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Reichsstifte in Franken

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Wolfgang Weiß

Reichsstift war ein Stift oder Kloster, welches den Status der Reichsunmittelbarkeit erlangt hatte. Somit unterstand es außer dem Reichsoberhaupt keiner weiteren zwischengeordneten obrigkeitlichen Instanz. Im engeren (verfassungsmäßigen) Sinn gab es in Franken kein Reichsstift. Den Versuchen einiger Benediktiner- und Zisterzienserklöstern, diesen Status zu erreichen (Bronnbach, Ebrach, Langheim, Neustadt am Main, Schöntal), war kein Erfolg beschieden. Die Hochstifte Bamberg, Würzburg und Mainz ließen eine Reichsstandschaft dieser Klöster über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zu.

Überblick

Reichsstandschaft oder die (Reichs-)Fürstenwürde konnten im heutigen bayerischen Franken neben den Bischöfen von Würzburg, Bamberg und Eichstätt sowie den in den fränkischen Raum mit Territorialbesitz präsenten Erzbischöfen von Mainz, den Äbten (ab 1752 Bischöfen) von Fulda sowie dem Deutschen Orden und Johanniterorden keine weiteren geistlichen Würdenträger erlangen. Es gab hier im engeren verfassungsmäßigen Sinn kein Reichsstift.

Bemühungen der Zisterzienserabtei Ebrach

Reichsfreiheit bzw. -unmittelbarkeit nahm für sich bis zur Säkularisation allerdings die Zisterzienserabtei Ebrach (Lkr. Bamberg) in Anspruch. Das Kloster besaß im Mittelalter gute Voraussetzungen, die endgültige Reichsfreiheit und in ihrer umfangreichen Grundherrschaft (sog. Mönchsgau im Steigerwald) eine selbständige Landeshoheit zu erringen. Es stand unter kaiserlichem Schutz und ihm kam das Recht zu, den Vogt selbst zu wählen. Darüber hinaus erreichte es eine weitgehende Befreiung von Lasten (Immunität), zog die Hochgerichtsbarkeit zum Großteil an sich und sicherte sich das Befestigungsrecht für Klosterdörfer. Kaiser Karl IV. (reg. 1346-1378, Kaiser seit 1355) gewährte 1352 eine Bestätigung der kaiserlichen Schirmvogtei. 1422 gelang eine Aufnahme in die Reichsmatrikel.

Der endgültige Durchbruch zur Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft im Rahmen der Reichsreformen um 1500 blieb der Abtei jedoch versagt. Das Hochstift Würzburg verteidigte hartnäckig seine Ansprüche auf Ebrach, die es seit 1287 (bis 1573) auch dadurch zum Ausdruck brachte, dass die Herzen der verstorbenen Würzburger Bischöfe jeweils in der Abteikirche beigesetzt wurden. Kaiser Karl V. (reg. 1519-1556, Kaiser seit 1530) stärkte die Position des Hochstifts Würzburg, indem er 1521 dessen (Erb-)Vogtei und 1534 dessen Landesherrschaft anerkannte. Prozesse am Reichskammergericht führten 1557 zum Verlust der Sonderstellung im Bereich der Hochgerichtsbarkeit, 1561 zur faktischen Landsässigkeit.

Mit der Stellung als Würzburger Mediatherrschaft, wenngleich diese eine große Autonomie in inneren Angelegenheiten nicht ausschloss, wollte sich die Abtei nicht abfinden. Immer wieder versuchte sie im 17. und 18. Jahrhundert, die Würzburger Oberhoheit abzustreifen. Um die aus der Gründung und Geschichte abzuleitende Position als Reichsstift zu dokumentieren, führte es im Wappen die staufischen Löwen und den Doppeladler des Reiches (sog. Anspruchswappen). Auch der großangelegte barocke Ausbau der Klosteranlage sollte dazu dienen, eine reichsfürstliche Stellung zu suggerieren.

Der Ebracher Zisterzienserpater Eugen Montag (1741-1811), von 1791 bis 1803 letzter Abt des Steigerwaldklosters, veröffentlichte 1786 anonym eine Schrift zur "Frage: Ob der Abtey Ebrach in Francken das Prädicat Reichsunmittelbar rechtmäßig gebühre, und ob dieselbe als Herrschaft ihrer Unterthanen die Regel der Reichsfreyheit gegen die hochfürstl. Würzburgische Ansprüche einer vollkommenen Landeshoheit zu behaupten befugt seye?" Darin versuchte er eine historische Begründung für die reichsunmittelbare Position Ebrachs zu geben und die Streitfrage endgültig im Sinne der Ebracher Forderungen zu klären. Montag benutzte später als Prälat eine persönliche Titulatur, in der er sich als "abt und herr des unmittelbaren stifts" (Wüst, S. 186) bezeichnete. Die Angelegenheit geriet so wieder in einen juristischen Schwebezustand, der es wohl zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit geraten erscheinen ließ, Ebrach im § 2 des Reichsdeputationshauptschlusses nicht stillschweigend unter das Fürstbistum Würzburg zu subsumieren, sondern eigens unter den an Bayern fallenden (Reichs-)Abteien zu erwähnen. Ob damit aber von einer nachträglichen Erhebung in den Kreis der Reichsprälaten (Wüst, S. 196) oder nachträglichen Feststellung der Reichsunmittelbarkeit (Zimmermann, S. 82) gesprochen werden kann, erscheint allerdings als eine etwas überzogene Deutung.


