Datei:Reinheitsgebot Bamberg.jpg
Aus Historisches Lexikon Bayerns
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Beschreibung
Das Reinheitsgebot für die Stadt Bamberg von 1489, enthalten in der gemeinsam von Bischof, Domkapitel und Stadt erlassenen Ungeldordnung für die Stadt Bamberg. Das Reinheitsgebot ist im Eid der Bierbrauer enthalten. Erlaubt werden die Zutaten Malz, Hopfen, Wasser und Hefe (Zeilen 23-24, 28-29; Staatsarchiv Bamberg, A 91 Lade 449 Nr. 775, fol. 9v).
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