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== [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters]] ==
[[Datei:Breviarius Urolfi Startseitenbild.jpg|left|250x250px|link=Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch  [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de CC BY-NC-ND 4.0] via [https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-00000BAV80016802?p=136 bavarikon])]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]]<br>
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. [[Güterverzeichnisse des Frühmittelalters|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Grundherrschaft in Altbayern]] ==
[[Datei:Urbarbuch Bayern 1231.jpg|left|250x250px|link=Grundherrschaft in Altbayern|]]
[[Autor:Mages,_Emma|Emma Mages]]<br>
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. [[Grundherrschaft in Altbayern|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien]] ==
== [[Staatsangehörigkeit]] ==
[[Datei:Joseph_von_Seinsheim.jpg|left|250x250px|link=Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien|Joseph Franz Maria Graf von Seinsheim (1707-1787), kurbayerischer Diplomat, Konferenzminister und Hofbeamter. Kupferstich von Josef Anton Zimmermann (1705-1797). Aus: Vacchiery, Karl Albrecht von: Imagines Principum aliarumque personarum illustrium Bavariae, [18. Jh.]. ([http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00025219/image_293 Bayerische Staatsbibliothek Cgm 1995])]]
[[Datei:Kokarde 1829.jpg|left|250x250px|link=Staatsangehörigkeit|]]
[[Autor:Schneider,_Joachim|Joachim Schneider]] und [[Autor:Lochbrunner, Anja|Anja Lochbrunner]]<br> Die Adelshäuser Seinsheim und Schwarzenberg gehen zurück auf ein fränkisches Ministerialengeschlecht, das seit 1230 im Dienst der Herren von Hohenlohe stand und zwischen Maindreieck und Steigerwald begütert war. Später nahmen die Seinsheimer Lehens- und Dienstbeziehungen sowohl zum Hochstift Würzburg als auch zur Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach auf und engagierten sich in fränkischen Rittereinungen. Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg zeichnete sich um 1400 im Dienst König Sigismunds aus, wurde von diesem in den Freiherrenstand erhoben und erwarb die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld (Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim). Dort begründete er eine eigene Linie, die sich aus dem Geschlechtsverband herauslöste und sich auch am Niederrhein, in Westfriesland und in Bayern verbreitete. [[Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Fahrmeir,_Andreas|Andreas Fahrmeir]]<br>
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. [[Staatsangehörigkeit|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Staffelsee-Inventar/Urbar]] ==
== [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19]] ==
[[Datei:Brevium Exempla Wolfenbuettel.jpg|left|250x250px|link=Staffelsee-Inventar/Urbar|Beschreibung des zum Kloster Staffelsee gehörenden Fronhofs. Abb. aus: Brevium Exempla, c. 810, fol. 9v. ([http://diglib.hab.de/mss/254-helmst/start.htm Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 254 Helmst.] lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ CC BY-SA 3.0])]]
[[Datei:Zusammensetzung Provisorischer Nationalrat.jpg|left|250x250px|link=Provisorischer Nationalrat, 1918/19|]]
[[Autor:Grüninger,_Sebastian|Sebastian Grüninger]] <br>Das Inventar bzw. Urbar der frühmittelalterlichen Kirche bzw. des Klosters St. Michael auf der Insel Wörth im Staffelsee (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) zählt zu den wichtigsten Besitzverzeichnissen des Frühmittelalters. Entstanden um 800 als Teil eines umfassenden Verzeichnisses der Güter des Bistums Augsburg, fand es Eingang in die wohl wenig später entstandene Mustersammlung zur Inventarisierung karolingischer Reichs- und Kirchengüter, die sog. Brevium exempla. Der im Staffelseer Inventar/Urbar beschriebene Haupthof des Klosters dient der Forschung als idealtypisches Beispiel für die Villikationsverfassung, auch zweigeteilte oder klassische Grundherrschaft genannt. Darüber hinaus bietet die Quelle aber auch eine anschauliche Zusammenstellung aller Wertgegenstände und Bücher der Michaelskirche sowie Anhaltspunkte zu Fragen nach Entstehung und Bedeutung einer frühmittelalterlichen Klosterherrschaft. [[Staffelsee-Inventar/Urbar|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Autor:Nadler,_Markus|Markus Nadler]]<br>
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. [[Provisorischer Nationalrat, 1918/19|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Preysing, Adelsfamilie]] ==
== [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)]] ==
[[Datei:Preysing Wappen Scheiblersches Wappenbuch.jpg|left|250x250px|link=Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)|Wappen der Preysig. Abbildung in: Scheibler'sches Wappenbuch, älterer Teil, 1450-1480, S.262 (Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 312 c)]]
[[Datei:Bamberg Dom.jpg|left|250x250px|link=Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)]]
[[Autor:Pongratz,_Stefan|Stefan Pongratz]]<br>
[[Autor:Münzel-Otto,_Sandra|Sandra Münzel-Otto]]<br> Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. [[Dom- und Klosterkirchen (Gotik)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Die Preysing zählen zu den bedeutendsten bayerischen Adelsfamilien. Seit dem 12. Jahrhundert ist das Geschlecht dauerhaft nachweisbar; Stammsitz ist das Schloss Kronwinkl bei Eching (Lkr. Landshut). Kennzeichnend war das Dienstverhältnis zu den wittelsbachischen Pfalzgrafen, Herzögen und Kurfürsten, zunächst als Ministeriale, im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit dann auch in hochrangigen Positionen bei Hofe und in der Landesverwaltung. Die Familie spaltete sich in fünf Linien auf, wovon heute nurmehr der Zweig Preysing-Lichtenegg-Moos blüht. Mehrere Linien wurden in den Reichsfreiherren- und den Reichsgrafenstand erhoben. Ende des 18. Jahrhunderts waren die Preysing nach den Törring und Tattenbach die drittgrößte der adeligen Grundbesitzerfamilien. [[Preysing, Adelsfamilie|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)]] ==
== [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)]] ==
[[Datei:St Georgi Ritter Ordensfest Residenz 1896.jpg|left|250x250px|link=Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)|Festzug der Sankt-Georgi-Ritter am 24.April 1911 durch die Innenhöfe der Münchner Residenz während des Ordensfestes. Hinter dem Schwertträger schreitet Prinzregent Luitpold (1821-1912) als Stellvertreter des Großmeisters. Foto von Max Stuffler (1867-1926). ([http://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=792795 Stadtarchiv München, Stu1-1475] lizenziert durch [https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de CC BY-ND 4.0])]]
[[Datei:Karte Tirol 1808.jpg|left|250x250px|link=Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a.,  Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. ([https://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00010934-0 Bayerische Staatsbibliothek,  Mapp. XI,50 o-16])]]
[[Autor:Vissers,_Maximilian|Maximilian Vissers]]<br>
[[Autor:Hamm,_Margot|Margot Hamm]]<br> Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. [[Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
Hof und Hofstaat in Bayern stellten auch nach der zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten Trennung von Hof- und Zivilverwaltung den Ort der Staatsrepräsentation und das Kommunikationsforum der bayerischen Könige dar, an welchem sich Adlige, Künstler und Gelehrte versammelten. Der Hofstaat umfasste im 19. Jahrhundert zeitweise bis zu 2.000 Personen, neben den leitenden Hofbeamten auch das gesamte Personal bis hin zu den Tagelöhnern. Verwaltet wurde der Hof von fünf Hofstäben und fünf Hofintendanzen, die sich um den Unterhalt der Gebäude, die Versorgung der Mitglieder des königlichen Hauses, Organisation von Festen und die Personalführung kümmerten. Unter Max I. Joseph (1752-1825, Kurfürst von Pfalzbayern 1799-1806, König von Bayern ab 1806) wurden mehrere Veränderungen des Hofes und seiner Organisation durchgeführt, die das gesamte 19. Jahrhundert prägten. Trotz vielfacher Einsparungen kostete die Hofhaltung im 19. Jahrhundert bis zu 3 Millionen Gulden jährlich. [[Hof und Hofstaat (19. Jahrhundert)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Maxhütte]] ==
 