Das Zisterzienserkloster Langheim

Das Zisterzienserkloster Langheim (Lkr. Lichtenfels) beanspruchte ebenfalls mit seinem umfangreichen und zusammenhängenden Klosterland im Frankenwald eine territoriale Sonderstellung. Die als Bamberger Eigenkloster 1133 gegründete Abtei stellte Rudolf von Habsburg (reg. 1273-1291) 1274 unter kaiserlichen Schutz. 1329 wurden dem Kloster für Teile seines Besitzes die Hochgerichtsbarkeit und 1344 das Bergregal bestätigt. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und äußere Bedrohungen unterbrachen seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die Entwicklung zur Reichsfreiheit, zumal der Bischof von Bamberg die Krisenmomente jeweils für seine Interessen nutzen und seine Landeshoheit behaupten konnte. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts intensivierte Langheim neuerlich seine Bestrebungen für die Reichsunmittelbarkeit, worauf die Bamberger Bischöfe mit vehementem Widerstand reagierten. Die Unstimmigkeiten wurden im sog. Haupt- und Nebenrezeß zwischen der Abtei Langheim und dem Hochstift Bamberg von 1742 bereinigt. Der Bischof konnte darin seine geistliche und weltliche Oberherrschaft sichern, während dem Kloster als Mediatherrschaft weiterhin besondere Selbstverwaltungsrechte eingeräumt wurden.

Die Benediktinerabtei Neustadt am Main

Titelblatt und erste Seite des Buches "Diplomatische Nachrichten Von dem Ursprung und Stifftung des Closters Neustatt am Mayn" von Johann Christian Schmidt. (Staatliche Bibliothek Regensburg -- 999/Bav.691)

Von ihrer, zum Teil auf hochmittelalterlichen Fälschungen beruhenden Gründungsgeschichte im 8. Jahrhundert leitete die Benediktinerabtei Neustadt am Main (Lkr. Main-Spessart) spätestens seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einen Anspruch auf größere Freiheiten gegenüber dem Würzburger Bischof und sogar auf Reichsunmittelbarkeit ab. Danach soll Karl der Große (reg. 768 bis 814, Kaiser seit 800) das Kloster gegründet und ihm "freie Abtswahl, Schutz und Immunität" (E. Hochholzer, S. 61) verliehen haben. Auch die legendenhafte Überlieferung, das Kloster gehe auf die Hl. Gertrud (von Nivelle, 626-659), fälschlich als Tochter Pippins des Jüngeren (reg. 751-768) und Schwester Karls des Großen gedeutet, zurück, beförderte die Vorstellung eines Königskloster. Darüber hinaus konnte sich das Kloster auf verschiedene spätmittelalterliche Privilegien (z. B. privilegierter Gerichtsstand, Mainzoll, Wildbann, Fischereiregal) berufen. Zweifelsfrei unterstand aber das Kloster im Spätmittelalter der Territorialhoheit des Würzburger Bischofs. Würzburg wehrte auch in der Neuzeit alle Bestrebungen in Richtung Reichsfreiheit erfolgreich ab. Verschiedene Prozesse am Reichskammergericht bestätigten die Verhältnisse. Ebenso wenig konnte das Kloster mit dem Druck des Werkes "Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung und Stifftung des Closters Neustadt am Mayn" (1767/68), in dem es seine Immunitäten und Freiheiten geschichtlich nachzuweisen suchte, für sein Ansinnen etwas erreichen.

Die Zisterzienserabteien Schöntal und Bronnbach

Die heute in Baden-Württemberg gelegenen ehemaligen Zisterzienserabteien des alten Bistums Würzburg, Schöntal und Bronnbach, erlangten ebenfalls mit der kaiserlichen Schutzherrschaft als Ausgangsbasis eine territoriale Sonderstellung. Schöntal wurde 1418 sogar von König Sigismund (reg. 1411-1437, Kaiser seit 1433) die Reichsunmittelbarkeit zugebilligt. Eine Reichsstandschaft konnte das Kloster nicht erreichen. 1495 folgte die kaiserliche Unterstellung Schöntals unter Mainzer Vogtei, was einer Mediatisierung gleichkam. Gleichwohl verstand sich Schöntal weiterhin als reichsfreie Abtei. Dagegen ging das Erzstift Mainz davon aus, die Temporalia (weltliche Rechte) über Schöntal innezuhaben, während die Spiritualia (geistliche Würden und Befugnisse) dem Bischof von Würzburg zukamen.

