• Versionsgeschichte

Staatsbesuche (nach 1945): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

imported>Lochbrunnera
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
imported>Twolf
(VGWort-Link auf https umgestellt)
Zeile 94: Zeile 94:
|ArtikelID=46279
|ArtikelID=46279
|LetzteAenderung={{REVISIONDAY2}}.{{REVISIONMONTH}}.{{REVISIONYEAR}}
|LetzteAenderung={{REVISIONDAY2}}.{{REVISIONMONTH}}.{{REVISIONYEAR}}
|VGWort=http://vg06.met.vgwort.de/na/a69c16744910422da0a65b8d11a9a4ab
|VGWort=https://vg06.met.vgwort.de/na/a69c16744910422da0a65b8d11a9a4ab
}}
}}


  <html><img src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/a69c16744910422da0a65b8d11a9a4ab" id="vgwort" alt="" /></html>
  <html><img src="https://vg06.met.vgwort.de/na/a69c16744910422da0a65b8d11a9a4ab" id="vgwort" alt="" /></html>

Version vom 23. September 2021, 14:51 Uhr

Besuch des griechischen Ministerpräsidenten Papagos vom 30.6-6.7.1954. (Bundesarchiv, B 145 Bild-F001857-0005; Foto: Brodde/Juli 1954)
Besichtigung der Münchner Residenz durch Charles de Gaulle anlässlich seines Staatsbesuchs am 8. September 1962. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv walz-0932)
Staatsbesuch von Charles de Gaulle in München, 1962. (Archiv Redaktion Bayerns Polizei)

von Isabella Munz

Aufgrund der förderalen Struktur Deutschlands ist Bayern regelmäßig Ziel oder Etappe von Staatsbesuchen ausländischer Staatsoberhäupter. Staatsbesuche sind damit auch ein Anlass, das eigenstaatliche Selbstverständnis Bayerns sichtbar zu manifestieren, u. a. seit 1963 durch das Abspielen der Bayernhymne. Als Staatsbesuche gelten im weiteren Sinne auch Besuche von innerdeutschen Staatsgästen, wie dem Bundespräsidenten, oder Besuche des Ministerpräsidenten im Land. In den 1960er und 1970er Jahren zählte Bayern die meisten Staatsbesuche. Seitdem geht ihre Zahl zurück, bei gleichzeitig stärkerer Konzentration auf München. Besondere Bedeutung hatten die Besuche des Bundespräsidenten Theodor Heuss (1884-1963, Bundespräsident 1949-1959) 1949, des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle (1890-1970, Präsident 1959-1969) 1962, der britischen Königin Elisabeth II. (geb. 1926, Königin seit 1952) 1965, des DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker (1912-1994, Staatsoberhaupt 1971-1989) 1987 und des russischen Präsidenten Wladimir Putin (geb. 1952, Präsident 2000-2008 und seit 2012) 2006.

Definition

Als Staatsbesuche gelten nach internationalem Standard offizielle Besuche ausländischer Staatsoberhäupter in der Bundesrepublik Deutschland auf Einladung des Bundespräsidenten. Sie sind dem deutschen Gesamtstaat gewidmet, beginnen daher in der Regel in der Bundeshauptstadt und werden - als sichtbarer Ausdruck des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik - in den Ländern fortgesetzt. Sie zeichnen sich durch das vollständige Repertoire höchster zeremonieller Ehren aus.

Während bis Ende der 1950er Jahre keine allgemein anerkannte Festlegung erkennbar war, was eine begriffliche Einordnung von Besuchen ausländischer Staatsgäste für diesen Zeitraum erschwert, werden seit Anfang der 1960er Jahre die Besuche nach Rang des Besuchers und des Besuchscharakters einzelnen Besuchstypen zugeordnet, die sich durch bestimmte zeremonielle Formen auszeichnen.

