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Reichsprälatenkollegium

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Sitzordnung des Fürstenrats im Reichstag (die Kennzeichnung des schwäbischen und rheinischen Kollegiums als alternierend ist unrichtig). (aus: Rudolph Heiden, Grundfeste des Heil. Römischen Reichs Teutscher Nation / Aus dem 8. Artic. des Oßnabrükkischen Friedenschlusses vorgestellt, Frankfurt 1660)
Titelblatt des "Reichsprälatischen Staatsrechts". (Willebold Held, Reichsprälatisches Staatsrecht. 1. Band, Kempten 1782)
Schreiben der schwäbischen Reichsprälaten an den Kaiser, 1561 - als Regest. (aus: Heinrich Günter [Bearb.], Gerwig Blarer. 2. Band, Nr. 1488)
Antwortschreiben des Kaisers an die schwäbischen Reichsprälaten, 1561 - als Regest. (aus: Heinrich Günter [Bearb.], Gerwig Blarer. 2. Band, Nr. 1492)

von Sarah Hadry

Vertretung der Reichsprälaten im Reichstag, bestehend aus einem schwäbischen und seit 1653 auch aus einem rheinischen Kollegium. Während im schwäbischen Kollegium ausschließlich oberschwäbische Reichsstifte organisiert waren, fungierte sein rheinisches Pendant als eine Art Sammelbecken für Prälaten und Äbtissinnen außerhalb des schwäbischen Kreises. Innerhalb des Reichstags besaß das Reichsprälatenkollegium nur wenig Einfluss. Jedoch stellten die schwäbischen Prälaten im schwäbischen Kreis während der gesamten Frühen Neuzeit einen bedeutenden politischen Faktor dar. Das rheinische Kollegium hatte aufgrund der disparaten Herkunftsorte seiner Mitglieder keine analoge Funktion auf der Ebene der Reichskreise.

Das Reichsprälatenkollegium: Begriffsbestimmung

Das Reichsprälatenkollegium war das Gremium derjenigen Klöster und Stifte des Alten Reiches, die auf dem Reichstag vertreten waren und dort seit 1512 eine gemeinsame Stimme (votum curiatum) führten. Älter als die Organisation auf Reichstagsebene war die regionale Zusammenarbeit der schwäbischen Reichsstifte im Rahmen des schwäbischen Kreises und seiner spätmittelalterlichen institutionellen Vorstufen.

Das schwäbische Reichsprälatenkollegium

a) Spätmittelalterliche Vorläufer

Die Wurzeln des schwäbischen Reichsprälatenkollegiums liegen in den Einungen und Bünden des späten Mittelalters: Einige der oberschwäbischen Klöster fanden sich schon früh (laut Held seit 1425) regelmäßig zu eigenen Versammlungen mit dem Zwecke der gegenseitigen Unterstützung zusammen. Viele der späteren Reichsprälaturen waren Mitglied im Sankt-Jörgenschild und im Schwäbischen Bund. Die Bundesprälaten und –äbtissinnen hielten zusätzlich zu den allgemeinen Bundestagen ihre eigenen Versammlungen ab, um dort u. a. die Einziehung der Bundessteuern zu regeln. Zudem schrieben sie eigene, bundesunabhängige Prälatentage aus, um die klösterlichen Anliegen innerhalb des Schwäbischen Bundes und auf dem Reichstag abzustimmen. Katalysatorische Wirkung auf den Zusammenhalt unter den Klöstern hatte der Bauernkrieg von 1525 sowie die Rolle der Prälaten als Verbündete Habsburgs wider die Ausbreitung der Reformation in Oberschwaben.

b) Institutionelle Genese

Die institutionelle Genese des schwäbischen Reichsprälatenkollegiums war 1575 abgeschlossen, als in diesem Jahr erstmals ein Direktor gewählt wurde. Im Gegensatz zur ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, wo der Besuch von Prälatentagen relativ vielen Klöstern offen stand, bedeutete seit etwa 1560 fehlende Kreis- und Reichsstandschaft ein Ausschlusskriterium. Hintergrund war die zunehmende Verfestigung der Reichsverfassung und die damit einhergehende Scheidung zwischen Reichs- und Landständen.

