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Datei:Lex Baiuvariorum Handschrift 4.jpg

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Beschreibung

Die aus Tegernsee stammende Handschrift, deren erster Teil im 1. Drittel des 9. Jhs in Freising und deren zweiter Teil im 11. Jh. in Tegernsee entstand, bietet ein Beispiel für die Überlieferung der Lex Baiwariorum in früh- und hochmittelalterlichen Rechtskontexten. Zusammen mit der konziliaren Normgebung Herzog Tassilos III. im 8. Jh., den Erlassen Karls d. Gr. für Bayern um 800, aber auch der Lex Alamannorum entstand ein Kompendium bayerischen und alemannischen Rechts. Inwieweit dieses im 11. Jahrhundert noch als geltendes Recht angesehen wurde, muss offenbleiben. (Bayerische Staatsbibliothek, Clm 19415) HLB

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