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Städtebünde (Mittelalter/Frühe Neuzeit)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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10. Oktober 1256: Die Stadt Nürnberg beglückwünscht Regensburg zur Aufnahme in den Städtebund. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Reichsstadt Regensburg 52)
Handschrift aus dem Kloster St. Stephan im Rottgau. Darin finden sich Aufzeichnungen über den Tag zu Würzburg 1256. Bis Ende 1256 schlossen sich dem Rheinischen Bund über 60 Städte und mehr als 30 Adelsherren an. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, HU Passau 100/1)
Der Rheinisch-Schwäbische Städtebund 1381-1389. (aus: Bernhard Kreutz, Städtebünde und Städtenetz, Karte 4).
12. März / 9. April 1385: Die Städte des Bundes am Rhein beeiden, dass das Bündnis der Städte des Bundes in Schwaben und Franken mit Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und Zug mit ihrer Zustimmung geschlossen wurde. (Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, Reichssachen I Nr. 156; ediert in: Ruser, Konrad: Die Urkunden und Akten der oberdeutschen Städtebünde, Bd. 3: Städte- und Landfriedensbündnisse von 1381 bis 1389, Göttingen 2005, 628-629)

von Bernhard Kreutz

Angestoßen von den Bünden der lombardischen Städte entwickelte sich auch nördlich der Alpen vom Beginn des 13. Jahrhunderts an eine rege städtische Bündnispolitik. Erster Höhepunkt war der Rheinische Bund von 1254. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts bildeten sich zahlreiche Städtebünde in nahezu allen Teilen des Reiches. Städtebündische Kernlandschaften waren die alten, im Spätmittelalter herrschaftlich stark zersplitterten Königslandschaften an Mittel- und Oberrhein, in Schwaben und Franken. Ohne nennenswerte städtische Bündnisse blieben die herrschaftlich geschlossenen Gebiete wie etwa die bayerischen Herzogtümer. Höhe- und gleichzeitig Wendepunkt der städtebündischen Epoche war der Rheinisch-Schwäbische Städtebund von 1381 bis 1389, der mit der Niederlage der Städte gegen die Fürsten und der Aufhebung des Bundes durch König Wenzel endete. Mit Ende des 15. Jahrhunderts verloren die Städtebünde an Bedeutung und konnten in der Frühen Neuzeit nur vereinzelt innerhalb landständischer Ordnungen fortbestehen.

Einleitung

Als Städtebund bezeichnet die neuere Forschung den vertraglichen Zusammenschluss von Stadtgemeinden oder einen solchen, in dem die Städte Gründer und trotz der Mitgliedschaft von Adelsherren tonangebendes Element waren. Die Stadtgemeinden begriffen ihren Bund als eine durch Eid fundierte Vereinigung und übertrugen so den eidlichen Zusammenschluss innerhalb einer Stadt auf die zwischenstädtische Ebene. Ein Städtebund beinhaltete deswegen auch meist eine eidliche Verpflichtung der aktuellen wie der zukünftigen Räte der einzelnen Städte auf seine Satzung. Nachfolgende Gemeindevertreter waren innerhalb der Geltungsdauer des Städtebundes zur nachträglichen Eidesleistung verpflichtet.

Ein Städtebund wurde vertraglich mit einem detaillierten Bundesbrief ausgestattet, von dem jedes Mitglied ein Exemplar erhielt. Darin wurden zum einen innerbündische Regelungen getroffen, wie regelmäßige Bundesversammlungen als beschließende Organe, Sanktionen gegen vertragsbrüchige Bundesgenossen, gemeinsame Finanzierung oder Schiedsgremien zur Beilegung innerbündischer Konflikte. Zum anderen wurden besonders für die Beziehungen nach außen zu Stadtherren, Adel und Königtum gemeinsame Strategien und Verfahren formuliert, so für die Anzeige von Bundesfeinden, für gemeinsame Militäraktionen oder für Embargoregelungen. Die Vertragsdauer der Städtebünde war meist auf wenige Jahre befristet mit der Option auf Verlängerungen, die oft regelmäßig erfolgten.