Als Mitglieder der ersten Stunde, die bereits im 15. Jahrhundert "allzeit zusamen gehalten" (Held, Reichsprälatisches Staatsrecht, 71), gelten Salem, Weingarten, Elchingen, Ochsenhausen, Rot, Weißenau, Schussenried und Marchthal. Das gleichfalls von Anfang an involvierte Kempten besuchte nach 1548 keine Prälatentage mehr, da es damals eine eigene Virilstimme im Reichstag erhielt und seither nicht mehr als Reichsprälatur, sondern als Fürststift angesehen wurde.

Zu einer regelrechten Neueintrittswelle kam es im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts; vorangegangen war die Abschüttelung letzter Vogteibindungen durch die betreffenden Klöster. Auslöser für diesen Zulauf waren die im Zuge des neuen Wiener Absolutismus der 1740er Jahre aufkommenden Säkularisierungsängste unter den schwäbisch-vorderösterreichischen Klöstern und Stiften.

c) Organisation und Kollegialverfassung

Organisation und Geschäftsgänge des Kollegiums wurden niemals schriftlich fixiert, sondern basierten auf Gewohnheitsrecht. An der Spitze der zeremoniellen Rangfolge stand der Abt der Zisterzienserabtei Salem, was sich vor allem auf die Sitzordnung und die Reihenfolge bei der Stimmabgabe auswirkte. Hingegen wurde das seit 1575 bestehende, durch Wahl und häufig auf Lebenszeit verliehene Direktorat des Kollegiums entsprechend der benediktinisch-prämonstratensischen Dominanz meistens durch die Prälaten von Weingarten, Weißenau oder Ochsenhausen besetzt.

Dem Direktor oblagen die Repräsentation des Kollegiums sowie die Verhandlungsführung nach außen, die Ausschreibung der Prälatentage und die Verwaltung der gemeinsamen Kasse, des Archivs und der Kanzlei. In der Zeit vor 1534 (Ende des Schwäbischen Bundes) wurden die Geschäfte des Prälatentages durch den jeweiligen Vertreter der Prälaten beim Schwäbischen Bund (prälatischer Bundesrat) geführt. Seit 1520 war dies der über gute Kontakte zum Kaiserhof verfügende Gerwig Blarer, Abt von Weingarten. Er übte die Führungsrolle bis zu seinem Tod 1567 unangefochten aus, weshalb eine formale Direktorenwahl lange Zeit unnötig war. Als Blarers rechte Hand fungierte Johannes Mayer, Abt von Roggenburg (gest. 1566).

Um den 1575 erstmals gewählten Direktor bei seinen Aufgaben zu entlasten, existierte zwischen 1576 und 1607 ein ständiger und durch mehrere Prälaten besetzter Ausschuss. 1645 wurde zum selben Zweck das Amt des Kondirektors eingerichtet, das man in der Regel mit einem rechtsillerischen Klostervorsteher (Transilleri) besetzte. Dadurch sollten auch diese – außerhalb der reichsprälatischen Kernlandschaft und jenseits der Konstanzer Bistumsgrenze gelegenen – Stifte und Klöster möglichst gut eingebunden werden. Bereits seit dem frühen 16. Jahrhundert verfügte das Kollegium außerdem meist auch über einen Syndikus (Rechtsberater), der häufig als Reichstagsgesandter verwendet wurde.

Anders als Reichs- und Kreistag entwickelten sich die Prälatentage im Laufe der Frühen Neuzeit nicht zu reinen Gesandtenkongressen. Die Mitglieder waren gewöhnlich persönlich anwesend. Auf den Versammlungen wurden die Gesandtschaften für Reichs- und Kreistage bestimmt, Probleme und Ziele besprochen sowie Abstimmungen und Wahlen durchgeführt. Die Versammlungen fanden anfänglich vorwiegend in Waldsee statt, später auch in Biberach, Ulm, Obermarchtal, Ochsenhausen, Schussenried und Weingarten. Letztgenannte Benediktinerabtei nahe Ravensburg kann wegen der häufigen Direktorate ihres Abtes und dessen seit 1555 bestehender besonderen Rolle innerhalb des Reichsprälatenkollegiums (siehe unten) als informelles Zentrum des Reichsprälatenkollegiums gelten.

