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Mainz, Erzbistum: Sprengel und Verwaltung

Aus Historisches Lexikon Bayerns

von Friedhelm Jürgensmeier

Erzbistum und Kurfürstentum Mainz sowie Reichsabtei Fulda um 1500. (aus: Erwin Gatz [Hg.], Die Bistümer des Heiligen Römischen Reiches von ihren Anfängen bis zur Säkularisation. Ein historisches Lexikon, 903, © Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau, 2004)

Der Sprengel des bis in die Antike zurückreichenden Bistums konstituierte sich bis ins 8. Jahrhundert. Seine schlauchförmige, weit nach Thüringen reichende Gestalt erhielt er, als die beiden kurzlebigen, 742 gegründeten Bistümer Büraburg und Erfurt aufgehoben wurden. Im Raum des heutigen Bayern gehörte das westliche Unterfranken um Aschaffenburg zu Mainz. Um 780/82 wurde Mainz Erzbistum und damit Sitz einer ausgedehnten, bis 1801/03 bestehenden Kirchenprovinz. Bei der Verwaltung unterstützten den Erzbischof bis ins 12. Jahrhundert Chorbischöfe. An ihre Stelle traten ab dem 12. Jahrhundert 18 regionale Archidikonate, die dem Domkapitel bzw. verschiedenen Kollegiatstiften zugeordnet waren. Im 16. Jahrhundert wurde der Einfluss der Archidiakone massiv beschnitten, während die Bedeutung der schon im 14. Jahrhundert eingerichteten erzbischöflichen Kommissariate zunahm. Auf der Leitungsebene unterstützten den Erzbischof seit dem 14. Jahrhundert Generalvikare und Weihbischöfe, wobei wegen des großen Sprengels stets zwei Weihbischöfe mit Sitz in Mainz und Erfurt bestellt waren. Relativ spät, nämlich erst 1651/58, wurde die geistliche Verwaltung endgültig von der des Erzstifts geschieden und als eigene Behörde das Generalvikariat eingerichtet. 1801/14 ging das vorübergehend nach Regensburg transferierte Erzbistum unter.

Mainz in römischer und fränkischer Zeit

Im römischen Mainz, zunächst militärischer Hauptstützpunkt und dann als Hauptstadt der Provinz Germania superior Verwaltungs-, Gewerbe- und Handelszentrum, dürften ab dem 2. Jahrhundert Christen gelebt haben. Spätestens ab Mitte des 4. Jahrhunderts stand ein Bischof an der Spitze der christlichen Gemeinde. Diese geriet im Zuge der Völkerwanderung mit dem Zusammenbruch der römischen Provinzen an der Rheingrenze 454 in historisches Dunkel, verfiel aber nicht ganz.

Noch im 5. Jahrhundert wurden die Stadt Mainz und das Umland fränkisch. Ab Mitte des 6. Jahrhunderts wurde unter dem galloromanischen Bischof Sidonius (gest. 580) christliches Leben wieder lebendig. Mainz blieb Bischofsstadt. Auch formierte sich der Bistumssprengel. Linksrheinisch grenzte er sich im Westen auf der Linie Niederheimbach (Rhein), Kirchberg (Hunsrück), Kirn (Nahe) und Glan aufwärts bis Remigiusberg südlich von Kaiserslautern gegen die Bistümer Trier und Metz ab. Von dort in nordöstlicher Richtung bis unterhalb Oppenheim verlief die Grenze zum Bistum Worms. Diese linksrheinische Grenzziehung des Bistums Mainz blieb fast unverändert bis 1802 bestehen.

Mit der fränkischen Landnahme drang das Bistum weit in den rechtsrheinischen Raum vor. Seit dem 8. Jahrhundert gehörten die Siedlungsgebiete der Franken mainaufwärts bis Aschaffenburg und Miltenberg und weiter bis in den Taubergrund zum Sprengel des Mainzer Bischofs. In Nilkheim, heute Stadtteil von Aschaffenburg, wurde mit großer Wahrscheinlichkeit um 711/717 vom Mainzer Bischof eine Kirche zu Ehren des hl. Dionysius und seiner Gefährten geweiht. Auch die Gebiete der Hessen und Thüringer galten als dem Mainzer Bistum unterstellt.

