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Pappenheim, Reichsmarschälle von

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Das Familienwappen der von Pappenheim aus dem "Scheiblerschen Wappenbuch", um 1450/80. (Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 312 c, fol. 160r)

von Daniel Burger

Von fränkisch-schwäbischen Ministerialen abstammendes, seit der Reformationszeit evangelisches Adelsgeschlecht, das 1628 in den Grafenstand erhoben wurde. Die Familie ist seit dem frühen 12. Jahrhundert urkundlich fassbar. Namengebender Stammsitz war Pappenheim an der Altmühl (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Spätestens im 12. Jahrhundert spaltete sich die Familie in verschiedene Linien auf. Als Marschälle der römisch-deutschen Könige hatte sie unmittelbaren Anteil an der Reichsgeschichte. Die Herrschaft Pappenheim fiel 1806 an das Königreich Bayern; die Familie wurde im Wiener Kongress 1815 mit Besitzungen im vormals französischen Saardepartement entschädigt, die jedoch bald an Preußen fielen. Zweige der Familien bestehen bis heute fort.

Anfänge

Die Familie der Reichserbmarschälle von Pappenheim wird erstmals 1145 nach dem Ort Pappenheim an der Altmühl (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) genannt. Mitglieder kann man über das Marschallamt bzw. den Leitnamen Haupt bis in das frühe 12. Jahrhundert zurückverfolgen. Demnach ist der 1111-1123 bezeugte Marschall Heinrich Haupt ("Caput" oder "cum capite") als Stammvater anzunehmen. Zuvor genannte Marschälle sind nicht genealogisch einzuordnen. Wahrscheinlich wurde die Reichsministerialenfamilie in der Mitte des 12. Jahrhunderts im Zuge der staufischen Reichs- und Hausmachtpolitik im Reichsbesitz um Weißenburg-Pappenheim ansässig. Zu Weißenburg hatten die Pappenheim enge Beziehungen, so übten sie z. B. das Jagdrecht im dortigen Reichswald (ab 1338 in städtischem Besitz) aus.

Erste Linienbildung

Bereits im 12. Jahrhundert (oder noch früher) spaltete sich die Familie in verschiedene Zweige auf, wobei sich der vielleicht ältere Zweig nach Kalden oder Kalentin benannte. Die Lokalisierung jenes Kalentin ist unsicher. Am ehesten kommen Orte bei Monheim (Lkr. Donau-Ries) oder bei Neuburg an der Donau (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen) in Frage, nicht jedoch die Burg (Alt-)Kalden bei Kempten (was durch die Tatsache verwirrt wird, dass eine Linie der von Pappenheim diese Allgäuer Burg Kalden 1482 bis 1692 besaß). Die von Kalentin waren mit den Herren von Gleißberg (bei Jena) und Allstedt (Sachsen-Anhalt) verwandt. Der bedeutende Reichsmarschall Heinrich von Kalentin (erw. 1185, gest. 1214), der Rächer Philipps von Schwaben (reg. 1198-1208), war ein enger Verwandter der Pappenheimer. Die genauen genealogischen Beziehungen sind jedoch aus Mangel an Belegen nicht geklärt. Die Marschälle von Rechberg sind dagegen nach den jüngsten Forschungen Walter Zieglers (geb. 1937) aus der Kalden-Pappenheimer Genealogie zu streichen.

Besitzungen

"Prospect der Stadt Pappenheim", Ausschnitt aus Karte "Nova Comitatus Pappenheimensis", kolorierter Kupferstich um 1740. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)

Im sog. Pappenheimer Urbar (wohl nach dem Tode Heinrichs von Kalentin 1214 entstanden) ist erstmals der Besitz detaillierter fassbar und dokumentiert die machtvolle Stellung zu Beginn des 13. Jahrhunderts nicht nur um Pappenheim, sondern auch mit Hemau (Lkr. Regensburg) und v. a. der Burggrafschaft Neuburg an der Donau mit dem Donaumoosamt, die jedoch im Kampf mit den bayerischen Herzögen 1246 bis 1248 verloren ging.