d) Die Reichsprälaten auf dem Schwäbischen Kreistag

Der sich seit 1500 herausbildende schwäbische Reichskreis war seit den 1540er Jahren in einem Fünfbänke-System organisiert: Geistliche Fürsten, Weltliche Fürsten, Prälaten, Grafen und Städte. Grundsätzlich bestand das Hauptziel der Prälaten darin, ihre eigenen Besitzstände und Interessen zu wahren. Darüber hinaus betrieben sie aber gemeinsam mit den weltlichen Kreisständen und nicht selten unter Überbrückung der konfessionellen Gegensätze jahrhundertelang eine aktive Politik. Diese bestand nicht nur aus der Koordination und Durchführung von Militär-, Verwaltungs- und Steueraufgaben, sondern auch aus der Bewältigung von wirtschaftlichen Problemen, Seuchen, Naturkatastrophen, Kriegsfolgen sowie der Beförderung der öffentlichen Sicherheit.

Darüber hinaus bot der Kreis in seiner Eigenschaft als Anlaufstelle für Beschwerden seiner Mitglieder generell eine wichtige Stütze für die oft schwierige Position der Prälaten, balancierten diese doch zwischen Kaisertreue und Reichspatriotismus einerseits und Abwehrmaßnahmen gegenüber den vorderösterreichischen Territorialbestrebungen in Schwaben andererseits. Gerade die rechtsillerischen Reichsprälaten wussten den Kreistag zur Vertretung ihrer eigenen territorialen Interessen und damit zu Ungunsten der Markgrafschaft Burgau zu nutzen.

e) Sonderfälle: Die adligen Damenstifte Lindau und Buchau

Die Damenstifte Lindau und Buchau beteiligten sich zwar in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts im schwäbischen Prälatenkollegium, zählten aber um 1575 (Abschluss der institutionellen Genese) nicht mehr zu den Reichsprälaten. Die Vorsteherinnen beider Damenstifte führten den Titel einer Fürstin. Diese Fürstenwürde wurde wegen ihrer ungeklärten Herkunft allerdings nicht durch die kaiserliche Kanzlei anerkannt und beinhaltete daher nicht das Recht auf eine eigene Fürstenstimme (Virilstimme) im Reichstag. Bei den Fürstentiteln handelte es sich also um persönliche Attribute der Äbtissinnen und nicht um Rechtstitel mit realer verfassungsmäßiger Wirksamkeit.

f) Das schwäbische Reichsprälatenkollegium (Angaben v. a. nach Held, Reichsprälatisches Staatsrecht 1/I. § 2)

