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Pastorale Anweisung "Nationalsozialismus und Seelsorge", 10. Februar 1931

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Michael Kardinal Faulhaber (1869-1952) wollte als Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz die Nationalsozialisten nicht herausfordern. Foto aus: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. 1. Band. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)
Adolf Kardinal Bertram (1859-1945), Erzbischof von Breslau und Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz, war für ein gemeinsames Vorgehen des deutschen Episkopats gegen das nationalsozialistische Regime. (aus: Specker, Karl: Die Wächter der Kirche. Ein Buch vom deutschen Episkopat, München 1934, S. 98).

von Karl-Joseph Hummel

Interne Anweisung der bayerischen Bischöfe an den Klerus ihrer Diözesen für den Umgang mit den Nationalsozialisten. In der Erwartung eines baldigen Zusammenbruchs der NS-Bewegung vermieden die bayerischen Bischöfe eine öffentliche Auseinandersetzung mit den politischen Zielen der NSDAP, erklärten aber, das Parteiprogramm enthalte mit dem katholischen Glauben unvereinbare Irrlehren. Die Anweisung schloss Nationalsozialisten nicht pauschal von den Sakramenten aus, sondern sah eine Einzelfallprüfung vor.

Bei der Reichstagswahl vom 14. September 1930 gelang der NSDAP ein entscheidender politischer Durchbruch. Mit 18,3 % wurden die Nationalsozialisten zweitstärkste Kraft hinter der SPD (24,5 %) und steigerten die Zahl ihrer Mandate von zwölf auf 107. Die 6,4 Millionen Wähler der NSDAP beunruhigten die deutschen katholischen Bischöfe und veranlassten sie in den folgenden Monaten zu verschiedenen öffentlichen Stellungnahmen und internen pastoralen Richtlinien für den Umgang mit der Partei Adolf Hitlers (1889-1945). Nach längerer Diskussion verfassten die bayerischen Bischöfe am 10. Februar 1931 eine interne pastorale Anweisung an den Klerus über die Haltung zum Nationalsozialismus.

Verurteilung des Nationalsozialismus auf kulturpolitischer Ebene

In einem Präzedenzfall im Bistum Mainz hatte die NSDAP im September 1930 offiziell angefragt, ob es Katholiken erlaubt sei, der NSDAP beizutreten, ob NSDAP-Mitglieder zu den Sakramenten zugelassen werden, ob die Parteiuniform in der Kirche oder bei Beerdigungen getragen werden dürfe. Der Mainzer Generalvikar sah sich dadurch zu einer generellen weltanschaulichen Auseinandersetzung mit dem Parteiprogramm der NSDAP veranlasst und grenzte sich vor allem mit Blick auf § 24 des Parteiprogramms klar ab. Die Mainzer Richtlinien ließen mit einer generellen Verweigerung der Sakramentenspendung keinen Spielraum für eine Einzelfallentscheidung, waren aber mit anderen deutschen Diözesen nicht abgestimmt.

Die acht bayerischen Oberhirten gingen in ihrer Anweisung vom 10. Februar 1931 davon aus, dass die nationalsozialistische Bewegung in absehbarer Zeit "staatspolitisch Bankrott machen wird" (Buchberger an Faulhaber am 9. Dezember 1930, Volk: Akten Faulhaber I, 516) und differenzierten zunächst zwischen einem Mitläufer, der sich über einzelne Ziele der Bewegung keine Rechenschaft gegeben habe, und einem engagierten Funktionsträger, der von dem gesamten Parteiprogramm überzeugt sei. Die pastorale Anweisung war keine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Die bayerischen Bischöfe beschränkten sich als Wächter der Glaubens- und Sittenlehre auf die Kritik der Weltanschauung, um der NS-Bewegung keine Gelegenheit zu geben, mit öffentlichen Ausfällen ihre staatspolitischen Mängel zu überdecken (Faulhaber an Bertram am 18. Dezember 1930, Volk: Akten Faulhaber I, 529).

Die bayerischen Bischöfe bewerteten den Nationalsozialismus klar und unmißverständlich als Irrlehre, die mit dem katholischen Glauben in wesentlichen Punkten unvereinbar sei: Führende Vertreter der NSDAP stellten die Rasse über die Religion, lehnten die Offenbarungen des Alten Testaments ab und strebten eine dogmenlose deutsche Nationalkirche an. Die Bischöfe unterschieden dann zwischen einem katholischen Geistlichen, dem sie streng verboten, an der NS-Bewegung in irgendeiner Weise mitzuarbeiten, und einem katholischen Nationalsozialisten, bei dem im Einzelfall jeweils geprüft werden müsse, ob er zu den Sakramenten zugelassen oder kirchlich beerdigt werden könne. Diese Einzelfallprüfung sei so lange möglich, wie sich der Nationalsozialismus nicht "zu den Methoden des Bolschewismus" entwickle. Die Teilnahme von geschlossenen Kolonnen mit Uniform und Fahne an Gottesdiensten wurde ausnahmslos ausgeschlossen.

Kein gemeinsames Vorgehen des deutschen Episkopats - Faktische Aufhebung der Warnungen 1933

Ein gemeinsames öffentliches Vorgehen, wie es der Breslauer Vorsitzende der Fuldaer Bischofskonferenz, Adolf Kardinal Bertram (1859-1945), favorisiert hatte, scheiterte, weil man sich über das Maß möglicher kirchlicher Sanktionen nicht einig wurde. Die Bayerische Bischofskonferenz unter Vorsitz des Münchner Erzbischofs Michael Kardinal von Faulhaber (1869-1952) wollte zu diesem Zeitpunkt den Nationalsozialismus nicht unnötig mit öffentlichen Verlautbarungen herausfordern. Als im Dezember 1930 ein schriftlicher Austausch von Meinungen und Modellen für ein gemeinsames Vorgehen zwischen den Kardinälen Bertram und Faulhaber nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte, kam es im Frühjahr 1931 zunächst zu weiteren Einzelerklärungen. Am 19. März 1931 äußerten sich die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz (Freiburg, Mainz, Rottenburg).

Die spätere gemeinsame Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28. März 1933 bot dann aber keine klare Orientierung an, sondern verstärkte die Verwirrung und Unsicherheit. Auch wenn dies dem exakten Wortlaut nicht entsprach, wirkte sie als grundsätzliche Aufhebung der bisherigen Warnungen vor dem Nationalsozialismus, die Hitler durch feierliche Erklärungen der Unverletzlichkeit des Glaubens und Rücksicht auf die Aufgaben und Rechte der Kirche möglich gemacht habe.

Dokumente

Literatur

  • Heinz Hürten, Deutsche Katholiken 1918 bis 1945, Paderborn u. a. 1992, 160-177.
  • Ludwig Volk, Der Bayerische Episkopat und der Nationalsozialismus 1930-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 1), Mainz 1965, 22-49.

Quellen

  • Hubert Gruber, Katholische Kirche und Nationalsozialismus 1930-1945. Ein Bericht in Quellen, Paderborn u. a. 2006, 1-15.
  • Bernhard Stasiewski (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933-1945. 1. Band: 1933-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 5), Mainz 1968, 787-844.
  • Ludwig Volk (Bearb.), Akten Michael von Faulhabers 1917-1945. 1. Band: 1917-1934 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 17), Mainz 1975.

Weiterführende Recherche

Empfohlene Zitierweise

Karl-Joseph Hummel, Pastorale Anweisung "Nationalsozialismus und Seelsorge", 10. Februar 1931, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Pastorale_Anweisung_"Nationalsozialismus_und_Seelsorge",_10._Februar_1931> (29.03.2024)