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Münchner Unruhen, 1397-1403: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. September 2021, 14:50 Uhr

Älteste Darstellung von München, Abb. aus: Hartmann Schedel, Liber Chronicarum, Nürnberg 1493, fol. CCXXVI (Wikimedia Commons)
Herzog Stephan III. von Bayern-Ingolstadt und sein Bruder Friedrich von Bayern-Landshut, in: Abbildungen bayrischer Regenten von Bavarus bis Sigmund. Desgleichen welfischer Fürsten, 16. Jahrhundert. (Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 2822, fol. 38)
Herzog Johann II. von Bayern und Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt , in: Abbildungen bayrischer Regenten von Bavarus bis Sigmund. Desgleichen welfischer Fürsten, 16. Jahrhundert. (Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 2822, fol. 39)
Herzog Ernst und Herzog Wilhelm von Bayern-München und Herzog Heinrich XVI. von Bayern-Landshut, in: Abbildungen bayrischer Regenten von Bavarus bis Sigmund. Desgleichen welfischer Fürsten, 16. Jahrhundert. (Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 2822, fol. 40)
Älteste Darstellung der Münchner Neuveste (rechts im Bild), Abb. aus: Hartmann Schedel, Liber Chronicarum, Nürnberg 1493, fol. CCXXVI (Wikimedia Commons)
Realistische Darstellung der Münchner Neuveste in einer Miniatur um 1559 von Hans Muelich (1516-1573), Abb. aus: Orlando di Lasso/Hans Muelich: Motetten, München 1559, S. 257. (Bayerische Staatsbibliothek Mus.ms. B(1)

von Christine Rädlinger

Zwischen 1397 und 1403 gab es in München heftige Auseinandersetzungen zwischen der städtischen Führungsschicht und der Gemeinde um den Einfluss auf das Stadtregiment. Der Konflikt eskalierte, als die Münchner Herzöge versuchten, die städtischen Rechte zu beschneiden und gleichzeitig mit der Ingolstädter Linie um die Regentschaft im Münchner Landesteil stritten. 1397 wurden - unterstützt durch die Ingolstädter Herzöge - führende Familien vertrieben. 1403 konnten die Münchner Herzöge die Stadt zurückerobern. Die alte Stadtverfassung wurde wiederhergestellt; dabei wurden das Einungsverbot für Handwerker erneuert sowie städtische Gerichtsrechte beschnitten.

Kontext

Die Münchner Unruhen von 1397 bis 1403 stehen in einer Reihe spätmittelalterlicher, innerstädtischen Unruhen, die derzeit unter dem Oberbegriff "Revolten" zu finden sind oder auch, enger gefasst, als "städtische Bürgerkämpfe" bezeichnet werden. Im Vergleich mit anderen bayerischen Städten wie Regensburg, Nürnberg oder Augsburg begannen die Auseinandersetzungen in München relativ spät. Dabei handelte es sich im Fall Münchens nicht um den Versuch einer Machtübernahme durch in "Zünften" organisierte Handwerker. Hauptbeteiligte waren vielmehr wohlhabende Bürger, die neben oder anstelle des Rates der Stadt einen Anteil am Stadtregiment zu erreichen suchten.

Hintergründe

Die Zwistigkeiten in München entstanden vor dem Hintergrund sinkender wirtschaftlicher Prosperität und wachsendem Steuerdruck. Ursache hierfür waren die territorialen Auseinandersetzungen der Wittelsbacher Herzöge. Der zunehmende Herrschaftsanspruch der Wittelsbacher Stadtherrn sowie ein innerstädtischer Machtkampf führten die Konflikte in München herbei. In der Stadt bekämpften sich wie auch andernorts eine Gruppe bestehend aus Familien, die im Inneren und Äußeren Rat vertreten waren, und eine weniger homogene Gruppe aus Angehörigen ratsfähiger Familien sowie wohlhabenden Bürgern, die im Rahmen der "Gemeinde" nur einen geringen politischen Einfluss ausüben konnten.