Erzbischof Bonifatius als Kirchenorganisator

Durch die kirchenorganisatorischen Maßnahmen von Winfrid-Bonifatius (gest. 754) drohten diese Gebiete dem Bistum Mainz verloren zu gehen. Denn als vom Papst beauftragter Kirchenorganisator errichtete er 742 die Bistümer Würzburg, Erfurt (Thüringen) und Büraburg bei Fritzlar (Hessen). Von den drei Sprengeln erwies sich nur das Bistum Würzburg als lebensfähig. Spätestens unter Erzbischof Lul (reg. 754–786), dem Nachfolger des auf seiner letzten Missionsreise von den Friesen erschlagenen Bonifatius, wurden daher die Bistümer Büraburg und Erfurt wieder aufgehoben und endgültig dem Bistum Mainz eingegliedert. Damit formte sich ein sich schlauchartig nach Norden und Osten erstreckender Kirchensprengel.

Umfang des Mainzer Sprengels

Mit der Eroberung und Missionierung der Sachsen durch Kaiser Karl den Großen (reg. 768-814, als Kaiser ab 800) dehnte sich das Bistum Mainz noch weiter nach Norden aus. 804 erstreckte es sich bis zu einer Grenze, die südlich von Gandersheim zwischen Weser und Oker verlief. Rechtsrheinisch reichte das Bistum im Westen bis an die obere Sieg, im Osten bis zur Saale und Unstrut, im Süden bis an den Neckar und die Jagst. Dieses flächenmäßig so weit ausholende Bistum stellte besondere organisatorische Anforderungen. Die im Frühmittelalter etablierten Mainzer Diözesangrenzen bestanden trotz der konfessionellen Veränderungen durch Reformation und Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert fast unverändert bis zur Auflösung des Erzbistums durch die Festlegungen des 1801 zwischen Papst Pius VII. (reg. 1800-1823) und Napoleon Bonaparte (1769-1821) geschlossenen Konkordats, die Gründung eines linksrheinischen französischen Bistums Mainz 1802 und die Säkularisation 1803.

Die einzige nennenswerte Grenzkorrektur nahm 1656 Kurfürst Johann Philipp von Schönborn, Fürstbischof von Würzburg (reg. 1642-1673) und Erzbischof von Mainz (reg. 1647-1673), zwischen den Bistümern Mainz und Würzburg vor, mit der Angleichung der kirchlichen und der weltlichen Zugehörigkeit verschiedener Pfarreien im Mainzer Oberstift sowie rechts und links der Tauber. Das im Einflussbereich der Mainzer Erzbischöfe liegende grenznahe geistliche Territorium der Fürstäbte von Fulda vermochte sich über die Jahrhunderte hinweg Mainzer bischöflichen Jurisdiktionsansprüchen zu entziehen. Endgültig gelang das mit der Erhebung Fuldas zum Bistum 1752.

Die Mainzer Kirchenprovinz

780/82 wurde Mainz noch vor Trier und Köln Erzbistum. Zu den ersten Suffraganbistümern der neuen Kirchenprovinz gehörten Worms, Speyer, Würzburg und Eichstätt. Im 9. Jahrhundert kamen die Bistümer Konstanz, Straßburg, Verden, Hildesheim, Halberstadt und Paderborn sowie Augsburg und Chur hinzu. Von ihrer Gründung im 10. Jahrhundert bis 1344 unterstanden die böhmisch-mährischen Bistümer Prag und Olmütz ebenfalls dem Mainzer Metropoliten. Diesem kam bis dahin auch das Recht der Krönung des böhmischen Königs zu.

Das 1007 errichtete Bistum Bamberg unterstand nur kurze Zeit der Kirchenprovinz Mainz. Die dem neuen Bistum bald nach seiner Gründung von Rom zugesprochene exemte Stellung wurde 1053 noch dadurch verstärkt, dass Papst Leo IX. (reg. 1049-1054) dem Bischof von Bamberg als Zeichen erzbischöflicher Würde das Pallium verlieh. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erreichte Bamberg endgültig eine von der Kirchenprovinz Mainz unabhängige Stellung. Dennoch blieb Mainz die nach Rom größte Kirchenprovinz der lateinischen Kirche. Trotz des Verlustes auch der Suffraganbistümer Verden und Halberstadt im Zuge der Reformation und durch die Festlegungen beim Westfälischen Frieden 1648 hielt die Kirchenprovinz diese Position bis 1801/03, zumal die im 18. Jahrhundert errichteten Bistümer Fulda und Corvey neu hinzu kamen.

Bischöfliche Organe

Das kirchliche und geistliche Zentrum des Bistums und Ort vieler Synoden und Reichskonzilien war vom 8. bis ins späte 10. Jahrhundert die Benediktinerabtei St. Alban oberhalb der Stadt Mainz. Das endete, als Erzbischof Willigis (reg. 975–1011) den Mainzer Dom als neue Mitte seines Sprengels errichten ließ. Bis zu dieser Zeit waren Klöster zusätzlich zu den Urpfarreien und Eigenkirchen herausgehobene Stätten der kirchlichen und seelsorglichen Infrastruktur. Ab der Jahrtausendwende kamen vermehrt Kollegiatstifte hinzu. Der große Prozess der Gründung von vielen neuen Pfarreien setzte seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert ein. Am Ende des Mittelalters betrug ihre Zahl über 2.700.