Reichsstift Orden gelegen im heutigen Zeitpunkt des Beitritts Bemerkung
Elchingen Benediktiner Bayern Gründungsmitglied
Gengenbach Benediktiner Baden-Württemberg 1751 Nach zweimaliger Abweisung infolge ungeklärter Vogteiverhältnisse (1575 und 1580) genehmigte das Kollegium 1645 den Beitritt. Tatsächlich erfolgte dieser Eintritt aber erst 1751 (wohl wegen Zugehörigkeit zur vorderösterreichischen Landvogtei Ortenau).
Irsee Benediktiner Bayern vor 1534 Der Beitritt erfolgte laut Held zur Zeit des Schwäbischen Bundes.
Isny Benediktiner Baden-Württemberg 1782 Isny war im 17. Jahrhundert auf der rheinischen Prälatenbank vertreten; 1781/82: Ende der Vogtei der Truchsessen von Waldburg
Neresheim Benediktiner Baden-Württemberg 1766 1764: Ende der Vogtei der Grafen Oettingen-Wallerstein
Ochsenhausen Benediktiner Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Petershausen Benediktiner Baden-Württemberg 1575 Zuvor: Längere Auseinandersetzung mit dem Bistum und der Reichsstadt Konstanz um die Selbständigkeit der Abtei
Weingarten Benediktiner Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Marchthal (auch: Obermarchthal) Prämonstratenser Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Roggenburg Prämonstratenser Bayern 1547 Beteiligung seit 1490; 1548: formales Ende der reichsstädtisch-ulmischen Vogtei infolge der ulmischen Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg
Rot an der Rot (auch: Mönchsrot) Prämonstratenser Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Schussenried Prämonstratenser Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Ursberg Prämonstratenser Bayern 1547 Eine Einladung zum Prälatentag erfolgte bereits 1523; Ursberg konnte wegen der Ulmischen Vogtei aber nicht teilnehmen; 1548: formales Ende der reichsstädtisch-ulmischen Vogtei infolge der ulmischen Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg
Weißenau (auch: Minderau) Prämonstratenser Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Kaisheim (auch: Kaisersheim) Zisterzienser Bayern 1756 Beteiligung von etwa 1512 bis 1530; im 17. Jahrhundert Zugehörigkeit zum rheinischen Kollegium; 1656: Abschüttelung der pfalz-neuburgischen Vogteiansprüche
Salem (auch: Salmansweiler) Zisterzienser Baden-Württemberg Gründungsmitglied
Baindt Zisterzienserinnen Baden-Württemberg 1562 Beteiligung zwischen 1500 und 1539, danach zeitweiser Rückzug; seit 1562 zumeist durch den Abt von Salem mitvertreten
Heggbach Zisterzienserinnen Baden-Württemberg 1562 Beteiligung zwischen 1500 und 1539, danach zeitweiser Rückzug; seit 1562 zumeist durch den Abt von Salem mitvertreten
Gutenzell Zisterzienserinnen Baden-Württemberg 1562 Beteiligung zwischen 1500 und 1539, danach zeitweiser Rückzug; seit 1562 zumeist durch den Abt von Salem mitvertreten
Rottenmünster Zisterzienserinnen Baden-Württemberg um 1645 1619/24: Ende der Vogtei der Reichsstadt Rottweil; zumeist durch den Abt von Salem mitvertreten
Wettenhausen Augustiner-Chorherren Bayern 1575 1530er Jahre: vorübergehende Zugehörigkeit zum Kanton Donau der schwäbischen Reichsritterschaft
Söflingen Klarissen Baden-Württemberg 1775 Bayern (1806-1810), Baden-Württemberg (seit 1810); 1775/1773: Ende der reichsstädtisch-ulmischen Vogtei

Die Reichsprälaten im Reichstag

Gemeinsam mit den weltlichen und geistlichen Fürsten, den Reichsgrafen und den Reichsfreiherren gehörten die Reichsprälaten zum so genannten Fürstenrat. Der Fürstenrat bildete neben dem Kürfürstenrat und dem Städterat eine der drei Kurien innerhalb des Reichstags. Während die schwäbischen Prälaten bereits seit dem frühen 16. Jahrhundert eine gemeinsame Stimme führen durften, war dies den rheinischen Prälaten erst seit 1653 gestattet. Seit damals bestand die Reichsprälatenbank aus einem schwäbischen und einem rheinischen Kollegium. Während der 1650er Jahre durch die Reichsgrafen initiierte Versuche, eine vierte Kurie eigens für Grafen und Prälaten zu gründen, führten nicht zum Erfolg. Anlass für diesen Plan hatte die angestiegene Zahl der Fürstenstimmen und der damit verbundene Bedeutungsrückgang der prälatischen und gräflichen Kuriatstimmen gegeben.

Die Reichsstandschaft der Prälaten hatte ihren Preis: Die finanziellen Leistungen der Reichsprälaten in Form ordentlicher und außerordentlicher Steuern waren gemessen an der Wirtschaftskraft der kleinen Klosterterritorien überdurchschnittlich hoch. Zum Beispiel wurden die Prälaten in der Reichsmatrikel von 1594 mit 4.680 Gulden veranschlagt, die Gesamtheit der – ungleich ressourcenreicheren - weltlichen Fürsten hingegen mit 14.308 Gulden.

