• Versionsgeschichte

Universitäten (Spätmittelalter)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Version vom 23. September 2021, 14:52 Uhr von imported>Twolf (VGWort-Link auf https umgestellt)
Universitäten in Europa bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. (Karte von Ziegelbrenner lizensiert durch CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)
Kammer der Stipendiaten, aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol.18v)
"Keiner soll ein verdächtiges Weib in das Haus zur Weisheit hineinführen". Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 31r)
Schlüpfrige Lieder, Würfel-, Karten- und Glückspiele waren verboten. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 35v)

von Maximilian Schuh

In Europa entstanden seit Mitte des 12. Jahrhunderts Universitäten. Sie genossen im Unterschied zu anderen Bildungseinrichtungen große Autonomie und waren mit zahlreichen Privilegien ausgestattet. Im Reich nördlich der Alpen gründeten Fürsten und Städte von 1348 bis 1506 insgesamt 17 Universitäten. Prestigedenken und Stiftungsabsicht waren hierbei wichtigste Motive. Die Universitäten im römisch-deutschen Reich setzten sich nach Pariser Vorbild aus den Fakultäten für Theologie, Recht und Medizin sowie der Artistenfakultät zusammen. Der lateinisch gehaltene Unterricht erfolgte in Form von Vorlesungen und Disputationen. Die Universität war ständisch gegliedert, adelige Studenten und Lehrende genossen Privilegien gegenüber ärmeren Universitätsangehörigen aus dem gemeinen Stand.

Entstehung der Universität

Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts bildeten sich in Europa Universitäten als korporativ verfasste Personenverbände von Lehrenden und Lernenden (universitas magistrorum et scholarium), die von unterschiedlicher Seite rechtlich privilegiert wurden. Im Gegensatz zu anderen Bildungseinrichtungen (Kloster-, Dom- und Stadtschulen) waren sie in der Ausgestaltung ihrer Organisation und der unterrichteten Lehrinhalte autonom.

Zuerst entstanden solche genossenschaftlichen Zusammenschlüsse aus Rechtsschulen, die von Lernenden organisiert wurden, in Bologna. Bald darauf schlossen sich in Paris von einzelnen Magistern geleitete Schulen zu einer universitas zusammen, die sich von König, Bischof und Stadt sukzessiv Autonomie und Sonderrechte erstritt. Als selbständige Institutionen endgültig fassbar werden die beiden Universitäten ab 1200. Den Kern dieser Schwureinungen bildete der von jedem Mitglied bei Aufnahme zu leistende Eid, der die Anerkennung der selbstgegebenen Regeln und der hierarchischen Ordnung verbindlich machte. Die mittelalterlichen Universalgewalten Papsttum und Kaisertum setzten die Privilegierung der Universitäten seit dem 13. Jahrhundert in gesteigertem Maße fort. Zentrale Maßnahmen waren die Erteilung der universellen Lehrerlaubnis, die mit der Graduierung an der Universität verbunden wurde, die Befreiung von lokalen Gerichtsbarkeiten und Steuern sowie die Verleihung von freiem Geleit bei Reisen von und zum Hochschulort.

Universitäten im spätmittelalterlichen Reich

Neben diesen aus bereits bestehenden Schulen hervorgegangenen Einrichtungen traten seit dem 13. Jahrhundert Neugründungen, die auf die Initiative von Königen, Fürsten und Städten zurückgingen. Nach Palencia (1220), Neapel (1224) und vielen weiteren Gründungen in Südeuropa wurden ab der Mitte des 14. Jahrhunderts auch im Reich nördlich der Alpen die ersten Universitäten eingerichtet. Das Große abendländische Schisma des 14. Jahrhunderts führte mit den konkurrierenden Ansprüchen verschiedener Päpste zu unterschiedlichen Obedienzen in den Territorien Europas. Da päpstliche Privilegien für Universitäten und die Pfründen ihrer Mitglieder davon unmittelbar betroffen wurden, schwächte sich die überregionale Anziehungskraft der großen Universitäten in Italien und Frankreich ab. Nun gewannen kleinräumigere partikulare Interessen bei der Hochschulgründung -und -wahl an Bedeutung. Im Reich nördlich der Alpen gründeten die führenden Adelsgeschlechter der Luxemburger, Habsburger und Wittelsbacher mit Prag (1348), Wien (1365/84) und Heidelberg (1386) Hohe Schulen in ihren Territorien. Auch die Städte Köln (1388) und Erfurt (1379/92) passten ihre langen Traditionen höherer Bildung der neuen Organisationsform an, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese erste Gründungswelle reichte mit den Gründungen in Leipzig (1409), Rostock (1419) Würzburg (1402/10) und Löwen (1425/26) bis in das 15. Jahrhundert hinein. Bei ungenügender finanzieller Ausstattung konnten die neugegründeten Einrichtungen allerdings nicht die gewünschte Attraktivität entfalten, und so schloss etwa die von Fürstbischof Bischof Johann von Egloffstein (reg. 1400-1411) ins Leben gerufene Universität Würzburg bereits 1420 wieder ihre Pforten.

