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Münchner Patrizier

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Bildnis des Anton Hundertpfundt aus dem Jahre 1526, geschaffen von Wolf Huber (1480-1553), Öl auf Lindenholz. (National Gallery of Ireland, Inventar-Nr. NGI.15, lizensiert durch PD-Art via Wikimedia Commons)
Bildnis der Margarete Hundertpfundt aus dem Jahre 1526, geschaffen von Wolf Huber (1480-1553), Öl auf Holz. (Philadelphia Museum of Art, Inventar-Nr. 1438, lizensiert durch PD-Art via Wikimedia Commons)
Darstellung der Elisabeth Pötschner, Ehefrau des Ludwig Pötschner (vor 1351-1413). (Aus: Bayerische Franziskanerprovinz [Hg.], Dokumente ältester Münchner Familiengeschichte 1290-1620). Aus dem Stifterbuch der Barfüßer und Klarissen in München 1424, München 1958, Tafel 27)
Das Pötschner-Haus (heute "Löwenturm") am Rindermarkt 8. Aquarell von Joseph Puschkin um 1890. (Münchner Stadtmuseum, Sammlung Graphik und Gemälde B 71/1)
Darstellung des Vinzenz Ridler (gest. 1408) als Kustos der bayerischen Franziskanerprovinz und Visitator des 3. Ordens in München (Aus: Bayerische Franziskanerprovinz [Hg.], Dokumente ältester Münchner Familiengeschichte 1290-1620). Aus dem Stifterbuch der Barfüßer und Klarissen in München 1424, München 1958, Tafel 12)
Darstellung des Andreas Ligsalz, Gemälde aus dem Jahr 1540 von Hans Muelich (1516-1573). (Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Alte Pinakothek München, Inventarnummer 19, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)
Darstellung der Apollonia Ligsalz, Gemälde aus dem Jahr 1540 von Hans Muelich (1516-1573). (Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Alte Pinakothek München, Inventarnummer 12, lizenziert durch CC BY-SA 4.0)

von Helmut Stahleder

Die politische und gesellschaftliche Führungsschicht der Stadt München, seit dem 16. Jahrhundert Patriziat genannt, geht im Wesentlichen auf die Entstehung des Münchner Rats zurück. Die Familien stammten teils aus verbürgertem Landadel, teils aus der Kaufmannsschicht, teils aus einfacheren Verhältnissen (etwa Handwerker). Der Kreis der Patrizier blieb in der Stadt ein weitgehend abgeschlossener, exklusiver Zirkel, für dessen Zugehörigkeit bis in das 16. Jahrhundert hinein die Wahl in den Inneren Rat entscheidendes Kriterium war. Seit dem 17. Jahrhundert verlieh dann der Landesherr erbliche Patriziatsdiplome; letztmalig wurde 1800 ein solches Privileg erteilt. Nachdem es seit dem 14. Jahrhundert bereits teilweise zu einer Annäherung an den Adel gekommen war, stiegen die meisten Geschlechter seit dem 17. Jahrhundert in den Adel auf.

Definition und Begriff

Patrizier waren eine bürgerliche Oberschicht bzw. Gruppierung innerhalb der bürgerlichen Gemeinschaft, die das Stadtregiment in Händen hatte und den Stadtrat und die wichtigsten Ämter oft ohne verfassungsrechtlichen Auftrag besetzte. Ihr Reichtum erlaubte ihnen die ehrenamtliche Ausübung dieser Ämter und einen gehobenen, adelsähnlichen Lebensstil. Der Begriff "patritius" wurde vom römischen Vorbild, den mächtigen Adelsgeschlechtern des alten Rom, in einer Zeit übernommen, als das Patriziat den Höhepunkt seiner Entwicklung bereits zu überschreiten begann und darum bemüht war, seinen gesellschaftlichen und politischen Status zu untermauern.