Der politische Spielraum der Reichsprälaten war innerhalb des Reichtages - so wird es in der wenigen vorliegenden Forschung angenommen - äußerst beschränkt. Über die Grundlinie der reichsprälatischen Politik im Reichstag und dessen Gremien liegen bislang jedoch noch keine Erkenntnisse vor. Eine Nähe zu kaiserlich-katholischen Positionen ist allerdings anzunehmen.

a) Das schwäbische Kollegium der Reichsprälaten im Reichstag

Generell gilt die Tätigkeit des schwäbischen Reichsprälatenkollegiums als deutlich wirksamer und besser für die Forschung wahrnehmbar als die Aktivitäten der rheinischen Standesgenossen. Als Ursache hierfür sahen schon die Reichspublizisten neben der besonderen Königsnähe Schwabens samt entsprechend gut ausgebildeter Kommunikations- und Klientelstrukturen vor allem die hohe Dichte an Reichsstiften zwischen Bodensee und Lech und den daraus resultierenden starken inneren Zusammenhalt an.

Die auf dem Wormser Reichstag von 1495 verabschiedete Reichsreform sah eine jährliche Zusammenkunft des Kaisers mit den Kurfürsten, Prälaten, Grafen, Freiherren und Reichsstädten vor; 1512 hatte sich die Stimmverteilung für Reichstagsbeschlüsse herausgebildet. Die reichsprälatische Kuriatstimme führte bis 1548 die Abtei Kempten, die jedoch im selben Jahr eine eigene Stimme erhielt und daher aus dem Reichsprälatenkollegium ausschied. Nachfolger wurde zunächst Weingarten und seit 1575 dann der jeweilige gewählte Direktor des Kollegiums. In der Regel besuchten immer nur einige wenige oder ein einzelner Prälat die Reichstage, wobei mitunter ein gelehrter Jurist die Gesandten begleitete.

Die schwäbischen Prälaten durften zu interständischen Reichstags-Ausschüssen stets einen Gesandten schicken. Zudem besaßen sie durch den jeweiligen Abt von Weingarten seit 1555 einen festen Vertreter auf Reichsdeputationstagen. Auf dem seit 1663 bestehenden immerwährenden Reichstag in Regensburg durfte laut Held je ein Gesandter der beiden Prälatenkollegien auf der rechten Hauptbank in der Nähe der geistlichen Fürsten sitzen, um dort das Stimmrecht auszuüben. Waren weitere reichsprälatische Gesandte oder gar Reichsprälaten persönlich anwesend, mussten diese auf einer Nebenbank Platz nehmen. Nach 1600 wurde die Stimme der schwäbischen Prälaten in der Regel durch besoldete Gesandte geführt; häufig übernahmen diese Aufgabe Mitglieder der in ganz Bayern tätigen Beamtenfamilie Oexle.

b) Das rheinische Kollegium der Reichsprälaten

Außerhalb Schwabens beheimatete Reichsstifte nahmen spätestens seit dem frühen 17. Jahrhundert an Sitzungen des Fürstenrates teil. Einige unter ihnen sind auch als Mitunterzeichner von Reichstagsabschieden vor 1500 und in der Reichsmatrikel von 1521 zu finden.

1640/41 beantragten die nicht im schwäbischen Kreis ansässigen Reichsstifte, von denen sich einige offenbar bei der schwäbisch-reichsprälatischen Sammelstimme mit einbringen durften, eine eigene Kuriatstimme. Diese wurde ihnen 1653 tatsächlich gewährt. Dass dies eine Reaktivierung einer bereits im 16. Jahrhundert vorhandenen zweiten prälatischen Stimme darstellte, wie von den rheinischen Prälaten postuliert, wirkt unglaubwürdig. Vielmehr scheint das Verhältnis der Stimmenverteilung zwischen evangelischen und katholischen Reichsständen eine Rolle gespielt zu haben: 1641 und 1653 war die Zahl der Reichsgrafenkollegien von zwei auf vier erhöht worden, wobei insgesamt drei dieser gräflichen Kuriatstimmen der protestantischen Seite zugehörten.

Im Unterschied zu den schwäbischen Prälaten hatte die rheinische Bank auch einige wenige evangelische bzw. reformierte Mitglieder, was der Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums nicht entgegengekommen sein dürfte. Inwieweit das rheinische Kollegium in der Endphase des Alten Reichs noch aktiv war, ist unklar. Beispielsweise sah sich der sonst stets gut informierte Staatsrechtler Johann Jacob Moser (1701-1785) 1767 nicht in der Lage, dessen exakte Zusammensetzung wiederzugeben (Moser, Von denen Teutschen Reichs-Ständen, 740).

