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Metropolregionen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Version vom 17. Oktober 2019, 09:37 Uhr

Karte der Metropolregion München. (Europäische Metropolregion München e.V.)
Karte der Metropolregion Nürnberg, 2010. (Stadt Nürnberg, Geo 10/2010)
Verkehrsschild Metropolregion Nürnberg. (Foto: Marketingverein der Europäischen Metropolregion Nürnberg e.V.)
Europäische Metropolregionen in Deutschland, Stand: August 2008. (Grafik: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2009)

von Konrad Goppel

Der Begriff stammt aus der Raumplanung. Seit Anfang der 1990er Jahre ist er auch in der deutschen Raumplanung eingeführt. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) weist den Status einer Metropolregion ausgewählten urbanen Zentren und deren ländlichem Umland zu. In Deutschland sind insgesamt elf Regionen als Metropolregionen definiert; mit München und Nürnberg liegen zwei davon in Bayern. Beide bayerischen Metropolregionen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie den ländlichen Raum weiträumig miteinbeziehen. Einem Ansatz "von unten" (bottom-up) folgend, unterliegt die Gestaltung der Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregionen keinen bestimmten Regeln und ist vom Engagement der einzelnen Partner abhängig.

Begriff

Der Begriff Metropolregionen findet sich erstmals in den Vereinigten Staaten, wo als statistische Bezugsgröße in den 1930er Jahren sog. metropolitan areas abgegrenzt wurden, mit denen die Verflechtungsräume großer Städte erfasst werden sollten. Diese Räume entsprechen in ihrer Struktur im Wesentlichen den in Deutschland nach bestimmten einheitlichen Kriterien festgelegten Verdichtungsräumen, die ebenfalls statistischen, vor allem aber auch planungspolitischen Zwecken dienen.

Deutsche Metropolregionen

In Deutschland gibt es elf Metropolregionen (Berlin-Brandenburg, Hamburg, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Stuttgart, Halle-Leipzig-Sachsendreieck, Hannover-Braunschweig-Göttingen, Rhein-Neckar und Bremen/Oldenburg); zwei davon liegen in Bayern: München und Nürnberg.

In Deutschland betrifft der Begriff Metropolregion zwar durchwegs Verdichtungsräume, d. h. großstädtische Zentren mit ihrem suburbanen Verflechtungsbereich, findet jedoch nur dann zutreffende Verwendung, wenn ein derartiger Verdichtungsraum durch Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) in den sog. Raumordnungspolitischen Orientierungs- und Handlungsrahmen des Bundes (nunmehr "Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland") aufgenommen wurde. Allerdings lässt sich aus dieser Verankerung in den raumordnerischen Leitbildern des Bundes die allgemeine Aussage zur räumlichen Entwicklung in Deutschland treffen, weder eine Verbindlichkeit noch ein Förderansatz auf EU- und Bundes- oder Landesebene ableiten. Wesentlich im definitorischen Sinne ist auch:

  1. dass eine Metropolregion in ihrem Kernbereich zwar das metropolitane Zentrum und dessen suburbanes Umfeld betrifft,
  2. dass die Verflechtungen jedoch weit in den ländlichen Raum hinausreichen,
  3. dass diese Reichweite themenbezogen variieren kann,
  4. dass das Netzwerk damit keine feste, eingrenzbare Größe darstellt, sondern im Sinne der Freiwilligkeit gegenüber Ein- und Austritt von Mitgliedern offen ist.

Metropolregionen in Bayern

In Bayern wurde der Großraum München mit Beschluss der MKRO vom 8. März 1995 zur Metropolregion erklärt. München gehört damit zur "Gründungsgruppe" der deutschen Metropolregionen.

In ihrer Sitzung vom 28. September 2005 hat die MKRO auch Nürnberg als zweiten bayerischen Großraum auf dessen nachdrückliches Betreiben in den Kreis der Metropolregionen aufgenommen. Darüber hinaus gehören die Stadt Aschaffenburg sowie die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg als bayerische Räume der hessischen Metropolregion Frankfurt-Main an.

Beide bayerischen Metropolregionen reichen in ihren Verflechtungsbereichen weit in den ländlichen Raum hinaus. So umfasst die Metropolregion München sechs kreisfreie Städte, 28 Landkreise und eine entsprechend große Zahl kreisangehöriger Gemeinden, die Metropolregion Nürnberg elf kreisfreie Städte, 22 Landkreise und ebenfalls vergleichbar zahlreiche kreisangehörige Gemeinden. Ebenso sind in die Netzwerke beider Metropolregionen die Wirtschaftskammern, Unternehmen sowie Vertreter von Gesellschaft und Wissenschaft eingebunden.