Abweichend von dieser Definition bezeichnen die Bayerische Staatskanzlei und teilweise auch noch heute die bayerische und gesamtdeutsche Presse als Staatsbesuche auch Besuche ausländischer und innerdeutscher Staatsgäste auf Einladung des Bayerischen Ministerpräsidenten, der nach Artikel 47 (3) der bayerischen Verfassung Bayern nach außen vertritt. Gleiches gilt für die Reisen des bayerischen Ministerpräsidenten in bayerische Städte und Landkreise sowie in andere Länder der Bundesrepublik und ins Ausland.

Funktion

Obgleich die historischen Wurzeln weit zurückreichen, werden Staatsbesuche auch nach heutigem Verständnis als ein "Mittel moderner Außenpolitik" (Brand, Vergangenes, 198) eingestuft. Sie sind sichtbarer Ausdruck freundschaftlicher Beziehungen zwischen zwei Staaten, dienen der Vertiefung bestehender Verbindungen oder helfen dabei, neue zu knüpfen. Durch ihre Inszenierung geben sie Planern und politischen Akteuren die Möglichkeit, gewünschte Bilder und Sichtweisen des eigenen Staates aktiv zu gestalten und zu beeinflussen und - zunehmend mithilfe moderner Medien - über den unmittelbaren Teilnehmerkreis hinaus nach innen und außen zu transportieren. Darüber hinaus sind die persönlichen Kontakte sowie die außenpolitischen und wirtschaftlichen Aspekte solcher Treffen von zentraler Bedeutung.

Die politischen Repräsentanten des Freistaats betonten und betonen stets seine lange zurückreichende Staatstradition und Eigenstaatlichkeit. Staatsbesuche bieten hierfür sowohl durch das dabei gezeigte Zeremoniell und die Staatssymbolik als auch durch die Gestaltung des Besuchsprogramms Gelegenheit, dieses eigenstaatliche Selbstverständnis gegenüber dem Ausland, aber auch gegenüber Bund und Ländern zu inszenieren und wirkungsvoll zu präsentieren. Gleichzeitig wird auf diese Weise der Staat für seine Bürger sichtbar und emotional erfahrbar. Dies trägt wiederum zur Identifikation der Bürger mit ihrem Staat bei und besitzt somit auch integrative Wirkung.

Allgemeine Entwicklungslinien

Zuständige Behörde für die staatliche Repräsentation in Bayern und damit auch für die organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung von Staatsbesuchen ist die Bayerische Staatskanzlei unter Federführung der dortigen Protokollabteilung.

In der Nachkriegszeit galt es zunächst, auf Bundes- und Landesebene geeignete Formen im Umgang mit Vertretern auswärtiger Staaten zu finden, protokollarische Regeln aufzustellen und eigene Traditionen herauszubilden. Dabei griff man zum Teil auf Vorbilder aus Monarchie und Weimarer Zeit zurück oder lehnte sich an Vorbilder anderer, insbesondere westlicher Staaten, an. Mit Gründung der Bundesrepublik und der Wiederaufnahme auswärtiger Beziehungen bildete sich schließlich in Zusammenarbeit mit der Protokollabteilung des Auswärtigen Amtes (AA) und den Protokollbeauftragten der Länder ein festes Zeremoniell heraus. Dieses schränkte zwar die Protokollabteilungen der Länder durch die Vereinheitlichung protokollarischer Gepflogenheiten in gewisser Weise in ihrem Handlungsspielraum ein, es ermöglichte ihnen aber auch, eigene landestypische Elemente herauszustellen. In Bayern sind das u. a. das seit dem Staatsbesuch von Schah Mohammed Zahir von Afghanistan (1914-2007, König 1933-1973) im August 1963 praktizierte und insbesondere im Vorfeld des Besuchs der britischen Königin Elisabeth II. (geb. 1926, Königin seit 1952) im Mai 1965 umstrittene Abspielen der Bayernhymne oder die Begrüßung durch eine Abordnung von Gebirgsschützen und Trachtlern. Dadurch, dass die Staatsbesuche in den Ländern nicht aufwendiger gestaltet werden sollten als beim Bund, wurde die föderative Struktur der Bundesrepublik unterstrichen.

