 1825–1848) war außenpolitisch geprägt von der bayerischen Souveränitätspolitik im Kontext des Deutschen Bundes, dem handelspolitischen Zusammenschluss des Deutschen Zollvereins sowie dem Gewinn der Sekundogenitur in Griechenland. In der Innenpolitik zählten die verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um das Verständnis und die Auslegung der bayerischen Verfassung und die Bemühungen einer Gesamtintegration alt- und neubayerischer Gebiete in das Königreich Bayern zu den wichtigsten Herausforderungen. Klosterneugründungen markierten ein neues Verhältnis zwischen Königtum und katholischer Kirche, Eisenbahn und Ludwigskanal die technische Revolution in Bayern. Die Zeit nach 1830 war geprägt durch die besonders durch Innenminister Karl von Abel (1788-1859) initiierte prokatholische Politik. Nach den langen Jahren der Koalitionskriege zeichnete sich die Phase der Regierung unter Ludwig I. durch Stabilität und Frieden nach außen hin aus. Am 20. März 1848 entsagte Ludwig infolge der Revolution zugunsten seines Sohnes Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864) dem Thron. Weiterlesen
Ansässigmachung (19. Jahrhundert)

Herbert Schott
Im 19. Jahrhundert besaß jeder ein Heimatrecht in einer Gemeinde und damit eine rudimentäre soziale Absicherung. Wollte er sich woanders niederlassen und vielleicht heiraten oder ein Gewerbe betreiben, musste er um die Ansässigmachung, d.h. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, ersuchen. Das Recht zur Verehelichung war mit der Ansässigmachung verknüpft. Durch die Montgelas’schen Reformen wurden 1808 diesbezügliche kommunale Regelungen beseitigt und erst 1818 wieder eingeführt. 1825 wurden die Regelungen für das rechtsrheinische Bayern vereinheitlicht und 1834 durch ein Vetorecht der Gemeinden verschärft. Erst ab 1868 wurden diese in Deutschland einmaligen Restriktionen wieder gelockert. Die letzten Beschränkungen fielen erst Anfang des 20. Jahrhunderts. Weiterlesen