Die städtische Gemeinde, die "Gmain", setzte sich zusammen aus allen Einwohnern mit Bürgerrecht, also etwa einem Zehntel der Bevölkerung. Träger der städtischen Gewalt waren Innerer Rat mit zwölf (zeitweise 16) und Äußerer Rat mit 24 (zeitweise 32 bzw. 36) Mitgliedern mit einem Ausschuss der Gemeinde, dem Großen Rat mit schwankender Mitgliederzahl (zwischen 150 und 300, ab 1397 dann 300). Je ein Bürgermeister oder Redner wurde aus den beiden erstgenannten Ratsgremien gewählt; das Amt rotierte. In den welche die Zukunft der Stadt grundlegend beeinflussten, musste offensichtlich die Zustimmung der Gesamtgemeinde eingeholt werden. An wichtigen Verhandlungen nahmen Ausschüsse der drei Ratsgremien mit jeweils vier Mitgliedern teil. Die Aufgaben der ebenfalls in den Quellen genannten "consules speciales" mit sechs Inneren bzw. Äußeren Räten und 36 Mitgliedern des Großen Rats sind nicht genauer definiert. Grundlage einer Mitgliedschaft in allen drei Ratsgremien war persönliches Ansehen und Vermögen. Vor allem seit der Mitte des 14. Jahrhunderts stammten daher auch die Mitglieder des Großen Rates aus den wenigen vermögenden Familien der Stadt, waren also Bankiers oder Großhändler; Handwerker waren hier nur selten zu finden.

Die Gerichtsrechte der Stadt waren zu dieser Zeit nicht eindeutig definiert. Basierend auf dem Rudolfinum von 1294 und den Privilegien Ludwigs des Bayern (reg. 1294-1347, König ab 1314) konnte die Stadt grundsätzlich das Recht der Selbstverwaltung und die Niedergerichtsbarkeit ausüben. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurde jedoch besonders das Recht der Stadt auf Ein- und Ausbürgerung von den Herzögen Ernst (reg. 1397-1438) und Wilhelm (reg. 1397-1435) in Frage gestellt. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts übte die Stadt bzw. der Rat im Bereich der Landfriedenswahrung und auf Kriegszügen über das städtische Aufgebot auch hochgerichtliche Rechte aus und konnte teilweise sogar die Todesstrafe verhängen. Dabei blieben jedoch die sog. Viztumshändel, also die Kriminalgerichtsbarkeit, auch noch im 15. Jahrhundert weiterhin dem Landesherrn vorbehalten. Die vom Stadtherrn an die Stadt abgetretenen Rechte konzentrierten sich zunehmend in den Händen des Inneren und Äußeren Rates: Neben den erwähnten gerichtsrechtlichen Funktionen war der Rat Appellationsinstanz für Verfahren vor dem Stadtrichter, vor allem aber übte er die Gewerbeaufsicht aus.

Vorgeschichte

Unzufrieden mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und der Machtfülle des Rats forderte die Gemeinde bereits 1377 mehr Mitbestimmung bei der Finanzpolitik und übte Kritik an der Rechtsprechung des vom Stadtherrn eingesetzten Stadtrichters. Die Zwistigkeiten konnten in einem Kompromiss beigelegt werden. Die Gemeinde erhielt in beiden Bereichen ein größeres Mitspracherecht.

Vor dem Hintergrund territorialer Teilungsverhandlungen der Herzöge Stephan III. (reg. 1375-1413), Johann II. (reg. 1375-1397) und Friedrich (reg. 1375-1393) kam es 1383 bis 1385 zu einem Konflikt zwischen Stadt und Herzögen. Streitpunkte waren dabei die zusätzliche steuerliche Belastung und der drohende Entzug verbriefter Rechte. 1384 verbanden sich einflussreiche Bürger in einer Einung. Nach der Belagerung der Stadt und der Hinrichtung des angeblichen herzoglichen Ratgebers Johann Impler 1385 durch aufgebrachte Bürger stimmten die Münchner der zusätzlichen Steuer zu, mussten jedoch auch eine hohe Strafsumme an die Herzöge bezahlen. Vor allem die Gerichtsrechte der Stadt blieben weiter umstritten. Einungen (und damit auch Zünfte) wurden ausdrücklich verboten.

