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Staatsbürgerschaft Adolf Hitlers

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Adolf Hitler, 1925 (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv, hoff-1768).
An- und Abmeldebescheinigungen Adolf Hitlers vom 26. Februar 1932 und 16. September 1933 aus Braunschweig als angeblicher Untermieter des dortigen NSDAP-Politikers Ernst Emil Zörner (1895-1945 verschollen, 1960 für tot erklärt; Präsident des Braunschweigischen Landtags). Hitler war allerdings nie unter der angegebenen oder einer anderen Adresse in Braunschweig wohnhaft. (Abbildung des Originals ca. 1933 Braunschweigische Landeszeitung, bzw. Braunschweiger Zeitung von 2007, Scan vom Februar 2009 via Wikimedia Commons, lizensiert durch PD-Schöpfungshöhe)

von Walter Ziegler

Adolf Hitler (1889-1945) war Staatsbürger Österreich-Ungarns, seit 1918 der Republik Österreich; seit 1925 war er staatenlos. Als Führer der supranationalistischen NSDAP in Deutschland war dies für seine Anhänger, dann aber auch für ihn zunehmend ein Ärgernis. Außerdem war es ein Hindernis für die Bewerbung um ein hohes deutsches Staatsamt. Schließlich gelang Hitler 1932 über das Land Braunschweig die Einbürgerung als Deutscher.

Ungeliebtes Österreich

Adolf Hitler (1889-1945) war in Braunau in Oberösterreich geboren und damit Staatsbürger der Österreich-Ungarischen Monarchie, seit 1918 der Republik Österreich, obwohl er seit Mai 1913 in München lebte. Diese Tatsache war für den großdeutschen Nationalisten Hitler in mehrfacher Hinsicht ein Problem. Er fühlte sich als Deutscher, nicht als Angehöriger der "slawisierten" Donaumonarchie. Er war bei seinem Weggang aus Wien der österreichischen Wehrpflicht ausgewichen und musste die Rückführung fürchten, was dann durch den Kriegsdienst im deutschen Heer hinfällig wurde. Nach dem Beginn seiner antidemokratischen Agitation 1919 war er immer in Gefahr, als unliebsamer oder straffällig gewordener Ausländer (Geld- und Gefängnisstrafen seit 1921) nach Österreich ausgewiesen zu werden. So beantragte er erfolgreich die Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband und lebte damit seit dem 30. April 1925 als Staatenloser in Deutschland.

Der "deutscheste Deutsche" - staatenlos

Hitler hat eine Einbürgerung nie formell beantragt. Zumindest nach außen hin erklärte er das für nicht nötig, da er seine Einbürgerung auf dem Schlachtfeld des Weltkrieges erworben habe und er die Parteien der Republik deshalb nicht um eine solche bitten werde. Dass er aber darunter litt, bekannte er 1932, weil er "als einziger Deutscher in einer Zeit, in der 200.000 bis 300.000 ostgalizische Juden und Schieber eingebürgert worden sind, ausgerechnet nicht eingebürgert wurde" (15. März 1932 im Untersuchungsausschuss des thüringischen Landtags: Overesch, Einbürgerung, 558). Vor allem für seine Anhänger war das schwer zu ertragen, weshalb von daher auch die drei konkreten Initiativen zur Einbürgerung ausgingen. Eine solche war überdies Voraussetzung für höchste deutsche Staatsämter, die Hitler im Auge hatte.

Erfolglose Einbürgerungsversuche 1929/30

Ende 1929 unternahmen die NSDAP-Abgeordneten Rudolf Buttmann (1885-1947, Bayerischer Landtag) und Wilhelm Frick (1877-1946, Reichstag) bei der bayerischen Regierung einen Vorstoß zur Einbürgerung Hitlers in Bayern; sie erhielten jedoch, nach einer Diskussion im Ministerrat, eine abschlägige Antwort, da man dies nach dem Hitlerputsch für untragbar hielt und mit Protesten der deutschen Länder rechnete.

1930 wollte dann Frick, der seit Januar thüringischer Innenminister und Minister für Volksbildung war (bis 1. April 1931), Hitler eine Staatsstellung vermitteln, mit der die deutsche Staatsbürgerschaft verbunden war. Nachdem eine Anstellung bei der Staatlichen Hochschule für Handwerk und Baukunst in Weimar sich als nicht möglich erwies, fand man eine Stelle als Gendarmeriekommissar in Hildburghausen. Frick übergab dem wohl überraschten Hitler am 12. Juli 1930 die Ernennungsurkunde gegen Bestätigung; doch will Hitler wenige Tage nachher darauf verzichtet und die Urkunde vernichtet haben. Als am 13. März 1932 die deutsche Reichspräsidentenwahl anstand, wurde die Sache publik gemacht und von Hitlers Gegnern als lächerliche Köpenickiade verwertet, doch änderte das nichts am großen Stimmengewinn Hitlers (11 Millionen, Hindenburg 18 Millionen).

Die Einbürgerung in Braunschweig 1932

Hitler erreichte die Einbürgerung schließlich, gerade noch rechtzeitig zur Präsidentenwahl, bei der er kandidieren wollte, über die braunschweigische Regierung (Koalition mit der NSDAP seit 1930). Treibende Kraft war der Nationalsozialist Dietrich Klagges (1891-1971), Minister für Inneres und Volksbildung. Auch hier zerschlug sich der erste Plan einer Stelle als Professor für Organische Gesellschaftslehre und Politik an der TH Braunschweig an zahlreichen Widerständen, so dass man schließlich darauf verfiel, Hitler die Stelle eines Regierungsrates an der braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin zu übertragen, wo er die wirtschaftlichen Interessen des Landes fördern sollte – eine Anwesenheit in Braunschweig war damit nicht nötig. Die Ernennung erfolgte, rechtzeitig vor der Präsidentenwahl, am 25. Februar 1932, worauf Hitler sofort beurlaubt wurde. Auch später hat Hitler keinerlei Aktivitäten für dieses Amt unternommen, aus dem er am 16. Februar 1933 wieder ausschied. Die Einbürgerung war aber erreicht worden.

Literatur

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Walter Ziegler, Staatsbürgerschaft Adolf Hitlers, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatsbürgerschaft_Adolf_Hitlers (29.03.2024)