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Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen, Herrschaft

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Handgezeichnete Karte der Herrschaft Schwarzenburg, Süden oben, ohne Maßstab und Datierung. Vermutlich aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Autor unbekannt. (Staatsarchiv Amberg, Plansammlung 1934)
Verkaufsurkunde vom 25. Januar 1510: Heinrich von Guttenstein und seine Frau Ursula, geb. Gräfin von Castell, verkaufen "Herrschaft und Schloss" Schwarzenburg samt den Städten Waldmünchen und Rötz und dem Schloss Treffelstein um 41.000 Gulden an Kurfürst Ludwig V. und Pfalzgraf Friedrich II. (Staatsarchiv Amberg, Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden1868)
Die Stadt Rötz auf dem Stich Matthias Merians (1593-1650) ("Topographia Bavariae") von 1644 (Bayerische Staatsbibliothek).

von Emma Mages

Herrschaft im Oberpfälzer Wald im Grenzgebiet zu Böhmen. Die Herrschaft entstand aus der Herrschaft Schwarzenburg (mit Rötz) und dem Gericht Waldmünchen, die 1332 auf dem Weg der Verpfändung vom Herzogtum Niederbayern an die Landgrafen von Leuchtenberg gelangte. Diese gaben die Herrschaft Anfang des 15. Jahrhundert ihrerseits an die böhmische Adelsfamilie Pflug zu Rabenstein, während das bayerische Rücklösungsrecht gegenüber den Leuchtenbergern 1429 an Bayern-Ingolstadt und dann an Bayern-Landshut überging. 1501 erreichte Georg der Reiche von Bayern-Landshut (reg. 1479-1503) von den Leuchtenbergern den Verzicht auf ihre Rechte. Im Januar 1505 übertrug Friedrich von der Pfalz (1482-1556), Vormund der Enkel Georgs des Reichen, die Herrschaft als Eigentum an Heinrich von Guttenstein (gest. 1530). Guttenstein seinerseits verkaufte 1509 die Herrschaft an die Pfälzer Wittelsbacher. Die Ämter Rötz und Waldmünchen waren fortan Bestandteil der (Kur-)Oberpfalz.

Die Ausgangslage

Waldmünchen und Rötz (beide Lkr. Cham) liegen im Oberen Bayerischen Wald an der Grenze zu Böhmen im Tal der Schwarzach, einem Nebenfluss der Naab. Durch das Tal führt eine wichtige Straßenverbindung nach Böhmen (vgl. Artikel "Goldene Straße").

Die frühen Herrschaftsverhältnisse im Raum Rötz-Waldmünchen liegen weitgehend im Dunkeln. Eine wichtige Rolle spielten die Schwarzenburger, die das Schwarzachtal und damit eine wichtige Straße nach Böhmen beherrschten. Personen, die sich nach der Schwarzenburg (Stadt Rötz, Lkr. Cham) auf dem Schwarzwihrberg nordwestlich von Rötz nannten, sind von Mitte des 11. bis Mitte des 12. Jahrhunderts, dann ab 1240 bis Ende des 14. Jahrhunderts nachweisbar. Auch die Grafenfamilie der Diepoldinger sowie die Altendorf-Leonberger hatten wohl früh Herrschaftsrechte in der Gegend. Reinboto von Schwarzenburg (erw. 1232/41-1275) übte Mitte des 13. Jahrhunderts auch in der Stadt Waldmünchen nicht näher abzugrenzende Hoheitsrechte aus. Ab 1270 gibt es eindeutige Belege dafür, dass die Schwarzenburger Vasallen der bayerischen Herzöge waren.

Die herrschaftliche Zugehörigkeit des Raumes Waldmünchen ist erstmals für die Zeit um 1300 gesichert. Im niederbayerischen Herzogsurbar erscheint das "Geriht ze Mvenichen" mit 39 Orten, ebenso im Urbar des Viztumamtes Straubing von ca. 1312. Für die Schwarzenburg und Rötz mit den dazugehörenden Siedlungen fehlen vergleichbare Quellen, so dass der Besitz- und Rechtsstatus bis zu Beginn des 14. Jahrhunderts letztlich unklar bleibt. 1307 verpfändete Herzog Stephan I. (reg. 1290-1310) als Lehensherr der Schwarzenburger die Schwarzenburg und den Markt Rötz an Konrad von Chamerau, den Schwiegervater Konrads von Schwarzenburg (erw. ca. 1270-1330). Bereits zu dieser Zeit ist ein Niedergang der Schwarzenburger anzunehmen, wenn auch die Familie noch 1317 auf der Stammburg nachweisbar ist.