Bischöfliche Organe für die Aufsicht, Rechtsprechung und Gesetzgebung im Sprengel waren Visitationen und die im Frühjahr und Herbst durchgeführten Diözesansynoden. Weitere wichtige Stützen des Bischofs für die kirchliche Leitung, die Weihefunktionen und die Verwaltung des Bistums waren bis ins 12. Jahrhundert von ihm beauftragte Chorbischöfe und Sendgerichte. Ab dem ausgehenden 12. Jahrhundert übernahmen vom Bischof beauftragte Richter die Rechtsprechung; von einem bischöflichen Gericht als Institution kann seit 1209 gesprochen werden.

Das Domkapitel

Im Dienst des Bischofs und der Liturgie stand auch die Gruppe der Kleriker an der Bischofskirche. Aus diesem Domstift St. Martin formierte sich das Domkapitel, dem ab dem 12. Jahrhundert das alleinige Recht der Wahl des Erzbischofs zukam. Bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts besaß es korporative Selbständigkeit. Auf 24 Stellen begrenzt, darin einbezogen die Dignitäre Propst, Dekan, Kustos, Scholaster und Kantor, entwickelte sich das später gänzlich dem Adel vorbehaltene Domkapitel zum vornehmsten Kollegium des Bistums mit vielen Privilegien und hohem kirchlichen und politischen Einfluss. Ab dem 16. Jahrhundert entstammten die Mitglieder des Mainzer Domkapitels fast ausschließlich dem reichsritterschaftlichen Stiftsadel.

Archidiakone, Kommissariate und Landkapitel

Karte der Archidiakonate, Archipresbyteriate, Stifte und Klöster im Erzbistum Mainz (Anfang 16. Jahrhundert). Abb. aus: Friedhelm Jürgensmeier: Das Bistum Mainz. Von der Römerzeit bis zum II. Vatikanischen Konzil, Frankfurt am Main 1988, Beilage. (Bistum Mainz)

Ab dem 12. Jahrhundert bildete sich das Mainzer Archidiakonatssystem der jüngeren Ordnung heraus. Es teilte leitungs- und verwaltungsmäßig das Bistum in schließlich 18 Archidiakonate. An der Spitze eines jeden Archidiakonats stand der Propst eines Stiftes. Mit dem Dompropst und den Pröpsten von St. Stephan, Mariagreden, St. Johann, St. Peter, St. Mauritius, St. Viktor und Heilig Kreuz stellte Mainz mit acht Archidiakonen die größte Gruppe. Vorsteher der übrigen Archidiakonate waren die Pröpste von Frankfurt St. Bartholomäus, Aschaffenburg, Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis, Hessen), Erfurt St. Marien und St. Severi (Thüringen), Jechaburg (Stadt Sondershausen, Kyffhäuserkreis, Thüringen), Dorla (Oberdorla, Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen), Heiligenstadt (Lkr. Eichsfeld, Thüringen), Nörten (Lkr. Northeim, Niedersachsen) und Einbeck (Lkr. Northeim, Niedersachsen). Eine Sonderstellung hatte das domstiftische Bingen/Rhein. Ab dem 13. Jahrhundert ist der Offizial als der ständige Gehilfe und Stellvertreter des mit vielen Befugnissen ausgestatteten Archidiakons nachweisbar.

Unterteilt waren die mit einem eigenen Leitungs- und Verwaltungsapparat ausgestatteten Archidiakonate in Archipresbyterate (Dekanate) mit je einer Anzahl von Presbyteraten (Pfarreien) und ihren Filialen. Im 14. Jahrhundert bildeten sich als erzbischöfliche Amtsträger neben dem Generalvikar erzbischöfliche Kommissare heraus, zuständig für den Bereich der in Erfurt, Heiligenstadt, Göttigen, Amöneburg, Fritzlar, Aschaffenburg und Mainz errichteten Kommissariate. Das mittelalterliche Archidiakonatssystem schwand im Bistum Mainz in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Den Archidiakonen verblieb lediglich der Titel. Dagegen behaupteten sich die Dekane. 1650 wurden die erzbischöflichen Landdechaneien bzw. die Landkapitel neu organisiert. 1788 zählte das Bistum 25 Landkapitel, davon zehn im Eichsfelder Staat. Wie die Stadtpfarreien etwa in Mainz mit zwölf und Erfurt mit acht bzw. mit Einschluss von Witterba, Melchendorf und Hochheim elf Pfarreien und der zahlreiche Stiftsklerus unterstanden sie dem Generalvikariat in Mainz. Als Mittelinstanz zwischen den Landkapiteln und dem Generalvikariat fungierten die vier erzbischöflichen geistlichen Kommissariate in Amöneburg, Aschaffenburg, Fritzlar und Heiligenstadt. Das Erzbischöflich Geistliche Gericht in Erfurt mit einem Präses, dem Siegler und Assessoren besaß eine Sonderstellung.

