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Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden (VBIG)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Erste Ausgabe der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung. Ab 1925 gab der Verband Bayerischer Iraelitischer Gemeinden zusammen mit der Israelitischen Kultusgemeinde in München eine eigene Verbandszeitung heraus. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Bavar. 3175 n-1925/26)
Duplikat der Kennkarte von Dr. Alfred Neumeyer, Ende 1938. (Foto: Stadtarchiv München, KK-Do 3027)
Der Kitzinger Eduard Sonder (1866-1926) war von 1918 bis zu seinem Tod Mitglied des Vorstandes des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Abb. aus: Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 11 (1926), 290. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Bavar. 3175 n-1925/26)
Jüdische Kinderheilstätte in Bad Kissingen.Abb. aus: Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 (1926), 246. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Bavar. 3175 n-1925/26)
Kinderheim der Israeltischen Jugendhilfe e.V. in der Münchner Antonienstraße. Abb. aus: Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 11 (1926), 290. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 Bavar. 3175 n-1925/26)

von Michael Brenner

Im 1920 gegründeten Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden (VBIG), als dessen Präsident der Münchner Oberlandesgerichtsrat Dr. Alfred Neumeyer (1867-1944) fungierte, waren 1933 198 der 200 jüdischen Gemeinden Bayerns organisiert. Die Aufgaben des Verbandes bestanden in der Alleinvertretung der Gemeinden nach außen sowie in der Pflege kultureller und sozialer Belange. Nachdem der Verband 1933 der neugeschaffenen Reichsvertretung der deutschen Juden untergeordnet worden war, erfolgte im März 1939 der Entzug des öffentlich-rechtlichen Status und im November desselben Jahres der Zusammenbruch der Selbstverwaltung. Als Nachfolgeorganisation kann der 1947 entstandene Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern gelten.

Gründung und Mitglieder

Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden (VBIG) entstand am 20. April 1920 als erster Landesverband jüdischer Gemeinden in Deutschland auf der rechtlichen Grundlage des Art. 137 der Weimarer Verfassung, der die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewährleistete (Art. 137 (2): "Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen"). 1921 erhielt der Verband den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und (im Gegensatz zum wenig später gegründeten Preußischen Landesverband Jüdischer Gemeinden) das Besteuerungsrecht ("Kirchensteuer") zugesprochen. Mit Ausnahme zweier kleiner Gemeinden (Hainsfarth und Kulmbach) gehörten dem Verband alle jüdischen Gemeinden Bayerns an. Dies waren 1933 198 Gemeinden mit ca. 35.000 Mitgliedern im rechtsrheinischen Bayern, daneben ca. 7.000 Juden in den pfälzischen Gebieten.

Verfassung und Organisation

1926 gab sich der VBIG eine Verfassung, die als Organe den Rat zur Verwaltungsinstanz und die Tagung zum gesetzgebenden Gremium bestimmte. Der Rat bestand aus 21 Mitgliedern, davon 14 Vertreter der Verbandsgemeinden, fünf Standesvertreter der Rabbiner und Religionslehrer sowie zwei von der Tagung zu wählende Mitglieder. Die 76 Abgeordneten der Tagung wurden nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts von den Angehörigen der Verbandsgemeinden in gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt.

Die erste Wahl zur Tagung im Jahre 1921 war zugleich auch die erste Wahl zu einem größeren jüdischen "Landesparlament" in Deutschland. Die Liberale Partei ging siegreich aus den Wahlen hervor, gefolgt von der zionistisch orientierten "Jüdischen Volkspartei" und den Kräften der religiösen Orthodoxie. In den meisten Bezirken wurden im Vorfeld Wahlkompromisse geschlossen. Wo dies nicht der Fall war, errang die "Jüdische Volkspartei" beachtliche Ergebnisse, so etwa 40 % in Oberfranken.

Die im Zeichen der politischen Bedrohung 1932 durchgeführten Wahlen zur Tagung des VBIG konnten - im Gegensatz zu den heftigen innerjüdischen Wahlkämpfen in Preußen und Sachsen - nach der Schließung von Wahlkompromissen friedlich durchgeführt werden. Präsident des Verbands von seiner Gründung bis zu seiner Auflösung war Oberlandesgerichtsrat Dr. Alfred Neumeyer (1867-1944), der auch als Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde München amtierte.