Die Herrschaft unter den Leuchtenbergern (1332-um 1404)

Spätestens seit Anfang des 14. Jahrhunderts haben die Leuchtenberger Einfluss im Raum Rötz-Waldmünchen erlangt. Landgraf Ulrich I. von Leuchtenberg (gest. 1334) wird 1317 als Pfleger "der stat ze München vnd der gegend darvmb" bezeichnet. Er muss aber schon vor 1310 die Herrschaft über Waldmünchen ausgeübt haben, denn 1319 bestätigen ihm die Herzöge von Niederbayern die durch ihren Vater Stephan I. vollzogene Übergabe von Stadt und Gericht Waldmünchen auf Lebenszeit für seine Verdienste.

Bei der niederbayerischen Landesteilung von 1331 fiel die Herrschaft Schwarzenburg-Waldmünchen an Heinrich XV. von Niederbayern (reg. 1312/19-1333). Im folgenden Jahr, am 26. März 1332, überließ Herzog Heinrich Landgraf Ulrich von Leuchtenberg die Burg Schwarzenburg, den Markt Rötz, einen Anteil am Zoll zu Cham und die Stadt Waldmünchen mit aller Gerichtsbarkeit und allem, was dazugehört, im Tausch gegen die Burg Falkenstein (Lkr. Cham) und 3.000 Pfund Regensburger Pfennige. Der Herzog behielt sich das Wiederkaufsrecht vor und vereinbarte mit dem Leuchtenberger, nicht gegeneinander zu Felde zu ziehen. Landgraf Ulrich verpflichtete sich, auf der Schwarzenburg 400 Pfund Regensburger Pfennige zu verbauen.

Mit dem Erlöschen der niederbayerischen Linie der Wittelsbacher im Jahr 1340 fiel das Wiederlösungsrecht der Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen an Kaiser Ludwig den Bayern (reg. 1294-1347, als König ab 1314, Kaiser ab 1328). Bei der Landesteilung von 1349 kam das Lösungsrecht wieder an Niederbayern. Bei der niederbayerischen Teilung von 1353 wurde "Munchen", die Stadt und das Gericht und was dazugehört, dann die Feste Schwarzenburg, der Markt Rötz und das Gericht mit Zugehörungen dem niederbayerisch-straubingischen Anteil der Herzöge Albrecht I. (reg. 1347-1404) und Wilhelm I. (reg. 1347-1358) zugeschlagen, ohne dass die fortbestehende Verpfändung an die Leuchtenberger eigens erwähnt wurde.

Von 1364 bis 1367 verpfändeten die Leuchtenberger selbst die Herrschaft mit Ausnahme der Stadt Waldmünchen an Georg Auer von Stockenfels. Wiederholt wurden innerhalb der Familie der Leuchtenberger die Besitzrechte auch hinsichtlich Schwarzenburg, Waldmünchen und Rötz vertraglich geregelt (z. B. Hausvertrag von 1366, Vergleich von 1392). Eine wichtige Quelle für die Leuchtenberger Zeit ist das älteste Leuchtenberger Lehenbuch (1396/99), das Aufschluss über den weit gestreuten, umfangreichen Lehensbesitz der Leuchtenberger im Gebiet der Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen gibt.

Die Herrschaft unter den Pflugen von Rabenstein (um 1404-1495) und Heinrich von Plauen (1495-1505)

Spätestens 1404 verkauften die Leuchtenberger die Herrschaft mit Wiederlösungsrecht an Amalia Kagrerin zu Störnstein und ihre Söhne Hintschik (gest. ca. 1448, auch Hintze, Hynczík) und Hans Pflug von Rabenstein (Böhmen). Dies geht aus der Urkunde vom 8. Januar 1409 hervor, in der die neuen Besitzer das Rückkaufsrecht der Landgrafen von Leuchtenberg anerkannten. Die Pfluge von Rabenstein (Pflugk von Rabenstein, Pluh z Rabšteina) weiteten durch Zukauf von Gütern, Mannschaften und Lehen ihre Rechte in der Herrschaft Schwarzenburg-Waldmünchen aus. Das unmittelbar an Böhmen grenzende Gebiet hatte seit den 1420er Jahren fast jährlich unter den Raub- und Brandzügen der Hussiten zu leiden. Über einige Jahre konnte die Stadt Waldmünchen unter Hintschik Pflug erfolgreich verteidigt werden, doch 1428 wurde sie eingenommen und schwer beschädigt. Schon 1427 war das Kloster Schönthal (Lkr. Cham) geplündert und niedergebrannt worden. Als entscheidende Schlacht gegen die Hussiten gilt das Treffen von Hiltersried (Gde. Schönthal, Lkr. Cham) im Gebiet der Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen am 21. September 1433, in der das oberpfälzische Aufgebot unter Hintschik Pflug die Oberhand behielt. Dennoch hatte der Waldmünchner Raum auch 1434/35 unter weiteren Hussiteneinfällen zu leiden.

Im Streit um das Erbe der 1425 ausgestorbenen Straubinger Linie wurde durch den Pressburger Spruch vom 29. Juni 1429 das Lösungsrecht auf die Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Ingolstadt (reg. 1413-1447) zugesprochen. 1447 ging es mit dem Teilherzogtum Ingolstadt an die Landshuter Herzöge über. Ungeachtet des landesherrlichen Lösungsrechts bemühten sich die Leuchtenberger wiederholt, ihr 1409 vertraglich zugesichertes Rückkaufsrecht gegenüber den Pflugen zu realisieren. Trotz langwieriger Auseinandersetzungen und verschiedener Rechtsmittel gelang es den Leuchtenbergern nicht, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Pfluge waren in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts maßgeblich am Böcklerbund (1466) und am Löwlerbund (1489) beteiligt, die für die Interessen des landsässigen Adels gegen die Herzöge von Bayern kämpften. Hintschik Pflug (der Jüngere) plante den Verkauf der Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen an Heinrich III. von Plauen (reg. 1482-1519), Burggraf von Meißen, doch bevor der Kaufbrief ausgestellt war, verstarb er 1495. Dennoch übte Heinrich von Plauen danach die Herrschaftsrechte aus, denn schon am 9. Februar 1496 bestätigte er der Stadt Waldmünchen ihre Rechte. Erst die Erben Pflugs, seine Witwe Agnes und die Söhne Hans (gest. 1537), Sebastian (gest. ca. 1520) und Hintschik Pflug (gest. um 1531), stellten am 22. April 1504 einen rechtsgültigen Verkaufsbrief aus. Daraus geht hervor, dass sie die Herrschaft bereits 1495 an Heinrich von Plauen verkauft erachteten. Der Kaufpreis betrug 36.000 Gulden.

Herzog Georg der Reiche von Landshut (reg. 1479-1503) hatte den Verkauf der Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen an Heinrich von Plauen nicht verhindern können. Seit 1495 bemühte er sich, sein von den Vorfahren ererbtes Eigentum mit Hilfe der Leuchtenberger, denen die Herrschaft 1332 auf "ewigen Wiederkauf" überlassen worden war, wiederzuerlangen. Landgraf Johann IV. (gest. 1507) trat 1496 und erneut 1501 alle seine Rechte an Herzog Georg ab. Ohne die Pfandlösung vollzogen zu haben, verstarb Herzog Georg 1503 ohne männliche Nachkommen. Es folgte der Landshuter Erbfolgekrieg, der am 30. Juli 1505 durch den Kölner Spruch König Maximilians I. (reg. 1486-1519) beendet wurde.

