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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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== [[Reisen (Mittelalter)]] ==
[[Datei:Feb 26 Reisen.jpg|left|250x250px|link=Reisen (Mittelalter)|Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. ([https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00033752 BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel])]]
[[Autor:Ohler,_Norbert|Norbert Ohler]] <br>
''Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren:'' Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. [[Reisen (Mittelalter)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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= Neueste Artikel =
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== [[Ultramontanismus]] ==
[[Datei:Ignaz_von_Doellinger.jpg|left|250x250px|link=Ultramontanismus|Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br>
Der Ultramontanismus ist eine innerkirchliche Strömung der katholischen Kirche, die im 19. Jahrhundert zur vorherrschenden Richtung wurde. Ihr Kennzeichen war eine starke Orientierung an Rom, ihr Hauptanliegen der Kampf um die Freiheit der Kirche vom Staat und gegen die Entkirchlichungstendenzen der Moderne. Deshalb griff der Ultramontanismus vom Kirchlichen auf das Politische über. Die Vertretung kirchlicher Interessen durch politische Parteien (Zentrum und Bayerische Patriotenpartei) gehört zu seinen Kernelementen. Im Vormärz war Bayern ein Zentrum des frühen Ultramontanismus. Während dessen Hochphase im Kulturkampf, der in Bayern gemäßigt verlief, galt das nicht mehr. War die Strömung zuerst durch theologische Unbestimmtheit gekennzeichnet, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Neuscholastik zur vorherrschenden Theologie des Ultramontanismus.  [[Ultramontanismus|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund]] ==
== [[Bauernbefreiung]] ==
[[Datei:Bayerische Vertretung in Bonn.jpg|left|250x250px|link=Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|]]
[[Datei:Gesetz_Aufhebung_standes_Gerichtsbarkeit_1848.jpg|left|250x250px|link=Bauernbefreiung|Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.]]
[[Autor:Wegmaier,_Alexander|Alexander Wegmaier]] <br> Die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund knüpft an die ältere bayerische Gesandtschaftstradition beim Reich an und existiert seit 1949. Sie wird als Abteilung der Staatskanzlei von einem Bevollmächtigten geleitet und dient der Informationssammlung, Kontaktpflege und Einflussnahme bei den Bundesorganen. Darüber hinaus entfaltet die Vertretung als Stätte staatlicher Selbstdarstellung in der Bundeshauptstadt kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten. [[Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Kirchinger,_Johann|Johann Kirchinger]]<br> Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. [[Bauernbefreiung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Freyberg, Adelsfamilie]] ==
== [[Kulturarbeit der Vertriebenen]] ==
[[Datei:Wappen Freyberg 1460.jpg|left|250x250px|link=Freyberg, Adelsfamilie|Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)]]
[[Datei:Festwagen Landsmannschaft Schlesier Waldkraiburg 1960.jpg|left|250x250px|link=Kulturarbeit der Vertriebenen|]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner,_Anja|Anja Lochbrunner]]<br>
[[Autor:Weger,_Tobias|Tobias Weger]]<br> In Bayern kamen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs etwa zwei Millionen deutsche Umgesiedelte, Flüchtlinge und Vertriebene aus dem östlichen Europa an, die meisten von ihnen aus der Tschechoslowakei und aus Schlesien. Sie brachten je nach Herkunftsregion und familiärer Sozialisation unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten mit. Die Kulturarbeit der Vertriebenen lässt sich auf fünf unterschiedlichen Ebenen rekonstruieren: in der privaten Tradierung mitgebrachter Gewohnheiten, in der verbandlich organisierten Kulturpflege sowie in deren institutioneller Förderung durch den Freistaat Bayern, der kommunalen Kulturförderung und hinsichtlich ihrer identitätsstiftenden Wirkung. [[Kulturarbeit der Vertriebenen|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. [[Freyberg, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bogen, Adelsfamilie]] ==
== [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)]] ==
[[Datei:Siegel Abzeichnung Gf Bogen 1209.jpg|left|250x250px|link=Bogen, Adelsfamilie|Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)]]
[[Datei:Annexionsplan 1914.jpg|left|250x250px|link=Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|]]
[[Autor:Slowioczek,_Maximilian|Maximilian Slowioczek]]<br>
[[Autor:Weiß,_Dieter J.|Dieter J. Weiß]]<br>
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. [[Bogen, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Aus seiner teilsouveränen Stellung und dem Recht der Mitwirkung am Abschluss von Friedensverträgen nach einem Bundeskrieg leitete Bayern die Möglichkeit ab, sich während des Ersten Weltkriegs an der Kriegszieldebatte zu beteiligen. Besonders König Ludwig III. ging mit weitreichenden Forderungen in die Öffentlichkeit, während sich seine Regierung um eine diplomatischere Sprache bemühte. Sein Sohn Kronprinz Rupprecht teilte die Annexionspläne, bis er sich ab Herbst 1915 zum Vertreter eines Verständigungsfriedens wandelte. Die Diskussion im Königshaus war von der Vorstellung einer Stärkung Bayerns und der Angst vor einer wachsenden preußischen Übermacht geprägt. Völlig unabhängig von diesen war der auch in Bayern vertretene 'Alldeutsche Verband' mit seinen weitgreifenden Annexionsabsichten, die besonders in Intellektuellenkreisen Resonanz fanden. [[Kriegszielpolitik Bayerns (Erster Weltkrieg)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Julikrise (1914)]] ==
