Staatliche Archive Bayerns
Aus Historisches Lexikon Bayerns
In den Staatlichen Archiven Bayerns wird die schriftliche Überlieferung Bayerns seit dem Frühmittelalter verwahrt. Jeder bayerische Regierungsbezirk verfügt in der Regel über ein Staatsarchiv, Oberfranken mit Bamberg und Coburg über zwei. Die Überlieferung der für ganz Bayern zuständigen Behörden liegt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München. Es beherbergt zugleich das Geheime Hausarchiv, das Kriegsarchiv sowie die Abteilung für Nachlässe und Sammlungen. Die Leitung der Staatlichen Archive in Bayern erfolgt durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. Institutionalisierte Archive waren in den verschiedenen Landesteilen des heutigen Freistaates seit der frühen Neuzeit gegeben; die bis in die Gegenwart in vielen Bereichen maßgeblich gebliebene Organisation des staatlichen Archivwesens in Bayern erfolgte nach Entstehung des Königreichs Bayerns im 19. Jahrhundert. Neben dem Schriftgut der bayerischen Behörden findet sich in den Staatlichen Archiven ebenfalls die Überlieferung zahlreicher in Bayern aufgegangener geistlicher und weltlicher Territorien.
Allgemeines
Die Staatlichen Archive Bayerns verwahren die schriftliche Überlieferung Bayerns vom heutigen Freistaat zurück über das Königreich, das Kurfürstentum bis hin zum Herzogtum Bayern. Sie archivierten 2012 rund 44 Mio. Archivalien mit einem Umfang von ca. 240 km. Sie unterstehen dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, als Mittelbehörde, unterstehen die neun Archive: das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die Staatsarchive München, Landshut, Amberg, Nürnberg, Bamberg, Würzburg und Augsburg als Archive der Regierungsbezirke sowie für das 1920 an Bayern gekommene Coburg das Staatsarchiv Coburg. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv verwahrt das Archivgut der Zentral- und Oberbehörden; Archivgut der Mittel- und Unterbehörden wird in den Staatsarchiven archiviert. Die behördliche Überlieferung wird ergänzt um Nachlässe, Sammlungen sowie um das Schriftgut von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern diese keine eigenen Archive unterhalten. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Staatlichen Archive ist das Bayerische Archivgesetz vom 22. Dezember 1989, das in Verbindung mit der Archivbenützungsordnung vom 16. Januar 1990 auch die Einsichtnahme in das Archivgut regelt.
Kernland des heutigen bayerischen Staates ist das mittelalterliche Herzogtum und das frühneuzeitliche Kurfürstentum Bayern, das, 1806 zum Königreich erhoben, zu Beginn des 19. Jahrhunderts seine weitgehend bis heute gültigen Grenzen erhielt. An Bayern fielen in den Jahren zwischen 1803 und 1815 durch Säkularisation und Mediatisierung Vielzahl von Klöstern, Hochstiften und weltlichen Reichsständen. Mit ihnen kamen auch deren Archive an den bayerischen Staat, dessen Territorium nun auch große Teile des ehemaligen Fränkischen und Schwäbischen Reichskreises umfasste. Hinzu kam noch bis zum Zweiten Weltkrieg die 1815 aus unterschiedlichen historischen Einheiten neu gebildete Rheinpfalz, die Bayern und sein Herrscherhaus für den Verlust der ehemaligen Kurpfalz entschädigen sollte.
Die Kenntnis dieses historischen Hintergrundes ist zum Verständnis der in den staatlichen Archiven verwahrten Bestände unentbehrlich. Als Folge der staatlichen Umwälzungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts haben sich für die Überlieferung aus der Zeit vor 1800 folgende "Archivlandschaften" herausgebildet: eine "bayerische" im engeren Sinne, oder auch altbayerische, die auf den wittelsbachischen Archiven und Registraturen des 18. Jahrhunderts aufbaut. Sie entspricht seit 1837 den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz, die im Wesentlichen das Gebiet des alten Herzogtums bzw. Kurfürstentums Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts abdecken; eine schwäbische, die aus einer großen Anzahl von Institutionen und Reichsständen des alten Schwäbischen Reichskreises gebildet wurde, die nach 1803 an Bayern fielen, und den Regierungsbezirk Schwaben umfasst; schließlich die fränkische Archivlandschaft mit den drei fränkischen Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken, die sich aus verschiedenen Reichsständen des früheren fränkischen Reichskreises zusammensetzen.