Obgleich in Bayern in den 1950er Jahren lediglich drei Staatsbesuche zu verzeichnen waren, wurde auf Bundesebene bereits 1957 eine Vereinfachung des Besuchswesens angestrebt. In den 1960er Jahren kamen deutlich mehr ausländische Staatsgäste nach Bayern, zunächst häufig aus ehemaligen afrikanischen Kolonien und arabischen Staaten. Da diese Zunahme mit erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand verbunden war, bemühte man sich sowohl auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft als auch auf Ebene der Protokollbeauftragten der Länder Anfang der 1970er Jahre erneut um Vereinfachungen, um die Zahl der Besuche und den Aufwand einzuschränken. Gleichzeitig nahm die Zahl der Staatsbesuche allgemein seit den 1970er Jahren ab.

Protokoll und Programm

Nachdem das generelle Einverständnis des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers sowie auf Landesebene des Bayerischen Ministerpräsidenten eingeholt worden war, verlief die Besuchsplanung in enger Abstimmung mit der Protokollabteilung des Auswärtigen Amtes, das wiederum auf die Unterstützung der Protokollabteilungen der Länder angewiesen war. Bei der Programmvorbereitung wurden sowohl die Besuchswünsche des Gastes als auch die Interessen der Länder am jeweiligen Besuch berücksichtigt. Die Vorbereitungen von Staatsbesuchen verliefen – darauf lässt das "Merkblatt für die Betreuung von Staatsbesuchen" in den Akten der Protokollabteilung (z. B. BayHStA, StK 12652) schließen – bald nach einem bewährten Ablaufschema. Neben den dort festgelegten zeremoniellen Bestandteilen des Staatsbesuchs ("großer Bahnhof" mit rotem Teppich, Beflaggung, Begrüßung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten, Abspielen der Nationalhymnen - auch der bayerischen - , Abschreiten der Ehrenhundertschaft, Ehreneskorte, Besuch am Amtssitz des Ministerpräsidenten, offizieller Empfang bzw. offizielles Essen mit Tischreden, Ordensverleihung und gegenseitigen Geschenken) wurde für jeden Staatsgast je nach Dauer seines Aufenthalts, persönlichen Wünschen und in Abstimmung mit dem gesamten Besuchsablauf ein individuelles Programm zusammengestellt. Dabei stand das Land Bayern mit seiner Hauptstadt München, die zudem mit repräsentativen Bauten aufwarten konnte, einerseits für Kunst und Kultur, andererseits für Landschaft, Tradition und Folklore.

Bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Staatsbesuche insgesamt (die genaue Anzahl der Staatsbesuche ist äußerst schwierig zu ermitteln, da sich eine eindeutige Einordnung der Besuche nach ihrem Besuchscharakter - offiziell, inoffiziell, privat - nicht vornehmen lässt), nahmen die Besuche in den 1970er Jahren einen deutlich politischeren Charakter an. Außerdem beschränkten sie sich seit Ende der 1970er bzw. Anfang der 1980er Jahre hauptsächlich auf die bayerische Landeshauptstadt. Gleichzeitig versuchte man nun im Rahmen von Staatsbesuchen den Wandel Bayerns vom Agrarstaat zum Industriestandort zu betonen.

Beispiele

Ein erster sog. Staatsbesuch war der Antrittsbesuch von Bundespräsident Theodor Heuss (1884-1963, Bundespräsident 1949-1959) am 6. und 7. Oktober 1949 in Bayern. Auf eigenen Wunsch hin unternahm Heuss seine erste offizielle Reise bezeichnenderweise in das Land, dessen Landtag gegen das Grundgesetz (GG) gestimmt hatte, da ihm die föderalen Elemente fehlten. In Betonung des eigenstaatlichen Selbstverständnisses wurde der Besuch in der Landeshauptstadt von der Staatskanzlei – offenbar in Anlehnung an den Staatsbesuch des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (1847-1934, Reichspräsident 1925-1934) 1925 in München und dem eines ausländischen Staatsgasts entsprechend - mit höchsten zeremoniellen Ehren inszeniert.