Im Reich nördlich der Alpen schlossen sich vorwiegend benachbarte Städte zusammen. Die Bündnispartner steckten so explizit oder implizit einen Raum ab, den sie gemeinsam politisch gestalten wollten. Von den so gekennzeichneten Städtebünden zu unterscheiden sind Rechts- oder Städteverträge zwischen einzelnen Kommunen zu einer begrenzten Thematik, etwa zum gemeinsamen Bürgerrecht oder zu Zollfragen, ohne eine übergreifende politische Zielsetzung oder ein auf Dauer angelegtes gegenseitiges Schutzversprechen. Diese Verträge auf der vorbündischen Ebene waren aber nicht selten Vorläufer und Anlass für die Gründung eines Städtebundes nach der oben dargelegten Typologie.

Eine Sonderstellung unter den städtischen Bündnissen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit nahm die Hanse ein. Sie wird in der Forschung ihrer Entstehung, Zielsetzung und Struktur nach nicht als Städtebund im engeren Sinne betrachtet, wenngleich sie mit ihrer geographischen Ausdehnung und ihrer Bestandsdauer sämtliche Städtebünde übertrifft. Dies gilt auch für ihre großen politischen Handlungsspielräume in den königsfernen Landschaften an Nord- und Ostsee. Für die Hanse lassen sich weder Gründungsakt noch Gründungsurkunde nachweisen. Ihre Rechtsnatur, ihre Verfassung, selbst die Zahl und Identität ihrer Mitglieder sind in der Forschung nach wie vor umstritten. Eine Mitgliedschaft in der Hanse ist für keine Stadt auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Bayern belegt.

Städtebünde im Überblick

Die Anfänge: Vom Lombardenbund zum Rheinischen Bund 1254/57

Am Beginn des städtischen Bündniswesens im Mittelalter standen die Auseinandersetzungen der Städte Reichsitaliens mit den Staufern. Dem Versuch Kaiser Friedrichs I. (reg. 1152-1190, seit 1155 als Kaiser), alte kaiserliche Rechte in Italien wiederherzustellen, stellten die verbündeten Städte das Prinzip der "consuetudo", des durch mangelnden kaiserlichen Zugriff und Verjährung entstandenen Gewohnheitsrechts, entgegen. 1164 bildete sich unter Beteiligung von Venedig, Verona, Vicenza und Padua der Veroneser Bund. Seit 1167 erweiterte sich dieser durch den Beitritt weiterer Städte zum ersten Lombardenbund, in dem bald Mailand die Führung übernahm. Diesem folgte 1226 der zweite Lombardenbund mit den Gründungsmitgliedern Mailand, Bologna, Brescia, Mantua, Padua, Vicenza und Treviso.

Im gleichen Jahr finden sich auch nördlich der Alpen erste Spuren eines multilateralen städtischen Bündnisses. Am 27. November 1226 befahl König Heinrich (VII.) (reg. 1220–1235) den Städten Mainz, Bingen, Worms, Speyer (alle Rheinland-Pfalz), Frankfurt am Main, Gelnhausen und Friedberg (alle Hessen), ihre "confederationes sive iuramenta" (Bündnisse oder Einigungen) aufzulösen. 1229 verbündeten sich sieben Städte im Hochstift Lüttich. Im ehemaligen Rektorat Burgund lässt sich ab 1239 ebenfalls eine rege Bündnispolitik der Städte Avenches, Freiburg im Üchtland, Bern und Murten (alle Schweiz) fassen. 1230 und 1241 verbündeten sich Hamburg und Lübeck. In Westfalen findet sich 1246 der Ladbergener und 1253 der Werner Städtebund. Im sächsischen Raum verbündeten sich 1246 Northeim (Niedersachsen) und Münden (Hessen), 1252 dann Goslar, Hildesheim und Braunschweig (alle Niedersachsen). 1250 wird ein erster Städtebund am Oberrhein erwähnt. Vom Mittelrhein nahm dann der große Rheinische Bund der Jahre 1254 bis 1257 seinen Ausgang. Ein zweiter regionaler Schwerpunkt dieses Bundes war Westfalen. Bis Ende 1256 schlossen sich dem Rheinischen Bund über 60 Städte und mehr als 30 Adelsherren an, darunter Ludwig der Strenge (reg. 1253–1294) als Pfalzgraf und Herzog von Bayern, Bischof Iring von Würzburg (reg. 1254–1265), die Grafen von Wertheim-Walldürn, die Herren von Trimberg und die Städte Aschaffenburg, Würzburg, Nürnberg und Regensburg. Wegen der Mitgliedschaft zahlreicher bedeutender Reichsfürsten ist in der Forschung jedoch umstritten, ob das Bündnis als Städtebund betrachtet werden kann.