[[Datei:Maxhuette Sulzbach-Rosenberg 70er.jpg|left|250x250px|link=Maxhütte|Die Maxhütte an ihrem Hauptstandort in Sulzbach-Rosenberg in den 1970er Jahren. (Sammlung Ehepaar Schröder, Privatarchiv Adrian Roßner)]]
== [[Weiße Rose]] ==
[[Autor:Ertl,_Benedikt|Benedikt Ertl]]<br> Die nach König Maximilian II. benannte Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte (kurz: Maxhütte) war im 19. und 20. Jahrhundert eines der führenden integrierten Bergbau- und Hüttenunternehmen in Bayern. Die Grundlage für die Unternehmensgründung in der mittleren Oberpfalz 1851/53 bildeten die dortigen Eisenerzvorkommen. Als einer der ersten bayerischen Industriebetriebe im Montanbereich produzierte die Maxhütte die Materialien für den Eisenbahnbau im Land und steht symbolisch für die Industrialisierung in Bayern. Die Stahlkrise der 1970er und 1980er Jahre sowie interne und strukturelle Herausforderungen führten 1987 zum ersten Konkurs. 2002 wurde der Betrieb mit Hauptsitz in Sulzbach-Rosenberg stillgelegt. [[Maxhütte|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Weiße rose flugblatt Seite 1.jpg|left|250x250px|link=Weiße Rose|Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171) ]]
[[Autor:Chaussy,_Ulrich|Ulrich Chaussy]] <br> Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. [[Weiße Rose|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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== [[Lindau (1945-1955/56)]] ==
 