Seit Beginn des 16. Jahrhunderts erscheint in den Universitätsmatrikeln von Ingolstadt der Begriff Patrizier auf Münchner Bürgersöhne bezogen, jedoch bereits hier mit unscharfem Umriss: Als erster "patricius Monacensis" erscheint 1516 ein Sohn des ehemaligen Kanzlers von Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) Oswald Rösler d. Ä., Johann Rösler. Allerdings gehörte aus Röslers Familie lediglich sein Bruder dem Äußeren Rat an (1494-1507). Beide waren Neffen des Erzbischofs Matthäus Lang (von Wellenburg) von Salzburg (reg. 1519-1540). Der nächste "patricius Monacensis" war 1550 der Student Kaspar Fleckhamer. Diese Familie tauchte erst Ende des 15. Jahrhunderts in München auf und war lediglich mit Thoman Fleckhamer seit 1530 im Äußeren und erst von 1545-1561 im Inneren Rat vertreten. Mit Sebastian Ridler und Balthasar Barth kamen 1559 und 1560 erstmals Angehörige "echter" Patrizierfamilien hinzu, jedoch mit Johann Straßl im selben Jahr auch ein Angehöriger einer Wasserburger Familie. Sie besaß lediglich kurze Zeit (1500-1532) ein Haus in München, bewohnte es auch nie selbst und bekleidete hier nie ein öffentliches Amt. Deshalb stellte bereits die ältere Forschung fest: "Das Wort 'Patrizier' gibt es in München erst nach 1550" (Schattenhofer, Patriziat, 25) und spricht deshalb für die Zeit des Mittelalters vorzugsweise von "ratsfähigen" oder "ratsgesessenen" Familien oder einfach "Ratsfamilien". Der Begriff "Patrizier" wird deshalb nur sparsam verwendet.

Die Entstehung dieser Oberschicht der bürgerlichen Gemeinschaft und die Entstehung des Münchner Rats gingen Hand in Hand. Erstmals wird der Münchner Rat in einer Urkunde von 1286 genannt ("consules civitatis Monacensis"). Im ältesten überlieferten Stadtrecht von 1294 (Rudolfinum) ist er bereits zentrale "Behörde" der Stadt und im Besitz der Satzungsautonomie, der Polizei- und niederen Gerichtsgewalt. Er ging im Laufe des 13. Jahrhunderts in einer offenbar ruhigen Entwicklung und ohne große Auseinandersetzungen zwischen Stadtherrn und Bürgerschaft aus einer kleinen gehobenen Schicht hervor, die seit längerem bei Gerichtsverhandlungen und anderen wichtigen Anlässen in Erscheinung trat.

Familien

Grundsätzlich bestand das Patriziat immer aus etwa 20 bis 30 eng miteinander versippten Familien. Deren Namen werden seit 1295 in den ältesten Ratslisten überliefert. Sie erscheinen aber bereits viel früher in Münchner Quellen:

  • die Sendlinger seit ca. 1170
  • die Pütrich seit 1189
  • die Rudolf seit 1237
  • die Guldein (Aureus) seit 1239
  • die Wilbrecht seit 1239/42
  • die Freimanner seit 1253
  • die Draechsel seit 1269
  • die Ligsalz seit 1269
  • die Schrenck seit 1269
  • die Schluder seit 1271
  • die Bart um 1272
  • die Ridler 1295
  • die Kramerfamilie Reitmor, später zu Deutenhofen und Pasing, in München nachweisbar seit 1462, erst seit 1524 im Äußeren und erst seit 1562 im Inneren Rat
  • die Eßwurm, später zu Ottenhofen, im Äußeren Rat seit 1459, nie im Inneren Rat, aber ab 1501 Stadtunterrichter, ein anderer im 16. Jahrhundert hgl. Münzkämmerer zu Aichach
  • die Fleckhamer aus Wasserburg 1462
  • die Weiler, später zu Garatshausen, 1489
  • die Rosenbusch, später zu Possenhofen, Notzing usw., waren offensichtlich fränkische Ministeriale, mit Hans Rosenbusch seit 1411 als Stadtwund- und hgl. Leibarzt, dann Stadtschreiber in München, 1484 im Äußeren und ab 1500 im Inneren Rat

