Wörth, Reichspflege
Aus Historisches Lexikon Bayerns


Die Reichspflege Wörth war ein in staufischer Zeit begründetes Gebiet, das unmittelbar dem Kaiser unterstand. Sie umfasste ursprünglich vor allem Donauwörth, Teile der Orte Riedlingen, Nordheim, Auchsesheim, Bäumenheim, Mertingen und Asbach, das abgekommene Möringen, Lauterbach und Pfaffenhofen an der Zusam. Den Hauptort bildete Mertingen, ein weiteres Verwaltungszentrum war in Donauwörth; das Gebiet war mit dem Blutbann (Hochgericht) und Geleitrechten ausgestattet. Die räumliche Ausdehnung der Reichspflege und die damit verbundenen Rechte unterlagen jedoch Schwankungen. Während ihrer gesamten Existenz war sie von den Interessen unterschiedlicher politischer Kräfte und Herrschaftsbestrebungen bestimmt: Ihre Stellung als Reichsbesitz war schon im Mittelalter umstritten und im weiteren Verlauf wurden die ländlichen Bereiche zunehmend in die Territorien der eigentlichen Lehens- oder Pfandnehmer eingegliedert. Der Stadt Donauwörth gelang es hingegen, sich aus der Reichspflege zu lösen und im 14. Jahrhundert den Status einer Reichsstadt zu erlangen. Dies führte zur Ausbildung zweier getrennter Territorien.
Die staufische Vogtei Wörth
Die Vogtei Wörth entstand um 1193 als staufische Gründung. Ihr Gebiet erstreckte sich zu Beginn auf Burg und Markt Donauwörth (historisch Werd/Wörth, Schwäbisch Werd) sowie den Ort Mertingen. Die Gebiete in Donauwörth hatte Kaiser Friedrich I. Barbarossa (reg. 1152-1190 als röm-dt. König, seit 1155 als Kaiser) nach dem Aussterben der Familie der Edelfreien von Werd erworben, Mertingen war im Rahmen eines Tauschgeschäftes mit dem Hochstift Passau an die Staufer gelangt. In der folgenden Zeit wurde die Vogtei mit Gütern aus der Umgebung erweitert. Als Teile der Vogtei unterstanden sie einem königlichen Vogt und nicht mehr gräflicher Gewalt. Innerhalb des Gebiets übten die Vögte entweder die allgemeine Landeshoheit aus oder hatten zumindest eines der hierzu gehörigen Grundrechte der Grundherrschaft, Vogteiherrschaft oder Gerichtshoheit inne. Das Gebiet wurde von den Staufern jedoch nicht nur als Reichs- oder Krongut beansprucht, sondern auch als Hausgut angesehen.
Generell zeigt sich ein starkes Interesse der Staufer an Donauwörth, das als wichtiger Verkehrsknotenpunkt weiter gefördert und spätestens 1220 zur Stadt erhoben wurde. Der Ort hatte durch ältere Marktrechte schon zuvor eine regionale Bedeutung als Handelsort erlangt. Die in Donauwörth bestehende Brücke war wie Straße und Donaustrom königliches Hoheitsrecht (Regal); mit ihr war auch das Geleitrecht verbunden. Ebenso verfügte Mertingen über eine verkehrsgeographisch günstige Lage am Endpunkt der Via Claudia. Eine Siedlung ist seit dem 10. Jahrhundert urkundlich nachweisbar, sie befand sich teilweise im Besitz des Hochstifts Augsburg und kam erst 1193 durch einen Tausch von Kaiser Heinrich VI. (reg. 1191-1197) mit dem Hochstift Passau in den Besitz des Reiches. Der Reichsvogtei stand ein Reichsvogt vor, der Mertingen sowie Donauwörth verwaltete und dort die hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Nach 1400 bestand die gemeinsame Gerichtsstätte des Hochgerichts in Mertingen. In Donauwörth unterstand dem Reichsvogt der Richter des städtischen Niedergerichts, aus diesem Amt ging das Stadtammannsamt hervor.