Seit den 1450er-Jahren ist eine zweite Gründungswelle zu beobachten, so dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts alle reichsfürstlichen Territorien und einige bedeutende Städte über eine Universität verfügten. Hierunter fällt auch das wittelsbachische Teilherzogtum Bayern-Landshut mit der 1472 von Ludwig IX. (reg. 1450-1479) eröffneten Universität Ingolstadt. Hatten sich Studieninteressierte aus Bayern, Franken und Schwaben bisher vor allem nach Wien, Leipzig, Erfurt und Heidelberg gewandt, gab es nun eine Hohe Schule in der Nähe ihrer Heimatorte, die zahlreiche Besucher anzog.

Fürstliches und städtisches Prestigedenken sowie fromme Stiftungsabsicht waren die wichtigsten Motive für diese Universitätsgründungen. Die Ausbildung einer gelehrten Verwaltungselite für den Ausbau einer intensivierten Landesherrschaft spielte im 15. Jahrhundert noch eine untergeordnete Rolle, gewann aber in der Frühen Neuzeit erheblich an Bedeutung. Die erfolgreiche Umwidmung kirchlicher Einkünfte, die mit päpstlicher und bischöflicher Unterstützung durchgeführt werden konnte, lieferte ausreichend Mittel für die Etablierung eines erfolgreichen Lehrbetriebs. Die neuen Universitäten bewirkten einen erheblichen Aufschwung des Hochschulbesuchs. Immatrikulierten sich zu Beginn des 15. Jahrhunderts im Reich jährlich ca. 400 Studenten, lag diese Zahl am Ende des Jahrhunderts bei ungefähr 3.000.

Universitätsgründungen im spätmittelalterlichen Reich seit 1348
Universitäten Gründungs-/ Eröffnungsdatum Gründer
Prag 1348 König Karl IV. (reg. 1346-1378, seit 1355 Kaiser), weltlicher Fürst
Wien 1365/84 Herzog Rudolf IV. von Österreich (reg. 1358-1365), weltlicher Fürst
Heidelberg 1386 Pfalzgraf Ruprecht I. (reg. 1329-1390), weltlicher Fürst
Köln 1388 Stadt
Erfurt 1379/1389-92 Stadt
Leipzig 1409 Markgraf Friedrich IV. von Meißen (reg. 1407-1428, seit 1423 auch Kurfürst von Sachsen) und Wilhelm II. von Meißen (reg. 1407-1425), weltliche Fürsten
Rostock 1419 Herzog Johann IV. von Mecklenburg (reg. 1384-1422) und Herzog Albrecht V. von Mecklenburg (reg. 1412-1423), weltliche Fürsten / Stadt
Löwen 1425/26 Stadt
Greifswald 1456 Stadt
Freiburg 1460 Herzog Abrecht VI. von Österreich (reg. 1458-1463), weltlicher Fürst
Basel 1460 Stadt
Ingolstadt 1472 Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut (reg. 1450-1479), weltlicher Fürst
Trier 1473 Erzbischof von Trier Jakob I. von Sierck (reg. 1439-1456), geistlicher Fürst
Mainz 1477 Erzbischof von Mainz Adolf II. von Nassau (reg. 1461-1475), geistlicher Fürst
Tübingen 1477 Eberhard V. von Württemberg-Urach (1445-1496, seit 1495 Herzog von Württemberg), weltlicher Fürst
Wittenberg 1502 Kurfürst Friedrich III. von Sachsen (reg. 1468-1525), weltlicher Fürst
Frankfurt/ Oder 1506 Kurfürst Joachim I. von Brandenburg (reg. 1499-1535) und Markgraf Albrecht von Brandenburg (reg. 1499-1513), weltliche Fürsten

