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Stiftungen (19./20. Jahrhundert)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Gesamtansicht des Münchner Bürgerheims (auch: Dall'Armi-Heim) an der Dall'Armistraße. (Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)
Ansicht des Hospitals zu Wemding (Lkr. Donau-Ries), der ältesten deutschen Hospitalstiftung. (Lithographie aus: Johann Ruprecht Freyberger, Die Stadt Wemding bis zum Jahre 1857, Bayerische Staatsbibliothek, Portrait- und Ansichtensammlung)

von Elisabeth Kraus

Stiftungen haben in ihrer langen Geschichte in Bayern und Deutschland auf unterschiedliche Weise dazu beigetragen, Armut und Notlagen zu lindern oder ihnen vorzubeugen. Auch heute stellen Stiftungen wichtige Faktoren einer zukunftsfähigen Gesellschaftsordnung und Elemente einer freiheitlichen und solidarischen Bürgergesellschaft dar. Sie können die staatliche Daseinsvorsorge individuell und unbürokratisch ergänzen, wissenschaftlichen Fortschritt und kulturelles Verständnis fördern und handeln mitunter kreativer und flexibler als öffentliche soziale und kulturelle Verwaltungen.

Begriff und heutige rechtliche Grundlagen

Eine Stiftung ist "das Ergebnis eines als 'Stiften' bezeichneten Vorgangs, der von einem Stifter ausgelöst wird und von einem Stifterwillen getragen ist" (Seifart, Handbuch des Stiftungsrechts, 1. Kapitel, §1). Eine Stiftung setzt einen Stifter voraus, der in einem Stiftungsgeschäft förmlich den Willen bekundet, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks auf Dauer eine Stiftung zu errichten. Die Verwirklichung des Stifterwillens genießt den Schutz der Verfassung und wird vom Staat garantiert. Stiftungszweck kann die Förderung sozialer, wissenschaftlicher, kultureller, kirchlicher oder sonstiger gemeinnütziger Anliegen sein. Jeder Stiftungszweck ist zulässig, sofern er nicht das Gemeinwohl gefährdet oder gegen die Rechtsordnung verstößt. Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich und in der Regel nicht anzugreifen; zur Erfüllung des Stiftungszwecks sind lediglich die Zinsen bzw. Erträge auszuschütten.

Leitbild der Stiftung ist die privatrechtliche Stiftung bürgerlichen Rechts; ihr Gegenstück ist die öffentlich-rechtliche Stiftung. Neben der selbständigen gibt es die unselbständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung. Hierbei überträgt der Stifter Vermögen einer Gemeinde oder einer juristischen Person privaten Rechts mit der Maßgabe, die Vermögenserträge für bestimmte, von ihm festgelegte Zwecke zu verwenden. Das Vermögen geht in einem solchen Fall in das Eigentum der empfangenden Person über. Ferner existieren kirchliche, kommunale, Familien- oder auch Unternehmens-Stiftungen, zudem Stiftungsgebilde in der Rechtsform eines Vereins, z. B. die Stiftungen der politischen Parteien, einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.

Bedeutung

Als institutionalisierte Form privater Initiativen für diverse öffentliche Zwecke sind Stiftungen nicht nur Geldquelle zur Finanzierung auch hoheitlicher Aufgaben des Staates oder Ausfallbürge finanzschwacher Kommunen. Sie waren und sind nicht nur subsidiäre Einrichtungen des modernen Wohlfahrtsstaates, sondern haben vielfach sozialstaatliches Handeln vorweggenommen oder eine staatliche Übernahme von Zuständigkeiten initiiert. Generell in Deutschland und insbesondere in Bayern sowie ehemaligen freien Reichs-, Haupt- und Hansestädten traditionsreich, waren und sind Stiftungen in hohem Maße auch innovative, mitunter avantgardistische Instrumente zur Behebung sozialer, bildungsbezogener oder kultureller Notlagen.