== [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)]] ==
[[Datei:Beltrame Sarajevo 1914.jpg|left|250x250px|link=Julikrise (1914)|]]
[[Datei:Edmund Joerg 1890.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. ([https://bildarchiv.bsb-muenchen.de/fylr/L/811e80c8-2200-4a1c-872b-ab735f76ce15 Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990])]]
[[Autor:Knorring,_Marc_von|Marc von Knorring]]<br>
[[Autor:Hartmannsgruber,_Friedrich|Friedrich Hartmannsgruber]]<br>
Die Ermordung des habsburgischen Thronfolgerpaares in Sarajevo am 28. Juni 1914 löste die Julikrise in Europa aus, die einen Monat später im Ausbruch des Ersten Weltkriegs mündete. Bayern als teilsouveräner Gliedstaat des mit Österreich verbündeten Deutschen Reichs entfaltete während dieser Krise keine größeren diplomatischen Aktivitäten und blieb weitgehend passiv. [[Julikrise (1914)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei.   [[Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung]] ==
== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Homann Karte Salzburg Erzstift nach1715.jpg|left|250x250px|link=Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung|Karte des Erzstifts Salzburg von Johann Baptist Homann (1664-1724), nach 1715. (Bayerische Staatsbibliothek, 2 Mapp. 8-3,1) ]]
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Lang,_Johannes|Johannes Lang]]<br>
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Ausgehend von einer Waldschenkung zu Ende des 7. Jahrhunderts trieb die Salzburger Kirche um den Zentralort Bischofshofen eine erste Grundarrondierung voran. Im Laufe eines bis zu zwei Jahrhunderte in Anspruch nehmenden Prozesses sicherten sich die Erzbischöfe seit dem 12. Jahrhundert im weiteren Umfeld ihrer Residenzstadt Salzburg vertraglich die Nachfolge in mehreren erledigten Grafschaften, so etwa im heutigen Rupertiwinkel. Nach der für Salzburg verlustreichen Schlacht bei Mühldorf 1322 setzte eine schrittweise Ablösung des Erzstifts Salzburg vom bayerischen Mutterland ein, die nach rund zwei Jahrzehnten zum Abschluss gelangte. Nach der Aufhebung des Fürsterzstifts im Zuge der Säkularisation 1803 wurde Salzburg zusammen mit der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, dem Fürstbistum Eichstätt sowie Teilen des Fürstbistums Passau zum Kurfürstentum Salzburg erhoben. Ab 1805 gelangte es zum Kaisertum Österreich, ehe es 1810 von Bayern in Besitz genommen wurde. Durch den Vertrag von München kam es 1816 erneut zu Österreich. [[Salzburg, Erzstift: Territorium und Verwaltung|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Königshof Erding]] ==
== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Teaserbild 3d-Rekonstruktion-Befestigung.jpg|left|250x250px|link=Königshof Erding|3D-Rekonstruktionsvorschlag für Phase 2 des Herrenhofs Altenerding. (Miltz)]]
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Miltz,_Marc|Marc Miltz]]<br>
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der in wenigen Schriftquellen ab dem ausgehenden 8. Jahrhundert belegte karolingische Königs- und vermutlich bereits agilolfingische Herzogshof Ardeoingas/Erding lag im Erdinger Stadtteil Altenerding und ist räumlich von der gleichnamigen wittelsbachischen Gründungsstadt zu unterscheiden. Bei archäologischen Ausgrabungen der Jahre 2010 bis 2018 konnten Überreste des zentralen Hofes aufgedeckt werden. Dabei gelang in exemplarischer Weise die Dokumentation der baulichen Struktur eines karolingerzeitlichen Herren- und Königshofs, dessen Anfänge mindestens bis in die erste Hälfte des 7. Jahrhunderts zurückreichen. Um 660/70 erhielt er eine außergewöhnliche Befestigungsanlage, mit der wohl eine militärische Funktion einherging. [[Königshof Erding|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Bundesversammlung (Deutscher Bund)]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Alleg.Bundestag Frankfurt Campe 1816-17.jpg|left|250x250px|link=Bundesversammlung (Deutscher Bund)|"Deutschlands Hoffnung oder der Bundestag in Frankfurt", Allegorische Darstellung des Bundestags von Friedrich Campe (1777-1846), 1816/17. ([https://www.historisches-museum-frankfurt.de/de/node/33962 Historisches Museum Frankfurt], Foto: Horst Ziegenfusz lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de CC-BY-SA 4.0])]][[Autor:Kreutzmann,_Marko|Marko Kreutzmann]]<br> Die Bundesversammlung, auch Bundestag genannt, war das zentrale Beratungs- und Beschlussfassungsorgan des 1815 gegründeten und 1866 aufgelösten Deutschen Bundes. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund aus 41 Mitgliedern (Stand vom 1. September 1815). Nach Österreich und Preußen war Bayern der drittgrößte Mitgliedstaat im Deutschen Bund. Zweck des Bundes war es, die äußere und innere Sicherheit Deutschlands sowie die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten zu wahren. Die Bundesversammlung bestand aus Bevollmächtigten der Bundesstaaten, die an die Instruktionen ihrer Regierungen gebunden waren und in erster Linie deren Interessen vertreten sollten. [[Bundesversammlung (Deutscher Bund)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2026, 13:04 Uhr