Die Rheinlande

Nach dem Zerfall des Rheinischen Bundes verfolgten mehrere Städtegruppen im Westen des Reichs eine intensive Bündnispolitik. Von 1257 bis 1365 gründeten die mittel- und niederrheinischen Städte zwischen Bacharach (Rheinland-Pfalz) und Neuss (Nordrhein-Westfalen), inklusive Kölns, mehrere bi- und multilaterale Bündnisse. Von 1285 bis 1364 erneuerten die wetterauischen Reichsstädte Frankfurt am Main, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen (alle Hessen) kontinuierlich ihren Städtebund. 1293 verbündeten sich Mainz, Worms und Speyer (alle Rheinland-Pfakz) auf unbestimmte Zeit. Am Oberrhein betrieben Straßburg (Frankreich), Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) und Basel (Schweiz) von 1326 bis 1376 eine nachhaltige Bündnispolitik. 1327 kam es zu einem übergreifenden Städtebund zwischen Main und Vierwaldstätter See, dem neben elf Städten auch Graf Eberhard II. von Kiburg (reg. 1322–1357) und die Schweizerischen Urkantone Schwyz, Uri und Unterwalden angehörten. Dieser überregionale Bund löste sich jedoch nach knapp zwei Jahren wieder auf. Im Elsass konstituierte sich 1342 erstmals ein Bündnis von sieben Reichsstädten, das 1354 im elsässischen Zehnstädtebund (Dekapolis) aufging. Im Westfälischen Frieden von 1648 gab das Reich die Oberhoheit über die elsässischen Bundesstädte zugunsten König Ludwigs XIV. von Frankreich (reg. 1643–1715) auf. Im Frieden von Nimwegen 1679 fielen die Städte der Dekapolis endgültig an Frankreich. Im Jahr 1381 verbündeten sich Mainz, Worms, Speyer, Frankfurt am Main, Straßburg, Hagenau (frz. Hagenau, Elsass) und Weißenburg an der Lauter (frz. Wissembourg, Elsass). Diesem Rheinischen Städtebund traten bis 1386 noch Wetzlar, Friedberg, Gelnhausen, Pfeddersheim (Rheinland-Pfalz), Selz (frz. Seltz, Elsass), Oberehnheim (frz. Obernai, Elsass) und Schlettstadt (frz. Sélestat, Elsass) sowie acht Adelsherren aus dem mittelrheinischen Raum bei. Bereits in seinem Gründungsjahr 1381 schloss sich der Rheinische Städtebund mit dem Schwäbischen Städtebund von 1376 zum Rheinisch-Schwäbischen Städtebund zusammen.

Franken

Seit 1331 lässt sich im Mainzer Oberstift ein Verbund der Städte Aschaffenburg (Unterfranken), Seligenstadt (Hessen), Dieburg (Hessen), Miltenberg (Unterfranken), Amorbach (Lkr. Miltenberg), Buchen, Walldürn, Külsheim und Tauberbischofsheim (alle Baden-Württemberg) beobachten, der als Neunstädtebund in landständische Funktionen hineinwuchs und bis 1525/26 bestand.

Im Jahr 1344 verbündeten sich mit Erlaubnis Kaiser Ludwigs des Bayern (reg. 1314–1347 als König, seit 1328 Kaiser) die fränkischen Städte Nürnberg, Würzburg, Weißenburg (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen), Windsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) und Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach) zur Wahrung des kaiserlichen Landfriedens. Der fränkische Städtebund wurde 1368 mit Zustimmung Kaiser Karls IV. (reg. 1346–1378, seit 1355 als Kaiser), jedoch ohne eine Teilnahme Würzburgs, erneuert. 1387 erlaubte Bischof Gerhard von Würzburg (reg. 1372-1400) den Städten seines Hochstifts, von denen er zwanzig namentlich aufzählte, sich mit den Städten der Abtei Fulda zu verbünden. Zehn Jahre später stellten sich mit der Unterstützung König Wenzels (reg. 1376-1400) die Städte Würzburg, Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Königshofen im Grabfeld, Fladungen (alle Lkr. Rhön-Grabfeld), Meiningen (Thüringen), Seßlach (Lkr. Coburg), Ebern, Haßfurt (beide Lkr. Haßberge) und Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) gegen Bischof Gerhard, dem sie aber 1400 unterlagen.