Zu den altbayerischen Archiven und Zentralarchiven
Das Haus Wittelsbach wurde im Jahr 1180 mit dem Herzogtum Bayern belehnt. Mehrfach kam es zu Landesteilungen, beispielsweise 1255, 1349 und 1392. Zeitweise bestanden gleichzeitig vier Teilherzogtümer nebeneinander. 1503 waren alle Linien bis auf die Münchner ausgestorben. Herzog Albrecht IV. (1447-1508, seit 1465 Herzog von Bayern-München, seit 1505 Herzog von Bayern) trat die Herrschaft im Herzogtum Bayern an, das aufgrund des Primogeniturgesetzes von 1506 künftig nicht mehr teilbar war. Den pfälzischen Erbansprüchen wurde durch die Schaffung des neuen Fürstentums Pfalz-Neuburg Rechnung getragen. Das Archiv der Landshuter Herzöge wurde daher zwischen den Herzogtümern Bayern und Pfalz-Neuburg geteilt. In München entstanden im 16. Jahrhundert zwei landesherrliche Archive: das sogenannte Innere oder Geheime Archiv für die Urkunden und das sogenannte Äußere oder Landesarchiv, das vor allem Akten und Amtsbücher enthielt. Nach der Wiedervereinigung der seit 1329 von Bayern getrennten Kurpfalz und Pfalz-Neuburgs mit Bayern im Jahre 1777 wurde das Innere Archiv zum "Hauptarchiv der vereinigten kurpfalzbayerischen Lande" erklärt.
Einen fundamentalen Einschnitt in die Archivstrukturen nahm Kurfürst Max IV. Joseph (1756-1825, reg. seit 1799, seit 1806 als König Maximilian I.) vor. Seine Verwaltungsreformen und die seines Ministers Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838) betrafen auch die Archivorganisation. Mit Archivstatut von 1799 entstanden das Geheime Landesarchiv für die inneren Verhältnisse des Landes, das Geheime Staatsarchiv für die Beziehungen zum Ausland und zum Reich und das Geheime Hausarchiv für die Personalverhältnisse des Herrscherhauses und seiner Mitglieder. Das Geheime Landesarchiv war als Auslesearchiv für die wichtigsten Urkunden-, Akten- und Amtsbuch- (Literalien-) Bestände für die wittelsbachischen Hauptländer gedacht sowie ab 1803 auch für die Archive der durch die Säkularisation aufgelösten Hochstifte und Klöster im Bereich des heutigen Ober- und Niederbayern. Für die Abgrenzung gegenüber dem Geheimen Staatsarchiv und dem Geheimen Hausarchiv war das Sachpertinenzprinzip (Bestandsbildung nach Sachbetreffen bzw. sachthematisch) maßgebend. Entsprechend wurden gewachsene Fonds nach Pertinenzen aufgeteilt.
1812 – Bayern war seit 1806 Königreich – entstand auf der Grundlage des Geheimen Landesarchivs das Königlich bayerische Allgemeine Reichsarchiv. Es war in Bayern ursprünglich an ein einziges Archiv für das Königreich gedacht, daher die Bezeichnung Allgemeines Reichsarchiv. Erster Reichsarchivdirektor wurde Karl Heinrich Ritter von Lang (1764-1835).
Das Geheime Staatsarchiv und das Geheime Hausarchiv behielten aber weiterhin ihre Selbständigkeit. 1826 wurden diese drei Zentralarchive sogar unterschiedlichen Ministerien unterstellt: Das Allgemeine Reichsarchiv und die ihm unterstellten Regionalarchive in den Regierungsbezirken unterstanden dem Innenministerium, während das Geheime Staatsarchiv und das Geheime Hausarchiv dem Ministerium des Königlichen Hauses und des Äußern unterstanden. In dem zum zentralen Universalarchiv erklärten Allgemeinen Reichsarchiv erfolgte eine Zentralisierung großer Mengen an Archivalien aus allen Zuwachsgebieten einschließlich Salzburgs und Tirols.