Die bayerische Pfandherrschaft und die zunehmende Herauslösung der Stadt Donauwörth
Der rechtliche Status der Reichsvogtei Wörth änderte sich mit dem Tod des letzten Staufers Konradin (1252-1268, Herzog von Schwaben ab 1254, König von Sizilien ab 1254) entscheidend. Dieser hatte Burg und Stadt Donauwörth sowie alle zugehörigen Gebiete bereits 1266 an seinen Onkel, Herzog Ludwig II. den Strengen von Bayern (1229-1294, Herzog von Bayern und Pfalzgraf von Rhein ab 1253), verpfändet. Zusätzlich sprach er die Vogtei Wörth als einen Teil seiner Besitzungen Ludwig II. für den Fall seines kinderlosen Todes zu. Als dieser Fall mit der Hinrichtung Konradins in Neapel 1268 eintrat, gliederte Ludwig II. die Vogtei als sogenannte Pflege in sein Herzogtum ein.
Neben den Einkünften aus der Reichsvogtei war vor allem die territoriale Erweiterung im Nordwesten von großer Bedeutung für die bayerischen Herzöge. Durch sie konnte deren Besitz um schwäbische Gebiete erweitert werden. In der nachfolgenden Zeit wurde das Gebiet zunehmend unter dem Namen "Reichspflege Wörth" geführt. Die Vereinnahmung von Reichsgut in den territorialen Besitz der Wittelsbacher fand unter König Rudolf von Habsburg (1218-1291, röm.-dt. König ab 1273) im Jahr 1274 noch eine Bestätigung, wurde jedoch seit König Albrecht I. von Habsburg (1255-1308, röm.-dt. König ab 1298) zu einem langfristigen Konfliktpunkt zwischen Bayern und dem Reich.
Im Zuge der Rückforderungen des ehemaligen Reichsguts von den Wittelsbachern ließ König Albrecht I. Donauwörth 1301 erobern und die Burg Mangoldstein zerstören. Infolgedessen verlor Herzog Rudolf (1274-1319, Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein 1294-1317) zumindest zeitweise im Vertrag von Bensheim (20. Juli 1301) einen großen Teil der von Konradin geerbten Gebiete. Aus der Reichspflege Wörth entstand eine Reichsvogtei, welche bis 1327 existierte und der ein Reichsvogt vorstand. Eingegliedert wurde sie mit dem Hauptort Mertingen in die Reichslandvogtei Nürnberg.
Für die schon zuvor weniger an die Reichspflege gebundene Stadt trat eine entscheidende Veränderung ein, als sie nach 1301 reichsfrei wurde und eine wirtschaftliche wie kulturelle Blüte erlebte. Sie löste sich zunehmend aus der Abhängigkeit der Reichspflege und schuf eigenständige Organe: Seit 1326 hatte die Stadt das Recht, ihren eigenen Ammann zu wählen, dessen Kompetenzen in weiterer Folge ausgeweitet wurden. Zwischen 1422 und 1482 besaß die Stadt zudem das bedeutende Recht, den Pfleger in der Vogtei selbst zu wählen. Dieser wurde ein städtischer, absetzbarer Beamter, der keinem Reichsvogt mehr unterstand und ermöglichte der Stadt einen zunehmenden Einfluss auf die ländlichen Gebiete um Mertingen. Vor allem die Verwaltung und auch die wirtschaftliche Entwicklung der "Pflege auf dem Lande" waren hiervon betroffen, wurden doch der Handel und die Organisation des Handwerks auf Donauwörth zentriert. Die Stellung Donauwörths als Reichsstadt blieb umstritten, bestanden doch von Wittelbacher Seite Ansprüche auf die Stadt als Pfandbesitz.
In den folgenden Jahrzehnten kam es daher immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den bayerischen Herzögen und der Stadt Donauwörth um ihre reichsstädtischen Freiheiten sowie ihre Reichsstandschaft. Dabei teilte die Reichspflege das Schicksal von Donauwörth und kam mehrfach wieder unter bayerische Herrschaft. Erstmalig war dies nach 1328 der Fall, als der wittelsbachische Kaiser Ludwig der Bayer (1282 oder 1286-1347, röm.-dt. König ab 1314, Kaiser ab 1328) beide wieder in den Besitz der Wittelsbacher eingliederte. König Karl IV. (1316-1378, röm.-dt. König ab 1346, Kaiser ab 1355, König von Burgund ab 1365) erklärte zwar Donauwörth im Jahr 1348 wieder zur Reichsstadt, musste sie jedoch schon 1376 erneut aus Geldnot an Bayern verpfänden. Bis 1422 wurden die Stadt und die Reichspflege mehrfach verpfändet. Erst unter Kaiser Sigismund (1368-1437, röm.-dt. König ab 1411, Kaiser ab 1433) konnte Donauwörth die Verpfändung, diesmal an Ludwig den Bärtigen von Bayern-Ingolstadt (ca. 1386-1447, Herzog von Bayern-Ingolstadt ab 1413), beenden. Auch die Reichspflege war nach 1434 nicht mehr unter bayerischer Herrschaft; die bayerische Expansion ins Schwäbische kam vorläufig zu einem Ende.