Generalvikar und Weihbischöfe

Die im 14. Jahrhundert einsetzende Berufung und Ernennung neuer erzbischöflicher Amtsträger, geistlicher Räte und Richter durch den Erzbischof waren Maßnahmen gegen die Autonomietendenzen und zu hohen Machtbefugnisse der Archidiakone. Eine herausgehobene Position nahm jetzt der Generalvikar als Beauftragter und Stellvertreter des Bischofs ein. Mehr und mehr begann auch der Aufbau eines von Mainz aus zentral gelenkten geistlichen Verwaltungsapparates. Auch traten an die Stelle der sporadisch zu Pontifikalhandlungen herbeigerufenen Bischöfe anderer Diözesen die fester etablierten Weihbischöfe der neueren Ordnung. Sie wurden vom Erzbischof benannt, vom Papst providiert, auf den Titel eines untergegangenen Bistums "im Land der Heiden" geweiht und für bischöfliche Weihehandlungen im Bistum bestimmt. Wegen seiner Größe hatte Mainz als einziges Bistum des Reiches ab dem 14. Jahrhundert stets zwei Weihbischöfe, den einen mit Sitz in Mainz ("in partibus Rheni") und den anderen mit Sitz in Erfurt ("in partibus Thuringiae, Hassiae et Saxoniae"). Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war der Weihbischof mit Sitz in Mainz neben seiner Funktion als "vicarius generalis in pontificalibus" zugleich auch als Vertreter des stets aus dem adeligen Domkapitel berufenen Generalvikars der Provikar "in spiritualibus".

Die Zeit der Reformation

Spätestens 1525 ließ sich die konfessionelle Spaltung im Deutschen Reich kaum noch aufhalten. Zu den ersten großen Territorien, die sich der Reformation anschlossen und sich damit aus der bischöflichen Jurisdiktion lösten, waren die Landgrafschaft Hessen und das Kurfürstentum Sachsen - beides Gebiete, die weithin innerhalb der Erzdiözese Mainz lagen. Durch diese spätestens 1528 vollzogene Einführung der Reformation verlor das Bistum Mainz Hunderte von Pfarreien und Klöstern. Allein im Bereich der Wetterau waren es etwa 90 Kirchspiele. Insgesamt verlor das Erzbistum Mainz durch die Reformation rund 700 Pfarreien und ungefähr 300 von zuvor etwa 370 Klöstern.

Zur Zeit des Augsburger Reichsreligionsfriedens von 1555 war das Bistum fast nur noch auf den Bereich des Mainzer Erzstifts und wenige katholische Territorien beschränkt. Im gleichen Jahr konnte sich bei der Mainzer Erzbischofswahl Daniel Brendel von Homburg (reg. 1555-1582) nur äußerst knapp gegen den der Reformation nahestehenden Reichard von Simmern (1521-1598) durchsetzen. Mit Erzbischof Daniel begann wieder eine Phase der Rekatholisierung. Er setzte Reformbeschlüsse des Konzils von Trient (1545-1563) um, holte 1561 Jesuiten in das Erzbistum, band 1574 das Eichsfeld wieder fest an das Erzstift Mainz und leitete dessen Rekatholisierung ein. Ähnlich war es mit den Grafschaften Rieneck und Königstein, die 1559 bzw. 1581 als erledigte Mainzer Lehen zurückfielen. Die Stadt Orb (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) und die Bergstraße mit dem Amt Starkenburg (Hessen) und den Städten Bensheim und Heppenheim (beide Lkr. Bergstraße, Hessen), verpfändet während der Stiftsfehde, kamen durch Einlösung ebenfalls an Kurmainz zurück und wurden wieder katholisch.

