• Versionsgeschichte

Neunstädtebund: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

imported>Twolf
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 57: Zeile 57:
}}
}}


  <html><img src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/2309bf53ed2d45a0bd96540a811c0759" id="vgwort" alt="" /></html>
  <html><img src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/2309bf53ed2d45a0bd96540a811c0759" id="vgwort" /></html>

Version vom 17. Oktober 2019, 09:43 Uhr

von Roman Fischer

1331 erstmals belegter Zusammenschluss von neun Städten des Mainzer Oberstifts, nämlich Aschaffenburg, Seligenstadt, Dieburg, Miltenberg, Amorbach, Buchen, Walldürn, Külsheim und Tauberbischofsheim. Der Neunstädtebund entwickelte sich zum Bestandteil der oberstiftischen Landstände. Den Höhepunkt seines Einflusses erreichte er Anfang des 16. Jahrhunderts. 1525 stellte er sich auf die Seite der aufständischen Bauern und wurde daher 1526 vom Mainzer Erzbischof förmlich aufgehoben.

Begriff

Der Neunstädtebund war eine Korporation der neun Amtsstädte des Mainzer Oberstifts im Gebiet von Untermain und Tauber. Zum Bund zählten Aschaffenburg, Seligenstadt (Lkr. Offenbach, Hessen), Dieburg (Lkr. Darmstadt-Dieburg, Hessen), Miltenberg, Amorbach (beide Lkr. Miltenberg), Buchen, Walldürn (beide Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg), Külsheim und Tauberbischofsheim (beide Main-Tauberkreis, Baden-Württemberg). Nicht dazu gehörten die ebenfalls zum Mainzer Territorium gehörigen Städte Heppenheim und Bensheim an der Bergstraße sowie einige Städte im Bereich des Oberstifts, die erst später an Mainz fielen oder erst spät Stadtrecht erhielten.

Anfänge im 14. Jahrhundert

Erstmals als Verbund fassbar war die Vereinigung im Jahr 1331, als die Juden der Städte des Vicedomamts Aschaffenburg - die Neunzahl wird noch nicht erwähnt - zu gesamter Hand eine Steuer aufbrachten. Diese Juden bildeten offensichtlich eine Gemeinde. Bereits zwei Jahre später, 1333, ist eine bedeutende finanzielle Leistung der Juden der "neun Städte" erstmals unter diesem Namen bezeugt. Es ist unklar, ob dieser Zusammenschluss der neun Städte auf obrigkeitliche (Vereinfachung des Steuereinzuges) oder genossenschaftliche Initiative zurückgeht.

1346 erhielt jede der neun Städte von Erzbischof Heinrich III. von Virneburg (reg. 1328/37-1346/58) ein (einheitliches) Steuerprivileg. Gleichzeitig wurde eine Ungeldordnung erlassen, in welcher dessen Höhe festgesetzt, den Städten aber die Hälfte des Ertrags zur eigenen Verwendung überlassen wurde. Seitdem veränderte sich die Zusammensetzung des Bundes nicht mehr.

Entwicklung zur Landstandschaft

Der Neunstädtebund als Korporation fungierte zunehmend als Repräsentant des Landes bzw. Landesteils, nämlich des Mainzer Oberstifts. Das 1346 verbriefte Mitspracherecht der neun Städte bei der Bewilligung von außerordentlichen Landsteuern entwickelte sich im Lauf des Spätmittelalters zur Teilhabe an der Landstandschaft. Diese verlief auf zwei Ebenen: fiskalisch und politisch-militärisch.

Die neun Städte wirkten 1378 bei einer von den Juden geforderten Sondersteuer mit, 1386 bei der Erhebung einer Landsteuer in den Kämpfen zwischen dem Erzstift Mainz und Hessen. 1397 verhandelten sie über die Höhe einer Landsteuer. Später trat der Neunstädtebund auch als politisch-militärischer Faktor in Erscheinung: 1463 bürgten die neun Städte nach der Mainzer Stiftsfehde im Zeilsheimer Vertrag für die Einhaltung des Friedens zwischen den Erzbischöfen Dieter von Isenburg (1412-1482, reg. 1459-1461 und 1475-1482) und Adolf von Nassau (reg. 1461-1475), d. h. sie wirkten zusammen mit der "Landschaft" des Rheingaus bei einem staatsrechtlichen Akt mit. 1480 erhielten sie Teilhabe an der Regierungsgewalt im Erzstift Mainz bei einer Sedisvakanz (Besetzung der Martinsburg in Mainz zusammen mit dem Domkapitel, der Stadt Mainz und dem Rheingau).

In den kriegerischen Auseinandersetzungen der Jahre 1490 und 1504 wurden die neun Städte zusammen mit Grafen und Herren, Ritterschaft und Landschaft als Vertreter des Landes zu den Beratungen hinzugezogen.

Höhepunkt des politischen Einflusses war die Beteiligung am beständigen Rat bzw. am Regiment Kardinal Albrechts von Brandenburg (reg. 1514-1545).

Das Ende des Bundes 1525/26

Im Bauernkrieg 1525 wurden die neun Städte sowohl von den Bauernheeren als auch von der Landesherrschaft umworben. Nachdem sich der Bund unter der Drohung des militärischen Überzugs auf die Seite der Aufständischen geschlagen und einen das ganze Land bindenden Vertrag mit ihnen geschlossen hatten, wurde er von Abrecht von Brandenburg nach der Niederschlagung des Aufstandes 1526 förmlich aufgehoben. Unter den von Kardinal Albrecht neu eingeführten Zentralinstanzen des Erzstiftes war kein Raum für landständische Elemente mehr. In der Frühen Neuzeit blieben Steuerbewilligung und politische Mitspracherechte allein dem Domkapitel vorbehalten.

Literatur

  • Günter Christ/Georg May, Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 2. Band: Erzstift und Erzbistum Mainz. Territoriale und kirchliche Strukturen, Würzburg 1997, bes. 80-83.
  • Roman Fischer, Aschaffenburg im Mittelalter. Studien zur Geschichte der Stadt von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit (Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg 32), Aschaffenburg 1989, bes. 81ff., 352ff.
  • Norbert Höbelheinrich, Die "Neun Städte" des Mainzer Oberstifts, ihre verfassungsmäßige Entwicklung und ihre Beteiligung am Bauernkrieg 1346-1527 (Zwischen Neckar und Main 18), Buchen 1939, 7-50.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Empfohlene Zitierweise

Roman Fischer, Neunstädtebund, publiziert am 13.04.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Neunstädtebund> (29.03.2024)