Das Reichsmarschallamt

Auch wenn die frühesten Nennungen bereits eine feste Verbindung der Familie mit dem Reichsmarschallamt bezeugen und 1193 das Amt der Familie erblich verliehen wurde, war dieses doch im 12. und 13. Jahrhundert nicht ausschließlich den Pappenheimern vorbehalten, was genealogische Gründe gehabt haben mag. So erhielt Anselm von Justingen 1212 durch Friedrich II. (reg. 1211-1250, Kaiser seit 1220) das Marschallamt. 1268 ist der Reichsministeriale Konrad Kropf von Flüglingen (ca. 1210-1268) (abgegangene Burg westlich von Weißenburg) als Marschall Konradins (1252-1268) belegt.

Mit der Goldenen Bulle 1356 wurde das zeremonielle Amt des Reichserzmarschalls an den sächsischen Kurfürsten gebunden und somit das Amt des Pappenheimers zum Vizemarschall oder Reichserbmarschallamt, das von Sachsen zu Lehen ging. Das 1356 zusätzlich geschaffene Amt des Hofmarschalls brachte einen weiteren Bedeutungsverlust des Marschallamtes mit sich.

Seit dem Spätmittelalter übte der jeweilige Senior der Gesamtfamilie das Amt des Reichserbmarschalls aus. Zu den Aufgaben des Reichserbmarschalls gehörte u. a. der Judenschutz, nicht nur in seiner Herrschaft Pappenheim, sondern auch auf den Reichstagen. Durch den Immerwährenden Reichstag war dies insbesondere für Regensburg von Bedeutung.

Erneute Linienbildungen

Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (1594-1632), der als General im Dreißigjährigen Krieg bekannt wurde. Zeitgenössischer Stich von Cornelius Galle (ca. 1576-1650) nach einem Gemälde des Antonis van Dyck. (Stadtmuseum München, Inv. Nr. G M I/407)

Im Raum um Pappenheim traten die Pappenheimer im 13. Jahrhundert als Ortsgründer mit den Rodungsdörfern Haardt, Heuberg und Naßwiesen, Neudorf, Göhren, Geislohe und Osterdorf (alle Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) auf. 1279 spaltete sich die Familie nach einer Erbteilung unter den Brüdern Heinrich (erw. 1267-1319) und Hiltprand (erw. 1267-1298) in die Linien Pappenheim und Biberbach (Lkr. Augsburg) auf. Durch Losentscheid erhielt der jüngere Bruder Hiltprand Biberbach mit den zugehörigen Allodien südlich der Donau, bei der vier Jahre später erfolgten Verteilung der Lehen dagegen die nördlich der Donau liegenden Lehen. Der 1624 erloschenen Biberbacher Linie entstammte der Humanist und Augsburger Domherr Matthäus von Pappenheim (1458-1541), der als einer der "Väter der modernen Genealogie in Deutschland" (Klaus Graf) gelten kann (so verfasste er eine Chronik des Hauses Pappenheim und Genealogien der Habsburger, Waldburger und Geroldsecker). Im Spätmittelalter entstanden durch die zwölf Kinder des Marschalls Haupt II. von Pappenheim (um 1380-1439) vier neue Linien mit weit gespanntem Besitz:

  • die Gräventhaler Linie, benannt nach der Herrschaft Gräfental in Sachsen, einem Lehen des sächsischen Kurfürsten. Die Linie erlosch 1599.
  • die Treuchtlinger Linie, benannt nach dem Ort an der Altmühl, den sie mit der Herrschaft Treuchtlingen 1447/1453 zurückerworben hatte. Seit 1568 gehörte der Treuchtlinger Linie auch ein Viertel der Herrschaft Pappenheim. Ihr entstammte der im Dreißigjährigen Krieg als Truppenführer berühmt gewordene Graf Gottfried Heinrich von Pappenheim (1594-1632), der 1628 zusammen mit seinem Vetter Philipp durch Kaiser Ferdinand II. (reg. 1619-1637) die Grafenwürde erhielt. Mit seinem im Duell gefallenen Sohn Wolfgang Adam (1618–1647) erlosch diese Linie; Treuchtlingen fiel als erledigtes Lehen an das Fürstentum Brandenburg-Ansbach.
  • die Allgäuer oder Landgräflich-Stüling'sche Linie, nach der Landgrafschaft Stülingen im Klettgau, mit einem Grönenbacher Zweig. Ihr Stammvater Heinrich von Pappenheim war Marschall Kaiser Friedrichs III. und erbte die Stammgüter des Vaters; zudem wurde er mit Rothenstein im Allgäu (Gde. Grönenbach, Lkr. Unterallgäu) belehnt. Diese Linie erlosch 1639.
  • die Alesheimer (auch: Alezheimer) Linie, benannt nach der Burg Alesheim (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen). Sigmund, der Stammvater dieser Linie, war Reichsmarschall unter Kaiser Friedrich III. (reg. 1440-1493, Kaiser seit 1452) und Maximilian I. (reg. 1486-1519, Kaiser seit 1508). Im frühen 17. Jahrhundert spaltete sich diese Linie in einen katholischen Zweig (1697 erloschen) und einen bis heute blühenden evangelischen Zweig.

