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Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Friedrich Märker (1893-1985), Schriftsteller. Foto von Felicitas Timpe 1954. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-013045)
Der Verleger Heinrich Ledig-Rowohlt (1908-1992) (rechts mit Glas), zusammen mit dem Schriftsteller Leonhard Frank (1882-1961). Foto von Felicitas Timpe 1955. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-015850)
Klaus Piper (1911-2000), Verleger. Ausschnitt aus einem Foto von Felicitas Timpe 1954. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-013032)
Der Verleger Berthold Spangenberg (1916-1986), hier zusammen mit dem Historiker Golo Mann (1909-1994) bei einer Lesung von Manns Buch "Wallenstein" am 8.Juni 1971 in der Bayerischen Akademie der Schönen Künste in München. Foto von Felicitas Timpe 1971. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv timp-018216)

von Thomas Keiderling

1958 in München von Autoren und Verlegern gegründete Organisation zur treuhänderischen, kollektiven Wahrnehmung von Urheberverwertungsrechten an Wortwerken. Sie vertritt dabei Autoren wissenschaftlicher, literarischer und journalistischer Texte und Sendungen, die veröffentlicht wurden. Wie alle anderen Verwertungsgesellschaften unterliegt sie der staatlichen Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Gründung 1958

Die VG WORT wurde 1958 auf gemeinsames Betreiben von Autoren und Verlegern in München gegründet. Zu den Gründungsvätern gehörten u. a. die Autoren Carl Haensel (1889-1968), Hanns Martin Elster (1888-1983), Georg Kahn-Ackermann (1918-2008) und Friedrich Märker (1893-1985) sowie die Verleger Peter Haensel (1917-1969), Heinrich Ledig-Rowohlt (1908-1992), Klaus Piper (1911-2000), Berthold Spangenberg (1916-1986) und Carl Hanser (1901-1985). Zuvor war die Gesellschaft zur Verwertung literarischer Urheberrechte in Hannover (GELU, 1955–58), die nur Autoren vertreten sollte, gescheitert. Eine separat bestehende, gleichartige Konkurrenzorganisation, die Verwertungsgesellschaft für literarische Urheberrechte in München (VLU, gegründet 1956), ging 1960 in der VG WORT auf.

Aufgaben

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) nimmt zentral und treuhänderisch die Rechte der Autoren und Verleger aller Wortwerke wahr. Dabei vertritt sie u. a. Schriftsteller, Journalisten, wissenschaftliche Autoren und deren Verleger sowie Bühnen-, Rundfunk- und Fernsehautoren.

Gesetzliche Grundlage

Ihre gesetzliche Grundlage stellt das "Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten" (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) von 1965 dar. Da die VG WORT ihre Aufgaben treuhänderisch und gemeinnützig ausübt und infolgedessen eine Monopolstellung besitzt, unterliegt sie gleich allen anderen deutschen Verwertungsgesellschaften einer staatlichen Aufsicht. Diese übt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München nach Paragraph 18ff. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus.

2009 beaufsichtigte das DPMA insgesamt 13 Verwertungsgesellschaften mit einem Haushaltsvolumen (Erträge aus dem Inkasso, Wertpapier- und Zinseinkünfte und sonstige betriebliche Erlöse) von insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro.