[[Datei:Siegel Unterschrift Kreispraesident Lindau.jpg|left|250x250px|link=Lindau (1945-1955/56)|Siegel und Unterschrift des Kreispräsidenten von Lindau. Foto: Julian Lubini.]]
== [[Reihengräber]] ==
[[Autor:Lubini,_Julian|Julian Lubini]] <br> Der in der französischen Besatzungszone Deutschlands gelegene Landkreis Lindau (ab 1946: Bayerischer Kreis Lindau) war eine vom Staatsverband Bayerns abgetrennte Gebietskörperschaft mit einem länderähnlichen Status. Dieser endete am 27. März 1956 mit der ab 1950 sukzessiv durchgeführten Rückgliederung in den Freistaat Bayern. Von besatzungsrechtlichen Vorbehalten und ab 1949 dem Bundesrecht abgesehen, bestimmte der Kreis grundsätzlich souverän über seine Rechtsetzung. Gesetzgeber und Exekutivspitze zugleich war der sog. Kreispräsident. [[Lindau (1945-1955/56)|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
[[Datei:Abb. 8 Goldblattkreuz Spoetting.jpg|left|250x250px|link=Reihengräber|Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)]]
[[Autor:Fehr,_Hubert|Hubert Fehr]]<br>
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. [[Reihengräber|Weiterlesen <i class="fi-play"></i>]]
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2025, 15:57 Uhr


Güterverzeichnisse des Frühmittelalters

Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)
Ausschnitt aus dem Breviarius Urolfi von 788. Abschrift im Kopialbuch des Abtes Hermann von Niederaltaich von 1254. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Niederalteich Amtsbücher und Akten 1 lizenziert durch CC BY-NC-ND 4.0 via bavarikon)

Sebastian Grüninger
Güterverzeichnisse sind Besitzaufzählungen im Rahmen der Grundherrschaft. Ein halbes Dutzend solcher Verzeichnisse aus dem frühmittelalterlichen Bayern hat sich erhalten. Entstanden sind sie zumeist im Zusammenhang mit der Übernahme und Konsolidierung der karolingischen Herrschaft im ehemals agilolfingischen Herzogtum, also nach 788. Formal und inhaltlich reichen sie von wortkargen Hubenlisten (Passau) über die Zusammenstellung ausführlicherer und zahlreicherer agilolfingerzeitlicher Besitzübertragungen (Salzburg, Niederaltaich, evtl. auch Benediktbeuern) bis zur detaillierten Beschreibung von Zubehör und Herrschaftsrechten einzelner Hofverbände/Villikationen mit urbarialem Charakter (Staffelsee und Bergkirchen). In allen Formen dienten sie der herrschaftlichen Besitzsicherung und der Vermessung des Wertes von Grundbesitz. Insofern zählen die Besitzverzeichnisse zur sogenannten pragmatischen Schriftlichkeit. Nach Form, Inhalt und Überlieferungszusammenhang besitzen sie zudem eine große Bedeutung für die kirchliche Traditionsbildung. Weiterlesen