Reisen (Mittelalter)

Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)
Die Romwegkarte von Erhard Etzlaub (1462-1532), die älteste gedruckte Wegekarte Mitteleuropas, richtete sich bezeichnenderweise an Pilger. Sie entstand für das Heilige Jahr 1500. (BSB Rar. 287#Beibd.4 aus dem Besitz von Hartmann Schedel)

Norbert Ohler
Das HLB präsentiert im Zuge seines Jubiläums ausgewählte Artikel aus 20 Jahren: Auch im Mittelalter waren breite Schichten als Reisende unterwegs, von einfachen Menschen und Kaufleuten bis hin zu Herrschern. Die Zahl der Reisenden nahm ab dem Hochmittelalter deutlich zu. Motive für Reisen konnten wirtschaftlicher, religiöser oder herrschaftlicher Natur sein. Auch zu Bildungszwecken begab man sich auf den Weg, aber ebenso, um vor Seuchen oder Kriegen zu flüchten. Reisende nutzten die von der Natur vorgegebenen Wege, also Flüsse, Tallandschaften und Gebirgspässe. Teilweise konnte auf alte römische Straßenverbindungen zurückgegriffen werden. Die meisten Menschen waren zu Fuß unterwegs. Fortbewegungsmittel waren daneben Saumtiere, Wagen, Sänften, Schiffe und Flöße. Weiterlesen

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Ultramontanismus

Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)
Ignaz von Döllinger (1799-1890) war ein bedeutender Vertreter des Frühultramontanismus, verlor aber als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas seinen Einfluss. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-017105)

Johann Kirchinger
Der Ultramontanismus ist eine innerkirchliche Strömung der katholischen Kirche, die im 19. Jahrhundert zur vorherrschenden Richtung wurde. Ihr Kennzeichen war eine starke Orientierung an Rom, ihr Hauptanliegen der Kampf um die Freiheit der Kirche vom Staat und gegen die Entkirchlichungstendenzen der Moderne. Deshalb griff der Ultramontanismus vom Kirchlichen auf das Politische über. Die Vertretung kirchlicher Interessen durch politische Parteien (Zentrum und Bayerische Patriotenpartei) gehört zu seinen Kernelementen. Im Vormärz war Bayern ein Zentrum des frühen Ultramontanismus. Während dessen Hochphase im Kulturkampf, der in Bayern gemäßigt verlief, galt das nicht mehr. War die Strömung zuerst durch theologische Unbestimmtheit gekennzeichnet, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Neuscholastik zur vorherrschenden Theologie des Ultramontanismus. Weiterlesen

Bauernbefreiung

Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.
Titelblatt, Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, 1848.