Aufgaben

Aufgabe des VBIG war die Alleinvertretung der jüdischen Gemeinschaft nach außen sowie die Pflege der religiösen, kulturellen und sozialen Interessen nach innen. Im Mittelpunkt stand hierbei die Unterstützung kleinerer und armer Gemeinden sowie die Regelung der Gehalts- und Versorgungsansprüche jüdischer Kultusbeamter, die Sozialhilfe sowie Erziehung und Kulturarbeit. Ohne Unterstützung des Verbands hätten sich zahlreiche jüdische Institutionen, so etwa Waisenhäuser, Altenheime, kleine jüdische Elementarschulen und ein Lehrerseminar, nicht erhalten können.

Eine Vereinigung der zahlreichen jüdischen Landesverbände zu einem Reichsverband scheiterte bis 1933. Die Ursachen waren der Widerstand der Orthodoxie, aber auch derjenigen des VBIG und der anderen süddeutschen Landesverbände, die eine Majorisierung durch den mächtigen Preußischen Landesverband fürchteten.

Frage der Reichsvertretung und Entwicklung

Nach der Etablierung der Reichsvertretung der deutschen Juden 1933 wurde der Verband dieser untergeordnet; seine Kompetenzen in Bayern blieben jedoch im Wesentlichen unverändert bestehen. Aufgrund der Notlage der politischen und wirtschaftlichen Gemeinden wuchs der Aufgabenbereich des VBIG nach 1933 enorm an.

Zusammenbruch 1938

Dem VBIG wurde am 28. März 1938 der öffentlich-rechtliche Status und damit die Besteuerungshoheit entzogen. Der Verband appellierte daraufhin an die Mitglieder der Gemeinden, auf freiwilliger Basis weiter ihre Steuern zu entrichten. Nach dem Pogrom vom 9. November 1938 brach die bestehende Selbstverwaltung auf Grundlage der Landesverbände vollends zusammen. An ihre Stelle traten nun Bezirksstellen der neugeschaffenen "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland".

Entwicklung nach 1945

Am 12. Januar 1947 konstituierte sich der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, der die Holocaust-Überlebenden deutscher und osteuropäischer Herkunft vertrat. Der Landesverband erhielt am 11. August 1947 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen und gilt in vielerlei Hinsicht als Nachfolgeorganisation des VBIG. 1962 zählte der Landesverband 3.813 Mitglieder in 13 Gemeinden, im Jahr 2003 nach der Zuwanderung von Juden aus den GUS-Staaten 8.693 Mitglieder in zwölf Gemeinden, wozu man noch die ca. 9.000 Mitglieder der zwischenzeitlich aus dem Landesverband ausgetretenen Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern rechnen muss.

Literatur

  • 50 Jahre Landesverband der IKG in Bayern (1947-1997). Rückblick und Ausblick, München 1997.
  • Georg Herlitz (Hg.), Jüdisches Lexikon. 4. Band, 2. Teil, Berlin 1927.
  • Baruch Z. Ophir/Falk Wiesemann, Die jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung, München/Wien 1979.
  • Stefan Schwarz, Die Juden in Bayern im Wandel der Zeiten, München 1963.
  • Michael Trüger, 60 Jahre Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, in: Jüdisches Leben in Bayern 23 (2008), 6 (PDF).

Quellen

  • Alfred Neuymeyer, Erinnungen, in: Alfred Neuymeyer - Alexander Karl Neumeyer - Imanuel Noy-Meir. "Wir wollen den Fluch in Segen verwandeln". Drei Generationen der jüdischen Familie Neumeyer: eine autobiografische Trilogie (Bibliothek der Erinnerung 18), hg. von Robert Schopflocher und Rainer Traub, Berlin 2007, 17-258.
  • Rede des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein anlässlich der 60-Jahr-Feier des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in der Münchner Residenz am 27.11.2007.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Michael Brenner, Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden (VBIG), publiziert am 19.06.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Verband_Bayerischer_Israelitischer_Gemeinden_(VBIG)> (28.03.2024)