Zwischen 1376 und 1446 traten mehrere fränkische Reichsstädte den schwäbischen Städtebünden bei. Nach dem Niedergang des schwäbischen Bündnissystems seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schlossen sich im Jahr 1533 mit Nürnberg, Ulm und Augsburg noch einmal dessen wichtigste Städte für zehn Jahre zusammen. 1535 wechselte Nürnberg dann zusammen mit Weißenburg und Windsheim in den neunjährigen Bund Kaiser Karls V. (reg. 1519–1556 als König, seit 1530 als Kaiser).

Schwaben

Für das Jahr 1298 ist erstmals ein Bund nicht näher bestimmter Städte in Schwaben belegt. Von da an finden sich im schwäbischen Raum über rund 200 Jahre zahlreiche städtische Bündnisse. Dabei lassen sich drei regionale Städtegruppen fassen: Niederschwaben nördlich der Alb, Oberschwaben südlich der Alb zwischen Lech und Donau und die Bodenseeregion.

Von 1315 bis 1376 war die Stadt Lindau in mehreren städtischen Bündnissen mit Konstanz (Baden-Württemberg), Zürich, St. Gallen, Schaffhausen (alle Schweiz), Überlingen (Baden-Württemberg), Buchhorn (heute Friedrichshafen), Ravensburg, Wangen und Pfullendorf (alle Baden-Württemberg) vertreten. Einem übergreifenden schwäbischen Städtebund im Jahr 1347 gehörten 22 Städte an, darunter Lindau, Memmingen, Kaufbeuren, Augsburg und Nördlingen (Lkr. Donau-Ries). Unter den vierzehn Gründungsmitgliedern des Schwäbischen Städtebundes von 1376 befanden sich Lindau und Memmingen. Dem Bund, der sich 1381 mit dem Rheinischen Städtebund zusammenschloss, traten bis 1388 noch die Städte Kempten, Kaufbeuren, Augsburg, Regensburg, Nördlingen, Dinkelsbühl (Lkr. Ansbach), Weißenburg in Franken, Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Schweinfurt und Nürnberg bei, außerdem die Herren von Heideck, die Grafen von Öttingen und Bischof Friedrich IV. von Eichstätt (reg. 1383–1415). Ulm war Hauptort des oberschwäbischen Bundesviertels; Nürnberg stand dem fränkischen Viertel vor. An einem Konflikt zwischen Herzog Friedrich von Bayern (reg. 1375–1393) und Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg (reg. 1366–1396), der dem Schwäbischen Städtebund beigetreten war, entzündete sich 1387 der erste süddeutsche Städtekrieg. Nach der Niederlage der schwäbischen Bundesstädte bei Döffingen (Baden-Württemberg) und der Rheinischen bei Pfeddersheim (Rheinland-Pfalz) im Jahr 1388 hob König Wenzel im Egerer Landfrieden von 1389 die Städtebünde auf.

Bereits 1390 schlossen sich jedoch wieder sieben Bodenseestädte, darunter Lindau, zu einem Bund zusammen. Auch die Reichsstädte in Niederschwaben, Oberschwaben und Franken setzten ihre Bündnisse in unterschiedlicher Zusammensetzung bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts fort. Memmingen, Nördlingen und Dinkelsbühl waren bereits 1390 wieder in einem schwäbischen Städtebund vertreten. Ihnen folgten Kempten (1391), Kaufbeuren (1392), Augsburg (1407), Weißenburg in Franken (1410), Rothenburg ob der Tauber (1411), Lindau (1429), Donauwörth (Lkr. Donau-Ries) (1435) und schließlich Windsheim und Nürnberg (beide 1444).

Höhepunkt der schwäbischen Bündnispolitik im 15. Jahrhundert war ein Städtebund mit 31 Mitgliedern im Jahr 1446. Der zweite süddeutsche Städtekrieg der Jahre 1449 und 1450, den Nürnberg mit Unterstützung seiner Bundesgenossen gegen Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg (reg. 1440–1486 in Ansbach, 1470–1486 als Markgraf von Brandenburg) und seine Verbündeten führte, läutete bereits den Niedergang des schwäbischen Städtebundes ein. Nach einer ersten Auflösung im Jahr 1460 erlangte er danach nicht mehr die Bedeutung früherer Jahrzehnte. Der Eintritt der schwäbischen Reichsstädte in die Landfriedenseinung von 1488, in der Kaiser Friedrich III. (reg. 1440–1493, seit 1452 als Kaiser) Städte und den Adel zusammenführte ("Schwäbischer Bund"), markiert das Ende der städtebündischen Politik in Schwaben.