Mit dem Verlust des Donauwörther Privilegs, ihren eigenen Pfleger zu wählen, wurde die Reichspflege nach 1482 wieder durch Personaleinsetzungen für den Kaiser nutzbar. Damit einher gingen Veränderungen in den Besitzverhältnissen unter den Kaisern Maximilian (1459-1519, röm.-dt. König ab 1486, Kaiser ab 1508) und Karl V. (1500-1558, röm.-dt. König ab 1519, Kaiser ab 1530) durch erneute Verpfändungen. Erst 1530 konnte sich die Stadt Donauwörth nach Bezahlung der Pfandsumme einen zuvor von Bürgermeister und Rat gewählten Reichspfleger vom Kaiser bestätigen lassen und somit eine gewisse Eigenständigkeit zurückerlangen. Durch die Zahlungen weiterer Gelder an den Kaiser erhielt die Stadt zudem das Recht, die Pflege Wörth nach dem Tod des von ihr zuvor gewählten Pflegers selbst für 15 Jahre zu verwalten. Dieser Fall trat schon 1531 ein, und das Streben der Stadt Donauwörth nach einem eigenen Territorium war erfüllt. Jedoch musste die Stadt nur fünf Jahre später die unter ihrer Verwaltung befindliche Reichspflege Wörth vor dem Hintergrund zunehmender religiöser Spannungen an die Fugger abtreten: Kaiser Karl V. hatte das Gebiet entgegen bestehender Verträge erneut verpfändet, wenn auch die Stadt eine finanzielle Entschädigung erhielt.
Urkunde Kaisers Karl V. für die Stadt Donauwörth, 1521. (bavarikon) (Stadtarchiv Donauwörth, DON-H-0007)
Goldgulden Kaiser Karls V., 1543-1548. Das W auf dem Schild des Reichsadlers bezieht sich auf die Reichsstadt Donauwörth, wo die Münze auch geprägt wurde. Diese Form der Darstellung findet sich seit dem 16. Jahrhundert im Wappen der Stadt. Staatliche Münzsammlung München, 8-001. (Staatliche Münzsammlung München. Foto: Lena Nitzer, 2017 lizenziert durch CC BY-NC-SA 4.0)
Die Reichspflege unter der Herrschaft der Familie Fugger


Mit dem Aufstieg der Familie Fugger in den Stand eines grundbesitzenden Adelsgeschlechts gingen Erwerbungen von Besitzungen außerhalb der Reichsstadt Augsburg einher. Zum Territorium im Lech-Donau-Gebiet gehörte seit 1536 die Reichspflege Wörth, welche an die Familie verpfändet und immer vom ältesten männlichen Vertreter verwaltet wurde. Der zur Reichspflege gehörige Blutbann musste als eigenes Reichslehen bei einem Wechsel der Verwalter der Reichspflege oder auf dem Kaiserthron erneuert werden. Bei der Auswahl der Vögte erhielt die Stadt Donauwörth eine gewisse Mitsprache eingeräumt, musste im Gegenzug jedoch die Behausung des Pflegers stellen. Anton Fugger (1493-1560, Reichsgraf ab 1530) ließ auf dem Grund der ihm zur Verfügung gestellten zwei Häuser das so genannte Fuggerhaus als repräsentatives Wohn- und Verwaltungsgebäude der Pflege errichten, in welchem auch das Gericht für die Reichspflege untergebracht war.