Innerfamiliärer Konflikt um das Marschallamt

Ein Streit mit der Biberbacher Linie um die Ausübung des Marschallamts artete zwischen Haupt II. von Pappenheim und Erkinger von Biberbach (1380–1413) bis zur Fehde aus. Der schwelende Streit mit den Pappenheim-Biberbach um die Titulatur konnte schließlich 1573 (kurz vor Erlöschen der Linie Biberbach) durch einen Vertrag beigelegt werden.

Konfession

Im Zeitalter der Reformation agierte der Reichserbmarschall als Senior aufgrund der amtsgeschuldeten Nähe zum Kaiser in Religionsangelegenheiten vorsichtig. Mit Christoph von Pappenheim stellte die Familie zu dieser Zeit - wenn auch nur kurz (1535-1539) - den Fürstbischof von Eichstätt. Die Gräventhaler Linie schloss sich aufgrund der engen Beziehungen zu den protestantischen Kurfürsten von Sachsen schon 1530 der Lutherischen Lehre an. Die übrigen Linien führten die Reformation nach dem Augsburger Religionsfrieden ein, so in Rothenstein 1558, in Treuchtlingen 1559 und in Pappenheim 1555/1562. Das 1372 gestiftete Kloster St. Augustin in Pappenheim wurde aufgehoben, die bisherige Pappenheimer Pfarrkirche St. Gallus zur Friedhofskirche und die Marienkirche zur neuen Pfarrkirche erhoben.

Reichsrechtliche Stellung in der Frühen Neuzeit

Die Reichsmarschälle bzw. Grafen von Pappenheim besaßen trotz der Bezeichnung ihres Besitzes als "Herrschaft" keine Kreisstandschaft. Sie waren als Reichsritter im schwäbischen Ritterkanton Kocher immatrikuliert. Nur kurzzeitig hatten sie aufgrund des Besitzes der Landgrafschaft Stülingen und Lupfischer Güter (Erwerb 1583, Sitz 1623 bis 1639) auf der schwäbischen Grafenbank Sitz und Stimme. Ende des 18. Jahrhunderts aufgenommene Versuche, in das schwäbische oder fränkische Grafenkollegium aufgenommen zu werden, scheiterten an der Frage der Aufnahmegebühr.

Die Familie im 19. Jahrhundert

Karl Theodor von Pappenheim (1771-1853), letzter regierender Graf von Pappenheim. Lithografie. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv)

Im Gegensatz zu vielen fränkischen Reichsritterschaften, die von Preußen 1796 bis 1798 mediatisiert wurden, konnte sich die (de facto reichsunmittelbare) Herrschaft Pappenheim bis 1806 behaupten. Streitigkeiten um die Landeshoheit konnten durch Verträge mit Brandenburg-Ansbach bzw. Preußen 1797 und 1802 sowie einen Grenz-Purifikationsvergleich mit Kurpfalzbayern 1802 beseitigt werden.