Der sächsische Raum

Eine weitere städtebündische Kernlandschaft war Westfalen. Hier verbündeten sich bereits 1246 Münster (Nordrhein-Westfalen), Osnabrück (Niedersachsen), Herford, Minden und Coesfeld (alle Nordrhein-Westfalen) im Ladbergener Städtebund. Im Jahr 1253 folgte der Werner Städtebund mit Dortmund, Soest, Münster (alle Nordrhein-Westfalen), Osnabrück (Niedersachsen), Minden, Lippstadt und Paderborn (alle Nordrhein-Westfalen). Dem Rheinischen Bund gehörten ab 1255 insgesamt 15 westfälische Städte an. Danach verbündeten sich diese immer wieder in unterschiedlicher Zusammensetzung und bildeten eine Keimzelle der Hanse. 1246 schlossen Northeim (Niedersachsen) und Minden erstmals ein Bündnis. Diesem folgte 1252 ein Städtebund zwischen Goslar, Hildesheim und Braunschweig (alle Niedersachsen). Die Städte Göttingen, Northeim, Einbeck, Duderstadt, Münden und Osterode (alle Niedersachsen) bildeten 1292 einen gegen die Herzöge von Braunschweig gerichteten Städtebund. Von da an lassen sich im Gebiet rund um den Harz bis 1484 Städtebünde in unterschiedlicher Zusammensetzung fassen. In diese wurden zeitweise Stendal, Magdeburg und Halle (alle Sachsen-Anhalt), die thüringischen Städte Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen und sogar Lüneburg (Niedersachsen), Hamburg und Lübeck mit einbezogen. Höhepunkt war der Bund zwischen Goslar, Magdeburg, Braunschweig, Halle, Hildesheim, Halberstadt (Sachsen-Anhalt), Göttingen, Quedlinburg, Aschersleben (beide Sachsen-Anhalt), Osterode, Einbeck, Hannover, Helmstedt und Northeim im Jahr 1426, dem sich im Folgejahr noch die wendischen Hansestädte anschlossen.

Mittel- und Ostdeutschland

Ausgehend vom Westen und Süden des Reichs griff die städtebündische Bewegung auch auf Mittel- und Ostdeutschland über. Im Jahr 1290 verbündeten sich hier erstmals Altenburg (Thüringen), Chemnitz und Zwickau (beide Sachsen). In Thüringen bildeten 1304/1306 Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen einen Städtebund, den sie unter vorübergehender Einbeziehung Jenas bis 1481 fortsetzten.

Im Jahr 1308 schlossen sich erstmals die brandenburgischen Städte Stendal, Spandau (Berlin), Cölln (heute Berlin), Berlin und Frankfurt an der Oder zum märkischen Städtebund zusammen. Bis 1438 verbündeten sich die Städte Brandenburgs immer wieder in unterschiedlicher Zusammensetzung.

Die Städte Zittau, Görlitz (beide Sachsen), Lauban (polnisch Luban, Polen), Bautzen, Löbau und Kamenz (alle Sachsen) schlossen sich erstmals 1346 im Oberlausitzer Sechsstädtebund zusammen, der sich als feste politische Größe in dem böhmischen Nebenland etablierte. Der Übertritt zur Reformation und der Ungehorsam gegenüber Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556) führte 1547 jedoch zum Verlust der städtischen Selbständigkeit und zur Auflösung des Sechsstädtebundes in der Oberlausitz.

Entstehungsbedingungen, Wirkungsfelder und Handlungsspielräume der Städtebünde

Voraussetzung für die Entstehung von städtischen Bündnissen war eine bereits gefestigte gemeindliche Struktur innerhalb der Partnerstädte, die eine eigenständige Politik der Stadtgemeinden gegenüber dem Stadtherrn und nach außen hin erlaubte. Ebenso notwendig war eine gewisse Stabilität der städtischen Führungsgruppen, welche die maßgeblichen Träger der Bündnispolitik waren. Die Teilnahme an einem Städtebund war ein Indikator für die politische Handlungsfähigkeit einer Gemeinde. Der herrschaftliche Zugriff auf eine Stadt führte dagegen häufig wieder zum Verlust der Bundesfähigkeit, wie das Beispiel Freiburgs im Breisgau zeigt, das 1368 mit dem Fall an Habsburg aus dem oberrheinischen Bundessystem ausschied.