Manche Namen sind in dieser Zeit schon wieder aus der Stadt verschwunden, meist durch Aussterben im Mannesstamm, wie:

Das Stadtregiment

Zahl und Namen von Stadträten werden erstmals 1295 überliefert. Die Anzahl der Mitglieder kommt in der Bezeichnung "Die Zwelf" zum Ausdruck. Das Anwachsen der Geschäfte und die Forderung breiterer Schichten der Bevölkerung nach Anteil am Stadtregiment führten zur Schaffung eines zweiten und sogar dritten Kollegiums. Neben dem Zwölferrat, später als "Innerer Rat" bezeichnet, treten ein "Äußerer Rat" und die "Gemain" als Gemeindevertretung. Die Zeit um 1312 dürfte für die Entstehung des Äußeren Rats anzusetzen sein. Vom Februar 1318 ist eine Namensliste aller Mitglieder der drei Kollegien erhalten. Zweifelhaft ist, ob diese durchgängig beibehalten wurde, da in der Folgezeit jeweils nur noch ein Rat von elf bis 13 Namen feststellbar ist. Kontinuierlich ist ein Äußerer Rat erst seit 1362 eindeutig aus den Quellen belegbar. Auch die Gemeindevertretung, nun "Großer Rat" genannt, wird ab 1362 häufig namentlich genannt, verliert sich später aber wieder. Ab 1362 ist die Dreiteilung des Stadtregiments festgeschrieben.

Der Innere Rat war der eigentliche Träger der Regierungsgewalt. 1403 wurde die Zahl der Inneren Räte endgültig auf zwölf fesgesetzt. Der Äußere Rat, seit 1403 endgültig auf 24 Mitglieder festgelegt und ursprünglich vielleicht nur als beratendes Gremium für den Inneren Rat gedacht, entwickelte sich im 14. Jahrhundert zu einem überwachenden und auch mitbeschließenden Kollegium. Seit 1403 war er integrierender Bestandteil des Gesamtrates, ohne dessen Mitwirkung der Innere Rat die Regierungsgeschäfte nicht wahrnehmen konnte. Er bestand teils aus Angehörigen der vornehmen Familien, die in den Inneren Rat aufsteigen konnten oder wollten, teils aus wohlhabenden Kaufleuten und Grundbesitzern niedrigerer Herkunft sowie aus angesehenen und wohlhabenden Handwerkern (Gewandschneider, Sensenschmiede, Loder, Bäcker, Goldschmiede, Metzger, Gürtler, Maler, Bierbrauer usw., abgesehen von Weinhändlern, Salzsendern, Weinschenken, Kramern).

Über den Auswahlmodus der Stadträte in der Anfangszeit ist nichts bekannt. Seit Einsetzen der Ratsprotokolle mit dem Jahr 1459 wurden jedoch jedes Jahr drei Wahlmänner bestimmt, jeweils einer vom Inneren, einer vom Äußeren Rat und einer von der Gemain. Diese drei wählten den Inneren Rat. Nachdem dieser vom Herzog vereidigt und bestätigt worden war, wählte der Innere den Äußeren Rat. Der Stadtrat ergänzte sich gewissermaßen selbst.

Eine genaue Abgrenzung der Rechte und Pflichten von Äußerem und Innerem Rat ist aus den Quellen nicht zu erschließen. Während aber der Innere Rat nur dem Herzog eidlich verpflichtet war, schwörte der Äußere Rat sowohl dem Inneren Rat als auch der Gemeinde. Der Äußere Rat übte die Aufsicht über die Gemeindevertretung aus; sein Bürgermeister war nach 1403 gleichzeitig Sprecher der Gemeinde.

Im monatlichen Wechsel amtierten jeweils zwei Bürgermeister, je einer vom Inneren und vom Äußeren Rat. So fungierten alle zwölf Inneren Räte und die Hälfte der Äußeren Räte einen Monat als Amtsbürgermeister (auch Außer- oder Unterbürgermeister genannt).