In Bronnbach konnten in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die benachbarten Wertheimer Grafen die kaiserliche Vogtei an sich bringen. Nach dem Aussterben des alten Wertheimer Grafengeschlechts kam die Vogtei 1556 an den Bischof von Würzburg, der die Fortexistenz des bis dahin wegen der reformatorischen Haltung der Grafen sehr gefährdeten Klosters sicherte. Das Erzstift Mainz und das Hochstift Würzburg einigten sich 1656 zur Abwehr Wertheimer Ansprüche darauf, die Abtei Bronnbach mit ihren Höfen und Dörfern als "territorium nullius" anzuerkennen; das Bronnbacher Klosterland bildete damit ein eigenständiges Territorium ohne direkte Reichsfreiheit.

Literatur

  • Dieter R. Bauer (Hg.), Unter Beobachtung der heiligen Regel. Zisterziensische Spiritualität und Kultur im baden-württembergischen Franken (Forschungen aus Württembergisch Franken 48), Stuttgart 2002.
  • Wolfgang Brückner/Jürgen Lenssen (Hg.), Zisterzienser in Franken. Das alte Bistum Würzburg und seine einstigen Zisterzen (Kirche, Kunst und Kultur in Franken 2), Würzburg 2. Auflage 1994; darin: Gerd Zimmermann (Bearb.), Ebrach, 77-82; Leonhard Scherg (Bearb.), Bronnbach, 87-92; Johannes Brümmer (Bearb.), Schöntal, 92-96; [Kurzartikel] Langheim, 97f.; mit jeweils ausführlichem Literaturverzeichnis.
  • Johannes Brümmer, Kunst und Herrschaftsanspruch. Abt Benedikt Knittel (1650-1732) und sein Wirken im Zisterzienserkloster Schöntal (Forschungen aus Württembergisch Franken 40), Sigmaringen 1994.
  • Achim Fuchs, Zu den Prozessen des Klosters Neustadt am Main gegen das Hochstift Würzburg im 18. Jahrhundert, in: Studien und Mitteilungen des Benediktiner-Ordens und seiner Zweige 83 (1972), 229-245.
  • Ferdinand Geldner, Langheim. Wirken und Schicksal eines fränkischen Zisterzienserklosters, Lichtenfels 2., erweiterte Auflage 1990.
  • Luitgar Göller, Zeugen einer großen Vergangenheit. Ehemalige Klöster, Stifte und Kommenden im Erzbistum Bamberg (Veröffentlichungen des Diözesanmuseums Bamberg 20), Bamberg 2010 (zu Langheim 300-316, Lit. 503).
  • Elmar Hochholzer, Die Benediktinerabteien im Hochstift Würzburg in der Zeit der Katholischen Reform (ca. 1550-1618) (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte IX/35), Neustadt an der Aisch 1988 (besonders 61-66).
  • Walter Keller, Bamberg und Langheim. Die Sicherung der Landeshoheit zwischen Fürstentum und Abtei im 18. Jahrhundert (Studien zur Bamberger Bistumsgeschichte 2), Bamberg 2004.
  • Franz Machilek/Wolfgang Wiemer, Abt Eugen Montag und sein Kloster Ebrach: zum Gedächtnis des Todestages (5.3.1811) des 49. Abtes der 1803 säkularisierten Zisterzienserabtei Ebrach (Veröffentlichungen des Forschungskreises Ebrach e. V. 19), Ebrach 2012.
  • Peter Müller (Hg.), Kloster Bronnbach 1153–1803. 650 Jahre Zisterzienser im Taubertal. Wertheim 2., erweiterte Auflage 2007.
  • Leonhard Scherg, Die Zisterzienserabtei Bronnbach im Mittelalter. Freunde Mainfränkischer Kunst und Geschichte (Mainfränkische Studien 14), Würzburg 1976.
  • Leonhard Scherg, Kloster Bronnbach. Eine Forschungsgeschichte, in: Helmut Flachenecker u. a. (Hg.), Forschungen zur Bau- und Ausstattungsgeschichte von Kloster Bronnbach (Veröffentlichungen des Historischen Vereins Wertheim 9), Wertheim 2014, 307-327.
  • Heinrich Wagner, Zur Neustadter Privilegienfrage, in: Archiv für Diplomatik 46 (2000), 49-154.
  • Alfred Wendehorst, Neustadt am Main, in: Michael Kaufmann u. a. (Bearb.)/Maria Hildebrand (Red.), Die Männer- und Frauenklöster der Benediktiner in Bayern. 2. Band (Germania Benedictina II/2), Sankt Ottilien 2014, 1417-1432.
  • Wolfgang Wiemer, Zisterzienserabtei Ebrach. Geschichte und Kunst (Große Kunstführer 177), München/Zürich 1992.
  • Hans Zeiß, Reichsunmittelbarkeit und Schutzverhältnis in der Cistercienserabtei Ebrach vom 12. bis 16. Jahrhundert, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 80 (1928), VII-XVI und 1-126.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Wolfgang Weiß, Reichsstifte in Franken, publiziert am 22.12.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsstifte_in_Franken> (28.03.2024)