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Urfehdebrief Jacob Ziegler Muenchen.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Beschreibung

Urfehdebrief des Stuttgarters Jacob Ziegler, der am 23. Februar 1608 aus München ausgewiesen wurde. Nachdem er aus dem herzoglichen Gefängnis, dem Münchner Falkenturm, entlassen wurde, schwört Ziegler, das Herzogtum Bayern zukünftig nicht ohne Erlaubnis des Landesherrn zu betreten. Im Falle der unerlaubten Rückkehr drohte ihm der Verlust der Schwurhand, bzw. der Schwurfinger. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Urkunden 5625)

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