Die Unruhen von 1397 bis 1403

Die territorialen Auseinandersetzungen der Herzöge Stephan und Ludwig (reg. 1413-1443) aus der Ingolstädter Linie bzw. Ernst und Wilhelm III. aus der Münchner Linie um das Teilherzogtum Oberbayern–München sowie innerstädtische Machtkämpfe mündeten schließlich in die Unruhen von 1397 bis 1403. Obwohl am 6. Januar 1395 ein gemeinsames Regieren der bayerischen Teilherzogtümer Ingolstadt und München vereinbart worden war, beanspruchte Herzog Stephan nach dem Tod seines Bruders Johann 1397 München für sich allein und die Neuveste als seinen Regierungssitz. Angesichts einer ruinierten Stadtkasse und häufiger Doppelbesteuerung begannen die Unruhen in München ebenfalls im Jahr 1397 mit einer erneuten Kritik der Gemeinde an der Rechnungsführung des Rates. Das Ziel war eine weitergehende Einbindung der Bürgerschaft in die Belange der Stadt.

Im weiteren Verlauf stellte sich die Ratspartei auf die Seite der Münchner Herzöge Ernst und Wilhelm III. und unterstützte deren Versuch, München zurückzugewinnen, während Vertreter der Gemeinde auf Seiten der Ingolstädter Herzöge Stephan III. und dessen Sohn Ludwig VII. standen. Die Zwistigkeiten führten schließlich zur gewaltsamen Übernahme des Stadtregiments durch einige Gruppen des Großen Rats sowie zur Vertreibung führender Ratsherrn und ihrer Familien, darunter des Chronisten Jörg Kazmair (gest. 1417), die nun die Herzöge Ernst und Wilhelm um Hilfe baten. Die Umsturzpartei in Verbindung mit den Herzögen Stephan und Ludwig bestimmte von nun an die Münchner Stadtpolitik. Eine Gegenverschwörung wurde 1400 aufgedeckt; drei Anführer wurden hingerichtet. Der Richterspruch des Stadtrichters über die drei Verschwörer, gefällt im Beisein von Rat und Handwerksvierern, wurde in das städtische Urkundenbuch von 1532 aufgenommen, womit wohl der Anspruch der Stadt bzw. all ihrer Vertreter auf hochgerichtliche Rechte untermauert werden sollte.

In den folgenden Jahren kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Wittelsbachern unter Beteiligung eines Münchner Kontingents. Verschiedene Versuche vermittelnder Parteien zwischen den innerstädtischen Gegnern sowie den verfeindeten Wittelsbachern scheiterten, u. a. aufgrund der Weigerung der Herzöge Ernst und Wilhelm, alle Privilegien der Stadt zu bestätigen, darunter vor allem das Recht der Ein- und Ausbürgerung. Eine Bestätigung dieses Privilegs hätte allerdings auch für die aus der Stadt Verbannten einen vollständigen Vermögensverlust und eine lebenslange Verbannung bedeutet.

1403 endeten die Unruhen mit der Einnahme der Stadt durch die Herzöge Ernst und Wilhelm. Die Umstürzler wurden unter Beschlagnahme ihres Vermögens verbannt oder mussten hohe Strafen zahlen. Im Spruchbrief Burggraf Friedrichs VI. von Nürnberg (reg. 1397-1440, ab 1415 auch Markgraf von Brandenburg) vom 31. Mai 1403 wurde die Gerichtsbarkeit der Stadt über ihre eigenen Bürger bestätigt. Am 21. August 1403 festigten die Herzöge mit dem Wahlbrief die Machtfülle des Rates und beschnitten die Bedeutung der "Gemeinde" weiter. Ein erneut ausgesprochenes Einungsverbot für Handwerker verhinderte die Konstituierung von "Zünften" als politische Interessensvertretungen nach dem Vorbild von Städten wie Augsburg.