Entwicklung

Nach einer unsicheren Anfangsphase gewann die VG WORT 1962 den ersten Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof. Dieser bestätigte, dass der öffentliche Fernsehempfang von Sprachwerken (z. B. in Gaststätten) nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig und zusätzlich vergütungspflichtig ist. Konkret ging es in diesem Musterprozess darum, dass Gaststättenbetreiber den Fernsehempfang von Fußballspielen, Shows oder Quizsendungen gegen Eintrittsgelder und Bewirtung möglich machten und daran verdienten. Diese Rundfunkweitergabe war deshalb attraktiv, da Fernsehgeräte noch nicht weit verbreitet waren. In der Folgezeit gewannt die VG WORT weitere Musterprozesse (siehe nachfolgende Tabelle). 1964 wurden erstmalig Einnahmen (Inkasso) erzielt, die nach einem Schlüssel an die Rechteinhaber ausgeschüttet wurden. Die VG WORT arbeitet seit 1963 (Gründung der Zentrale für private Überspielrechte, ZPÜ) beim Inkasso-Verfahren mit anderen Verwertungsgesellschaften wie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zusammen. Ein Meilenstein in der Geschichte der VG WORT war die Fusion mit der Verwertungsgesellschaft Wissenschaft in Frankfurt am Main (VG Wissenschaft, gegründet 1958) im Jahre 1978, bei der auch alle wissenschaftlichen Autoren zur VG WORT kamen. Anfangs hieß die fusionierte Gesellschaft "VG WORT vereinigt mit der VG Wissenschaft". Seit 1981 tritt sie nur noch als VG WORT auf.

Der Kampf ums Recht. Die wegweisenden höchstrichterlichen Urteile in den Musterprozessen der VG WORT 1962-2008
Instanz/Datum Urteil
BGH 18. Dezember 1962 bestätigte, dass der öffentliche Fernsehempfang von Sprachwerken (z. B. in Gaststätten) nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig und vergütungspflichtig ist
BGH 11. Januar 1974 verwarf die Revision gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 9. März 1973, wonach die Vermietung von Lesezirkelmappen vergütungspflichtig ist
BGH 14. April 1978 bestätigte, dass Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken an Schulen in Klassenstärke nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sind
BGH 28. Januar 1993 bestätigte, dass Readerprinter zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke bestimmt und daher vergütungspflichtig sind
BGH 20. Februar 1997 erklärte, dass die sogenannte Betreibervergütung für Kopiergeräte zu bezahlen ist, wenn diese zwar von der gewerblichen Wirtschaft aber in selbständigen Bildungs- und Forschungseinrichtungen bzw. Bibliotheken betrieben werden
BGH 28. Januar 1999 bestätigte, dass Faxgeräte zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke bestimmt und daher vergütungspflichtig sind
BGH 05. Juli 2001 bestätigte, dass Scanner zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke bestimmt und daher vergütungspflichtig sind
BGH 11. Juli 2002 erklärte, dass unter gewissen einschränkenden Bedingungen auch elektronische Pressespiegel unter die gesetzliche Lizenz des sogenannten Pressespiegelparagraphen fallen
BGH 13. November 2003 definierte und beschränkte die Reichweite der Kontroll- und Überwachungsaufgaben von Verwertungsgesellschaften zur Durchsetzung der sogenannten Kopierbetreibervergütung
BGH 27. Januar 2005 bestätigte, dass auch wöchentlich oder monatlich erscheinende Periodika "Zeitungen" im Sinne der Pressespiegelprivilegierung sein können
BGH 06. Dezember 2007 verneinte eine Vergütungspflicht für Drucker und Plotter
BGH 30. Januar 2008 bestätigte, dass für Multifunktionsgeräte mit festem Auflagenglas die vom Gesetz für Fotokopiergeräte festgelegten Tarife zu bezahlen sind

Einnahmen und Ausschüttungen

Die drei wichtigsten Einnahmequellen sind derzeit die Kopiergeräteabgabe (Zahler sind die Hersteller), die Einnahmen aus dem Hörfunk- und Fernsehbereich für private Überspielungen und öffentliche Wiedergabe sowie die Bibliothekstantiemen (Zahler sind Bund und Länder). Die Gelder werden pauschal an die VG WORT gezahlt, die diese nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an alle bei ihr gemeldeten Autoren und Verlage ausschüttet. Seit 2008 müssen auch die Hersteller von PC-Druckern eine Abgabe an die VG WORT entrichten. Allein dies bewirkte eine Nachzahlung und zusätzliche Einnahmen im Millionenbereich. Das Haushaltsvolumen 2009 betrug 124 Mio. Euro. Im selben Jahr umfasste das Gesamtregister aller beteiligten Autoren und Verlage (einschließlich Ausländer, Pseudonyme und Tochterverlage) 569.700 Namen. Ohne Berücksichtigung von ausländischen Autoren und Verlagen sowie Pseudonymen gab es im Inland 410.188 berechtigte bzw. mit speziellen Verträgen wahrnehmungsberechtigte Autoren (97,6 %) und Verlage (2,4 %).