Die Gemain war grundsätzlich die Gemeinschaft aller Haus- und Grundbesitzer der Stadt, aus deren Mitte für eingehende Besprechungen mit dem Rat ein Ausschuss von 36 Mann gewählt werden konnte. Die Mitwirkung der Gemain am Stadtregiment bezog sich vor allem auf Steuerbewiligung, Beschluss von Kriegszügen, Bewilligung von Geldern für den Landesherrn, Verkauf von Ewiggeldern und Leibgedingen aus der Stadtkammer und die Eidesleistung bei der jährlichen Ratswahl.

Das Stadtregiment durch die wenigen herrschenden Geschlechter war nicht immer unumstritten. Mehrmals gab es deshalb im 14. Jahrhundert Unruhen. Der Versuch, ein Ratsregiment der Zünfte zu errichten, scheiterte jedoch. Das Ratswahlgesetz vom 21. August 1403, das (theoretisch) bis 1767/68 in Kraft war, sicherte die Herrschaft der alten Geschlechter und regelte die Machtverteilung und das bürgerliche Mitspracherecht. Die Bestimmungen waren jedoch nicht gänzlich neu. Sie bestätigten die Macht des Rates und beschnitten die 1377 der Gemein zugestandenen Rechte erheblich. Deren Mitwirkung war auf Steuersachen, Ewiggeld- und Leibrenten, überhaupt auf Fragen der Finanzverwaltung und offizielle Reisen der Stadträte beschränkt. Überwiegend stellten Handel und Handwerk den Äußeren Rat gegenüber dem im 16. Jahrhundert immer mehr zum Briefadel werdenden Inneren Rat. Die Kluft wurde immer größer. Im 18. Jahrhundert kam es zu Unruhen, so dass am 18. Dezember 1767 die Wahlordnung von 1403 von der Landesherrschaft revidiert wurde. Dabei wurde die Position des Äußeren Rats gestärkt, der Bürgergemeinde wurden jedoch nur belanglose Zugeständnisse gemacht.

Qualifikation für das Patriziat/Ständische Abgrenzung

Bis weit in das 16. Jahrhundert hinein diente die Wahl in den Inneren Rat als Qualifikation für das Patriziat ("Eine Wahl in den Inneren Rat bedeutete für eine Familie in jedem Fall die Qualifikation für das Patriziat, bis tief ins 16. Jahrhundert wohl die Aufnahme ins Patriziat überhaupt. Erst nach 1600 läßt sich dies als gesonderter Akt nachweisen." [Schattenhofer, Patriziat, 33]). Seit Ende des 15. Jahrhunderts ist das Streben nach Bestätigung im Adelsbrief nachweisbar. Um 1570 kam es zu einem heftigen Kampf um Standesrechte wie das Kleine Waidwerk. Erst nach 1600 wird eine Aufnahme in das Patriziat durch den Inneren Rat als besonderer Akt greifbar. Im 17. Jahrhundert ist der Adelsbrief für die Mitglieder des Inneren Rats selbstverständlich. Es folgte im 16. Jahrhundert eine ständische Abgrenzung als "Die Geschlechter" oder "Das Geschlecht" und in einer Herren- oder Geschlechterstube neben der Bürgertrinkstube.

Bedeutung des Patriziats im späten Mittelalter

Auch wenn das Münchner Patriziat nie die Bedeutung des einstigen reichsstädtischen Patriziats, etwa Regensburgs, Augsburgs oder Nürnbergs, erreichte, regierte es die Stadt mehrere Jahrhunderte lang nahezu selbstverantwortlich. Ihm verdankte München die größte Entfaltung seines bürgerlichen Lebens im 15. Jahrhundert. Die Ratsverfassung von 1403 schuf ein auf lange Zeit gültiges, ausgewogenes Verhältnis zum Stadtherrn. Die Organisation des Gemeinwesens erscheint seitdem als abgeschlossen: Alle in den folgenden Jahrhunderten tätigen Amtspersonen waren zu Beginn des 15. Jahrhunderts vorhanden, ebenso die Organe zur Stadtvereidigung. Alle wichtigen Einrichtungen und Amtsfunktionen zur Abwicklung eines geregelten und Marktlebens waren installiert.