Regionale Schwerpunkte der Städtebünde nördlich der Alpen waren die ehemaligen salisch-staufischen Reichslande an Mittel- und Oberrhein, in Schwaben und in Franken. Nach dem Ende des staufischen Kaisertums war es für die Städte in diesen herrschaftlich stark zersplitterten Gebieten einerseits möglich, eine eigenständige Bundespolitik zu betreiben, andererseits aber auch angesichts eines permanenten Machtkampfes der verschiedenen Territorial- und Adelsherren notwendig. Dabei suchten die Städte meist die Unterstützung und Anerkennung des Königs, wie auch dieser während der zahlreichen Thronstreite im Spätmittelalter die Hilfe der Städtebünde in Anspruch nahm. Auf eine einseitige Parteinahme war aber keine der beiden Seiten festgelegt. Eine grundsätzliche Position zugunsten oder gegen die Städtebünde hat es seitens des Königtums während des Mittelalters nicht gegeben. Den königlichen Verboten der Jahre 1158 (Reichstag von Roncaglia), 1226 (mittelrheinischer Städtebund), 1231/1232 (Wormser Reichstag, Edikt von Ravenna), 1356 (Goldene Bulle) und 1389 (Egerer Landfrieden) stehen die Anerkennungen der Städtebünde durch Kaiser und Könige in den Jahren 1183 (Konstanzer Friede), 1255 (Wilhelm von Holland, reg. 1247–1256) und 1384 (Heidelberger Stallung) entgegen.

In den königsfernen Reichsgebieten im Norden und Osten hatten die verbündeten Städte die größten Handlungsspielräume. Die überregionale Vernetzung der verschiedenen Städtelandschaften war hier im Rahmen der Hanse am dauerhaftesten. Am schwersten hatten es in Bezug auf eine eigenständige Bündnispolitik die Städte in herrschaftlich weitgehend geschlossenen Territorien. So entwickelte sich der Neunstädtebund im mainzischen Oberstift im Rahmen der erzbischöflichen Landesherrschaft. Gleiches gilt für den Verbund der bischöflichen Städte im Hochstift Würzburg von 1387. Als diese sich gegen ihren Bischof stellten, unterlagen sie ihm im Jahr 1400. In den bayerischen Herzogtümern lassen sich keine erfolgreichen Städtebünde nachweisen.

Primäres Ziel der Städtebünde war es, die ökonomischen Lebensgrundlagen der Stadtgemeinden zu sichern. Das bedeutete, Zölle und Steuern zu bekämpfen und vor allem Handel und Verkehr zu sichern. Daraus erwuchs das Bemühen, Frieden und Recht in einer Zeit zu wahren, in der das Königtum nicht mehr und die meisten Territorialstaaten noch nicht dazu fähig waren. Hauptgegner der verbündeten Städte war der niedere Adel, der sich seinerseits in Rittergesellschaften und Soldkompanien organisierte. Ein weiteres Motiv besonders der kleineren Reichsstädte war es, ihre Reichsunmittelbarkeit zu verteidigen und Verpfändungen abzuwehren, so ausdrücklich im schwäbischen Städtebund von 1376 und in der elsässischen Dekapolis im Jahr 1418. Gerade kleine Städte begaben sich durch den Beitritt zu einem Städtebund aber häufig in die Abhängigkeit ihrer größeren Bündnispartner.

Den äußeren Handlungsfeldern der Städtebünde gilt von jeher das größte Interesse der Forschung. Ihre Beziehungen zu Königtum, Territorialfürsten und Ritterschaft sowie die von den Städtebünden geführten Kriege, besonders die beiden Städtekriege von 1387/89 und 1449/50, wurden seit dem 19. Jahrhundert vielfach untersucht. Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts nimmt die Forschung aber zunehmend auch die Auswirkungen der Bündnisse auf die innerstädtische Politik in den Blick. Anhand des Oberlausitzer Sechsstädtebundes hat Karl Czok (geb. 1926) seine These von der inneren Funktion der Städtebünde entwickelt, wonach das in den Bündnissen städteübergreifend organisierte Patriziat gemeinsam versucht habe, die ins Stadtregiment drängenden handwerklichen Zünfte zu unterdrücken. Dass es sich bei den Bürger- und Zunftkämpfen des späten Mittelalters nur scheinbar um rein innerstädtische Auseinandersetzungen handelte, zeigen die zahlreich überlieferten Vermittlungsbemühungen und Einflussnahmen der verbündeten Städte untereinander. Dies gilt auch für die Auseinandersetzungen zwischen Stadtgemeinden und Klerus. Allerdings ging es den intervenierenden Bündnispartnern nicht grundsätzlich um die Sicherung oder Restaurierung der patrizischen Stadtherrschaft, waren doch in vielen vermittelnden Räten die Zünfte bereits vertreten. Hauptanliegen war vielmehr die innere Befriedung der städtischen Bundesgenossen und eine Abwehr fürstlicher Interventionen, die den gesamten Bund in kriegerische Auseinandersetzungen verwickeln konnten.