Quellenlage

Neben Hinweisen in Rechnungen und Satzungen der Stadtverwaltung ist die Denkschrift des Ratsherrn Jörg Kazmaier die wichtigste Quelle. Von ihm verfasst wohl mit dem Ziel, sich von dem Ruf der Mittäterschaft rein zu waschen, sind hier allerdings Unstimmigkeiten und Versuche einer Umdeutung zu finden. Eine gegen Ende des 16. Jahrhunderts verfasste chronologische Darstellung der Ereignisse in München ist im Nachlass Felix Andreas von Oefeles (1706-1780) erhalten. Der Text ist Teil der Münchner Privilegienregesten und eingebettet in die Wittelsbacher Genealogie, angereichert mit wichtigen Daten zur Stadtgeschichte. An einer Stelle wird diese strenge Reihung durch die chronologische Erzählung der Ereignisse von 1397 bis 1403 unterbrochen. Die innerstädtischen Konflikte werden hier allerdings auf die territorialen Auseinandersetzungen der Wittelsbacher Herzöge reduziert; die Hinrichtung dreier Münchner Bürger wird als Resultat ihrer Parteinahme für die Herzöge Ernst und Wilhelm dargestellt. Der Text muss daher als eine Umdeutung der Ereignisse im Sinne der politischen Gegebenheiten des 16. Jahrhunderts gesehen werden.

Dokumente

Die Denkschrift des Jörg Kazmair über die Unruhen zu München in den Jahren 1397 bis 1403. (aus: Hermann Maschek, Deutsche Chroniken (Deutsche Literatur (...) in Entwicklungsreihen. Reihe Realistik des Spätmittelalters 5), Leipzig 1936, 212-252.

Literatur

  • Rudolf Böhmer, Die Vierherzogzeit in Oberbayern-München und ihre Vorgeschichte. Versuch einer Darstellung des genauen zeitlichen Ablaufs der Ereignisse, München 1937.
  • Anton Löffelmeier, Die Ordnung für den Münchner Stadtoberrichter aus dem Jahr 1560, in: Quellen zur Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bayerischer Städte in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 11), München 1993, 47-90.
  • Christine Rädlinger, Die große Krise. Finanzielle Probleme und Verfassungskämpfe 1365 bis 1403, in: Richard Bauer (Hg.), Geschichte der Stadt München, München 1992, 97-120.
  • Christine Rädlinger, Überlieferung und Propaganda. Die Münchner Verfassungskämpfe von 1397-1403 in einer Quelle des 16. Jahrhunderts, in: Oberbayerisches Archiv 117/118 (1993/94), 155-173.
  • Ingo Schwab, Städtische Kassenführung und revolutionäre Rechnungsführung. Überlegungen zu Kammerrechnungen und Steuerbüchern im Spätmittelalter, in: Archiv für Diplomatik 36 (1990), 169-186.


Zu Kazmairs Denkschrift (siehe "Dokumente" und "Quellen"):

  • Stefan Dicker, Landesbewusstsein und Zeitgeschehen. Studien zur bayerischen Chronistik des 15. Jahrhunderts (Norm und Struktur. Studien zum sozialen Wandel in Mittelalter und Früher Neuzeit 30), Köln/Weimar/Wien 2009.
  • Gudrun Gleba, Die Aufzeichnungen des Münchner Bürgers Jörg Kazmair zu den Jahren 1397-1403. Eine Schrift zur mittelalterlichen Meinungsbildung, in: Peter Johanek (Hg.), Städtische Geschichtsschreibung im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit (Städteforschung A 47), Weimar/Wien 2000, 215-231.
  • Gudrun Gleba, Die Gemeinde als alternatives Ordnungsmodell. Zur sozialen und politischen Differenzierung des Gemeindebegriffs in den innerstädtischen Auseinandersetzungen des 14. und 15. Jahrhunderts. Mainz u. a. (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 7), Köln u. a. 1989 (kaum erhellend).

Quellen

  • Karl August von Muffat, Jörg Kazmair's Denkschrift über die Unruhen zu München in den Jahren 1397-1403 (Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 15), Leipzig 1878, 411-637.
  • Bayerische Staatsbibliothek, Oefeleana 308/I-1, s. a. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern, Geh. Landesarchiv, Nr. 1504.

Weiterführende Recherche

Verwandte Artikel

Zunftunruhen, Ratsunruhen, Zunftrevolte, Zunftrevolution, Kommunebewegung, Bürgerunruhen

Empfohlene Zitierweise

Christine Rädlinger, Münchner Unruhen, 1397-1403, publiziert am 20.09.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Münchner_Unruhen,_1397-1403 (29.03.2024)