Die ratsfähigen Geschlechter traten als Stifter und Wohltäter hervor. Das Pütrich- und das Ridlerkloster, die Gollirkapelle auf dem Markt, die Seelhäuser der Katzmair, Sendlinger, Schluder, Rudolf und Bart, das "Reiche Almosen" der Familie Ridler, die Wadlerspende im Heiliggeistspital zeugen davon. Zahllos waren die Stiftungen an das Heiliggeistspital, die Mess- und Altarstiftungen an Kirchen und Kapellen und die Beiträge zur künstlerischen Ausgestaltung der Kirchen (z. B. Schrenck-Altar in St. Peter, Astaler- und Scharfzand-Fenster in der Frauenkirche). Die Familie stellten Äbte, Pröpste und Dekane der bayerischen Klöster und Kollegiatstifte; ein Sendlinger und ein Tulbeck saßen auf dem Bischofsstuhl in Freising, ein Ridler war Rektor der Universität Wien.

Schon früh zogen Herzöge Münchner Bürger an ihren Hof: 1294 Philipp Freimanner als Kanzler des Pfalzgrafen Rudolf (reg. 1294-1317), Jakob Freimanner 1346 als Hofmeister von Herzog Johann II. (reg. 1375-1397), Ulrich Pötschner 1390/94 als Landschreiber (Kanzler) von Oberbayern. Im 15. Jahrhundert sind sie häufig als herzogliche Räte nachgewiesen, so Lorenz (gest. 1460) und Bartlme Schrenck (gest. 1518/19), den Albrecht IV. 1508 auch in die Vormundschaftsregierung für Wilhelm IV. (reg. 1508-1550) berief. Die Herzöge bedienten sich bei Feiern des Rathauses und tanzten dort mit den Bürgersfrauen (z. B. belegt für 1395 und 1500).

Führung der Stadt

Bürger- und später Patriziergeschlechter hatten schon früh wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich die Führung der Stadt inne: Hermann Pütrich und Sighart Sendlinger erscheinen bereits 1239 für München in der Zeugenreihe einer Urkunde, ebenso um 1272 ein Rudolf, ein Bart und ein Ligsalz in einer wichtigen Mission an den heiligen Stuhl in Rom. 1318 kamen Hainrich Ridler, Perchtolt Wilbrecht sowie Eberhart Pötschner und andere hinzu. Vor allem die zwölf Sitze des Inneren Rats, aber auch einen Teil der 24 Sitze des Äußeren Rats hatten sie teils jahrhundertelang inne. Die Bart waren seit dem 13. Jahrhundert 452 Jahre im Inneren Rat vertreten, die Ligsalz 438 Jahre, die Ridler 412 Jahre, die Schrenck 330 Jahre.

Soziale Herkunft

Ihrer Herkunft nach stammten diese Familien wohl teils aus verbürgertem Landadel, teils waren sie aus einfachen Verhältnissen aufgestiegen: Die Ridler erzählten noch im 16. Jahrhundert, ihr Ahnherr sei als junger Bauer mit Stroh nach München auf den Markt gekommen. Dann seien er und seine Brüder hiergeblieben und Bürger geworden. Der erste Hundertpfund in München war Gerichtsdiener (Fronbote) (seit 1369), der zweite war Bäcker und Salzsender (seit 1392). Der erste Scharfzahn war Schuhmacher (1368), der erste Eßwurm Schmied (seit 1374), der erste Endelhauser Flößer (seit 1395). Die Schrenck dürften aus der freisingischen Ministerialität hervorgegangen sein. Die Uniger (1291), Schluder (1291/93) und Diener (1315/20, 1331/41) kamen als Stadtoberrichter in die Stadt, ein Ligsalz wurde es 1346. Sie gehörten damit ebenfalls dem Ritterstand und der Ministerialität an. Auch Bezeichnungen wie "miles/Ritter" und "dominus/herr" deuten in diese Richtung. Von den späteren Neuzugängen saß jedoch im Jahr 1500 nur ein einziger, ein Stockhamer, im Inneren Rat. Die übrigen elf Familien hätten auch schon 150 Jahre zuvor den Inneren Rat bilden können. Umgekehrt bildeten aber den 24-köpfigen Äußeren Rat lauter neue Familien; lediglich drei entstammten alten Familien (Ridler, Pötschner, Mäusel).