Außerhalb Münchens sollten zu Beginn des 19. Jahrhunderts in den Kreisen, den heutigen Regierungsbezirken, alle Archive zu bestehen aufhören. Sie wurden zu Filialen des Reichsarchivs bestimmt und erhielten die Bezeichnung Archivkonservatorium bzw. Registraturdepot. Schon bald zeigte sich, dass eine so gewaltige Zentralisation wegen der Masse des Schriftguts aus den Archiven der ehemaligen reichsunmittelbaren Territorien nur unter strengster Auslese möglich war. So unterschied man in der damaligen Terminologie zwischen "archivalischem" und "nicht-archivalischem" Schriftgut. Zu ersterem gehörten die Urkunden und die ihnen an Wichtigkeit gleichgeachteten Amtsbücher und Aktenstücke ("Literalien"). Die große Masse der Akten wurde als "nichtarchivalisch" angesehen und verblieb in den Archivkonservatorien bzw. Registraturdepots. So kamen vor allem aus Amberg in der Oberpfalz und aus den schwäbischen Archivkonservatorien Kempten und Dillingen große Mengen an Urkunden, Amtsbüchern und ausgewählten Akten in das Reichsarchiv. Aus den fränkischen Archiven wurde verhältnismäßig wenig in München zentralisiert: Es waren im Wesentlichen die Urkunden bis zum Jahre 1400, die in das Reichsarchiv überführt wurden. Sie alle wurden in den 1980er/1990er Jahren im Zuge der sogenannten Beständebereinigung an die jeweils zuständigen Staatsarchive zurückgegeben.
1918 wurden alle drei Archive dem Ministerium (des Königlichen Hauses und) des Äußern unterstellt (seit 1932 Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit; 1933 aufgelöst und Errichtung der Bayerischen Staatskanzlei). Die gemeinsame Leitung wurde dem Leiter des Geheimen Hausarchivs übertragen, der seit 1920 die Amtsbezeichnung Generaldirektor führte. Mit Verordnung von 1921 entstand aus dieser Zusammenfassung das Bayerische Hauptstaatsarchiv unter Einbeziehung des Regionalarchivs für Oberbayern. Aus den selbständigen Archiven wurden nun Abteilungen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. Ein Sonderstatus wurde für das Geheime Hausarchiv geschaffen mit dem Vertrag des Freistaates Bayern mit dem vormaligen Königshaus und dem Gesetz vom 9. März 1923 über die Errichtung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF).
Am 31. Mai 1933 wurde die staatliche Archivverwaltung dem Kultusministerium zugewiesen. 1946 wurde das 1885 für die Bayerische Armee gegründete Kriegsarchiv in das Bayerische Hauptstaatsarchiv eingegliedert. Mit Wirkung vom 1. Januar 1960 erfolgte die Neugliederung der Abteilungen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs und die Einbeziehung des Kriegsarchivs als Abteilung IV. Von besonderer Bedeutung war, dass das ehemalige Allgemeine Reichsarchiv die Bezeichnung "Allgemeines Staatsarchiv" erhielt und das Kreisarchiv München in "Staatsarchiv für Oberbayern" umbenannt wurde. Mit Verordnung von 1970 wurde die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als Mittelbehörde mit einem Generaldirektor an der Spitze errichtet mit der Fachaufsicht über die Staatlichen Archive, der Zuständigkeit für sämtliche Grundsatzentscheidungen in allen Fachaufgaben sowie den Querschnittsaufgaben Haushalt und Personal. Die Bayerische Archivschule wurde zu einer Abteilung der Generaldirektion. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv erhielt nun einen eigenen Direktor. 1971 wurde das Staatsarchiv für Oberbayern als eigene Behörde aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv als Staatsarchiv München ausgegliedert und wie die übrigen Staatsarchive direkt der Generaldirektion unterstellt. Zum 1. Januar 1978 erfolgte eine organisatorische Neugliederung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, die bis heute Bestand hat. Neben einer Abteilung Z für Zentrale Angelegenheiten wurden fünf Fachabteilungen geschaffen: Abt. I: Ältere Bestände bis ca. 1799, Abt. II: Neuere Bestände: 19. bis 21. Jahrhundert, Abt. III: Geheimes Hausarchiv, Abt. IV: Kriegsarchiv und Abt. V: Nachlässe und Sammlungen – die jüngste Abteilung, die erst 1977 errichtet worden war.
Die Zuständigkeit für den altbayerischen Raum, d. h. für die Bestände aus der Zeit vor 1800, wurde in der Weise festgelegt, dass das Bayerische Hauptstaatsarchiv zuständig ist für alle Archivalien der kurbayerischen und pfalz-neuburgischen Zentralbehörden sowie der Hochstifte und Klöster und der weltlichen Reichsstände des ehemaligen Bayerischen Reichskreises. Das bedingte klare Zuständigkeitsfestlegungen auch für die Staatsarchive München, Landshut und Amberg. Seit den 1970er Jahren dachte man an die Wiederherstellung der ursprünglichen Bestände. Begonnen wurde bei den Urkunden Fonds. Als Ergebnis davon konnten in den 1980er und 1990er Jahren die aus den fränkischen Archiven zentrierten Urkunden vor 1400 an die jeweils zuständigen Staatsarchive Nürnberg, Bamberg und Würzburg zurückgegeben werden. Das führte dazu, dass sich die älteste Urkunde der staatlichen Archive aus dem Jahr 777 heute im Staatsarchiv Würzburg befindet. Es folgte ein Austausch von Beständen großen Ausmaßes zwischen den staatlichen Archiven.
