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Beschreibung
Eines der Sonderrechte Bayerns war der Unterhalt eines eigenständigen Gesandtschaftswesens. Die Gesandtschafts Bayerns am Heiligen Stuhl blieb sogar bis 1934 erhalten. Der Palazzo Cardelli in Rom war bis 1934 durch den bayerischen Gesandten angemietet. (Foto: Britta Kägler)
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