Nach der Besitzergreifung durch das Königreich Bayern im September 1806 war zunächst umstritten, ob die Grafen von Pappenheim als "Standesherren" mit Sitz in der 1. Kammer der bayerischen Ständeversammlung gelten konnten, was jedoch am 22. März 1807 zugestanden wurde. Für das Reichsmarschallamt wurde die Familie im Wiener Kongress 1815 mit Besitzungen im vormals französischen Saardepartement entschädigt, die jedoch bald an Preußen fielen. Mit Dekret vom 15. Dezember 1818 wurde dem jeweiligen familienältesten Grafen von Pappenheim die erbliche bayerische Reichsratwürde verliehen. 1825 erhielt Graf Carl Theodor von Pappenheim (1771–1853) die Anerkennung des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit seiner Familie. Mit Familienvertrag vom 21. November 1825 wurde anstatt des bisherigen Seniorats die Primogenitur im Familienfideikommiss der Grafschaft Pappenheim eingeführt. 1831 wurde das Prädikat "Erlaucht" in der Primogenitur verliehen; eine österreichische Anerkennung erfolgte 1847 zu Wien und 1911 eine bayerische Ausdehnung auf alle Mitglieder der Familie. Ein neues Pappenheim'sches Hausgesetz wurde am 16. April 1864 erlassen.

Die wirtschaftlichen Probleme des 19. Jahrhunderts konnte auch der Besitz des einstigen Klosterguts Ettal (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) von 1855 bis 1898 nicht beheben, was bis zur Zahlungsunfähigkeit im Jahre 1879 führte. In der Stadt Pappenheim wurde als letzter Ausfluss einstiger gräflicher Hoheitsrechte ein Herrschaftsgericht eingerichtet, das 1848 in eine königliche Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt und 1852 aufgelöst wurde.

Angehörige der Familie machten insbesondere im 19. Jahrhundert in bayerischen und österreichischen Militärdiensten Karriere. Graf Carl Theodor von Pappenheim stieg bis zum Kommandanten der 1. Armeedivision und zum Feldzeugmeister der bayerischen Armee (1840) auf. Als Generaladjutant des Königs war er auch in diplomatischen Missionen eingesetzt. Sein Bruder Albert von Pappenheim (1777–1860) war seit 1810 Adjutant des Kronprinzen Ludwig I. (reg. 1825-1848 als König Ludwig I.) und 1827 bis 1848 General. Die ungarische Linie der Pappenheim begründete der im österreichischen Armeedienst bis zum Generalmajor und Truppenbrigadier aufgestiegene Graf Alexander (1819–1890). Er erbte über seine Frau die Herrschaft Iszka Szent György bei Stuhlweißenburg. Friedrich Graf zu Pappenheim (1863−1926) war bis 1923 Hofmarschall Kronprinz Rupprechts (1869-1955) und fungierte auch als dessen persönlicher Adjutant.

Das Siegel- bzw. Wappenbild

Stammbucheintrag zu Georg Philipp von Pappenheim im Stammbuch des Hans Lorenz von Trautskirchen und des Hans Jörg von Elrichshausen, das zwischen 1575 und 1615 in Ingolstadt entstand. Im Wappen sind die gekreuzten kursächsischen Schwerter auf schwarz-silbernem geteilten Schwert als Zeichen der Belehnung mit der Reichsmarschallswürde aufgeführt. (Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 320, fol. 10r)

Das älteste Siegelbild stammt aus dem mittleren 13. Jahrhundert und wurde von Marschall Heinrich VI. (1248-1264) geführt. Es zeigt einen Kaiserkopf mit Stirnbinde im gelockten Haar (vielleicht im Zusammenhang mit dem früh belegten Rufnamen Haupt bzw. dem Beinamen Caput oder "cum capite" zu sehen) und die Umschrift "S. Heinrici marscalci de Pappenheim". Hieraus entwickelte sich in Verkennung des ursprünglichen Bildes der Kopf eines Mohren. Ab etwa 1380 wird im Wappen ein Feh geführt, dessen Tinktur in Silber und Blau zur heraldisch fragwürdigen Bezeichnung "Eisenhüte" mit der meist verwendeten Reihung 3:2:1 führte. Der "Mohrenkopf" wanderte in die Helmzier und wurde im 17. Jahrhundert sogar zu einer weiblichen Figur mit Zöpfen. Durch die Lehennahme des Reichserbmarschallamts von den Reichserzmarschällen, den Kurfürsten von Sachsen, spätestens aber ab 1438 (Belehnung mit der Herrschaft Gräventhal) werden die gekreuzten "sächsischen" (Kur-)Schwerter in silber-schwarz geteiltem Feld in das Vollwappen mit aufgenommen, so dass meist im gevierten Schild in 1 und 4 die "Eisenhüte", in 2 und 3 die Kurschwerter geführt werden. Es sind jedoch zahlreiche Abweichungen bzw. Varianten bekannt. 1628 erhielt Graf Philipp von Pappenheim (1569-1634) durch Kaiser Ferdinand II. eine Wappenbesserung, indem im Kopfschild nun der kaiserliche Doppeladler mit "F. II" auf der Brust hinzugefügt wurde.