Finanz- und Steuerkraft

Für die Zugehörigkeit zum Patriziat war immer eine gesicherte Finanz- und Steuerkraft von Bedeutung. Alle frühen Münchner Rats- und Patrizierfamilien waren im Fern- und Großhandel tätig, im Handel mit Tuch- und Eisenwaren, Salz und Wein, im Bergbau und Bankenwesen (Geldwechsel und Geldverleih). Zugleich gehörten die Münchner Patrizierfamilien zu den reichsten Bürgern und größten Steuerzahlern. 1381 erbrachte der Stadtrat allein ein Viertel der gesamten Stadtsteuer. Reichtum war Voraussetzung, um die mit einem Ratssitz verbundenen zeitraubenden Ämter versehen zu können, die bis ins 16. Jahrhundert weitgehend Ehrenämter waren, die Ämter der Bürgermeister, Kämmerer, Steuerer, Zeugherren oder Viertelhauptleute, der Baumeister, der Kirchpröpste, der Organisatoren von Pferderennen und Fronleichnamsprozessionen.

Besitz auf dem Land - Annäherung an den Adel

Seit dem 14. Jahrhundert legten die Patrizier das erworbene Vermögen in Ewiggeldern und Leibrenten, Haus- und Grundbesitz in und außerhalb der Stadt an. Einzelhöfe und Einzelgrundstücke, Mühlen, Zehnt- und Vogteirechte, auch Leibeigene, Edelsitze und Sedelhöfe, viele Dorfgerichte und ganze Hofmarken, mit denen neben den grundherrlichen Einkünften auch Hoheitsrechte, wie das Niedergericht, die Polizeigewalt, Scharwerksrechte, später sogar die Landstandschaft, verbunden waren, kamen in die Hand Münchner Patrizier. Gelegentlich konnten sie unmittelbar in den Ritterstand überwechseln, wie die Pütrich von Reichertshausen oder wie Balthasar Pötschner, den sein Grabstein von 1505 in St. Peter als "miles" bezeichnet.

Bereits 1273 hatten die Bart Besitz zu Kempfenhausen (Gde. Berg, Lkr. Starnberg), 1360 zu Harmating (Gde. Egling, Bad Tölz-Wolfratshausen). 1334 erwarb ein Pütrich die Veste Reichertshausen (Gde. Reichertshausen, Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm), 1369 Hans Katzmair den Wörthsee, wo die Familie später ein Schloss errichtete. 1371 kaufte Ulrich Stupf Sedl (Sitz), Gericht und Zubehör zu Sulzemoos, 1375 Franz Impler das Dorfgericht Albersbach in der Klosterhofmark Indersdorf. Gabriel Ridler besaß 1382 schon einen Sedelhof in Schönbrunn im Gericht Dachau, wo ein Ridler 1440 den Hofmarksstatus in Anspruch nahm. Sighart Hudler kaufte 1389 die Dorfgerichte mit Zubehör (Höfen, Burgstall, Tafernen usw.) zu Einsbach (Gde. Sulzemoos, Lkr. Dachau) und Rottbach (Gde. Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck). Der Bürger Sätzlinger, der sonst nie in Erscheinung tritt, besaß 1390 Eisolzried (Gde. Bergkirchen, Lkr. Dachau). 1393 nannte sich Ulrich Tichtel der Jüngere nach seinem Sitz "zu Windeck" und erwarb 1398 die Hofmark Poing (Lkr. Ebersberg) und das Dorfgericht Rudertshausen (Gde. Au i. d. Hallertau, Lkr. Freising). 1399 kam Matheis Sendlinger an Schloss Pähl (Lkr. Weilheim-Schongau) mit Zubehör, 1410 an Sulzemoos. Der Pfändermeister Heinrich Weissenfelder nannte sich 1401/02 "von Egenhofen" (Lkr. Fürstenfeldbruck). Hans Schluder lebte 1404 bereits in Weilbach. Michael Schrenck nannte sich seit 1404 "von Notzing" (Gde. Oberding, Lkr. Erding). Jörg Tömlinger erwarb vor 1409 Planegg (Lkr. München). Hans Wilbrecht erhielt 1419 die Veste Pasenbach (Gde. Vierkirchen, Lkr. Dachau) zu Lehen. Franz Pötschner brachte 1427 Pellheim (Lkr. Dachau) an sich. 1435 kaufte ein Bäcker, Hans Eschelbacher, der ebenfalls sonst nie hervortritt, von Erasmus von Tor zwei Höfe zu Weyhern (Gde. Egenhofen) mitsamt Dorfgericht, Widdumsvogtei, Taferne, Ehaftrechten und Burgstall. Ein anderer Münchner Bürger, Wetzel (wahrscheinlich ein im Tal tätiger Weinwirt), hatte 1440 das Dorfgericht zu Poigern (Gde. Egenhofen) in Besitz. Als 1469 Hans und Karl Ligsalz aus der Hand von Wilhelm Tichtel Ascholding (Gde. Dietramszoll, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) erwerben konnten und als Nachzügler ein Rudolf 1496 und 1499 auf Nannhofen (Gde. Mammendorf, Lkr. Fürstenfeldbruck) saß, hatten alle alten Ratsfamilien noch vor 1500 ihren Landsitz, und eine Entwicklung, die 1273 begonnen hatte, war abgeschlossen.

Heiratskreis

Die Geschlechter, vertreten im Inneren Rat, bildeten auch in München einen weitgehend geschlossenen Heiratskreis. Jedoch war hier die ständische Geschlossenheit und Exklusivität nie so groß wie z. B. in Nürnberg. Immer wieder konnten in München reiche Bürger durch Einheirat (Konnubium) in das Patriziat und in den Inneren Rat gelangen, wenngleich auch hier die Neigung groß war, sich als eigener Geburtsstand abzuschließen. Heiratsverbindungen mit dem Reichspatriziat von Regensburg, Nürnberg und Augsburg waren nicht selten, ebenso mit dem Landadel schon im 14. Jahrhundert. Um 1500 kam es auch in München zum Zusammenschluss zu einer eigenen Geschlechtergesellschaft ständisch-geselligen Charakters.

"Entbürgerlichung"

Bürgerlicher Lebensstil, Bürgerrecht und bürgerliche Hantierung wurden in der Frühen Neuzeit aufgegeben, um die Ebenbürtigkeit mit dem Adel nicht zu verlieren. Schließlich erfolgte ein völliger Übertritt in den Landadel. Patrizier traten immer mehr in den Hofdienst ein und strebten nach herzoglichen Rats- und höchsten Staatsstellen. Drei alte Familien (Ligsalz, Bart, Ridler) erreichten schließlich 1628 die Gleichstellung mit dem Adel in der Kleiderordnung. Die fortschreitende Abnahme der Geschlechter führte um 1600 zu Engpässen bei der Besetzung der sechs Sitze des Patriziats im Äußeren Rat und zu außerordentlicher Ämterhäufung. Von den zwölf Inneren Räten stellten 1606 je drei die Familien Bart und Ligsalz, 1636 vier die Ligsalz und zwei die Hörl, dazu die Hörl noch einen Äußeren Rat. Der Ratssitz war mittlerweile lebenslänglich und nahezu erblich, die Ratswahl eine Formsache. Von 1635 bis 1790 hatten insgesamt zwölf Innere-Rats-Familien nicht einmal mehr ein Haus in der Stadt.