Staatsarchive
In jedem der seit 1837 mit ihrem noch heute gültigen Namen versehenen sieben Kreise (ab 1938 Regierungsbezirke) war letztlich ein Archiv, Archivkonservatorium bzw. Registraturdepot übriggeblieben: in Oberbayern München, in Niederbayern Landshut, in der Oberpfalz Amberg, in Oberfranken Bamberg, in Mittelfranken Nürnberg, in Unterfranken Würzburg und in Schwaben Neuburg a. d. Donau. In der Rheinpfalz war es das Archivkonservatorium Speyer. Sie alle wurden 1852 einheitlich Archivkonservatorium, seit 1875 Kreisarchiv genannt. 1921 erhielten sie die bis heute gültige Bezeichnung Staatsarchiv (das Kreisarchiv München erst 1960). Diese Archive wurden für die Aktenabgaben der Mittel- und Unterbehörden ihres Regierungsbezirks zuständig und haben seitdem einen festen Archivsprengel.
Die fränkischen Staatsarchive verwahren für die Zeit vor 1800 die Archive der in ihren Regierungsbezirken gelegenen geistlichen und weltlichen Reichsstände, der reichsunmittelbaren Reichsritterschaft, der Ritterkantone und einiger Reichsstädte. So liegen beispielsweise im Staatsarchiv Bamberg das Archiv des Hochstifts Bamberg und des hohenzollerschen Markgraftums Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth. Die wichtigsten Überlieferungsbildner im Staatsarchiv Nürnberg sind das Fürstentum Brandenburg-Ansbach und die Reichsstadt Nürnberg. Das Staatsarchiv Würzburg ist aus dem Archiv der Würzburger Bischöfe bzw. ihres 1802/03 säkularisierten geistlichen Staates Würzburg hervorgegangen. Darüber hinaus archiviert es Schriftgut beispielsweise des Erzstifts Mainz und des Hochstifts Fulda. Das Staatsarchiv Würzburg verwahrt die älteste Urkunde der Staatlichen Archive Bayerns, die Schenkungsurkunde Kaiser Karls des Großen (reg. 768-814, Kaiser seit 800) über die Markung Hammelburg an das Kloster Fulda vom 7. Januar 777.
Das für den Regierungsbezirk Schwaben zuständige Staatsarchiv war lange Zeit in Neuburg a.d. Donau angesiedelt. Erst 1989 zog es nach Augsburg um. Es verwahrt für die Zeit vor 1800 die historischen Archive des alten Schwäbischen Reichskreises, so beispielsweise des Fürststifts Kempten. Die aus den schwäbischen Archiven in Kempten und Dillingen nach München geholten Urkunden und große Teile der Amtsbuch- und Aktenbestände wurden seit dem Bezug des Neubaus sukzessive zurückgegeben.
Das Staatsarchiv Coburg verwahrt bis 1920 die Unterlagen des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Coburg und dessen Vorläufer bzw. die des nach der Auflösung der Personalunion Sachsen-Coburg und Gotha 1919 entstandenen Freistaates Coburg bis zu dessen Eingliederung nach Bayern. Ab 1920 entspricht die neue Überlieferung der eines Kreisarchivs: Es verwahrt die Unterlagen der Behörden des Landkreises Coburg.
Verluste durch den Zweiten Weltkrieg
Durch Luftangriffe wurden vor allem die Münchner Archive und das Staatsarchiv Würzburg getroffen. Das Staatsarchiv Würzburg hatte beispielsweise sein Archivgut auf 29 Ausweichlager verteilt. Davon gingen die nach Schloss Wässerndorf ausgelagerten Bestände verloren sowie das in der Residenz in Würzburg verbliebene Archivgut nahezu vollständig. Bei Auslagerungen der Münchner Bestände fiel ein Güterwagen mit Archivgut am Rosenheimer Bahnhof einem Bombenangriff zum Opfer.