Organisatorischer Rahmen

Immatrikulation und Stipendienvergabe um 1500 (v. l. n. r.: vier Dekane, Partikularschulrektor, Rektor der Universität mit Zepter und Studenten). Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 10r)

Nach Pariser Vorbild konstituierten sich die Universitäten im Reich nördlich der Alpen aus den drei höheren Fakultäten für Theologie, Recht und Medizin sowie aus der Artistenfakultät. Der Rektor stand an der Spitze der Gesamtkorporation und repräsentierte sie nach außen, aber übte auch nach innen Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder aus. Ähnlich stand den vier Fakultäten jeweils ein Dekan vor. Aus den ordentlich Lehrenden setzten sich sowohl auf Ebene der Gesamtuniversität der Senat als auch auf Fakultätsebene Konzilien zusammen. Diese Gremien verabschiedeten verbindliche statuarische Regelungen für den Lehrbetrieb sowie das tägliche Zusammenleben der Mitglieder und wählten die Amtsträger.

Formen und Inhalte des universitären Unterrichts

Vorlesung um 1500. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 42r)
Examen um 1500. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 41r)
Disputation mit Stundenglas. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 39r)

Der universitäre Unterricht war von Mündlichkeit geprägt und fand ausschließlich auf Latein statt. Die wichtigste Lehrveranstaltung war die Vorlesung (lectio), die bis zum frühen Nachmittag den Stundenplan ausfüllte. Hier trug der Unterrichtende autoritative Texte vor, erläuterte und kommentierte sie. Nachmittags wurden Übungen abgehalten, die den Stoff der Vorlesungen wiederholten und vertieften. In der Disputation wurden in einem streng geregelten Verfahren Argumente und Gegenargumente zur Beantwortung einer eingangs gestellten Frage vorgebracht, die von dem vorsitzenden Magister zum Schluss beantwortet wurde. Dieser Veranstaltungstyp diente der Einübung und Anwendung logischer Schlussverfahren sowie wissenschaftlicher Argumentationsmuster. Sie war zudem zentraler Bestandteil von universitären Prüfungsverfahren.

An der Artistenfakultät wurden im 15. Jahrhundert der Kanon der ursprünglich namengebenden septem artes liberales an der Rand gedrängt. Nach der grundsätzlichen Behandlung lateinischer Grammatik und Rhetorik standen aristotelische Logik, Metaphysik sowie Natur- und Moralphilosophie im Mittelpunkt. Andere Fächer wie Arithmetik, Geometrie und Musik wurden nur noch in geringem Umfang gelehrt. An der medizinischen Fakultät setzte man sich vor allem mit den Werken der antiken Ärzte Hippokrates (5./4. Jh. v. Chr.) und Galen (2. Jh.) auseinander. Der Fokus lag auf der Vermittlung theoretischen Wissens über den menschlichen Körper und nicht auf der praktischen Ausbildung zum Arzt. Der Unterricht an der Juristenfakultät widmete sich auf der einen Seite der Auslegung der spätantiken römischen Kaisergesetze, auf der anderen Seite den verschiedenen Sammlungen kirchlichen Rechts. An der theologischen Fakultät schließlich war der Unterricht in einem ersten Studienabschnitt von der Auseinandersetzung mit dem Bibeltext geprägt. Im zweiten Abschnitt wurde mit den Sentenzen des Petrus Lombardus (gest. 1160) eine Sammlung von Aussagen der Kirchenväter zur Grundlage für die systematische Auseinandersetzung mit theologischen Problemen.