Vor allem in der Pfalz und in der Vorderen Grafschaft Sponheim aber auch in Teilen von Nassau-Siegen entstanden im 17. und 18. Jahrhundert wieder eine größere Anzahl katholischer Pfarreien. Die konfessionelle Aufteilung der früh mehrheitlich protestantischen Stadt Erfurt war schon bald nach Beginn der Reformation vertraglich mit dem Erzbischof von Mainz festgelegt worden. Keine Änderung brachte diesbezüglich die militärische "Reduktion" von 1664, die Erfurt territorial wieder fest an Kurmainz band.

Die Neustrukturierung der kirchlichen Behörden

Eine umfassende Reform der kirchlichen Behörden nahm 1651/58 Erzbischof Johann Philipp von Schönborn vor. Verbunden war damit die nach und nach vollzogene endgültige Trennung der Behörden für die weltlichen und die geistlichen Sachen. Die höchste Instanz für die kirchlichen und geistlichen Sachen war jetzt das neu strukturierte erzbischöfliche Generalvikariat. Zu ihm gehörten der immer aus dem Domkapitel kommende Generalvikar, der Mainzer Weihbischof als Provikar, der mit vielen Aufgaben betraute Siegler, der Fiskal, der Erste Sekretär, ein Prokurator, ein Archivar, Registratoren, Assessoren und Bedienstete. Vom Generalvikariat getrennt war jetzt das erzbischöfliche Protonotariat als geistliches Richterkollegium mit dem Protonotar, dem Offizial, dem Siegler und Konsultoren.

Zu den herausragenden Leistungen des Pontifikats von Erzbischof Johann Philipp von Schönborn gehört die endgültige Durchführung des Konzils von Trient. Darunter fallen die "Ernewerte Kirchen-Ordnung" von 1670 für seine drei Bistümer Mainz, Würzburg und Worms, das bis 1950 gültig gebliebene Mainzer Rituale von 1671 und die 1662 erfolgte Eröffnung des Mainzer Priesterseminars, dessen Leitung er dem von Bartholomäus Holzhauser (1613-1658, gest. als Pfarrer von Bingen) gegründeten "Institut der in Gemeinschaft lebenden Weltpriester" (Bartholomäer) übertrug. Seit 1654 leitete das "Institut" bereits das von Erzbischof Johann Philipp in Würzburg gegründete Priesterseminar.

Zerfall von Erzbistum und Erzstift 1801/03

Das Ende des Erzbistums Mainz kam rasch und unvermutet. 1792 hatte die Domstadt vor den französischen Revolutionstruppen kapitulieren müssen. 1793 wurde mit der Hauptstadt Mainz als erste deutsche Republik der "Rheinisch-Deutsche-Freistaat" errichtet. Als noch im gleichen Jahr die französischen Besatzungstruppen abrücken mussten und die alte Ordnung wieder hergestellt war, schien das Erzbistum gesichert. Dass dem nicht so war, zeigte sich 1797. Aufgrund der Friedensabkommen mit Preußen und Österreich 1795 in Basel und 1797 in Formio besetzte Frankreich 1797 die linksrheinischen Gebiete und teilte sie 1798 in vier Departements, darunter das Departement Mont Tonnère (Donnersberg) mit der Hauptstadt Mainz. Berechtigt durch das Konkordat 1801 mit Papst Pius VII., errichtete Napoleon 1802 aus den linksrheinischen Teilen der alten Bistümer Mainz, Worms, Speyer und Teilen von Metz das französische Bistum Mainz und besetzte es mit dem aus dem Elsass stammenden Bischof Josef Ludwig Colmar (1802-1818). Im gleichen Jahr 1802 starb in Aschaffenburg Erzbischof Friedrich Karl Joseph von Erthal (1774-1802). Zuvor hatte er resigniert und seine Ämter dem erzbischöflichen Koadjutor Karl Theodor von Dalberg (gest. 1817) übertragen. 1803 verfügte der Reichsdeputationshauptschluss in § 25 die Verlegung des Heiligen Stuhles von Mainz auf die Domkirche zu Regensburg. 1805 wurde die Translation vom Papst legitimiert.

Das Regensburger Generalvikariat in Aschaffenburg im für das Karl Theodor von Dalberg vorbehaltenen Fürstentum Aschaffenburg bzw. ab 1810 im Großherzogtum Frankfurt wahrte noch bis 1814 die letzten Reste des Erzbistums Mainz. Dann endete für immer dessen mehr als tausendjährige Geschichte. Mit dem Sturz Napoleons und dem Pariser Friedensvertrag von 1814 löste sich auch das französische Bistum Mainz auf. Es vergingen Jahre, bis nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den neuen Regierungen und dem Heiligen Stuhl von Rom das heutige Bistum Mainz, damals deckungsgleich mit dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt, durch die Päpstliche Zirkumskriptionsbulle "Provida solersque" von 1821 errichtet und mit der Bulle "Ad dominici gregis custodiam" von 1827 endgültig festgeschrieben wurde. Es dauerte weitere drei Jahre, bis mit Vitus Burg (reg. 1830-1834) der erste Bischof des neuen Bistums den Heiligen Stuhl von Mainz bestieg.