Johann Kirchinger
Unter Bauernbefreiung versteht man die seit Mitte des 18. Jahrhunderts in ganz Europa einsetzenden Bemühungen, sowohl den Grund und Boden als auch die Bauern selbst von feudalen Bindungen zu befreien. Durch die freie Verfügbarkeit über Grund und Boden sollte eine wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden, welche sich nicht zuletzt positiv auf die Steuereinnahmen auswirken sollte. Darüber hinaus sollten dadurch konkurrierende Herrschaftsträger ausgeschaltet werden. Denn das Obereigentum über Grund und Boden begründete Herrschaftsrechte, in Kurbayern insbesondere die niedere Gerichtsbarkeit in den Hofmarken, welche mit denjenigen des Staates konkurrierte. In Kurbayern gab es erste Bemühungen seit 1762 auf landesherrlichen Gütern; nach Säkularisation und Aufhebung der landständischen Verfassung wurden die Möglichkeiten der Grundentlastung auch auf kirchliche und adlige Güter im gesamten Königreich ausgeweitet. Weiterlesen

Freyberg, Adelsfamilie

Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)
Stammwappen der Freyberger im Scheibler’schen Wappenbuch, das ab ca. 1450 angelegt wurde. (Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 312 c, fol. 87v)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Aus Oberschwaben stammendes Rittergeschlecht, das erstmalig 1237 namentlich erscheint. Im 14. Jahrhundert kamen die Freyberger nach Altbayern. Sogleich in Diensten der bayerischen Herzöge stehend, konnten sie durch Heiratspolitik unter anderem die Herrschaft Hohenaschau im Chiemgau erwerben. Sie breiteten sich aber auch ins Allgäu aus und zeigten eine für das Spätmittelalter außergewöhnliche regionale Mobilität. Seit dem 15. Jahrhundert engagierten sie sich in der Ritterschaft ebenso wie im Kaiser- und Fürstendienst und wurden bis 1655 mit allen Linien in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im 19. Jahrhundert wurden die schwäbischen Linien der Freyberg in Öpfingen, Allmendingen und Wellendingen ebenso wie die bayerischen in Raunau, Hürbel-Haldenwang und Jetzendorf in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern eingetragen. Mitte des 20. Jahrhunderts verblieb als einzige die Allmendinger Linie, die durch Adoptionen auch Jetzendorf und Haldenwang übernahm und bis ins 21. Jahrhundert vielköpfig blüht. Weiterlesen

Bogen, Adelsfamilie

Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)
Idealisierte Abzeichnung des Siegels von Graf Bertholds III. von Bogen aus dem Jahr 1209. Abb. aus: Hermann Scholliner, Stemmatographia Illvstrissimorvm S. R. I. Comitvm De Bogen (…), München 1792 (?), Taf. 2. (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Bavar. 1667)

Maximilian Slowioczek
Seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert nachgewiesenes Geschlecht, das zu den bedeutenden altbayerischen Adelsfamilien des Hochmittelalters gerechnet wird. Die Bogener waren vorwiegend im Bayerischen Wald und in der gegenüberliegenden Donauebene begütert. Durch umfangreichen Eigenbesitz und Vogteien kontrollierten sie dieses Gebiet seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als weitgehend geschlossenen Herrschaftsraum. 1242 starb das Geschlecht im Mannesstamm aus und wurde von den Wittelsbachern beerbt. Die Reitersiegel der Bogener aus dem 13. Jahrhundert gelten als Ursprung des bayerischen Rautenwappens. Weiterlesen

Bayerische Patriotenpartei (1868-1887)

Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)
Joseph Edmund Jörg (1819-1901), Foto um 1880/90. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-007990)

Friedrich Hartmannsgruber
Die Bayerische Patriotenpartei repräsentierte in der Epoche der Reichsgründung und des Kulturkampfs die katholisch-konservative Mehrheit der bayerischen Wähler. Entstanden ab 1868 als Sammlungspartei gegen die sich abzeichnende kleindeutsche Reichsgründung, gegen wirtschaftsliberale Reformen und den liberalen Säkularismus, hielt sie in der Kammer der Abgeordneten seit 1869 die Mehrheit der Mandate. Jedoch blieb sie in die Opposition verwiesen, da König Ludwig II. (1845-1886, reg. 1864-1886), um jeden Anschein einer Parlamentarisierung zu meiden, an seinen liberalen Ministern festhielt. Interne Gegensätze über heftige Flügelkämpfe austragend, von mehreren Sezessionen betroffen, fand sie ihren Weg als föderalistische, nicht partikularistische und politische, nicht konfessionelle Partei auf dem Boden des bayerischen Konstitutionalismus. Die Umbenennung in Bayerische Zentrumspartei schloss 1887 diese Entwicklung ab. Die patriotischen Reichstagsabgeordneten traten aus eigenem Entschluss schon seit 1871 der Zentrumsfraktion bei. Weiterlesen

Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft, der seit dem 15. Jahrhundert in den Quellen erscheint, bezeichnet die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen