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Salzachkreis (1810-1816)

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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von Johannes Lang

Der Salzachkreis entstand 1808 im Zuge der territorialen Einteilung des Königreichs Bayern als eine von mehreren Verwaltungseinheiten. 1810 durch Gebietserwerbungen infolge der Koalitionskriege wesentlich vergrößert, setzte er sich neben den altbayerischen Gerichten nun aus den bis 1803 eigenständigen geistlichen Fürstentümern Salzburg und Berchtesgaden, ferner aus dem Innviertel, Teilen des Hausruckviertels sowie dem tirolischen Gericht Kitzbühel zusammen, die zuvor zu Habsburg gehört hatten. Kreishauptstadt mit der Residenz des Generalgouverneurs war die Stadt Salzburg. Der von den bayerischen Behörden an den Tag gelegte Reformeifer war unpopulär und scheiterte unter anderem an den allgemein schwierigen finanziellen Verhältnissen Bayerns. Nachdem sich einzelne Gebiete bereits zuvor herausgelöst hatten, wurde der Salzachkreis auf Grund einer territorialen Neuordnung 1816 erheblich verkleinert. Ein Jahr später kam es zur Zerschlagung des restlichen Salzachkreises.

Vorgeschichte

Im Zuge des Zweiten Koalitionskrieges wurden das Fürsterzstift Salzburg und die Fürstpropstei Berchtesgaden zu Jahresende 1800 durch französische Truppen besetzt. Der zwischen dem Heiligen Römischen Reich und der Republik Frankreich geschlossene Friede von Lunéville 1801 garantierte in einem geheim gehaltenen Zusatz dem Großherzog von Toskana, Ferdinand III. von Habsburg-Lothringen (1769-1824) eine Entschädigung für den Verlust seines Großherzogtums. Da ein Fortbestand der beiden bis dahin eigenständigen geistlichen Fürstentümer nicht mehr ernsthaft ins Auge gefasst wurde, erfolgte mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 die Säkularisation des Fürsterzstifts Salzburg sowie der Fürstpropstei Berchtesgaden.

Erweitert um Gebietsteile der ebenfalls aufgehobenen ehemaligen geistlichen Fürstentümer Passau und Eichstätt, jedoch unter Ausschluss der einstigen Salzburger Exklave Mühldorf am Inn, entstand in der Folge das Konstrukt eines Kurfürstentums Salzburg. Die gleichnamige Stadt an der Salzach wurde zur Residenz des neuen Landesfürsten, Ferdinand von Toskana, während Berchtesgaden zum Sitz eines gleichnamigen Pfleggerichts herabgestuft wurde. Nach nur 30-monatiger Herrschaft flüchtete Ferdinand aus seinem Kurfürstentum, als im Dritten Koalitionskrieg Ende Oktober 1805 abermals französische Truppen, verstärkt durch bayerische Einheiten, die Stadt Salzburg besetzten.

Im Frieden von Preßburg vom 26. Dezember 1805 wurde Ferdinands räumlich stark aufgesplittertes Territorium zwischen Österreich und dem mit Frankreich verbündeten Bayern aufgeteilt: Während Eichstätt und Passau an Bayern gelangten, fielen Salzburg und Berchtesgaden an Österreich als Ersatz für den Verlust der habsburgischen Vorlande, Tirols und Venedigs. Dem Habsburgerreich am 17. März 1806 offiziell einverleibt, verlor das nunmehrige Herzogtum Salzburg seine Residenzfunktion, wenngleich seine strategische Bedeutung gegenüber dem Königreich Bayern durchaus erkannt wurde.

Nur drei Wochen nach der österreichischen Kriegserklärung an Frankreich am 9. April 1809 nahmen bayerische Truppen unter General Carl Philipp von Wrede (1767-1838, seit 1809/10 Graf von Wrede) die Stadt Salzburg ein, um Stadt und Land anschließend der französischen Verwaltung zu unterstellen. Nachdem Österreich im Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 unter anderem auf Salzburg, Berchtesgaden, das Innviertel sowie einen Teil des Hausruckviertels verzichtet hatte, bekam Bayern mit dem Vertrag von Paris vom 28. Februar 1810 diese Gebiete zugesprochen. Nach der Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls am 12. September zu Frankfurt erfolgten am 19. September die Besitzergreifungspatente für Salzburg und Berchtesgaden sowie für das Inn- und Hausruckviertel.

Entstehung des Salzachkreises

Auf der Grundlage der Konstitution des Königreichs Bayern ließ König Maximilian I. Joseph (1756-1825, ab 1799 Kurfürst, ab 1806 König) am 21. Juni 1808 eine "Territorial-Eintheilung" vornehmen, welche mit Wirkung vom 1. Oktober die vormalige Gliederung in Provinzen ablöste. Der Präambel der Konstitutionsverfügung zufolge sollte mit der Strukturierung etwa gleich großer Verwaltungsbezirke das Bedürfnis nach nahe gelegenen Zentralorten gedeckt werden. Tatsächlich erhoffte man sich unter Außerachtlassung historischer Grenzen eine beschleunigte Integration der seit 1805 zu verzeichnenden territorialen Neuerwerbungen sowie die Schaffung eines einheitlichen Untertanenverbandes. Staatsminister Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838, Minister 1799-1817) hatte bereits seit dem Jahre 1796 eine derartige Verwaltungsreform vor Augen gehabt, um den Untertanen einen modernen bayerischen Staat als "gemeinsames Vaterland und einziges Interesse" anzubieten.

Die Namen der insgesamt 15 Kreise sollten sich nach französischem Vorbild an Flussnamen orientieren. Der Salzachkreis, dessen Name bereits ein Jahr zuvor kreiert worden war, bestand vorerst aus den Landgerichten Vilsbiburg, Eggenfelden, Simbach, Mühldorf am Inn, Wasserburg, Trostberg, Rosenheim, Traunstein, Reichenhall sowie Burghausen, das – zwar dezentral gelegen, aber in der Tradition seiner zentralörtlichen Bedeutung als Rentamt – zugleich zur Hauptstadt des Kreises erhoben wurde. Zu jenem Zeitpunkt zählte der Salzachkreis, dem der Generalkreiskommissar Ferdinand Freiherr von Schleich (1766-1833) vorstand, eine Größe von etwa 103 Quadratmeilen sowie eine Bevölkerung von ca. 191.000 Menschen. Prägender Flusslauf für den Kreis war zunächst der Inn, wogegen die namengebende Salzach vorerst nur eine Begrenzung des Kreises im Nordosten bildete.

Karte des Salzachkreises 1810. Ausschnitt aus: Charte vom Königreiche Bayern, Weimar 1811. (Bayerische Staatsbibliothek, Mapp. XI,50 fd)

Bedingt durch Gebietsveränderungen, die sich infolge des Vertrags von Paris ergeben hatten, verfügte König Max I. Joseph am 23. September 1810 "zur Vereinfachung der Verwaltung" eine territoriale Neueinteilung auf nunmehr neun Verwaltungskreise, die naturbedingt insgesamt größer ausfielen. Ausschlaggebend für deren Ausformungen waren geographische Kriterien gewesen. Der Salzachkreis bestand fortan aus den "altbayerischen" Landgerichten Simbach, Burghausen, Traunstein und Reichenhall; neu hinzu kamen – als Erwerbungen der Koalitionskriege – das Landgericht Kitzbühel (vom Innkreis), Berchtesgaden und Salzburg (mit Ausnahme des Zillertales), das Innviertel und ein Teil des Hausruckviertels. Die ehedem zum Salzachkreis gehörenden Landgerichte Eggenfelden, Vilsbiburg sowie Mühldorf am Inn, Wasserburg, Trostberg und Rosenheim wurden den benachbarten Kreisen "Unter-Donau" bzw. "Isar" zugeschlagen.

Nicht wenige bayerische Politiker und Gelehrte deuteten die nunmehrige Erwerbung Salzburgs unter revisionistischen Gesichtspunkten, erblickten sie doch darin gewissermaßen eine Rückkehr "in den innigsten Verband zwischen dem Tochter- und Mutterland". Befeuert wurden derartige Erklärungen durch die umfangreichen Schriften, die anlässlich juristischer Auseinandersetzungen zwischen Bayern und Salzburg während des 17. und 18. Jahrhunderts erschienen waren.

Den Sitz des Generalkreiskommissariats unter Carl Graf von Preysing (1767-1827) verlegte man nach Salzburg, während Burghausen das Appellationsgericht erhielt. Für die neu hinzugekommenen Gebiete des Salzachkreises folgte eine Gerichtseinteilung, wonach der gesamte Kreis aus 33 Landgerichten, zwei Stadtgerichten (Salzburg und Burghausen) sowie dem Herrschaftsgericht Mondsee des Grafen Wrede bestand. Bayerisches Recht sowie die bayerische Gerichtsordnung gelangten ab dem 1. Januar 1811 zur Anwendung.

Gegenüber seinem Vorläufer hatte sich der nunmehrige Kreis mit ca. 260 Quadratmeilen mehr als verdoppelt, ebenso die Einwohnerzahl (ca. 392.000). Die Salzach bildete nun den zentralen Flusslauf in der nach ihr benannten Verwaltungseinheit; die Stadt Salzburg bildete auch geographisch einen Mittelpunkt.

Bayerische Politik im Salzachkreis

Die im Salzachkreis betriebene bayerische Politik hatte von Beginn an mit zwei wesentlichen Problemen zu kämpfen: Zum einen erwies sich die Zusammensetzung des Salzachkreises, was seine ehemalige politische Zugehörigkeit anbelangte, im Gegensatz zu den nur aus altbayerischen Gebieten bestehenden Kreisen als sehr heterogen. Denn der Anteil der neu hinzugekommenen ehedem nichtbayerischen Bevölkerung lag bei deutlich über 80 %. Insbesondere im vormals tirolischen Gericht Kitzbühel herrschte, auch eingedenk der gescheiterten Landeserhebung 1809, eine reservierte bis feindliche Haltung, weshalb man dort die bayerische Verwaltung als Fremdherrschaft empfand. Im ehemaligen Fürsterzstift Salzburg war das Bild zunächst uneinheitlich: Vor allem konservative Kreise befürchteten einen Verlust der Identität sowie das Abhandenkommen eines Salzburger Landesbewusstseins. Die in der Tradition des alten Reichspatriotismus stehende Bauernschaft der Gebirgsgaue hegte Ressentiments gegen Bayern. Denn während die kurze österreichische Herrschaft von 1806 bis 1809 kaum nennenswerte strukturelle oder administrative Veränderungen mit sich gebracht hatte, forcierte die moderne bayerische Verwaltung eine Flut an Reformen und Verordnungen, in den Augen der hiesigen Bevölkerung in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß.

Zum anderen führte die infolge enormer Kriegslasten eklatante finanzielle Situation des Staates zu mehreren unpopulären sowie letztlich erfolglosen Maßnahmen, unter denen beispielsweise die agrarische Struktur litt. Auch eine bald nach 1810 einsetzende Zentralisierung des Stiftungs- und Kommunalvermögens kam nicht der wachsenden Verarmung breiter Bevölkerungsschichten zu Gute, sondern diente der Sanierung der Staatsschulden, was zu Konflikten mit der Bevölkerung führte. Eine Schulreform, die auf dem im Zuge der katholischen Aufklärung als durchaus aufgeschlossen zu bewertenden Schulwesen aus fürsterzbischöflicher Zeit basierte, scheiterte an der allgemein kritischen Finanzlage. Die Neuordnung des Kommunalwesens auf der Grundlage der Gemeindegesetzgebung von 1808 erwies sich als nicht durchsetzbar.

Kronprinz Ludwig von Bayern (1786-1868). Stahlstich von Christian Schule 1816. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv port-018725)
Ansicht von Schloss Mirabell in Salzburg (Kupferstich). Abb. aus: Johann August Corvinus/Franz Anton Danreiter, Gantzer Prospect des Hoch-Fürstl. Gebäudes zu Mirabell in Saltzburg, wie solches von Nidergang anzusehen, um 1735. (Österreichische Nationalbibliothek, FKB-Vues Österreich-Ungarn, Salzburg S-Z, Salzburg 31 ; KAR0500807)

Hinzu kam, dass der von der Zentralverwaltung in München ausgehende Modernisierungsdruck oftmals nicht den realen Verhältnissen vor Ort entsprach oder zu wenig die örtlichen Gegebenheiten und Empfindsamkeiten berücksichtigte. Zwar befriedigte man die Salzburger Stadtbevölkerung in ihrem Bedürfnis nach einer neuerlichen Zentralfunktion ihrer Stadt, indem der bayerische Kronprinz Ludwig (1786-1868, König von Bayern 1825-1848) im Oktober 1810 zum Generalgouverneur und -kommandeur für den Inn- und Salzachkreis ernannt wurde. Als solcher residierte er sowohl in Innsbruck als auch im Schloss Mirabell zu Salzburg. Aber bereits wenig später trat ein entscheidender Zentralitätsverlust ein, nachdem sich der König in einem hoheitlichen Erlass über den Fortbestand der Universität zu Erlangen vom 25. November 1810 indirekt gegen die Weiterführung der Salzburger Universität ausgesprochen hatte. Noch vor Jahresende wurde die seit 1622 bestehende Universität offiziell aufgelöst.

Von nachhaltiger Wirkung erwies sich dagegen die bayerische Verwaltungsreform im Bereich der Mittel- und Unterbehörden, ebenso des Postwesens. Erfolgreich waren auch die medizinischen Maßnahmen, die gegen anfängliche Widerstände in der Bevölkerung getroffen wurden. Sie sahen beispielsweise flächendeckende Impfungen gegen Pocken vor, woraufhin Epidemien im Salzachkreis nicht mehr auftraten.

Bayerns Teilnahme am Russlandfeldzug 1812, die damit verbundene Einziehung wehrfähiger Männer – das von Salzburg aus aufgebrochene Regiment zählte rund 2.550 Mann – und nicht zuletzt der desaströse Ausgang des Krieges lösten schließlich den grundlegenden Stimmungsumschwung der "neubayerischen" Bevölkerungsteile des Salzachkreises gegen die bayerische Herrschaft aus.

Auflösung des Salzachkreises

Seit sich Bayern im Vertrag von Ried 1813 – noch unter Garantie seiner territorialen Integrität – einer Allianz Österreichs gegen Frankreich angeschlossen hatte, kursierten verstärkt Pläne, wonach Tirol durch Bayern wieder an Österreich zurückgegeben werden sollte. Nachdem der Erste Pariser Frieden 1814 die Kriege gegen Frankreich beendet und - gegen den Protest Bayerns - die Herstellung der Landesgrenzen vor 1805 vorgesehen hatte, schied das Landgericht Kitzbühel durch die am 25. Juni 1814 vollzogene Rückgabe Tirols an Österreich aus dem Salzachkreis aus. Mit dieser Rückerstattung verblieb lediglich das ehedem zum Erzstift Salzburg gehörende Landgericht Zell am Ziller, das – zusammen mit dem einstigen Pflegamt Fügen sowie dem Burgfrieden Kropfsberg – daher wenige Wochen später dem Salzachkreis angegliedert wurde.

Bereits im Februar 1811 war das südlich des Tauernhauptkamms gelegene Gericht Windischmatrei (Matrei in Osttirol) auf Begehren Napoleons (1769-1821, franz. Kaiser 1804-1814 und 1815) aus dem Salzachkreis gelöst und den Illyrischen Provinzen seines Kaiserreiches zugeschlagen worden.

Erstausgabe des in Salzburg herausgegebenen "Königlich-Baierischen Intelligenzblatts des Salzachkreises", das ab 1811 als "Königlich-Baierisches Salzach-Kreis-Blatt" firmierte. Als offizielles Amtsblatt für den Salzachkreis bestand es bis zum 31. März 1817. (Stadtarchiv Bad Reichenhall)

Obwohl es während des Wiener Kongresses mehrere Versuche gegeben hatte, die beiderseitigen Gebietsansprüche zu regeln, gelang es erst im Vertrag von München am 14. April 1816, die Territorien zwischen Österreich und Bayern neu festzulegen. Demzufolge trat Bayern unter anderem das Innviertel, die ihm gehörenden Teile des Hausruckviertels sowie das "Fürstentum" Salzburg ab, mit Ausnahme der ehedem salzburgischen Land- und Pfleggerichte links von Saalach und Salzach, jenes Teiles also, der seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert gemeinhin als "Rupertiwinkel" bezeichnet wird. Mit Patent vom 30. April 1816 verzichtete König Max I. Joseph auf diese Gebiete und entband seine Untertanen von ihren Pflichten. Der Salzachkreis beschränkte sich in der Folge auf die Gerichte Altötting, Simbach, Burghausen, Traunstein, Reichenhall, Laufen, Teisendorf, Tittmoning sowie Berchtesgaden; Kreishauptstadt wurde, wie in den Jahren 1808-1810, erneut Burghausen.

In dieser Form bestand der Salzachkreis als Verwaltungseinheit bis zum 20. Februar 1817, ehe eine auf königliche Verordnung hin erfolgte Neueinteilung des Königreichs Bayern in nunmehr acht Kreise zu dessen Zerschlagung führte: Während Altötting, Simbach und Burghausen dem Unterdonaukreis mit dem Sitz des Generalkommissariats in Passau zugeordnet wurden, gelangten Traunstein, Reichenhall, der Rupertiwinkel und Berchtesgaden zum Isarkreis, dessen Kreissitz sich in München befand. Am 31. März 1817 erschien letztmalig das in Burghausen herausgegebene Kreisblatt für den Salzachkreis.

Archivüberlieferung

Der maßgebliche Anteil an Archivalien und Handschriften zum Salzachkreis liegt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Weitere Bestände befinden sich im Staatsarchiv München, in der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, aber auch im Salzburger Landesarchiv.

Literatur

  • Fritz Koller, Vom "Kaiser" bis zum Dachstein – Der bayerische Salzachkreis 1810-1816, in: Ders./Hermann Rumschöttel (Hg.), Vom Salzachkreis zur EuRegio. Bayern und Salzburg im 19. und 20. Jahrhundert, München/Salzburg 2006, 35-84.
  • Fritz Koller, Vom Erzstift zum Herzogtum Salzburg zu Anfang des 19. Jahrhunderts, in: Friederike Zaisberger/Fritz Hörmann (Hg.), Frieden-Schützen 1809–2009. Franzosenkriege im Dreiländereck, Werfen 2009, 11-32.
  • Stefan Miedaner, Salzburg unter bayerischer Herrschaft. Die Kreishauptstadt und der Salzachkreis von 1810 bis 1816, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 125 (1985), 9-306.
  • Peter Putzer, Staatlichkeit und Recht nach der Säkularisation, in: Heinz Dopsch/Hans Spatzenegger (Hg.), Geschichte Salzburgs. Stadt und Land, Bd. II/2. Teil, Salzburg 1988, 620-660.
  • Hans Roth, Vom Ende des Erzstifts Salzburg bis zur Grenzziehung von 1816, in: EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein (Hg.), Heimat mit Geschichte und Zukunft, Trostberg 2004, 58-66.
  • Wido Sieberer, Vom Inn- zum Salzachkreis. Das Landgericht Kitzbühel in den Jahren der Bayerischen Herrschaft von 1805-1814, in: Friederike Zaisberger (Hg.), Der Russlandfeldzug 1812 und der Salzachkreis. Schicksale im Krieg und daheim, Salzburg 2013, 35-46.
  • Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1880, München 1983.
  • Friederike Zaisberger, Der Salzachkreis (Teil 1) 1810-1816, in: Dies. (Hg.), Der Russlandfeldzug 1812 und der Salzachkreis. Schicksale im Krieg und daheim, Salzburg 2013, 21-26.

Quellen

Verwandte Artikel

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Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Johannes Lang, Salzachkreis (1810-1816), publiziert am 6.5.2020; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Salzachkreis_(1810-1816) (18.04.2024)