Zur Ausprägung und Ausgestaltung einer nennenswerten Stiftungstätigkeit bedarf es zum einen gewisser Vermögen im Ergebnis einer wirtschaftlich und politisch liberalen Epoche; zum anderen muss ein für stifterisches Wirken günstiges Klima vorherrschen, also eine sowohl bei den potentiellen Stiftern als auch in der öffentlichen Meinung verbreitete Idee der persönlichen Mitverantwortung für die gesellschaftlichen Verhältnisse eines Landes. Drittens hat der Staat das Erb-, Steuer- und Stiftungsrecht zu regeln, für politische Stabilität nach innen und außen zu sorgen und ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu garantieren. Diese drei Faktoren waren in den Ländern Nord- und teilweise auch Mitteleuropas stärker ausgeprägt als in den südeuropäischen Staaten, weshalb in Europa im Stiftungswesen ein Nord-Süd-Gefälle existiert und Deutschland darin einen der vorderen Plätze einnimmt.

Entwicklung in Deutschland

Die Zäsur der Aufklärung

Noch im 17. Jahrhundert waren die Existenz der Stiftungen und ihre wesensbestimmenden Elemente, wie die Beachtung des Stifterwillens, in Deutschland grundsätzlich respektiert worden. Die Aufklärung jedoch gestand mit dem sog. Nützlichkeitsprinzip dem Staat ein Umwandlungsrecht zu. Private wohltätige Stiftungen galten nunmehr als geradezu kontraproduktiv. Man hat daher die Aufklärung auch als "die dem Stiftungswesen feindlichste Epoche in der gesamten Geschichte des Stiftungsrechts" (Liermann, Handbuch, 169) bezeichnet. Dem von der Aufklärung theoretisch vollzogenen Bruch folgten die Säkularisationsmaßnahmen des beginnenden 19. Jahrhunderts, die zunächst ein Stiftungssterben ohnegleichen einleiteten. Nach entsprechenden Revisionsmaßnahmen, wie etwa dem bayerischen Gemeindeedikt von 1817, konnte sich das Stiftungswesen aber gegen Mitte des 19. Jahrhunderts auf säkularer Grundlage erneuern.

Die Blütezeit des 19. Jahrhunderts

Die durch die Akkumulation größerer Kapitalien vor und vor allem nach der Reichsgründung ermöglichte Blüte des (bürgerlichen) Stiftungswesens in Deutschland führte zwar nicht sogleich zu einer systematischen Stiftungsgesetzgebung; das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelte nur das privatrechtliche Stiftungsrecht. Dennoch ist das 19. Jahrhundert zweifellos das Jahrhundert privater Wohltätigkeit in Form von Stiftungserrichtungen. Alle drei Faktoren, die einschlägiges Engagement erst ermöglichten, bildeten sich in dieser Zeit heraus: Kapitalien, stifterische Tugenden und bürgerliche Interessen sowie staatlicher Stiftungsschutz. Bis zum Jahr 1900 wuchs die Zahl der Stiftungen auf über 100.000 an (Verzeichnis Deutscher Stiftungen, 13).

Ein- und Umbrüche im 20. Jahrhundert

Der Erste Weltkrieg und seine Folgen bedeuteten für die private Wohltätigkeit in Gestalt des Stiftungswesens einen ersten entscheidenden Einschnitt: Die gemeinnützigen Zwecken gewidmeten Stiftungen privaten Rechts erlitten in den Inflationsjahren 1922/23 einen Aderlass, von dem sich nur die wenigsten wieder erholten. Ein Teil der zunächst mehr oder weniger handlungsunfähig gewordenen Stiftungen konnte zwar seine Tätigkeit gegen Ende der 1920er Jahre wieder aufnehmen, das Stiftungswesen erreichte aber nicht mehr das vor Weltkrieg und Inflation innegehabte Niveau. Nach den Erschütterungen durch Nationalsozialismus, Krieg, Zerstörung, unterschiedliche Besatzungsverwaltungen, vor allem aber nach dem Einschnitt durch die Währungsreform 1948 regenerierte sich das Stiftungswesen in der Bundesrepublik allmählich. Seit etwa 1950 ist eine stetige Aufwärtsbewegung festzustellen. In den 1980er Jahren kam es dann, vor allem angesichts erheblicher (Erb-) Vermögen, zu einem enormen Anstieg von Neugründungen (allein in den ersten fünf Jahren des Jahrzehnts verdoppelte sich ihre Anzahl).