Mit spezifischen lokalen Besonderheiten galt dieser Lehrplan für alle Universitäten, was auch über territoriale Grenzen hinweg den Wechsel des Hochschulortes ermöglichte. So begannen viele Studenten das Rechtsstudium im Reich, um es dann mit einer Promotion an den berühmten Juristenuniversitäten Italiens abzuschließen. Die Bildungsvorstellungen des italienischen Renaissance-Humanismus wurden seit der Mitte des 15. Jahrhunderts an den Universitäten nördlich der Alpen rezipiert. Dabei wurde kein humanistisches Gesamtprogramm übernommen, sondern es wurden vor allem im artistischen Grammatik- und Rhetorikunterricht vorsichtig einzelne Elemente der neuen Bildungsbewegung adaptiert. Eine umfassendere Übernahme humanistischer Ideen, die von Protagonisten wie Konrad Celtis (1459-1508) vehement gefordert wurde, ist erst im 16. Jahrhundert zu beobachten.

Universität und Gesellschaft

Gemeinsame Mahlzeiten von Magister und Scholaren. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 26v)
Wenn ein Student zu Wohlstand gekommen war, erfolgte die Rückzahlung der Stipendien. Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 51v)
"Wir wollen außerdem, daß in unserem Haus (...) Inventare oder Register angelegt würden." Aus dem Statutenbuch des Collegium Sapientiae, um 1500. (Universitätsarchiv Freiburg, A0105/8141, fol. 45v)

Die spätmittelalterliche Universität war kein egalitärer Verbund von Lehrenden und Lernenden, der vom gemeinsamen Streben nach Wissen geprägt wurde. Die ständische Gliederung der mittelalterlichen Gesellschaft spiegelte sich in der Sozialstruktur der Hohen Schulen wider. Adelige Universitätsmitglieder erhielten zahlreiche Sonderrechte und höchste Ehrenstellungen bei universitären Akten, obwohl sie sich akademischen Prüfungen entzogen und ihre privilegierte Lebensweise weiterhin pflegen konnten. Als pauperes bezeichnete arme Universitätsangehörige hingegen mussten zwar keine oder nur reduzierte Gebühren bezahlen, standen dafür aber am Ende der universitären Hierarchie.

Das Studium an der Universität ermöglichte einem Teil der Besucher einen sozialen Aufstieg. In aufeinanderfolgenden Promotionen zum Bakkalar und zum Magister zunächst an der Artistenfakultät und dann an den höheren Fakultäten konnte in der Theorie jeder in der akademischen Hierarchie aufsteigen. In der Regel waren jedoch Geld und Beziehungen notwendig, um diesen Aufstieg zu realisieren. Die hohen Kosten für zahllose Veranstaltungen, Prüfungen und vieles mehr stellten eine effektive Beschränkung dar. Der Großteil der Universitätsbesucher verweilte daher nur wenige Semester an der Universität und besuchte nur die Artistenfakultät, um praxisorientiertes Wissen zu erwerben und förderliche Kontakte zu knüpfen. Im ausgehenden 15. Jahrhundert waren hier über 80 % der Universitätsangehörigen tätig; die Fakultät bildete das Zentrum der spätmittelalterlichen Universität.

Forschungsgeschichte

Die Erforschung der Geschichte der Universitäten war und ist von Publikationen geprägt, die anlässlich von Gründungsjubiläen erscheinen. Das hat die Fokussierung auf die einzelne Institution und die Betonung ihrer Bedeutung zur Folge. Die allgemein orientierte universitätshistorische Forschung interessierte sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts vor allem für die Erforschung der Besucherfrequenz. Nachdem die deutschen Historiker Herbert Grundmann (1902-1970) und Peter Classen (1924-1980) das Verhältnis von Universität und mittelalterlicher Gesellschaft in den 1950er- und 1960er-Jahren kontrovers diskutiert hatten, konzentrierte sich in der Folge die sozialgeschichtlich orientierte Forschung auf die Analyse von Ungleichheiten an den mittelalterlichen Universitäten. Prominente Vertreter dieser Forschungsrichtung waren Peter Moraw (1935-2013) und Rainer A. Müller (1944-2004). Im Anschluss daran rekonstruierte Rainer C. Schwinges (geb. 1943) auf Basis der umfassenden Analyse mittelalterlicher Universitätsmatrikel Konjunkturen des Hochschulbesuchs und präzisierte Annahmen zur Sozialstruktur. Die Grundlage dieser Forschungen wird in der Datenbank Repertorium Academicum Germanicum gebündelt, die alle promovierten Hochschulbesucher des Alten Reiches zwischen 1250 und 1500 zu verzeichnen sucht. Auf der Basis solcher Erkenntnisse wandte sich die Universitätsgeschichtsschreibung der letzten Jahre den Gründungs- und Stiftungsvorgängen, der Vernetzung der Besucherschaft, ihren sozialen, kulturellen und symbolischen Praktiken, der Aufnahme neuer Bildungsvorstellungen sowie der Rekonstruktion des mittelalterlichen Hochschulunterrichts zu.