Generalvikare des Erzbistums Mainz

Amtszeit Name Lebensdaten Bemerkungen
1647-1669 Wilderich von Walderdorff 1669-1680 Bischof von Wien
1669-1678 Christoph Rudolph von Stadion
1679-1704 Anselm Franz von Hoheneck
1704-1717 Friedrich Wilhelm von Bicken gest. 1732
1717-1735 Wilderich Marsilius von Hoheneck
1735-1743 Hugo Franz Karl von Eltz zu Kempenich
1743-1746 Johann Philipp Anton von Franckenstein gest. 1753
1746-1763 Georg Adam von Fechenbach
1763-1767 Karl Franz Johann Philipp Valentin von Franckenstein
1767-1771 Karl Friedrich Damian Joseph Ferdinand von Dalberg
1771 Karl Theodor von Dalberg
1771-1774/75 Damian Friedrich Philipp Karl von der Leyen-Hohengeroldseck
1775-1790 Marian Joseph Philipp Anton Schütz von Holzhausen
1790-1801 Joseph Casimir Karl von Redwitz

Vor 1647 sind Mainzer Generalvikare nur punktuell bekannt. Die weiteren Angaben basieren auf Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 3. Band: 1648-1803, Berlin 1990.

Weihbischöfe des Erzbistums Mainz

Zusammenstellung: Friedhelm Jürgensmeier

a) Vorläufer

Amtszeit Name Lebensdaten Bemerkungen
Jahresangaben von belegten Aktivitäten (erste und letzte) Bischöfe, die im Erzbistum Mainz von Zeit zu Zeit weihbischöfliche Handlungen vornehmen Nicht immer ist erkennbar, ob für Weihehandlungen in partibus Rheni oder in partibus Thuringiae herangezogen
1197. 1199 Helmbert OPraem Bi von Havelberg
1214. 1220 Sigebodo von Stendal OPraem Bi von Havelberg
1249. 1259 Arnold OCist Bi von Selonien (Livland)
1248. 1271 Theoderich/Dietrich OFM Bi von Wierland (Estland)
1273. 1299 Incelerius (Proditz) OESA Ep. tit. Buduensis
1276-1295 Christian von Mühlhausen OT Bi von Samland (Litauen)
1273. 1279 Johannes OT Bi von Litauen
1307. 1311 Berthold von Henneberg Bi von Würzburg
1301. 1316-1320 Siegfried von Gelnhausen Bi von Chur
Titularbischöfe, die vom Mainzer Erzbischof zu Weihehandlungen herangezogen werden Allmählich beginnt die Reihe der Weihbischöfe jüngerer Art; sie sind zunächst noch öfters in mehreren Bistümern tätig
1310 Jacobus OESA Ep. tit. Panadensis
1312. 1316 Johannes Messerer OESA Ep. tit. Lavacensis (Lavata)
1319. 1323 Diethmar OCist Ep. tit. Gabulensis
1328. 1330 Hartung OMel Ep. tit. Macrehensis (Makri)
1338. 1349 Heinrich von Apolda OFM Ep. tit. Lavacensis
1341. 1355 Rudolphus OT Ep. tit. Salonensis
1354 Johannes de Siberg OCist Ep. tit. Scopiensis
1375. 1385 Johannes vom Kaiserstuhl Ep. tit. Hipponensis
1384 Theoderich de Indagine OESA Ep. tit. Ruthenensis
1389. 1392 Hermann Ep. tit. Scopiensis
1392. 1399 Friedrich von Mülhausen OESA Bi von Toul; 1399 Ep. tit. Acconensis
1396. 1406 Konrad Linden OP Ep. tit. Christionopolis
1405 Johannes de Robern OCist Ep. tit. Samaritanus
1410 Wilhelm Ep. tit. Ascalonensis
1415-1417 Gerhard OSB Eberbach Ep. tit. Christionopolis
1405. 1450 Hermann OFM Ep. tit. Acconensis
Etwa ab hier lässt sich von Mainzer Weihbischöfen sprechen
1422.1447 Johannes de Reifferscheid Ep. tit. Cyrenensis
1447-1455 Siegfried Piscator OP Ep. tit. Cyrenensis
1456-1460 Heinrich Hopfgarten OESA Ep. tit. Rossensis
1460-1473 Siegfried Piscator OP Ep. tit. Cyrenensis
1474-1475 Dionysius Part OP Ep. tit. Cyrenensis
1476-1480 Matthias Emich OCarm Ep. tit. Cyrenensis
1480-1486 Berthold von Oberg OP Ep. tit. Panadensis
1480 Johannes Ep. tit. Redostenensis
1486-1493 Heinrich von Rübenach OP Ep. tit. Venecompensis
1494-1502 Erhard von Redwitz OCist gest. 1502 Ep. tit. Venecompensis
1502-1510 Thomas Ruscher Ep. tit. Venecompensis
1511-1537 Johannes Münster Ep. tit. Venecompensis
1538-1550 Michael Helding Ep. tit. Sidonensis
1550-1551 Georg Neumann/Neander gest. 1551 Ep. tit. Sidonensis
1551-1561 Balthasar Fannemann OP gest. 1561 Ep. tit. Missinensis
1563-1569 Leonhard Zittardus OP Ep. tit. Missinensis
1570-1622 Stephan Weber Ep. tit. Missinensis
1623-1632, 1636-1644 Ambrosius Seibaeus Ep. tit. Mysiensis
1648-1674 Wolther Heinrich von Strevesdorff OESA Ep. tit. Ascalonensis
1658-1670 Peter van Walenburch Ep. tit. Mysiensis
1676-1679 Adolph Gottfried Volusius Ep. tit. Diocletianensis
1681-1703 Matthias Starck Ep. tit. Coronensis
1703-1727 Johann Edmund Gedult von Jungenfeld Ep. tit. Mallensis
1728-1733 Caspar Adolph Schnernauer Ep. tit. Aradensis
1733-1769 Christoph Nebel Ep. tit. Capharnensis
1769-1777 Ludwig Philipp Behlen Ep. tit. Domitiopolitanus
1778-1782 August Franz von Strauß Ep. tit. Samarensis
1783-1806 Valentin Heimes Ep. tit. Aulonensis