Die gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen zwischen der Familie Fugger und der Stadt Donauwörth führten in weiterer Folge zu Auseinandersetzungen. Einerseits da Markus (Marx) Fugger (1529-1597) die städtischen Rechte nicht mehr detailliert bestätigte, andererseits da die Stadt die Strafverfolgung durch den Pfandinhaber behinderte. Die Konfliktlösung von 1566 brachte eine weitgehende rechtliche Trennung zwischen der Stadt und der Reichspflege. Entsprechend wurde territorial eine Trennung beider Gebiete vollzogen, auch wenn die Stadt weiterhin einen gewissen rechtlichen Einfluss auf die Gebiete der Pflege behielt. Der nachfolgende Reichspfleger Georg Fugger (1577-1643) strebte im Gebiet der Reichspflege nach einer uneingeschränkten Landeshoheit und drängte den Einfluss der Reichsstadt entsprechend zurück. Nach der Verhängung der Reichsacht und der Reichsexekution gegen Donauwörth in den Jahren 1606-1607 vertrat er erfolgreich die Ansicht, dass der Stadt mit ihren Privilegien auch zugleich sämtliche Rechte über die Reichspflege aberkannt worden seien. Es gelang ihm im Folgenden, das restliche Einwirken der Reichsstadt auf die Pflegeverwaltung zu beseitigen und die wirtschaftliche Stellung Donauwörths als zentralen Ort durch neue Gewerbeansiedlungen und Handelsplätze zu brechen. In Nordheim kam es zur Einrichtung eines Brauhauses und Getreide wurde von den Bauern nicht mehr in der Donauwörther Schranne, sondern in den Mühlen der Pflege verkauft.
Zur Absicherung des Güterbesitzes der Familie Fugger wurde schon 1575 ein Fideikomiss eingerichtet, mit dem die aktuellen wie die zukünftig erworbenen liegenden Güter unveräußerlich wurden. Dies stellte einen Widerspruch zum Status der Reichspflege als Pfandbesitz dar, sicherte jedoch langfristig die Herrschaftsrechte der Familie Fugger daran. Auch auf Grund des Fideikomiss konnte Maximilian von Bayern (reg. 1597-1651, ab 1623 Kurfürst) nach der vollzogenen Reichsexekution gegen Donauwörth 1607 keine territoriale Anbindung der Reichspflege an sein Gebiet durch den Kaiser erreichen.
Ebenso verdeutlichen die unter Georg Fugger nach 1597 durchgeführten Veränderungen in der Steuerverwaltung, wie sehr die Reichspflege mit anderen Territorien im Besitz der Familie Fugger gleichgestellt war. Auch die Arrondierungen des Besitzes zeigen eine Behandlung des Pfandbesitzes gleich anderen Gütern im Besitz der Familie. Die Reichspflege erstreckte sich nun nur mehr südlich der Donau und schloss an die Hausgüter Oberndorf sowie Nordendorf an. Fremde Grundherrschaften auf dem Gebiet der Reichspflege wurden größtenteils bis ins 18. Jahrhundert beseitigt. Auch beim Verkauf der Reichspflege durch Marquart Eustach Fugger (1631-1732) 1723 zeigte sich, dass die Familie Fugger das Gebiet als Teil ihrer herrschaftlichen Besitzungen begriff. Das ursprüngliche Pfandverhältnis fand hierbei keine Erwähnung mehr.
Die Reichspflege im Besitz der Stadt Donauwörth und der Übergang an das Königreich Bayern

In den Jahren 1723 und 1724 bot sich für die Stadt Donauwörth die späte Möglichkeit, erneut die Reichspflege zu erwerben. Jedoch fehlte der Stadt, die nun eine kurbayerische Landstadt war, das notwendige Vermögen, um die Reichspflege zu halten. Ebenso deckten die geringen Einnahmen aus dem Gebiet die laufenden Kosten nicht ab. Entsprechend langwierig gestalteten sich ab 1725 die Verkaufsverhandlungen mit den bayerischen Kurfürsten, die im Jahr 1734 ihren Abschluss fanden. Zu einer Übergabe der Reichspflege kam es jedoch erst 1749, in deren Zug auch Rechte der Stadt auf dem Gebiet der Reichspflege an Bayern übergingen. Der bayerische Pflegskomissär in Donauwörth hatte schon seit 1735 die Aufsicht über die Pflege innegehabt. Entsprechend wurde auch die weitere Verwaltung von Stadt und Pflege zusammengelegt. Eine planvolle wirtschaftliche Entwicklung der Reichspflege wie unter der Herrschaft der Fugger erfolgte kaum mehr, wie sie auch am Ende des Alten Reiches keine territoriale Eigenständigkeit mehr besaß. Vielmehr war sie im kurfürstlichen Territorium aufgegangen. Ihr Gebiet wurde dem 1802 entstandenen Landgericht Donauwörth zugeteilt.