Literatur

  • Peter Classen, Die Hohen Schulen und die Gesellschaft im 12. Jahrhundert, in: Archiv für Kulturgeschichte 48 (1966), 155-180.
  • Marian Füssel, Gelehrtenkultur als symbolische Praxis. Rang, Ritual und Konflikt an der Universität der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2006.
  • Robert Gramsch, Erfurter Juristen im Spätmittelalter. Die Karrieremuster und Tätigkeitsfelder einer gelehrten Elite des 14. und 15. Jahrhunderts (Education and Society in the Middle Ages and Renaissance 17), Leiden/ Boston 2003.
  • Herbert Grundmann, Vom Ursprung der Universität im Mittelalter (Berichte über die Verhandlungen der sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Philologisch-historische Klasse 103/2), Berlin 1957 (ND Darmstadt 1960, 1964, 1976).
  • Jürgen Leonhardt/Claudia Schindler, Neue Quellen zum Hochschulunterricht vor 500 Jahren. Ein Tübinger Forschungsprojekt zur Leipziger Universität, in: Jahrbuch für Historische Bildungsforschung 13 (2007), 31-56.
  • Sönke Lorenz (Hg.), Attempto – oder wie stiftet man eine Universität. Die Universitätsgründungen der sogenannten zweiten Gründungswelle im Vergleich (Contubernium 50), Stuttgart 1999.
  • Peter Moraw, Aspekte und Dimensionen älterer deutscher Universitätsgeschichte, in: ders./Volker Press (Hg.), Academia Gissensis. Beiträge zur älteren Gießner Universitätsgeschichte (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 45), Marburg 1982, 1-43.
  • Rainer A. Müller, Universität und Adel. Eine soziokulturelle Studie zur Geschichte der bayerischen Landesuniversität Ingolstadt 1472-1648 (Ludovico Maximilianea. Forschungen 7), Berlin 1974.
  • Frank Rexroth, Deutsche Universitätsstiftungen von Prag bis Köln. Die Intentionen des Stifters und die Wege und Chancen ihrer Verwirklichung im spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaat (Archiv für Kulturgeschichte. Beiheft 34), Köln u. a. 1992.
  • Walter Rüegg (Hg.), Geschichte der Universität in Europa. 1. Band: Mittelalter, München 1993.
  • Ernst Schubert, Motive und Probleme deutscher Universitätsgründungen des 15. Jahrhunderts, in: Peter Baumgart/Notker Hammerstein (Hg.), Beiträge zu Problemen deutscher Universitätsgründungen in der frühen Neuzeit (Wolfenbütteler Forschungen 4), Nedeln 1978, 13-74.
  • Maximilian Schuh, Aneignungen des Humanismus. Institutionelle und individuelle Praktiken an der Universität Ingolstadt im 15. Jahrhundert (Education and Society in the Middle Ages and Renaissance 47), Boston/Leiden 2013.
  • Rainer C. Schwinges, Deutsche Universitätsbesucher im 14. und 15. Jahrhundert. Studien zur Sozialgeschichte des Alten Reiches (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 123), Stuttgart 1986.
  • Rainer C. Schwinges, Studenten und Gelehrte. Studien zur Sozial- und Kulturgeschichte deutscher Universitäten im Mittelalter (Education and Society in the Middle Ages and Renaissance 32), Boston/Leiden 2008.
  • Arno Seifert, Das höhere Schulwesen. Universitäten und Gymnasien, in: Notker Hammerstein (Hg.), Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. 1. Band: 15.-17. Jahrhundert. Von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe, München 1996, 197-346.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Maximilian Schuh, Universitäten (Spätmittelalter), publiziert am 19.08.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Universitäten_(Spätmittelalter) (28.03.2024)