Mit dem Ende des Mittelalters näherte sich auch die Epoche der Städtebünde ihrem Ende. Im Zuge der Reichsreformen Ende des 15. Jahrhunderts konnten die Städte ihre gemeinsamen Interessen nicht durchsetzen. Die städtische Kurie auf den Reichstagen konnte nicht an die wirkmächtigen Bündnisse des 13. und 14. Jahrhunderts anknüpfen. Auch militärisch gerieten die Städte gegenüber den fürstlichen Heeren ins Hintertreffen. Vor allem aber schränkte die zunehmende Territorialisierung den städtischen Handlungsspielraum immer weiter ein. Der Prozess der Konfessionalisierung stärkte dann die Macht der Landesherren zusätzlich und schuf andererseits besonders in den Bischofsstädten neue Konflikte. Städtische Bünde überdauerten in der Frühen Neuzeit im Wesentlichen nur noch im Rahmen landständischer Ordnungen wie zum Beispiel der elsässischen Dekapolis oder dem Neunstädtebund im Mainzer Oberstift.

Quellenlage und Forschungsstand

Aufgrund des städtischen Kanzleiwesens sind die Bundesbriefe der Städtebünde des 13. bis 16. Jahrhunderts sowie Akten und zwischenstädtische Korrespondenz in großer Zahl überliefert. In den Urkundenbüchern der betreffenden Städte und in gesonderten Editionen (vgl. unten Blezinger, Quidde, Ruser) liegen sie zum großen Teil gedruckt vor. Auch in den städtischen Chroniken finden die Städtebünde vielfach Erwähnung (vgl. Chroniken).

Die national-liberale Geschichtsschreibung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts sah die Städtebünde als Instrument des bürgerlich-nationalen Freiheitskampfes gegen Adel und Kirche. Ebenso wertete die marxistische Forschung des 20. Jahrhunderts das städtische Bündniswesen als Mittel des Klassenkampfes zwischen Bürgertum und Feudalwesen. Die Verfassungs- und Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts stellte die Frage der Rechtsform und der juristischen Legitimation in den Vordergrund. Die neuere Stadtgeschichtsforschung untersucht die Städtebünde zunehmend unter den Gesichtspunkten von Städtelandschaft und Städtenetz (Überblick über die Forschung bei Kreutz, Städtebünde, 18-30, und Distler, Städtebünde, 15-36).