Am 23. Mai 2009 hat die Mitgliederversammlung der VG WORT beschlossen, bestimmte Rechte ihrer Autorinnen und Autoren im Zusammenhang mit der Google-Vergleichsvereinbarung und anderen nationalen und europäischen Digitalisierungsprojekten wahrzunehmen, sofern diese von den Autoren an sie abgetreten werden. Die VG WORT nimmt damit als neuen Tätigkeitsbereich die Vertretung der Rechte ihrer Autoren bei der digitalen Nutzung vergriffener Werke und für die Anzeige bibliographischer Daten von Werken im Internet wahr.

Weitere Aktivitäten

1975 wurde das Autorenversorgungswerk der VG WORT als eine Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Ursprünglich finanzierte es sich ausschließlich aus Mitteln der Bibliothekstantieme und später auch aus der auf die Presse entfallenden Reprografievergütung. Es gewährt für freiberuflich tätige Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT waren, Zuschüsse zur Krankenversicherung und privaten Altersvorsorge.

1978 erfolgte mit der Fusion von VG WORT und VG Wissenschaft die Umgründung des Mantels der VG Wissenschaft GmbH in die Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH. Der Förderungsfonds unterstützt Wissenschaft und Forschung auf direktem Weg durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen für die Erstveröffentlichung herausragender wissenschaftlicher Werke, die aufgrund der hohen Spezialisierung und geringen Auflage ohne finanzielle Hilfe nicht erscheinen könnten. Der Fonds ist nach der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die vom Steuerzahler finanziert wird, der zweitgrößte Zuschussgeber in Deutschland für solche Publikationen. Ein aus zwölf Personen bestehendes, paritätisch aus Autoren- (Hochschulprofessoren) und Verlegervertretern zusammengesetztes Gremium entscheidet vier mal pro Jahr nach rein inhaltlichen Kriterien über die Vergabe der Zuschüsse.

1989 verstarb Heinrich Hubmann (1915-1989). Als einer der bedeutendsten Urheberrechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts hatte er maßgeblich zum Gelingen der Fusion von VG Wissenschaft und VG WORT beigetragen und war in zahlreichen Gremien der Gesellschaft aktiv. Um sein Andenken lebendig zu halten, wurde 1990 der Heinrich-Hubmann-Preis für herausragende Arbeiten junger Juristen auf dem Gebiet des Urheberrechts ausgelobt.

Bedeutung

Die VG WORT in München ist nach der 1903 gegründeten GEMA in Berlin und München sowie der 1953 in Berlin entstandenen GVL ökonomisch gesehen die drittbedeutendste Verwertungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist zudem Mitglied internationaler Vereinigungen zum Schutz von Urheberverwertungsrechten, u. a. der Association Internationale des Auteurs de l’Audiovisuel (A.I.D.A.A.) und der International Federation of Reproduction Rights Organisations (IFRRO).

Literatur

  • Thomas Keiderling, Autoren und Verleger im Ringen um die Verwertungsidee. Die VG WORT und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, in: Monika Estermann/Ernst Fischer/Reinhard Wittmann (Hg.), Parallelwelten des Buches. Beiträge zu Buchpolitik, Verlagsgeschichte, Bibliophilie und Buchkunst. Festschrift für Wulf D. v. Lucius, Wiesbaden 2008, 59-97.
  • Thomas Keiderling, Geist, Recht und Geld. Die VG WORT 1958-2008, Berlin 2008.

Weiterführende Recherche

Externe Links

VG Wort

Empfohlene Zitierweise

Thomas Keiderling, Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), publiziert am 06.06.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Verwertungsgesellschaft_WORT_(VG_WORT)> (28.03.2024)