Am 2. und 3. Juli 1954 besuchte der griechische Premierminister Marschall Alexandros Papagos (1883-1955, Premierminister 1952–1955) als erster ausländischer Staatsgast die bayerische Landeshauptstadt. Während des Besuchs wurden, etwa durch die Kranzniederlegung am Sarkophag des aus Bayern stammenden ehemaligen griechischen Königs Otto I. (1815-1867, König von Griechenland 1832-1862) in der Theatinerkirche oder in den gehaltenen Ansprachen, die historischen bayerisch-griechischen Beziehungen und das gemeinsame kulturelle Erbe Europas beschworen. Gleichzeitig spielte die jüngere Vergangenheit – Papagos war im Konzentrationslager (KZ) Dachau inhaftiert gewesen – offenbar keine Rolle.

Da die Bundesrepublik damals aber aufgrund des Besatzungsstatuts noch nicht souverän war und obwohl bereits zuvor zeremonielle Formen eines souveränen Staats gezeigt worden waren, galt erst der Staatsbesuch des italienischen Präsidenten Giovanni Gronchi (1887-1978, Präsident 1955-1962) am 9. Dezember 1956 in Bayern als erster offizieller Staatsbesuch eines ausländischen Staatsoberhauptes.

Am 8. und 9. September 1962 begrüßte Ministerpräsident Hans Ehard (CSU, 1887-1980, Ministerpräsident 1946-1954 und 1960-1962) den französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle (1890-1970, Präsident 1959-1969) in München. Der Besuch sollte nach dem vorausgegangenen Besuch Konrad Adenauers (1876-1967, Bundeskanzler 1949-1963) in Frankreich als weiteres Zeichen der Versöhnung die deutsch-französische Annäherung vertiefen. Vor allem durch seine Rede und Gesten, etwa im Rahmen der Kranzniederlegung am Ehrenmal für die Gefallenen, gewann de Gaulle breite Bevölkerungskreise auch emotional für sich. Unter diesem Gesichtspunkt erinnerte man während des Aufenthalts in München sowohl in den gehaltenen Ansprachen als auch in der Ausgestaltung des Programms an die historischen bayerisch-französischen Verbindungen und verband damit auf bayerischer Seite gleichzeitig die Betonung des eigenen Staatsverständnisses und der bayerischen Föderalismuspolitik.

Einen weiteren Höhepunkt unter den Staatsbesuchen der Nachkriegszeit stellte der eintägige Aufenthalt von Königin Elisabeth II. am 21. Mai 1965 in der bayerischen Landeshauptstadt dar. Auch dieser Staatsbesuch sollte, fast sieben Jahre nach dem von Bundespräsident Theodor Heuss in England, ein Akt der Versöhnung sein, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der engen deutsch-französischen Verbindungen und des Beitrittswunschs Großbritanniens zur EWG. Erneut wurden von bayerischer Seite die gemeinsame Vergangenheit, gegenseitige kulturelle und wissenschaftliche Einflüsse und Traditionen beschworen und das Programm entsprechend gestaltet. Vor dem Hintergrund der in den 1960er Jahren zunehmenden Tendenz des Bundes, Kompetenzen der Länder an sich zu ziehen, nutzte die Staatskanzlei die Gelegenheit, souveräne Staatlichkeit zu demonstrieren. Beispiele hierfür waren das Abspielen der Bayernhymne auch gegen den Widerstand von Bundespräsident Heinrich Lübke (1894-1972, Bundespräsident 1959-1969) und die Vielzahl monarchischer Reminiszenzen. Umgekehrt erzielte der Besuch - einerseits durch die intensive Fernsehberichterstattung, andererseits durch die Begeisterung, mit welcher die junge Königin in der Landeshauptstadt empfangen wurde - eine immense Breitenwirkung, die wiederum die Popularität des gastgebenden Ministerpräsidenten Alfons Goppel (CSU, 1905-1991, Ministerpräsident 1962-1978) steigerte.