Heutige Bedeutung

Stiftungen sind derzeit wieder ebenso aktuell wie in der Vergangenheit und von hoher gesellschaftspolitischer wie auch volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die Zahl der Stiftungen in Deutschland betrug – ohne die ca. 50.000 Kirchenstiftungen – Ende 2009 mehr als 17.000. 95 % aller Stiftungen haben gemeinnützigen Charakter; der Rest dient – zumeist als Familienstiftungen – privaten Zwecken. Fast 90 % aller Stiftungen werden heute zu Lebzeiten errichtet.

Nach wie vor sind es zu etwa einem Drittel aller gemeinnützigen Anliegen sozial-karitative Zwecke, die bei der Förderung durch die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen, zu einem weiteren Drittel Bildung, Erziehung und Wissenschaft, zu knapp einem Sechstel Kunst und Kultur. Umweltschutz und andere gemeinnützige Zwecke wie Sport, Völkerverständigung, Politik oder internationale Hilfe sind zu einem weiteren Sechstel vertreten. Das Gesamtvermögen deutscher Stiftungen wird (Stand: Ende 2009) auf gut 100 Mrd. Euro geschätzt bei jährlichen Ausschüttungen von insgesamt etwa 30 Mrd. Euro (Bundesverband Deutscher Stiftungen, 39).

"Stifterland" Bayern

Das "Stifterland Bayern" (Katalog 2008) besitzt ein überaus reiches Stiftungswesen. Ende 2007 existierten den Stiftungsaufsichtsbehörden zufolge in Bayern fast 2.800 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Bei den Neuerrichtungen belegt der Freistaat Bayern mit 207 Stiftungen knapp hinter dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen den zweiten Rang. Im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen besitzt das "Stifterland Bayern" jedoch ein sehr traditionsreiches Stiftungswesen. Bereits um das Jahr 800 wurden zahlreiche Stifte und Klöster durch die Bischöfe und Landesherzöge, aber auch durch die bayerischen Uradelsgeschlechter, errichtet. Als älteste deutsche Stiftung gilt die Hospitalstiftung in Wemding (Lkr. Donau-Ries), die von der Edelfrau Winpurc im Jahr 917 errichtet wurde.

Spitalstiftungen

Gerade in Bayern besonders zahlreich und vermögend wurden dabei die auch als Bürgerspitäler bezeichneten Heiliggeistspitäler. In rascher Folge entstanden nach dem ersten auf deutschem Boden in Wien (1211) ein Heiliggeistspital in München (1208/1250), gefolgt von Augsburg (1239), Regensburg (1312), Würzburg (1317) und Nürnberg (1333). Sie beherbergten Wanderer und Fremde, verpflegten Kranke, erzogen Waisen und Findelkinder, reichten Speisen an Hausarme und auch an Gefangene. Erst zu Beginn der Neuzeit hörte das Spital auf, bedeutendste Wohltätigkeitsanstalt zu sein. Die von den Zünften zunächst als Bruderschaften errichteten Stiftungen, die später landesherrlich autorisiert und zu eigenen Körperschaften wurden, zählen aufgrund der Langlebigkeit dieser Handwerksgemeinschaften zu den Charakteristika des bayerischen Stiftungswesens.

Säkularisation

Im Nachgang zur Säkularisation des Jahres 1803 hat man das Stiftungswesen in Bayern auf dem Wege über die sog. Purifizierung, also Konsolidierung, Zentralisierung und Kapitalisierung, reformiert. Die extreme Zentralisierung schwächte sich jedoch wenige Jahre später durch die Gemeindeordnung von 1818 und den neu geschaffenen Magistrat wieder ab. In der Verfassungsurkunde Bayerns vom 26. Mai 1818 wurde Stiftungsvermögen unter den besonderen Schutz des Staates gestellt und dessen strikte Trennung vom Kommunalvermögen verfügt. Ab den 1850er Jahren lebte daher die Stiftungstätigkeit in den drei klassischen, den sozial-karitativen, den (aus-)bildungsbezogenen und den kulturellen Zwecksetzungen gewidmeten Segmenten wieder auf.