Quellenlage
Die Reichspflege Wörth bildete keine eigenen Institutionen oder Verwaltungseinheiten aus, sondern wurde von ihren Besitzern verwaltet. Entsprechend sind Archivalien zur Reichspflege vor allem in diesen Überlieferungen suchen. Ebenfalls finden sich Quellen zur Geschichte der Reichspflege in den Archiven der zumeist in Streitfälle involvierten Beteiligten.
Zuständig für die Überlieferung der Reichspflege in den staatlichen Archiven ist das Staatsarchiv Augsburg. Die Akten zur Stadt Donauwörth und zur Reichspflege finden sich dort vor allem im Bestand Kurfürstentum Bayern, Stadt Donauwörth und Reichspflege Wörth (Schwäbischer Reichskreis). Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv befinden sich Akten in den Beständen des Reichskammergerichts, der kurbayerischen Hofkammer sowie Kurbayern Äußeres Archiv. Im Staatsarchiv Nürnberg, Bestände Ritterorden und Deutscher Orden, liegen Akten zum Deutschen Orden und seinen Auseinandersetzungen mit den Fuggern vor. Im Bestand Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, sind weitere Akten zu einem Konflikt zwischen den Städten Weißenburg und Donauwörth. Im Fürstlich und Gräflich Fuggerschen Familien- und Stiftungsarchiv werden Akten, Urkunden sowie Rechnungsbücher über die Verwaltung der Reichspflege durch die Familie Fugger verwahrt. Der Bestand des Stadtarchivs Donauwörth ist durch Kriegseinwirkungen 1945 für weite Teile der Frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert nur eingeschränkt benutzbar. Zugänglich sind kleinere Bestände zur Reichspflege, besonders zu Konflikten mit der Familie Härpfer in der sogenannten Altregistratur Zelzer. Einzelne Dokumente mit Bezug zur Reichspflege finden sich ebenfalls im Urkundenbestand. Die verschiedenen Rechnungs- und Protokollbücher sind nur teilweise benutzbar.
Literatur
- Klaus Fehn, Wertingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben, I/3), München 1967.
- Gemeinde Mertingen (Hg.), Mertingen, mit Druisheim und Heißesheim ; drei schwäbische Dörfer, ihr Natur- und Lebensraum und ihre Geschichte; Mertingen 2000.
- Lore Grohsmann/Othmar Schwarz, Geschichte der Stadt Donauwörth, Zweiter Band: Von 1618 bis zur Gegenwart, Donauwörth 2. erw. Aufl. 2001.
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- Judith Keller, Der ehemalige Landkreis Donauwörth (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, Teil Schwaben 10), München 2009.
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- Doris Pfister, Der ehemalige Landkreis Donauwörth (Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben, I/17), München 2008.
- Doris Pfister, Die Formen und Funktionen eines ehemaligen Reichsbesitzes: Die Reichspflege Wörth, in: Rolf Kießling/Sabine Ullmann (Hg.), Das Reich in der Region während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit (Forum Suevicum, Beiträge zur Geschichte Ostschwabens und benachbarter Regionen 6), Konstanz 2005.
- Götz Freiherr von Pölnitz, Anton Fugger, Bd. 1 1453 – 1535 (Studien zur Fuggergeschichte 13), Tübingen 1958.
- Götz Freiherr von Pölnitz, Anton Fugger, Bd. 2 1536 – 1548, Teil 1, 1536 - 1543 (Studien zur Fuggergeschichte 17), Tübingen 1963.
- Götz Freiherr von Pölnitz, Anton Fugger, Bd. 2, 1536 - 1548 ,Teil 2, 1544 - 1548 (Studien zur Fuggergeschichte 20), Tübingen 1967.
- Götz Freiherr von Pölnitz, Anton Fugger, Bd. 3, 1548 - 1560 ; Teil 1, 1548 - 1554 (Studien zur Fuggergeschichte 22), Tübingen 1971.
- Götz Freiherr von Pölnitz, Anton Fugger, Bd. 3, 1548 - 1560 ; Teil 2, 1555 - 1560 (Studien zur Fuggergeschichte 29), Tübingen 1986
- Maria Zelzer, Geschichte der Stadt Donauwörth, Erster Band: Von den Anfängen bis 1618, Donauwörth 2. Auflage 1979.
Quellen
Weiterführende Recherche
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Empfohlene Zitierweise
Cathrin Hermann, Donauwörth, Reichspflege, publiziert am 10.02.25, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Donauwörth,_Reichspflege> (17.03.2025)