Der Stellenwert von Staatsbesuchen und des dabei gezeigten Zeremoniells lässt sich gleichermaßen an den gesellschaftlich bzw. politisch umstrittenen und daher protokollarisch heiklen Beispielen zeigen, etwa den Besuchen des Schahs von Persien, Mohammad Reza Pahlavi (1919-1980, König 1941–1979), in Bayern vom 31. Mai bis 1. Juni 1967 oder des Präsidenten von Paraguay, Alfredo Stroessner (1912-2006, Präsident 1954-1989), in Bayern vom 20. bis 22. Juli 1973. Deutlich wurde dies auch beim Besuch des Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker (1912-1994, Staatsoberhaupt 1971-1989), am 11. September 1987 in München. Zwar handelte es sich dabei lediglich um einen Arbeitsbesuch eines Staatsoberhaupts mit Exekutivgewalt; protokollarisch ging man aber durch die ihm erwiesenen Ehren darüber hinaus, was nicht nur den Eindruck eines Staatsbesuchs erweckte, sondern faktisch die Anerkennung der Gleichrangigkeit der beiden deutschen Staaten bedeutete. Als einziges unter den besuchten Ländern empfing Bayern mit Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU, 1915-1988, Ministerpräsident 1978-1988) Honecker protokollarisch wie ein Staatsoberhaupt, sichtbar an der Größe der Eskorte und der Ehrenformation, die die Bayerische Bereitschaftspolizei stellte.

Auch in jüngster Zeit empfing das Land Bayern hochrangige Staatspersönlichkeiten. Mit höchsten Ehren wurde der aus Bayern stammende Papst Benedikt XVI. (geb. 1927 als Joseph Ratzinger, Papst 2005-2013) vom 9. bis 14. September 2006 zu einem mehrtägigen Aufenthalt begrüßt. Dabei handelte es sich allerdings nicht um einen Staatsbesuch, sondern um eine apostolische Reise. Bereits kurz darauf, am 11. Oktober 2006, begrüßte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU, geb. 1941, Ministerpräsident 1993-2007) mit Wladimir Putin zum ersten Mal einen russischen Präsidenten in München. Der eintägige Aufenthalt im Rahmen eines zweitägigen Deutschlandbesuchs diente vor allem wirtschaftlichen Interessen, wurde jedoch von der Bayerischen Staatskanzlei als Staatsbesuch wahrgenommen und mit entsprechendem Zeremoniell gewürdigt.

Literatur

  • Philipp von Brand zu Neidstein, Vergangenes und Unvergängliches 1900-1972, in: Karl Hnilicka (Hg.), Aus Bayerns Staat und Gesellschaft, 1. Band: Die Ministerpräsidenten (Historisch-politische Schriftenreihe des Neuen Presseclubs München), München 1974, 180-213.
  • Simone Derix, Bebilderte Politik. Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1990 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 184), Göttingen 2009.
  • Jürgen Hartmann, Staatszeremoniell, Köln/Berlin/München 4. überarb. Auflage 2007.
  • Ferdinand Kramer/Isabella Kratzer, Der Staatsbesuch von Charles de Gaulle in München (1962), in: Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande 3 (2006), 403-417.
  • Thomas Mergel, Staatlichkeit und Landesbewußtsein. Politische Symbole und Staatsrepräsentation in Bayern und Nordrhein-Westfalen 1945 bis 1975, in: Thomas Schlemmer/Hans Woller (Hg.), Bayern im Bund. 3. Band: Politik und Kultur im föderativen Staat (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 54), München 2004, 281-347.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BayHStA), Akten der Bayerischen Staatskanzlei (Stk).
  • Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Protokollabteilung (Bestand B 8).

Weiterführende Recherche

Externe Links

Auslandsreise, Antrittsbesuch

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Isabella Munz, Staatsbesuche (nach 1945), publiziert am 09.09.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsbesuche_(nach_1945) (29.03.2024)