Spezifika in Nürnberg

Bei vielen der nach der Reformation errichteten Stiftungen wurden die früheren kirchlich-liturgischen Zwecke durch Unterrichts- und Ausbildungsförderungen ersetzt. So nahm insbesondere in Nürnberg im 17. und 18. Jahrhundert die Zahl der Studien- und Stipendienstiftungen enorm zu: Um 1800 existierten 146 Stipendienstiftungen mit 276 Legaten und einem realen Stiftungsvermögen von etwa 300.000 Gulden und jährlichen Ausschüttungen von bis zu 12.000 Gulden. Nach der "Purifizierung" entstanden ab der Mitte des 19. Jahrhunderts mehr und mehr auch Stiftungen für neue Schultypen und -zweige wie etwa Polytechnische und Kunstgewerbeschulen oder auch für besondere Handwerkergruppen und deren Angehörige oder Hinterbliebene.

Das Beispiel Würzburg

Der Aufschwung bürgerlicher Stiftungstätigkeit im Verlaufe des 19. Jahrhunderts führte in Würzburg dazu, dass im Stichjahr 1913 dort 237 nicht- bzw. außerkirchliche Stiftungen existierten, von denen – ähnlich wie in vielen anderen Städten – die meisten, in diesem Falle sogar mehr als die Hälfte, soziale und karitative Aktivitäten unterstützte, ein Drittel (Aus-)Bildung, Erziehung, Unterricht und Studium förderte und der Rest sich zum Beispiel der Verschönerung der Stadt annahm.

Entwicklungen im 20. Jahrhundert

Die Stiftungstätigkeit hat auch in Bayern im Laufe des 20. Jahrhunderts die wohl stärksten Pendelausschläge ihrer gesamten Geschichte zu verzeichnen. Im ersten Jahrzehnt bzw. in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg erreichte sie mit den vorwiegend von dem – zu einem nicht geringen Teil auch jüdischen – Wirtschafts- und Bildungsbürgertum getragenen, stifterischen Aktivitäten ein bis dahin nie gekanntes Ausmaß. Im Stichjahr 1910 existierten im Königreich Bayern (inklusive Pfalz), mehr als 20.000 Haupt- und knapp 6.000 Zu- und Nebenstiftungen mit einem Gesamtvermögen aus Kapitalien-, Gebäude-, Wald- und landwirtschaftlichen Grundwerten von 1,21 Mrd. Mark. Die meisten Hauptstiftungen fanden sich in Oberbayern, gefolgt von Schwaben, Unterfranken, Mittelfranken und Niederbayern. Zwei Drittel bestanden aus Kultusstiftungen, also Kirchen- und Pfründestiftungen, und ein knappes Drittel aus Unterrichts-, Wohltätigkeits- und sonstigen Stiftungen.

Der inflationsbedingte Konzentrationsprozess der 1920er Jahre setzte sich in der Zeit des Nationalsozialismus vor allem durch Einziehung oder Umwidmung der Stiftungen von Juden bzw. deren Einverleibung in "arische" Stiftungsfonds fort. Er hörte auch nach der Zerstörung von Stiftungsvermögen infolge des Zweiten Weltkriegs nicht auf. Erst Mitte der 1960er Jahre - nach einer weiteren Welle der Zusammenlegung vieler noch bestehender Einzelstiftungen - kam er zu einem Stillstand. Ab den 1970er, vor allem aber in den 1980er Jahren setzte eine Hausse ein, die sich auf dem ohnehin bereits hohen Niveau nunmehr, im neuen Jahrtausend, in noch größere Höhen schraubt.

Forschungsstand

Eine neuere, weit ausgreifende Darstellung des Stiftungswesens in Bayern liegt derzeit nicht vor, und es wird noch geraume Zeit dauern, bis ein derartiger, quantitative wie qualitative Gesichtspunkte berücksichtigender Überblick über alle stifterischen Aktivitäten für und in Bayern gegeben werden kann. Hierzu bedarf es noch zahlreicher Mosaiksteine in Gestalt von Lokalstudien, die zumindest die wichtigsten Stifter (-Gruppen bzw. -Familien), Leistungssegmente und Begünstigtenkreise über fast zwei Jahrhunderte hinweg in den Blick nehmen und anhand der in den Stadtarchiven oftmals noch nicht gehobenen Quellenschätze bearbeiten. Besonders erkenntnisfördernd wird dies auch deshalb sein, weil das Königreich und der spätere Freistaat Bayern eine kategoriale Dichte an berühmten und historisch gewachsenen Residenz-, Handels- und Universitätsstädten aufweist, die das Stiftungsgebaren ihrer solventen Bürger auf ganz bestimmte, aber je spezifische Weise geprägt haben dürften. Regionale Stiftungstätigkeit wird freilich nur beschreibbar werden im Maße einer Fülle von quellensatten Lokalstudien.