Direktoren des Allgemeinen Reichsarchivs von 1812 bis 1920 und Generaldirektoren der Staatlichen Archive Bayerns
Name | Lebensdaten | Amtszeit | Bemerkung | Bild |
---|---|---|---|---|
Karl Heinrich Ritter von Lang (seit 1812 Ritter von Lang) | 1764-1835 | 1812-1815 | ||
Franz Joseph Samet (seit 1820 Ritter von Samet) | 1758-1828 | 1812-1820 | Zweiter Vorstand 1820-1825 | |
Maximilian Prokop Freiherr von Freyberg-Eisenberg | 1789-1851 | 1825-1847 | ||
Joseph Freiherr von Hormayr zu Hortenburg | 1781-1848 | 1847-1848 | ||
Johann Nepomuk Buchinger | 1781-1870 | 1848-1849 | Amtsbezeichnung: Verweser des Vorstands des |
|
Georg Thomas Rudhart | 1792-1860 | 1849-1860 | ||
Joseph Maximilian Gutschneider (seit 1869 von Gutschneider) | 1802-1879 | 1860-1864 | Amtsbezeichnung: Verweser des Vorstands des |
|
Franz Löher (seit 1866 Ritter von Löher) | 1818-1892 | 1864-1888 | ||
Ludwig Rockinger (seit 1885 Ritter von Rockinger) | 1824-1914 | 1889-1894 | ||
Edmund Freiherr von Oefele | 1843-1902 | 1895-1902 | ||
Franz Ludwig Baumann (seit 1908 Ritter von Baumann) | 1846-1915 | 1903-1915 | ||
Georg Maria Jochner (seit 1918 Ritter von Jochner) | 1860-1923 | 1916-1922 | Amtsbezeichnung seit 1920:
Generaldirektor der |
|
Otto Riedner | 1879-1937 | 1923-1937 | ||
Joseph Franz Knöpfler | 1877-1963 | 1937-1944 | bis 1943 nur kommissarisch | |
Ignaz Hösl | 1881-1963 | 1944-1947 | Kommissarischer Generaldirektor der Staatlichen Archive Bayerns |
|
Wilhelm Winkler | 1893-1958 | 1947-1958 | bis 1948 nur kommissarisch | |
Heinz Lieberich | 1905-1999 | 1959-1970 | ||
Bernhard Zittel | 1912-1983 | 1970-1977 | ||
Walter Jaroschka | 1932-2008 | 1977-1997 | ||
Hermann Rumschöttel | geb. 1941 | 1997-2008 | ||
Margit Ksoll-Marcon | geb. 1956 | 2008-2022 | ||
Bernhard Grau | geb. 1963 | seit 2022 |
Literatur
- Bayerischer Archivtag (Hg.), Handbuch der bayerischen Archive, München 2001.
- Reinhard Heydenreuter, Archive zwischen Staatsräson und Geschichtswissenschaft: Zur bayerischen Archivgeschichte zwischen 1799 und 1824, in: Hermann Rumschöttel/Erich Stahleder (Hg.), Bewahren und Umgestalten. Aus der Arbeit der Staatlichen Archive Bayerns. Walter Jaroschka zum 60. Geburtstag (Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern. Sonderheft 9), München 1992, 20-33.
- Walter Jaroschka, Das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München. Zur Geschichte und Struktur seiner pfälzischen Bestände, in: Karl Heinz Debus (Hg.), Das Landesarchiv Speyer. Festschrift zur Übergabe des Neubaus (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 40), Koblenz 1987, 209-216.
- Walter Jaroschka, Die Wiederherstellung historischer Provenienzen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, in: Der Archivar 32 (1979), Sp. 41-50.
- Anton Schmid, Die bayerischen Archive im zweiten Weltkrieg, in: Archivalische Zeitschrift 46 (1950), 41-76.
- Otto-Karl Tröger, Die Archive in Brandenburg-Ansbach-Bayreuth. Ihr Organisatorischer Aufbau und ihre Einbindung in Verwaltung und Forschung, Selb-Oberweißenbach 1988.
- Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983, 197-199.
- Fritz Zimmermann, Die strukturellen Grundlagen der bayerischen Zentralarchive bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, in: Archivalische Zeitschrift 58 (1962), 44-94.
Weiterführende Recherche
Externe Links
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Hauptstaatsarchiv, Staatsarchiv
Empfohlene Zitierweise
Margit Ksoll-Marcon, Staatliche Archive in Bayern, publiziert am 31.03.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Staatliche_Archive_in_Bayern (13.10.2024)