Für die bayerischen Metropolregionen ist vor allem der hohe Anteil an ländlichem Raum von Bedeutung, nachdem Bayern als zweitgrößter Flächenstaat Deutschlands zu 80 % seiner Fläche sowie 60 % der Bevölkerung dem ländlichen Raum angehört. Gerade Vertreter des ländlichen Raumes begegnen dem Institut der Metropolregion vielfach mit Misstrauen, da sie eine damit verbundene "Akzentverschiebung" der Raumordnungspolitik zugunsten der Verdichtungsräume befürchten. Auch wenn diese Ängste unbegründet sind, kommt jedoch nicht zuletzt unter diesem Aspekt einer weitestgehenden Einbindung des ländlichen Raumes gerade in Bayern besondere Bedeutung zu.

Die Organisation der bayerischen Metropolregionen entspricht einem Ansatz "von unten" (bottom-up) und ist demnach wie das gesamte Institut keinen hoheitlichen Vorgaben unterworfen. So organisiert sich die Metropolregion München auf der Grundlage einer Satzung als Verein mit Vorstand, Geschäftsführung und Geschäftsstelle, Lenkungskreis, Mitgliederversammlung und jährlicher Metropolkonferenz. Die Arbeitsfelder der Metropolregion werden von fünf Arbeitsgruppen bestritten und haben die Themen Wissen, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität und Kultur zum Inhalt. Begrifflich verschieden, jedoch thematisch vergleichbar, organisiert sich auch die Metropolregion Nürnberg in der Rechtsform des Vereins über mehrere Gremien mit jeweils eigener Funktion, so den Rat, den Steuerungskreis, die Foren, einen Marketingverein, die Kompetenzinitiativen und mit eigener Gremiumsfunktion, den Industrie- und Handelskammern. In den Foren werden ebenfalls verschiedene Aufgabenfelder bearbeitet, nämlich die Bereiche Wirtschaft, Infrastruktur, Wissenschaft, Verkehr und Planung, Kultur, Sport, Tourismus und Marketing.

Entsprechend ihrem Selbstverständnis als offene Netzwerke sowie dem ihnen immanenten bottom-up-Ansatz und ihrer daraus folgenden Rolle in der Landesplanung können die bayerischen Metropolregionen nur einen eingeschränkten Niederschlag im bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) finden. So beschränken sich die Festlegungen der Landesplanung im geltenden Landesentwicklungsprogramm unter dem Leitgedanken der "Räumlichen Entwicklung Bayerns in Deutschland und Europa" auf das Ziel, wonach "die nationalen und internationalen verkehrlichen Anbindungen der Metropolregionen und die innerregionale Erschließung verbessert sowie die Standortattraktivität für internationale Institutionen und Unternehmen erhöht" werden sollen. Die einschlägigen Grundsätze messen den Großräumen "München und Nürnberg in ihren jeweiligen internationalen Funktionen" und ihrer "Festigung als europäische Metropolregionen" besondere Bedeutung zu und geben der Berücksichtigung anheim, die Nutzung der Ausstrahlungseffekte der Metropolregionen in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und touristischer Hinsicht für eine positive Entwicklung im weiteren Umland zu nutzen.

Im Übrigen teilen die bayerischen Metropolregionen, was ihre Bedeutung für die ausgewiesenen Regionen angeht und was ihre Rolle in der Raumordnung und Landesplanung sowie im Verhältnis zu deren inhaltlichen Gewichtungen betrifft, jene Charakteristika, die den Metropolregionen schlechthin eigen sind.

Bedeutung in der Raumordnung

Metropolregionen bedürfen als Konstrukt der Raumordnung einer besonderen Betrachtung gerade im Hinblick auf ihr Selbstverständnis und ihre Bedeutung innerhalb des bestehenden raumordnerischen Instrumentariums. Aus Sicht der Raumordnung ist zunächst festzustellen, dass es sich nicht um etwas völlig Neues handelt. Große Agglomerationen gibt es seit langem und überall. Sie sind schon immer besondere Anziehungspunkte für Bevölkerung und Wirtschaft. Auch Diskussionen, wie das Verhältnis "Verdichtungsraum – ländlicher Raum" zu sehen und zu beurteilen ist, werden seit langem geführt. Dabei war und ist stets unbestritten, dass Agglomerationen die raumstrukturelle Entwicklung maßgeblich prägen und deren Potenziale in besonderer Weise auch den umliegenden und peripheren Räumen zugute kommen. Weitere generelle Aspekte, die auch schon immer mit den Verdichtungsräumen verbunden waren, sind die Bündelung wichtiger, europäisch und global bedeutsamer Funktionen. Hier konzentrieren sich insbesondere politische und ökonomische Schaltstellen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus haben diese Räume hohe kulturelle und städtebauliche Bedeutung. Sie sind wichtige internationale Verkehrsknotenpunkte mit entsprechenden regionalen Ver- und Anbindungsmöglichkeiten. Es handelt sich um Regionen, die in besonderer Weise Motoren des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sind.