Literatur

  • Thomas Adam, Stiften für das Diesseits - Deutsche Stiftungen in der Neuzeit, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 63 (2012), 5-20.
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen/Simone Thaler/Stefan Ast (Hg.), Stifterland Bayern. Katalog, Berlin 2008.
  • Bernhard Ebneth, Stipendienstiftungen in Nürnberg. Eine historische Studie zum Funktionszusammenhang der Ausbildungsförderung für Studenten am Beispiel einer Großstadt (15.-20. Jahrhundert) (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 52), Nürnberg 1994.
  • Anton Fischer, Die Neugestaltung des bayerischen Stiftungswesens unter dem Ministerium Montgelas 1806-1810, in: Oberbayerisches Archiv 65 (1927), 1-63.
  • Reinhard Heydenreuter, Wohltäter der Wissenschaft: Stiftungen für Ludwig-Maximilians-Universität München in Geschichte und Gegenwart (LMUniversum 7), Haar/München/Garnies 2009.
  • Peter Kolb, Die unterfränkischen Stiftungen, Würzburg 2000.
  • Hans Liermann, Handbuch des Stiftungsrechts. 1. Band: Geschichte des Stiftungsrechts, Tübingen 1963.
  • Gabriele Lingelbach, Spenden und Sammeln. Der westdeutsche Spendenmarkt bis in die 1980er Jahre (Moderne Zeit. Neue Forschungen zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts 18), Göttingen 2009.
  • Alois Mitterwieser, Geschichte der Stiftungen und des Stiftungsrechts in Bayern, in: Forschungen zur Geschichte Bayerns 13 (1905), 166-210; 14 (1906), 41-64 und 192-200.
  • Frank Möller, Bürgerliche Herrschaft in Augsburg 1790-1880 (Staat und Bürgertum 9), München 1998.
  • Michael Schattenhofer, Stiftungen und Stifter in Münchens Vergangenheit. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Münchens, in: Beiträge zur altbayerischen Kirchengeschichte. 28. Band, München 1974, 11-30.
  • Theo Schiller, Stiftungen im gesellschaftlichen Prozeß. Ein politikwissenschaftlicher Beitrag zu Recht, Soziologie und Sozialgeschichte der Stiftungen in Deutschland, Baden-Baden 1969.
  • Hans Schorer, Die Wohlthätigkeitsstiftungen im Königreiche Bayern. Mit einem namentlichen Verzeichniß von 6.500 Wohlthätigkeits-Stiftungen, nebst Angabe von Zweck, Begrenzung, Gründungsjahr, Vermögen, München 1902.
  • Werner Seifart, Handbuch des Stiftungsrechts, München 1987.
  • Rupert Graf Strachwitz, Die Wiederentdeckung des Stiftungswesens. Stiftungen seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 63 (2012), 50-65.

Quellen

  • Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hg.), Verzeichnis der rechtsfähigen öffentlichen Stiftungen in Bayern (Stand: 31. Dezember 1997; ohne kirchliche Stiftungen gemäß Art 30 BayStG), München 1998.
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.), Verzeichnis Deutscher Stiftungen. 1. Band: Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen, Berlin 6. Auflage 2008.
  • K. Statistisches Landesamt (Hg.), Verzeichnis der Stiftungen Bayerns nach dem Stande vom 31. Dezember 1913 (ohne Berücksichtigung der reinen Kultusstiftungen), München 1914.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Elisabeth Kraus, Stiftungen (19./20. Jahrhundert), publiziert am 07.08.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Stiftungen_(19./20. Jahrhundert)> (28.03.2024)