Grundherrschaft in Altbayern

Emma Mages
Der Begriff Grundherrschaft bezeichnet seit dem 15. Jahrhundert die in Altbayern dominierenden bäuerlichen Besitzverhältnisse, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen einem Herrn (Grundherr) und einem Abhängigen (Grundholde, Hintersasse), der ein bäuerliches Anwesen bewirtschaftete. Bei der Grundherrschaft handelte es sich um "geteiltes Eigentum": Beide Seiten, Grundherr wie Grundholde, besaßen eigentumsartige Rechte. Der Grundherr hatte das Obereigentum (dominium directum) und ursprünglich eine Schutzfunktion. Der Grundholde hatte das Nutzeigentum (dominium utile) und war dazu verpflichtet, Abgaben und Dienste zu leisten. Die Grundherrschaft bildete den Rahmen für Organisation und Struktur der Landwirtschaft in Altbayern. Über 90 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens war grundherrschaftlich gebunden und blieb es bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Grundherrschaft wurde im Zuge der sog. Bauernbefreiung bis 1848 aufgehoben. Weiterlesen

Staatsangehörigkeit

Andreas Fahrmeir
Eine bayerische Staatsangehörigkeit wurde erstmals in der Konstitution von 1808 vorausgesetzt und in der Folge genauer definiert. Sie trat an die Stelle der vielfältigen Beziehungen, die in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit Loyalitäten, soziale Ansprüche oder Partizipationsrechte begründet hatten. Seit der Reichsgründung von 1871 folgten aus dem bayerischen Indigenat auch Rechte im Deutschen Reich, während der Zugang zur bayerischen Staatsangehörigkeit nun teilweise durch Reichsgesetz geregelt wurde. In der Weimarer Republik verlor die bayerische Staatsangehörigkeit im Vergleich zur deutschen Staatsangehörigkeit an Bedeutung; 1934 schaffte die NS-Diktatur Staatsangehörigkeiten in den deutschen Ländern vollständig ab. Die bayerische Verfassung sah 1946 die Rückkehr zu einer bayerischen Staatsangehörigkeit vor; ein spezielles Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in Bayern aber nicht erlassen. Regelungen des Grundgesetzes 1949 machten die Frage nach einer bayerischen Staatsangehörigkeit weitgehend überflüssig. Weiterlesen

Provisorischer Nationalrat, 1918/19

Markus Nadler
Der Provisorische Nationalrat des Volksstaats Bayern entstand nach dem Sturz der konstitutionellen Monarchie im November 1918. Er sollte nach der Vorstellung der Regierung Eisner bis zur Einrichtung einer dauerhaften, durch eine Verfassung legitimierten und gewählten Volksvertretung die Funktion eines Übergangsparlaments mit beschränkten Kompetenzen übernehmen. Mit der auf den 12. Januar 1919 terminierten Wahl zum neuen Landtag verlor der Provisorische Nationalrat seine Aufgabe. Er trat am 4. Januar 1919 zum letzten Mal zusammen. Weiterlesen

Dom- und Klosterkirchen (Gotik)

Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Bamberger Dom. (Gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Sandra Münzel-Otto
Die bereits an allen Bischofssitzen vorhandenen, romanischen Dome wurden in der Gotik teilweise unverändert beibehalten, teilweise kam es zu Umbauten. Nur der Regensburger Dom wurde ab 1273 völlig neu erbaut. Einen ähnlichen Befund bieten die Klosterkirchen der bereits bestehenden Orden, wo komplette Neubauten Ausnahmen darstellten. Prominentestes Beispiel ist die 1258 geweihte Klosterkirche von Ebrach (Lkr. Bamberg), die den Ausgangspunkt der Gotik im heutigen Bayern bildet. Demgegenüber wurden flächendeckend Kirchen für die im 13. Jahrhundert neu entstandenen Bettelorden errichtet, die mit ihrem reduzierten Formenapparat einen eigenständigen Bautypus darstellen. Einen eigenen Typus stellen auch die Klosterkirchen von Frauenkonventen dar, die einen eigenen Chor für die Schwestern auf einer großen Empore besaßen. Weiterlesen

Bayerische Herrschaft in Tirol (1806-1813/14)

Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)
Karte des Königsreichs Bayern und seiner 15 Kreise von 1808. Die vormalige Grafschaft Tirol (hier rote markiert) wurde in drei Kreise geteilt . Abb. aus: Alois Senefelder u.a., Das Königreich Baiern. In fünfzehen Kreise eingetheilt, nebst einer Uebersichts-Karte, München 1809. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 o-16)

Margot Hamm
Die bayerische Herrschaft in Tirol dauerte nur acht Jahre von 1806 bis 1814. Trotzdem war sie keine Episode, da sie die Modernisierung des Landes vorantrieb. Seit 1799 versuchten Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825, seit 1806 König Max I. Joseph von Bayern) und sein leitender Minister Maximilian von Montgelas (1759-1838) Bayern zu einem zentralistisch organisierten, effektiv arbeitenden und einheitlich regierten Staat umzubauen. Die Grenzen dieses Systems zeigten sich in Tirol, wo die Maßnahmen, wie eine neue Verwaltungseinteilung, eine Währungsreform und das Verbot von Wallfahrten, in Frage gestellt wurden. Unter der österreichischen Herrschaft hatten hier mit der landständischen Verfassung und dem Landlibell Freiheits- und Sonderrechte bestanden, die jetzt abgeschafft werden sollten. Weiterlesen

Weiße Rose

Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)
Von der Royal Airforce am 10. Juli 1943 über Marburg abgeworfenes Flugblatt der Weißen Rose. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 180 Marburg, Nr. 4171)

Ulrich Chaussy
Die 'Weisse Rose' war eine Widerstandsgruppe in München. 1942 und 1943 klagte sie in sechs Flugblättern die Verbrechen des Nationalsozialismus an. Sie forderte die Bevölkerung auf, gegen die NS-Diktatur aufzubegehren und warb für ein demokratisch-föderalistisches Deutschland. Am 18. Februar 1943 wurden Hans (1918-1943) und Sophie Scholl (1921-1943) bei der Verteilung des sechsten Flugblattes an der Münchner Universität entdeckt und die Widerstandsgruppe zerschlagen. Sämtliche Mitglieder des inneren Kreises der 'Weissen Rose' wurden vor dem Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Weiterlesen

Reihengräber

Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)
Goldblattkreuz aus dem Reitergrab 19 von Spötting (Stadt Landsberg a. Lech).(S. Friedrich, Archäologische Staatssammlung München)

Hubert Fehr
Als Reihengräber bezeichnet die frühgeschichtliche Archäologie eine in weiten Teilen Mittel- und Westeuropas verbreitete Bestattungsform der Zeit zwischen der zweiten Hälfte des 5. und dem 8. Jahrhundert. Die Gräberfelder aus west-ost-ausgerichteten Körpergräbern wurden oft über mehrere Generationen belegt und können von beachtlicher Größe sein, doch kommen auch kleine Grabgruppen vor. Typischerweise enthielten die Gräber teils reiche Ausstattungen an Kleidung, Waffen und Schmuck, aber auch Gegenständen des täglichen Bedarfs. In Bayern finden sich Reihengräber vor allem auf ehemals römischem Boden zwischen Alpen und Donau, mit zeitlicher Verzögerung auch in Unterfranken und der Nordwestecke Mittelfrankens. Weiterlesen