b) Weihbischöfe in partibus Thuringiae (Sitz Erfurt)

Amtszeit Name Lebensdaten Bemerkungen
Sporadische Jahresangaben Bischöfe, die im Erzbistum Mainz von Zeit zu Zeit weihbischöfliche Handlungen vornehmen Nicht immer ist erkennbar, ob für Weihehandlungen in partibus Rheni oder in partibus Thuringiae herangezogen
1196 Helmbert OPraem Bi von Havelberg
1217. 1219 Sigebodo von Stendal OPraem Bi von Havelberg
1223. 1244 Wilhelm OPraem Bi von Havelberg
1216. 1229 Albert Bi von Üxküll/Riga
1267. 1276 Theoderich/Dietrich OFM Bi von Wierland (Estland)
1276- 1295 Christian von Mühlhausen OT Bi von Samland
1275. 1279 Johannes OT Bi von Litauen
1298 Heinrich Fleming Bi von Ermland
1307-1311 Berthold von Henneberg Bi von Würzburg
1301. 1316-1320 Siegfried von Gelnhausen Bi von Chur
Titularbischöfe, die vom Mainzer Erzbischof zu Weihehandlungen herangezogen werden Allmählich beginnt die Reihe der Weihbischöfe jüngerer Art; sie sind zunächst noch öfters in mehreren Bistümern tätig
1312. 1316 Johannes Messerer OESA gest. 1316 Ep. tit. Lavacensis (Lavata)
1313. 1323 Ludwig OESA gest. 1323 Ep. tit. Marrionensis
1316. 1331 Diethmar OCist Ep. tit. Gabulensis
1335 Hermann Ep. tit. Belvilonensis
1338. 1370 Albert von Beichlingen OFM Ep. tit. Hippusensis
1356. 1370 Rudolf aus Stolberg OP Ep. tit. Constantianensis
1385 Theoderich de Indagine OESA Ep. tit. Ruthenensis
1389. 1392 Hermann Ep. tit. Scopiensis
1399 Johannes OP Ep. tit. Taurisiensis
1406. 1415 Johannes de Korbecke OP Ep. tit. Citrensis
1420-1427 Heinrich Everwein OFM Ep. tit. Adrimitanensis
1432. 1433. Nikolaus von Wiltberg OP Ep. tit. Varnensis
Ab etwa hier genauere Angaben über die Zeit als Weihbischöfe im Erzbistum Mainz möglich Etwa ab hier lässt sich von Mainzer Weihbischöfen sprechen
1435. 1438-1444 Herrmann von Gehrden, OP Ep. tit. Citrensis
1466-1489 Johannes Schulte OESA gest. 1489 Ep. tit. Syronensis
1468-um 1478, 1486-1489 Berthold von Oberg OP Ep. tit. Panadensis
1490-1498 Georg Fabri/Schmied OP Ep. tit. Bersabeensis
1498-1508 Johannes Bonemilch Ep. tit. Sidonensis
1509-1524, um 1527-1532 Paul Huthen Ep. tit. Ascalonensis
1534 Maternus Pistor Ep. tit. Ascalonensis
1551-1568 Wolfgang Westermeyer Ep. tit. Ascalonensis
1578-1587 Nikolaus Elgard Ep. tit. Ascalonensis
1587-1607 Stephan Weber Ep. tit. Mysiensis/Missiensis
1607-1608 Valentin Mohr OSB Ep. tit. Ascalonensis
1610-1611 Cornelius Gobelius Ep. tit. Ascalonensis
1616-1633 Christoph Weber Ep. tit. Ascalonensis
1634-1638/1674 Wolther Heinrich von Strevesdorff OESA Ep. tit. Ascalonensis
1655-1657 Berthold Nihus Ep. tit. Mysiensis
1674-1676 Johannes Brassert Ep. tit. Dauliensis/Davalensis
1676-1679 Adolph Gottfried Volusius Ep. tit. Diocletianensis
1680-1694 Johann Daniel Gudenus Ep. tit. Uticensis
1695-1717 Johann Jakob Senfft Ep. tit. Verensis
1718-1725 Johann Joachim Hahn Ep. tit. Metellopolitanus
1726-1747 Christoph Ignaz von Gudenus Ep. tit. Anemuriensis
1748-1769 Johann Friedrich von Lasser Ep. tit. Lycopoliensis
1769-1791 Johann Georg Joseph von Eckardt Ep. tit. Joppensis
1792-1807 Johann Maximilian von Haunold Ep. tit. Emmausiensis