Das neue, so genannte "rheinische Kollegium" war damals auch für vier schwäbische Klöster die Anlaufstelle: St. Ulrich und Afra (Augsburg), Kaisheim (Donau-Ries-Kreis), Buchau (Lkr. Biberach) und Isny (Lkr. Ravensburg). St. Ulrich und Afra hatte sich erst 1640 endgültig von den Obrigkeitsansprüchen des Augsburger Bischofs befreien und daher nicht den schwäbischen Prälaten beitreten können. Ähnliches galt für Kaisheim, das aber 1756 letztlich doch zu den schwäbischen Prälaten überwechselte. Hinderungsgrund für einen früheren Beitritt waren die Wittelsbacher gewesen, die sich auf ererbte Vogteirechte berufen und die Zisterze trotz ihrer Vergangenheit als Mitglied des Schwäbischen Bundes lange Zeit als Bestandteil des bayerischen Kreises behandelt hatten. Vom Damenstift Buchau ist bekannt, dass dieses im 16. und 18. Jahrhundert Mitglied des schwäbischen Reichsgrafenkollegiums war. Die von der Buchauer Äbtissin beanspruchte fürstliche Würde hatte im frühen 16. Jahrhundert zu Rangstreitigkeiten innerhalb des schwäbischen Reichsprälatenkollegiums geführt, weshalb das Stift um 1550 zu den Reichsgrafen übergewechselt war. Aus welchem Grund und für wie lange Buchau bei den rheinischen Prälaten mitwirkte, ist unklar. Die Benediktinerabtei Isny hingegen konnte wegen der bis ins späte 18. Jahrhundert fortbestehenden Vogteirechte der Truchsessen von Waldburg erst 1782 Mitglied im schwäbischen Reichsprälatenkollegium werden. Auch hier darf also die fehlende schwäbische Kreisstandschaft als Grund für den im 17. Jahrhundert erfolgten Beitritt zu den rheinischen Prälaten angesehen werden.

Die Entwicklung lief demnach ganz ähnlich wie bei den Reichsgrafen ab: Die fränkischen und nordwestdeutschen Grafen hatten sich lange an den beiden Sammelstimmen der schwäbischen bzw. wetterauischen Reichsgrafenbank beteiligen müssen und erhielten erst 1641/1653 jeweils eigene Stimmen. Hintergrund war, dass die fränkischen und westfälischen Grafen um 1500 keinen vergleichbar hohen Organisationsgrad wie ihre schwäbischen und wetterauischen Standesgenossen gehabt hatten. Gleiches gilt für das rheinische Reichsprälatenkollegium, dessen Angehörige über das halbe Reich verstreut waren. Insgesamt sollen dem rheinischen Kollegium folgende Institutionen angehört haben (Angaben nach Moser, Imhof und Pütter):

  • die schwäbischen Reichsstifte Kaisheim, St. Ulrich und Afra (Augsburg), Isny und Buchau
  • die Deutschordensballei Koblenz und die Deutschordensballei Elsass und Burgund
  • das katholische Ritterstift Odenheim in Bruchsal (Lkr. Karlsruhe, Baden-Württemberg)
  • das Benediktinerkloster Werden (heute Stadtteil von Essen, Nordrhein-Westfalen)
  • die Benediktinerabtei Kornelimünster (heute Stadtteil von Aachen, Nordrhein-Westfalen)
  • die Benediktinerabtei St. Emmeram zu Regensburg
  • die katholischen adligen Damenstifte Essen (Nordrhein-Westfalen), Niedermünster (Regensburg), Obermünster (Regensburg), Burtscheid (Aachen, Nordrhein-Westfalen), und Thorn (Provinz Limburg, Niederlande)
  • die evangelischen adligen Damenstifte Gandersheim (Lkr. Northeim, Niedersachsen), Quedlinburg (Lkr. Harz, Sachsen-Anhalt), Herford (Nordrhein-Westfalen) und das 1616 aufgelöste und seither durch die Fürsten von Anhalt vertretene Gernrode (Lkr. Harz, Sachsen-Anhalt).