Die Herrschaft unter Heinrich von Guttenstein (1505-1509)

Seit 1505 befand sich die Herrschaft in der Hand des böhmischen Adeligen Heinrich von Guttenstein (auch Guntersich/Jindřich von Gutenstein, gest. 1530). Herzog Friedrich von der Pfalz (1482-1556, reg. als Kurfürst ab 1544) hatte als Vormund der Enkel Herzog Georgs, der Pfälzer Herzöge Ottheinrich (1502-1559, reg. in Pfalz-Neuburg ab 1522) und Philipp (1503-1548, reg. in Pfalz-Neuburg ab 1522), am 9. Januar 1505 - also noch vor dem Ende des Landshuter Erbfolgekrieges - einen wichtigen Vertrag geschlossen. Der Pfälzer verzichtete auf "Losung und Wiederkauf" und überließ Guttenstein für seine treuen Dienste gegenüber seinem verstorbenen Bruder, Pfalzgraf Ruprecht (1481-1504), die Herrschaft Schwarzenburg-Waldmünchen zu freiem Eigen; Guttenstein räumte der Pfalz auf fünf Jahre das Öffnungsrecht (Einlass) auf Schloss Schwarzenburg ein. Möglicherweise wollte man eine spätere Transaktion unbelastet von der juristischen Auseinandersetzung um das "ewige Wiederkaufsrecht" vorbereiten. Es bestand aber zugleich die Möglichkeit, dass die Herrschaft durch den Guttensteiner zu Böhmen gezogen wird.

Bereits am 25. Juni 1505 bestätigte Guttenstein der Stadt Waldmünchen ihre Rechte. Am 6. Februar 1506 wurde der Verkauf der Herrschaft "Schwarzenburg, München und Rötz" mit aller Obrigkeit über das Kloster Schönthal und die Vogtei Biberbach (Gde. Treffelstein, Lkr. Cham) durch Heinrich von Plauen an seinen Schwager Guttenstein verbrieft. Der Kaufpreis betrug 34.000 Gulden plus 4.000 Gulden für Baumaßnahmen. Im gleichen Jahr konnte Guttenstein mit dem Erwerb der nördlich angrenzenden Herrschaft Treffelstein (Lkr. Cham) sein geschlossenes Territorium noch ausweiten.

Als Guttenstein die Herrschaft übernahm, eskalierte sein Konflikt mit den in engen Handelsbeziehungen stehenden Städten Nürnberg und Pilsen. Bereits seit dem Landshuter Erbfolgekrieg war er in Fehden mit den beiden Städten verwickelt, welche die wachsende Machtstellung des Guttensteiners in der östlichen Oberpfalz und in Böhmen als Bedrohung empfanden. Als Guttenstein die Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen 1505/06 zu freiem Eigen erhielt, bestand zudem die Gefahr, dass er die Reichsunmittelbarkeit erlangen könnte. Durch die von Nürnberg und Pilsen ausgehende Kampagne wurde Guttenstein zum "Raubritter". Im Zuge der Fehde unternahm er von der Schwarzenburg aus Raubzüge gegen Nürnberger Untertanen. Die Reichsstadt Nürnberg rief den Schwäbischen Bund zu Hilfe, der 1509 einen Angriff auf die Schwarzenburg vorbereitete.

Der Verkauf der Herrschaft an die Kurpfalz 1509/10

Nach Verhandlungen von Vertretern des Schwäbischen Bundes und der Pfalz mit Heinrich von Guttenstein im August und September 1509 kam am 6. Oktober 1509 eine Kaufsverabredung zustande: Guttenstein bestätigte gegen eine Schuldverschreibung der Kaufsumme und die Stellung von Bürgen die vorbehaltlose Übergabe von Herrschaft und Schloss Schwarzenburg, Schloss und Stadt Waldmünchen, der Stadt Rötz und des Schlosses Treffelstein mit allen Rechten und Zugehörungen, auch der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, für 41.000 Gulden an Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz (reg. 1508-1544) und seinen Bruder Friedrich (reg. Kurfürst von der Pfalz 1544-1556) und entließ zum 8. Oktober 1509 die Untertanen aus seiner Herrschaft. Kurfürst Ludwig entband Guttenstein von seinem Versprechen, ihm den ungestörten Besitz für den Fall zu sichern, dass sein Vetter Herzog Wilhelm IV. von Bayern (reg. 1508-1550) Ansprüche auf das Gebiet anmelden würde. Mit Kaufbrief vom 25. Januar 1510 war der Übergang abgeschlossen. Der nach einem vereinbarten Plan zu zahlende Kaufpreis war erst 1519 ganz abgegolten. Der Versuch des Vorbesitzers Heinrich von Plauen, den Verkauf anzufechten, war nicht von Erfolg gekrönt.

Seit 1509/10 befand sich die Herrschaft Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen wieder ganz in der Hand des Hauses Bayern (kurpfälzische Linie). Die seit 1404 andauernde Herrschaft böhmischer Adeliger war damit beendet und der Rechtsstreit um das Wiederkaufsrecht aus der Welt geschafft.

Ausblick: Die Pflegämter als Teil der Oberpfalz und des Kurfürstentums Bayern

In der Einung zwischen Kurfürst Ludwig von der Pfalz und Herzog Wilhelm IV. von Bayern vom 16. Oktober 1509 werden Waldmünchen und Rötz erstmals als oberpfälzische Ämter genannt. Die näheren Umstände der Neuorganisation sind nicht überliefert.

Das Pflegamt Rötz hatte seinen Sitz bis 1542 auf der Schwarzenburg. Die Schwarzenburg wurde im Dreißigjährigen Krieg schwer beschädigt (1634) und verfiel danach. Die Pflegämter Waldmünchen und Rötz gingen 1623/28 mit der Oberpfalz an das Kurfürstentum Bayern über und bestanden als Gerichts- und Verwaltungssprengel bis zur Zusammenfassung der beiden Ämter im Landgericht (älterer Ordnung) Waldmünchen im Jahr 1803.

Weiterleben

Heinrich von Guttenstein ging als "Raubritter" in die kollektive Erinnerung ein. Sein Aufstieg und Scheitern kommt alljährlich im Freilichtspiel "Der Guttensteiner" auf der Schwarzenburg bei Rötz zur Darstellung. Tatsächlich waren die politischen Verhältnisse im Spätmittelalter von schwer durchschaubaren Interessenskonflikten geprägt. Das Wirken des Guttensteiners ist deshalb in der machtpolitischen Gemengelage der Zeit zu beurteilen.

Literatur

  • Johann Brunner, Geschichte der oberpfälzischen Stadt Rötz, Rötz 1929.
  • Tino Gmach, "Rauben und Morden, das ist keine Schand" – Der "Raubritter" Heinrich von Guttenstein und seine Zeit, in: Tino Gmach (Hg.), Rötz. 500 Jahre Stadt Rötz - 750 Jahre Pfarrei St. Martin. Jubiläumsbuch zum Festjahr 2005-2006, Regensburg 2005, 239-249.
  • Dietmar Görgner, Der Guttensteiner. Begleitbuch zum historischen Schwarzenburg-Freilichtspiel, Rötz 1996.
  • Dietmar Görgner, Verkauf der Herrschaft Schwarzenburg, in: Oberpfälzer Heimat 28 (1984), 34-39.
  • Jiří Jánský, Kronika česko-bavorské hranice. Chronik der böhmisch-bayerischen Grenze. 5 Bände, Domažlice 2001-2005 (behandelt 15. und 16. Jahrhundert)
  • Franz Xaver Lommer, Geschichte der oberpfälzischen Grenzstadt Waldmünchen. 4 Bände. Amberg 1888-1915, Nachdruck Grafenau 1988 (bes. 8-39).
  • Emma Mages, Stadt, Gericht und Pflegamt Waldmünchen, in: Waldmünchen. Geschichte einer Stadt von den Anfängen bis zur Gegenwart, Stamsried 2010, 155-169.
  • Emma Mages, Waldmünchen. Die Pflegämter Waldmünchen und Rötz (Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern I 56), München 1991.
  • Stadt Rötz (Hg.), Rötz. Unsere Heimat in Geschichte und Gegenwart, hg. zur 475-Jahr-Feier der Stadt Rötz, Rötz 1981.

Quellen

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv: Oberpfalz Urkunden; Pfalz-Neuburg Urkunden; Landgrafschaft Leuchtenberg Urkunden; Oberpfalz Literalien; Gerichtsliteralien Rötz 2 (Salbuch des Kastenamtes Rötz von 1522).
  • Friedrich Hausmann, Archiv der Grafen zu Ortenburg. Urkunden der Familie und Grafschaft Ortenburg (in Tambach und München). 1. Band: 1142-1400 (Bayerische Archivinventare 42), Neustadt an der Aisch 1984, 102 Nr. 357 (Leuchtenberger Vergleich über die Pfandschaften 1392).

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Emma Mages, Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen, Herrschaft, publiziert am 25.10.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarzenburg-Rötz-Waldmünchen, Herrschaft> (18.04.2024)