Bedeutung für die ausgewiesenen Regionen

Es gibt sehr wohl auch Aspekte, die neu und aktuell durch die Metropolregionen in Wert gesetzt werden und die über die hergebrachte Bedeutung der Verdichtungsräume hinausgehen. Gerade diese Aspekte sind es, in denen die grundsätzlich positive Gewichtung des Phänomens Metropolregion durch die Raumordnung begründet liegt. So kommt ihnen eine wichtige strategische Bedeutung im nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu. Sie fördern die Integration des Landes in die deutschen, europäischen und weltweiten Wirtschaftsnetze und sind ein wichtiger Marketingansatz zur Vermittlung von Standortqualitäten nach außen und nach innen.

Vor allem befördern Metropolregionen, wie sich am Beispiel Nürnberg in besonderer Weise zeigt, Aufbruchstimmung und positive Mentalität in der Region, verbunden mit der Entstehung regionalen Selbstbewusstseins. Der Raum Nürnberg etwa präsentiert sich selbstbewusst sowie seine eigenen Stärken und Potenziale im Rahmen der metropolitanen Entwicklung. Der metropolitane Entwicklungsansatz ist - entsprechend den weichen Instrumenten der Raumordnung - ein bottom up-Ansatz aus der Region. Die Ausfüllung und Wahrnehmung der Metropolfunktionen führt zur Entstehung kreativer Milieus und bewirkt einen Mentalitätsschub im näheren und weiteren Umland des Verdichtungsraumes sowie daraus resultierende wichtige Entwicklungsanstöße und Impulse. Der gemeinsamen Positionierung regionaler Akteure zum Aufbau einer tragfähigen Selbstorganisation kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung zu. Wesentlich ist der Aufbau von regionalen Netzwerken durch öffentliche und private Kooperationen. Bei der "von unten" getragenen metropolitanen Entwicklung kommt es wesentlich auf die funktionalen Verflechtungen zwischen Zentren, Umland und Peripherie an, also die Bildung von Verantwortungsgemeinschaften und eine Selbstaufstellung der Regionen (Regional Governance). Aus raumübergreifender Zusammenarbeit verschiedener Partner in Netzwerken (z. B. Medizin, Kultur, Wissenschaft, Verkehr) resultiert eine wesentlich höhere Effizienz. Entsprechende Vernetzungen können sich dabei, je nach Themenstellung, unterschiedlich gestalten. Dementsprechend ist eine Metropolregion räumlich nicht starr abgegrenzt, sondern ihr Umgriff ergibt sich aus den jeweiligen funktionalen Verflechtungen.

In Bayern wurde dem metropolitanen Ansatz, d. h. den Metropolregionen München und Nürnberg, durch die Aufnahme spezieller Ziele bzw. Grundsätze im Landesentwicklungsprogramm, das seit 1. September 2006 in Kraft ist, Rechnung getragen.

Einbindung in das "Koordinatensystem" der Raumordnung

Für Bayern, wie auch aus Sicht sämtlicher Länder und des Bundes, ist allerdings ganz entscheidend, dass der Metropolregionenansatz in das "Koordinatensystem" der Raumordnung fest eingebunden ist. Dies betrifft zunächst die Leitphilosophie der Schaffung und Erhaltung wertgleicher Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen des Landes. Der metropolitane Ansatz ist nur unter der Voraussetzung einer uneingeschränkten Einbindung in dieses Leitprinzip zu bewerten. Er bedeutet keinesfalls einen Paradigmenwechsel hin zur Strategie einer funktionsräumlichen Gliederung, bei der ausschließlich die großen Verdichtungsräume gewichtet werden. Im Gegenteil, Bayern hält auch weiterhin am Prinzip der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen ausdrücklich fest. Das betrifft in besonderer Weise das Verhältnis der Metropolregionen zum ländlichen Raum.

Metropolregionen und ländlicher Raum

Metropolregionen leisten durch Einbindung des näheren und weiteren Umlandes sowie durch weitreichende darüber hinausgehende Vernetzungen einen unbestreitbaren Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Dabei ist der ländliche Raum nicht nur Nutznießer der Ausstrahlungs- und Impulsgeberfunktion der Metropolregion, sondern befördert umgekehrt durch eigene Schwerpunktsetzungen und Aktivitäten maßgeblich deren eigene Entwicklung. Dieser wechselseitige Nutzwert von Metropolregionen und ländlichem Raum allein würde freilich der Stellung des ländlichen Raums zu den Metropolregionen nicht gerecht: Der ländliche Raum ist und bleibt gleichberechtigter, unabhängiger Partner der Metropolregionen mit Anspruch auf eine eigene, alle Daseinsfunktionen umfassende Entwicklung, wie etwa die Versorgung mit Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur etc.

