Reichstage, Kreistage und die Instrumentalisierung der "Türkengefahr"
In den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg und Regensburg (erstmals hier 1454) wurden bis ins 17. Jahrhundert so genannte "Türkenreichstage" abgehalten. Dort zählten Bayern sowie die Hochstifte Passau und Salzburg zu Unterstützern der kaiserlichen Politik gegen die Osmanen, während die meisten übrigen Reichsstände dazu eine eher zwiespältige Haltung einnahmen.
Die Unterstützung der bayerischen Herzöge war auch der Heiratspolitik der Wittelsbacher und der Habsburger zu verdanken: Herzog Albrecht V. von Bayern (reg. 1550-1579) ehelichte etwa Anna (1528-1590), eine der Töchter Kaiser Ferdinands I. (reg. als Kaiser 1558-1564). Ihre Tochter Maria (1551-1608) wurde 1571 mit Karl II. von Innerösterreich (1540-1590) verheiratet, der seit Errichtung des Innerösterreichischen Hofkriegsrates 1578 für einen wichtigen Teil der gegen die Osmanen ins Leben gerufene Militärgrenze verantwortlich war. Um dies zu unterstreichen, wurde sogar im Rahmen der Hochzeitsfeierlichkeiten Marias und Karls ein nach "türkischem Muster" eigens in Graz erbautes hölzernes Schloss symbolisch von "christlichen" Rittern belagert und letztendlich erobert.
Um die Bewilligung der "Türkenhilfe" zu erwirken, reiste Karl II. von Innerösterreich in Begleitung seiner Gattin in den 1570er und 1580er Jahren selbst zu den Reichstagen in Regensburg und Augsburg. Nach dem Tod ihres Mannes entsandte Maria 1594 selbst einen eigenen Vertreter zum Reichstag in Regensburg, um die innerösterreichischen Interessen bezüglich der "Türkenhilfe" dort vertreten zu lassen. Diese enge Verbindung zwischen dem bayerischen Hof und Innerösterreich blieb auch im 17. Jahrhundert aufrecht erhalten, da Marias Sohn, der spätere Ferdinand II. (reg. 1619-1637) ebenfalls eine Wittelsbacherin, Maria Anna (1574-1616), die Tochter Wilhelms V. von Bayern (reg. 1579-1598) ehelichte.
Als Bewilligungseinheit der "Türkenhilfen" fungierte die Romzugsmatrikel mit dem so genannten "Römermonat", die zunächst durch Aufstellung von Truppen, ab Mitte des 16. Jahrhunderts in erster Linie in Form von Steuern entrichtet wurde. Diese außerordentlichen Steuerzahlungen, die im Reich in Berufung auf die "Türkengefahr" beinahe jährlich verordnet wurden, trugen zur Entwicklung territorialer Steuersysteme bei. Auch auf Landesebene wurde mit der "Türkengefahr" argumentiert, um von den Landständen zusätzliche Sonderbewilligungen zu fordern, wie das etwa die Vorgehensweise Maximilians I. von Bayern 1595 zeigt. Die Errichtung der Reichskreise Anfang des 16. Jahrhunderts wird häufig einseitig als eine rein aus der "Türkengefahr" resultierende Konsequenz beschrieben. Dabei spielten jedoch die inneren Krisenerscheinungen im Reich selbst sowie die französische Gefahr im Westen ebenfalls eine wesentliche Rolle.
Seit dem Beginn der Reformation erschien das Thema "Türkengefahr" auf den Reichstagen sehr häufig mit konfessionellen Fragen verbunden: Da der Kaiser für die kostspielige Kriegsführung gegen die Osmanen und für den Bau und Instandhaltung von Festungen der Militärgrenze auf Zahlungen der Reichsstände angewiesen war, versuchten die protestantischen Reichsstände das katholischen Reichsoberhaupt oft mit Verweigerung der Zahlung der "Türkenhilfe" zu religiösen Konzessionen oder zur Besetzung der Reichsorgane mit unparteiischen Personen zu bewegen. Dieser Umstand schlug sich auf Landesebene ebenfalls nieder: Auf dem Kreistag des Bayerischen Kreises in Landshut im Mai 1596 scheiterte die Bewilligung der Finanzierung der "Türkenhilfe" etwa wegen konfessioneller Forderungen Pfalz-Neuburgs. Den engen Zusammenhang zwischen konfessionellen Fragen und dem Argument "Türkengefahr", zeigt etwa auch, dass Albrecht V. von Bayern in den 1570er Jahren seinem Schwiegersohn Karl II. von Innerösterreich finanzielle Unterstützung zusicherte, falls ihm die innerösterreichischen Stände wegen seiner gegenreformatorischen Maßnahmen die Steuern verweigert hätten.