Erbliches Patriziatsdiplom

1672 verlieh der Kurfürst erstmals ein erbliches Patriziatsdiplom, ähnlich dem Adelsdiplom. Der Begünstigte war der Handelsmann und Hoflieferant Georg Gugler (von und zu Zeilhofen), von 1666 bis 1669 Innerer Rat. Ihm folgte 1673 Mathias Barbier, ein Krämer aus Pfullendorf. Die Aufnahme in das Patriziat war damit den Geschlechtern entzogen und Sache des Landesherrn, das Patriziat nur noch bloße Form. Sogar an Personen, die mit dem Bürgertum nichts mehr verband und denen es nur um die damit verbundenen Standesrechte ging, wurde das Patriziat verliehen, etwa 1765 einem Hofkontrolleurssohn und Kanoniker am Frauenstift, 1789 einem kurfürstlichen Leibarzt und 1795 dem Beichtvater der Kurfürstin, als letztem im Jahr 1800 dem Geistlichen und Historiker Lorenz Westenrieder (1748-1829). Ihm sollte die Würde lediglich den Weg zu einem Kanonikat am Kollegiatstift von "Unserer Lieben Frau" ebnen. Das Bayerische Adelsedikt von 1808 und die Gemeindeordnung von 1818 kennen schließlich kein Patriziat mehr.

Literatur

  • Roswitha von Bary, Herzogsdienst und Bürgerfreiheit. Verfassung und Verwaltung der Stadt München im Mittelalter. 1158-1560 (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt München 3), München 1997.
  • Richard Bauer, Stadt- und Stadtverfassung im Umbruch - Niedergang, Ende und Neubegründung kommunaler Eigenständigkeit 1767 bis 1818, in: ders. (Hg.), Geschichte der Stadt München, München 1992, 244-273.
  • Franz Frhr. von Karaisl, Zur Geschichte des Münchener Patriziats, in: Schriften des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde e. V. 5 (1938), 3-19.
  • Lorenz Maier, Stadt und Herrschaft. Ein Beitrag zur Gründungs- und frühen Entwicklungsgeschichte Münchens (Miscellanea Bavarica Monacensia 147), München 1989.
  • Christine Rädlinger, Die große Krise - Finanzielle Probleme und Verfassungskämpfe 1365-1403, in: Richard Bauer (Hg.), Geschichte der Stadt München, München 1992, 97-119.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Astaler, Katzmair, Scharfzahn, Tulbeck, in: Oberbayerisches Archiv 113 (1989), 195-229.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter. Die Bart (bis um 1600), in: Oberbayerisches Archiv 125/1, 289-392.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter. Die Hundertpfund, in: Oberbayerisches Archiv 131, 33-70.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter. Die Impler und Reitmor, in: Oberbayerisches Archiv 121, 297-337.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Ligsalz, in: Oberbayerisches Archiv 117/118 (1994), 175-260.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Ridler, in: Oberbayerisches Archiv 116 (1992), 115-180.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Rudolf, in: Oberbayerisches Archiv 122 (1998) 135-218.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter. Die Sänftel, mit Anhang über ihr Schutzmantelbild in der Frauenkirche, in: Oberbayerisches Archiv 132 (2008), 103-169.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Schluder, in: Oberbayerisches Archiv 123 (1999), 39-74.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Schrenck, in: Oberbayerisches Archiv 127 (2003), 61-149.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter. Die Tichtel, in: Oberbayerisches Archiv 120 (1996), 211-263.
  • Helmuth Stahleder, Beiträge zur Geschichte Münchner Bürgergeschlechter im Mittelalter: Die Wilbrecht, Rosenbusch und Pütrich, in: Oberbayerisches Archiv 114 (1990), 227-281.
  • Helmuth Stahleder, Konsolidierung und Ausbau der bürgerlichen Stadt München im 15. Jahrhundert, in: Richard Bauer (Hg.), Geschichte der Stadt München, München 1992, 120-147.
  • Helmut Stahleder, Die Münchner Patriziergeschlechter und ihre Benefizien in St. Peter, in: Aus dem Pfarrarchiv von St. Peter in München 12 (2008), 45-76.

Weiterführende Recherche

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Empfohlene Zitierweise

Helmut Stahleder, Münchner Patrizier, publiziert am 14.02.2013; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Münchner_Patrizier (28.03.2024)