Burg und Schlösser in Pappenheim

Schloss Pappenheim und Burgruine Pappenheim (rechts im Hintergrund), um 1844. Stich von Johann Poppel (1807-1882) nach einer Zeichnung von Carl August Lebschée (1800-1877). Abb. aus: C. Redenbacher, Pappenheim und Ellingen, der Solnhofer Steinbruch und Fossa Carolina, München 1844, v. 9. (Bayerische Staatsbibliothek, BA/Bavar. 2202 m)

Die Burgruine Pappenheim liegt auf einem Bergsporn in einer engen Altmühlschleife über der Stadt. Die Burg wird im Pappenheimer Urbar von ca. 1214 erstmals genannt. Der älteste Baubestand geht im Bereich der Torkapelle wohl auf die nur in Form einer Chronik überlieferte Weihe um 1171/82 zurück, während die aus Buckelquadern errichteten Mauerpartien mit dem großen Bergfried wohl im frühen 13. Jahrhundert hinzugefügt wurden. Weitere Ausbauten erfolgten im Spätmittelalter und noch im 16.-17. Jahrhundert. 1633 und 1703 wurde die Burg durch Beschuss beschädigt. Im 18. Jahrhundert verfiel sie zunehmend, so dass sie im 19. Jahrhundert vollständig aufgegeben und nur noch als Ruine erhalten wurde. Restaurierungen erfolgten ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Ab dem 16. Jahrhundert bewohnte der Reichserbmarschall ein Stadthaus in der Herrengasse (heute Graf-Carl-Straße 13), das 1593 repräsentativ ausgebaut wurde. Mit dem Bau des klassizistischen "Neuen Schlosses" 1819 bis 1822 unter Graf Carl Theodor Friedrich von Pappenheim nach einem Entwurf Leo von Klenzes (1784-1864) dicht an der Altmühlbrücke (heute Marktplatz 5) wurde der Renaissancebau zum "Alten Schloss". Zum Neuen Schloss gehört ein Englischer Landschaftsgarten hinter dem Schloss, jenseits der Altmühl.

