Datei:Bayerische Verfassung 1946.jpg
Aus Historisches Lexikon Bayerns
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Beschreibung
In der Bayerischen Verfassung von 1946 wird im § 1 Abs. 1 Bayern als Freistaat bezeichnet (farblich hervorgehoben). (Veröffentlichung der Bayerischen Verfassung von 1946 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 23 (8.12.1946), 333)
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