Literatur

  • Eugen Baumgartner, Geschichte und Recht des Archidiakonats der oberrheinischen Bistümer mit Einschluss von Mainz und Würzburg (Kirchenrechtliche Abhandlungen 39), Stuttgart 1907.
  • Günther Christ, Erzstift und Territorium Mainz, in: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 2. Band: Erzstift und Erzbistum Mainz. Territoriale und kirchliche Strukturen (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 6/2), Würzburg 1997, 17-444.
  • Helmut Fath, Das archidiakonale Gericht des Propstes von St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg. Die Judices ecclesie Aschaffenburgensis, in: Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebiets 5 (1971), 51-249.
  • Dieter Michael Feineis, Der Ablauf der Besetzung einer Pfarrei im Erzbistum Mainz im 15. Jahrhundert, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 61 (1999), 59-66.
  • Friedhelm Jürgensmeier, Diözesane Grenzkorrektur und Beilegung von territorialen Differenzen zwischen Kurmainz und Würzburg 1656, in: Josef Schröder (Hg.), Beiträge zu Kirche, Staat und Geistesleben. Festschrift für Günther Christ zum 65. Geburtstag am 20. März 1994 (Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit 14), Stuttgart 1994, 112-130.
  • Friedhelm Jürgensmeier (Hg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 1.-3. Band, Würzburg 1997-2002.
  • Friedhelm Jürgensmeier, Kurmainz, in: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. 4. Band: Mittleres Deutschland (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 52/4), Münster 1992, 60-97.
  • Georg May, Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der Erzdiözese Mainz vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche. 2 Bände (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 111), Mainz 2004.
  • Georg May, Geistliche Ämter und kirchliche Strukturen, in: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. 2. Band: Erzstift und Erzbistum Mainz (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 6/2), Würzburg 1997, 445-592.
  • Wolfgang Seibrich, Die Entwicklung der Pfarrorganisation im linksrheinischen Erzbistum Mainz: Das Archidiakonat St. Martin in Bingen. Die Landkapitel Sobernheim und Kirn im Archidiakonat des Dompropstes (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 29), Mainz 1977.

Quellen

  • Enno Bünz (Bearb.), Das Mainzer Subsidienregister für Thüringen von 1506 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe 8), Köln 2005.
  • Die Archivüberlieferung des Erzstifts Mainz wurde im 19. Jahrhundert zersplittert. Die für die Diözesanverwaltung relevante Überlieferung befindet sich heute weitgehend im Staatsarchiv Würzburg.

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Friedhelm Jürgensmeier, Mainz, Erzbistum: Sprengel und Verwaltung, publiziert am 15.04.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Mainz,_Erzbistum:_Sprengel_und_Verwaltung (28.03.2024)