Literatur

  • Henry Bechtoldt, Die Reichserbmarschälle von Pappenheim. Herren zu Gräfenthal, in: Jahrbuch Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Geschichte und Gegenwart 9 (2000), 73-80.
  • Gustav Beckmann, Die Pappenheim und die Würtzburg des 12. und 13. Jahrhunderts in ihrer Verflechtung mit der Geschichte der Zeit und in ihren Berührungen mit Kaisern und Päpsten, in: Historisches Jahrbuch 47 (1927), 1-62.
  • Karl Bosl, Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reiches (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 10), Stuttgart 1950/51.
  • Daniel Burger, Die Burg der Reichsmarschälle von Pappenheim in staufischer Zeit, in: G. Ulrich Großmann (Red.), Burgenbau im 13. Jahrhundert (Forschungen zu Burgen und Schlössern 7), München/Berlin 2002, 129-148.
  • Friedrich Eigler, Die Herrschaft Pappenheim, in: Im Weißenburger Land, Weißenburg 1971, 98-116.
  • Alexander Estel, Drei Schlösser in einer Stadt - Die Grafen zu Pappenheim, in: Gisela Drossbach/Andreas Otto Weber/Wolfgang Wüst (Hg.), Adelssitze - Adelsherrschaft - Adelsrepräsentation in Altbayern, Franken und Schwaben, Neuburg 2012, 371-382.
  • Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels, hg. von der Vereinigung des Adels in Bayern (e. V.). 20. Band, Neustadt an der Aisch 1994, 21-27.
  • Wilhelm Kraft, Das Reichsmarschallamt in seiner geschichtlichen Entwicklung, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 78 (1959), 1-36.
  • Wilhelm Kraft, Der Streit um das Marschallamt im Hause Pappenheim, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Mittelfranken 79 (1960/61), 38-96.
  • Wilhelm Kraft, Marschall Heinrich von Kalentin-Pappenheim, in: Lebensbilder aus dem Bayerischen Schwaben 9 (1966), 1-37.
  • Wilhelm Kraft, Reichsmarschall Heinrich von Pappenheim, in: Fränkische Lebensbilder 2 (1968), 26-58.
  • Wilhelm Kraft, Über die Grundherrschaft der einstigen Marschälle zu Pappenheim, in: Blätter für fränkische Familienkunde 2 (1927), 37-45.
  • Wilhelm Kraft, Über Weißenburg und den Weißenburger Wald in ihren Beziehungen zu den Marschällen von Pappenheim, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken 66 (1930), 145-174.
  • Wilhelm Kraft, Vom Siegel und Wappen der Stadt Pappenheim, in: Weißenburger Heimatblätter 6 (1939), 97-100.
  • Markus Nadler, Neuburg an der Donau. Das Landgericht Neuburg und die Pfleggerichte Burgheim und Reichertshofen (Historischer Atlas von Bayern. Teil Schwaben I/16), München 2004.
  • Haupt zu Pappenheim, Die frühen Pappenheimer Marschälle. Zweiter Teil der Hausgeschichte vom XV. bis zum XVIII. Jahrhundert, als Manuskript gedruckt, München-Solln 1951.
  • Haupt zu Pappenheim, Geschichte des gräflichen Hauses zu Pappenheim 1739-1939, München 1940.
  • Haupt zu Pappenheim, Versuch einer Geschichte der frühen Pappenheimer Marschälle vom XII. bis zum XVI. Jahrhundert. Nach urkundlichen Quellen bearb., Würzburg 1927.
  • Edwin Patzelt, Die Marschälle von Pappenheim zu Treuchtlingen, Treuchtlingen 1982.
  • Thomas Schauerte, Burg Pappenheim. Die Stammburg der Reichserbmarschälle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung D/1), Braubach 1998.
  • Thomas Schauerte, Matthäus von Pappenheim (1458-1541). Leben und Werk eines Augsburger Humanisten. Mit einer Transkription der Wolfenbütteler Habsburger-Genealogie von 1526 (Beiträge zur Kultur und Geschichte von Haus und ehemaliger Herrschaft Pappenheim 9), Treuchtlingen/Berlin 2009.
  • Hans Schwackenhofer, Die Reichserbmarschälle, Grafen und Herren von und zu Pappenheim. Zur Geschichte eines Reichsministerialengeschlechtes (Beiträge zu Kultur und Geschichte von Stadt, Haus und ehemaliger Herrschaft Pappenheim 2), Treuchtlingen u. a. 2002.
  • Till Strobel, Jüdisches Leben unter dem Schutz der Reichserbmarschälle von Pappenheim 1650-1806 (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft II/3; Beiträge zu Kultur und Geschichte von Haus und ehemaliger Herrschaft Pappenheim 7), Epfendorf 2009.
  • Walter Ziegler, Philipp, Adelberg und der Hohenstaufen, in: Karl-Heinz Rueß (Hg.), Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Königsherrschaft (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 27), Göppingen 2008, 62-121.

Quellen

  • Archivische Überlieferung im Staatsarchiv Nürnberg: Herrschaftsarchiv Pappenheim (6479 Urk., ca. 8500 Akten und Bde., ca. 40 Karten und Pläne, 465,6 lfm), Archiv des Reichserbmarschallamts (1960 Nr., 30,5 lfm), Nachlass Haupt Graf zu Pappenheim (117 Nr., 1 lfm), Unterlagen des Herrschaftsgerichts Pappenheim (Bestand im Aufbau, über 530 Nr.).
  • Wilhelm Kraft, Das Urbar der Reichsmarschälle von Pappenheim (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 3), München 1929.
  • Haupt zu Pappenheim, Regesten der frühen Pappenheimer Marschälle vom XII. bis zum XVI. Jahrhundert, Würzburg 1927.

Externe Links

Weiterführende Recherche

Pappenheimer, Pappenheim, Grafen von

Empfohlene Zitierweise

Daniel Burger, Pappenheim, Reichsmarschälle von, publiziert am 03.05.2016; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Pappenheim,_Reichsmarschälle_von> (28.03.2024)