Zur Historiographie

Das einst in Salem aufbewahrte Archiv des schwäbischen Pälatenkollegiums galt bereits in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als verschollen. Dass das rheinische Kollegium ein gemeinsames Archiv führte, ist unwahrscheinlich. Aus diesen Umständen erklärt sich die schlechte Forschungslage zum Thema: Während das rheinische Kollegium bisher vollständig unbehandelt ist, liegen für die schwäbischen Reichsprälaten erste Arbeiten über deren Tätigkeit und Organisation auf Kreisebene vor (Reden-Dohna; Böhme; Reinhardt). Außerdem stehen einführend Aussagen zur Überlieferungssituation in den bayerischen und baden-württembergischen staatlichen Archiven zur Verfügung (Theil und Heydenreuter im Sammelband "Reichskreis und Territorium"). Eine monographische Behandlung des Themas insbesondere im Hinblick auf die politischen Grundlinien der Prälaten im Reichstag wäre wünschenswert. Eine solche Untersuchung würde zum besseren Verständnis der Arbeitsweise des Reichstags und überhaupt der Rolle der kleinen Reichsstände innerhalb der Reichsverfassung beitragen.

Literatur

  • FORSCHUNG
  • Ernst Böhme, Das Kollegium der Schwäbischen Reichsprälaten im 16. und 17. Jahrhundert. Untersuchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der korporativen Politik der mindermächtigen Reichsstände, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 6 (1987), 267-300.
  • Horst Carl, Der Schwäbische Bund 1488-1534. Landfrieden und Genossenschaft im Übergang vom Spätmittelalter zur Reformation (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 24), Leinenfelden-Echterdingen 2000 (v. a. Kap. 3.3.6).
  • Reinhard Heydenreuter, Die süddeutschen Reichskreise und ihre Überlieferung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, in: Wolfgang Wüst (Hg.), Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 7), Stuttgart 2000, 138-148 (145).
  • Gerhard Oestreich, Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zum Ende des alten Reiches (Handbuch der deutschen Geschichte 11), München 8. Auflage der 9., neu bearbeiteten Auflage 1999.
  • Armgard von Reden-Dohna, Die schwäbischen Reichsprälaten und der Kaiser. Das Beispiel der Laienpfründen, in: Hermann Weber (Hg.), Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich, Wiesbaden 1980, 155-167.
  • Armgard von Reden-Dohna, Reichsstandschaft und Klosterherrschaft. Die schwäbischen Reichsprälaten im Zeitalter des Barock (Institut für Europäische Geschichte, Vorträge 82), Wiesbaden 1982.
  • Armgard von Reden-Dohna, Weingarten und die schwäbischen Reichsklöster, in: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. 5. Band: Der Südwesten (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 53), Münster 1993, 232-254.
  • Rudolf Reinhardt, Restauration, Visitation, Inspiration. Die Reformbestrebungen in der Benediktinerabtei Weingarten von 1567 bis 1627 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B/11), Stuttgart 1960.
  • Berhard Theil, Das Damenstift Buchau am Federsee zwischen Kirche und Reich im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Rottenbucher Jahrbuch für Kirchengeschichte 6 (1987), 155-168.
  • Bernhard Theil, Die Überlieferung des Schwäbischen Reichskreises in den staatlichen Archiven Baden-Württembergs, in: Wolfgang Wüst (Hg.), Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens 7), Stuttgart 2000, 123-128 (hier 127).
  • REICHSPUBLIZISTIK

Quellen

  • Deutsche Reichstagsakten. Mittlere Reihe. 6. Band: Reichstage von Lindau, Worms und Freiburg 1496-1498, Göttingen 1979.
  • Heinrich Günter (Bearb.), Gerwig Blarer, Abt von Weingarten 1520-1567. Briefe und Akten (Württembergische Geschichtsquellen 16-17). 2 Bände, Stuttgart 1914-1921.
  • Karl Zeumer (Hg.), Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit (Quellensammlung zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht 2). 2 Bände, Tübingen 1913.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Reichsprälaten

Empfohlene Zitierweise

Sarah Hadry, Reichsprälatenkollegium, publiziert am 13.11.2008; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsprälatenkollegium> (28.03.2024)