Dokumente

Literatur

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  • Gerold Bönnen, Der Rheinische Bund von 1254/56: Voraussetzungen, Wirkungsweise, Nachleben, in: Franz J. Felten (Hg.), Städtebünde - Städtetage im Wandel der Geschichte (Mainzer Vorträge 11), Stuttgart 2006, 13-35.
  • Jörgen Bracker/Volker Henn/Rainer Postel (Hg.), Die Hanse – Lebenswirklichkeit und Mythos. Textband zur Hamburger Hanse-Ausstellug von 1989, Lübeck 2. verb. Auflage 1998.
  • Karl Czok, Der Oberlausitzer Sechsstädtebund zwischen Bürgergeist, Königs- und Adelsherrschaft, in: 650 Jahre Oberlausitzer Sechsstädtebund 1346–1996. 4. Symposium der Geschichtskommission der Euroregion Neisse (Mitteilungen des Zittauer Geschichts- und Museumsvereins 25), Bad Muskau 1997, 9-16.
  • Gerhard Dilcher, Mittelalterliche Stadtkommune, Städtebünde und Staatsbildung. Ein Vergleich Oberitalien-Deutschland, in: Heiner Lück/Bernd Schildt (Hg.), Recht – Idee – Geschichte. Beiträge zur Rechts- und Ideengeschichte für Rolf Lieberwirth anläßlich seines 80. Geburtstages, Köln/Weimar/Wien 2000, 453–467.
  • Eva-Marie Distler, Städtebünde im deutschen Spätmittelalter. Eine rechtshistorische Untersuchung zu Begriff, Verfassung und Funktion (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 207), Frankfurt am Main 2006.
  • Evamaria Engel, Städtebünde im Reich von 1226 bis 1314. Eine vergleichende Betrachtung, in: Konrad Fritze (Hg.), Bürgertum, Handelskapital, Städtebünde (Hansische Studien 3=Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte 15), Weimar 1975, 177-209.
  • Siegfried Epperlein, Städtebünde und Feudalgewalten im 13. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 20 (1972), 695-718.
  • Jörg Füchtner, Die Bündnisse der Bodenseestädte bis zum Jahre 1390: Ein Beitrag zur Geschichte des Einungswesens, der Landfriedenswahrung und der Rechtsstellung der Reichsstädte (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 8), Göttingen 1970.
  • Volker Henn, Städtebünde und regionale Identitäten im hansischen Raum, in: Peter Moraw (Hg.), Regionale Identität und soziale Gruppen im deutschen Mittelalter (Zeitschrift für historische Forschung. Beiheft 14), Berlin 1992, 41-64.
  • Rolf Kießling, Städtebünde und Städtelandschaften im oberdeutschen Raum: Ostschwaben und Altbayern im Vergleich, in: Monika Escher/Alfred Haverkamp/Frank G. Hirschmann (Hg.), Städtelandschaft – Städtenetz – zentralörtliches Gefüge. Ansätze und Befunde zur Geschichte der Städte im hohen und späten Mittelalter (Trierer Historische Forschungen 43), Trier 2000, 79–116.
  • Berhard Kreutz, Städtebünde und Städtenetz am Mittelrhein im 13. und 14. Jahrhundert (Trierer Historische Forschungen 54), Trier 2005.
  • Klaus Krüger, Zwischen Herren und Hanse: Studien zur Bündnispolitik der Städte in der Mark Brandenburg im 14. und 15. Jahrhundert, Jena 2000.
  • Werner Mägdefrau, Der Thüringer Städtebund im Mittelalter, Weimar 1977.
  • Helmut Maurer (Hg.), Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich (Vorträge und Forschungen 33), Sigmaringen 1987.
  • Johannes Mötsch/Joachim Dollwet (Hg.), Der Rheinische Städtebund von 1254/56. Katalog zur Landesausstellung in Worms 24. Mai bis 27. Juli 1986, Koblenz 1986.
  • Johannes Schildhauer, Charakter und Funktion der Städtebünde in der Feudalgesellschaft. Vornehmlich auf dem Gebiete des Reiches, in: Konrad Fritze (Hg.), Bürgertum, Handelskapital, Städtebünde (Hansische Studien 3=Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte 15), Weimar 1975, 149–170.
  • Lucien Sittler, Der elsässische Zehnstädtebund, seine geschichtliche Eigenheit und seine Organisation, in: Esslinger Studien 10 (1964), 59–77.
  • Bernhard Töpfer (Hg.), Städte und Ständestaat. Zur Rolle der Städte bei der Entwicklung der Ständeverfassung in europäischen Staaten vom 13. bis 15. Jahrhundert (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte 26), Berlin 1980.
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Quellen

  • Harro Blezinger, Der Schwäbische Städtebund in den Jahren 1438–1445. Mit einem Überblick über seine Entwicklung seit 1389 (Darstellungen aus der Württembergischen Geschichte 39), Stuttgart 1954, Quellen: 135–163.
  • Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, hg. durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 39 Bände, Leipzig/Stuttgart 1862–1968 (Neudruck Stuttgart 1961–1969).
  • Ludwig Quidde, Der Rheinische Städtebund von 1381, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 2/4 (1883), 323–392, Quellen: 369–392.
  • Konrad Ruser (Bearb.), Die Urkunden und Akten der oberdeutschen Städtebünde vom 13. Jahrhundert bis 1549. 3 Bände, Göttingen 1979-2005.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Bernhard Kreutz, Städtebünde (Mittelalter/Frühe Neuzeit), publiziert am 22.11.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Städtebünde_(Mittelalter/Frühe_Neuzeit)> (19.04.2024)