Metropolregionen in der Landesplanung

Die Einbindung der Metropolregionen in das System der Raumordnung betrifft über die Leitphilosophie hinaus auch das Verhältnis zu den landesplanerischen Instrumenten, etwa den Gebietskategorien, dem Zentrale-Orte-System oder der Regionalplanung. Was die im Landesentwicklungsplan festgelegten Gebietskategorien angeht, die flächendeckend das ganze Land erfassen, werden sich Metropolregionen in ihrer räumlichen Ausdehnung in der Regel über mehrere Gebietskategorien erstrecken. Vor allem aber können Metropolregionen aufgrund ihrer Prozesshaftigkeit und funktionalen Abgrenzung nicht als eigene, gebietsscharf abgrenzbare räumliche Kategorien definiert werden.

Im Hinblick auf das Zentrale-Orte-System und die mitunter aufgeworfene Frage, ob dieses um eine zusätzliche Stufe "Metropolregionen" ergänzt werden sollte, ist wesentlich, dass Metropolregionen keine bindende gemeindliche Abgrenzung zugrunde liegt und sie demnach keinesfalls an die Stelle der Oberzentren treten könnten. Im Übrigen versteht sich das Zentrale-Orte-System flächendeckend und hierarchisch strukturiert, was ebenfalls von den Metropolregionen nicht geleistet werden kann.

Keinesfalls vermögen Metropolregionen auch die Aufgaben der Regionalplanung zu übernehmen. Die Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung legen für eine eindeutig abgegrenzte Planungsregion im Regionalplan Normen (Ziele und Grundsätze) zur Ordnung und Entwicklung der Region fest. Metropolregionen hingegen sind offene Netzwerke mit funktionalen Verflechtungen und entsprechenden inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. Im Gegensatz zur Regionalplanung können sich die Mitglieder einer Metropolregion auf der Basis der Freiwilligkeit einbringen ohne einem Zweckverband, wie dem Regionalen Planungsverband, anzugehören.

Fazit

Die Metropolregionen als neuer raumstruktureller Ansatz leisten einen wichtigen Beitrag zur Raumentwicklung ohne das bestehende Instrumentarium zu tangieren, auszuhebeln oder zu ersetzen. Sie finden die nachdrückliche Zustimmung der Raumplanung. Voraussetzung allerdings ist, dass sie sich in das bewährte Leitprinzip gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen als entscheidender Rahmen einbinden. Zielsetzung ist und bleibt eine ausgewogene Raumentwicklung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft von Stadt und Land.

Literatur

  • Brigitte Adam/Jürgen Göddecke-Stellmann, Metropolregionen – Konzepte, Definitionen und Herausforderungen, in: Informationen zur Raumentwicklung 9 (2002), 513–525 (PDF).
  • Josef Attenberger (Red.), Ländliche Räume und Metropolregionen: Partner oder Konkurrenten? Dokumentation der Herbsttagung am 25. Oktober 2005 im Landratsamt in Neumarkt in der Oberpfalz (Veröffentlichungen der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum e.V. Tagungsberichte 43), München 2006.
  • Jörg Knieling (Hg.), Metropolregionen. Innovation, Wettbewerb, Handlungsfähigkeit (Metropolregionen und Raumentwicklung 3), Hannover 2009.
  • Ludwig Krause, Metropolregionen. Neue Dimensionen der europäischen Stadt? (Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung. Almanach), Berlin 2008.
  • Christof Liebel, Das Konzept der europäischen Metropolregionen. Analyse und Bewertung der potentiellen Metropolregion Nürnberg (Arbeitsmaterialien zur Raumordnung und Raumplanung 237), Bayreuth 2005.
  • Jürgen Ludwig/Klaus Mandel/Christopher Schweiger u. a. (Hg.), Metropolregionen in Deutschland. 11 Beispiele für Regional Governance, Baden-Baden 2. Auflage 2009.
  • Barbara Merz, Zur Rolle der Europäischen Metropolregionen in der Landesentwicklung am Beispiel Bayerns (Schriften zur Raumordnung und Landesplanung 25), Augsburg/Kaiserslautern 2006.
  • Manfred Sinz, Die neuen Leitbilder der Raumentwicklung. Anmerkungen zu einem politischen Diskurs, in: Informationen zur Raumentwicklung 11/12 (2006), 605-612 (PDF).

Quellen

  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hg.), Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen, Bonn 1995.
  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Hg.), Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen, Bonn 1993.

Weiterführende Recherche

Externe Links

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Empfohlene Zitierweise

Konrad Goppel, Metropolregionen, publiziert am 27.02.2012; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Metropolregionen> (28.03.2024)