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Münchener Abkommen, 1938: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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[[Datei:Reichsgesetzblatt 1938.jpg|thumb|Reichsgesetzblatt von 1938 mit der Bekanntmachung des Münchener Abkommens vom 30. September. ([https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_38T2_049_0853.jpg Gemeinfrei via Wikimedia Commons])]]
[[Datei:Reichsgesetzblatt 1938.jpg|thumb|Reichsgesetzblatt von 1938 mit der Bekanntmachung des Münchener Abkommens vom 30. September. Abb aus: Reichsgesetzblatt/1938,2, 853. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 J.publ.g. 946 wa-1938,2)]]


Das Münchener Abkommen vom 30. September 1938 legte die Abtretung des zur Tschechoslowakei (ČSR) gehörigen Sudetenlands an das Deutsche Reich fest. Der Vertrag wurde ohne Beteiligung der ČSR zwischen dem Deutschen Reich, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien geschlossen. Der NS-Staat unter Adolf Hitler (1889-1945) befand sich nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 in einer überaus starken Position und drohte damit, die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete der ČSR zu annektieren. Um einen Krieg zu vermeiden und Hitler zu besänftigen, stimmten die britische und die französische Regierung im Rahmen einer "Appeasement-Politik" einer Übertragung und Besetzung des Sudetengebiets zu. Der ČSR blieb keine Wahl, als dies hinzunehmen. Das Land verlor damit ein Viertel seiner Bevölkerung und ein Fünftel seiner Fläche. Bereits ein halbes Jahr später wurde die restliche Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich militärisch zerschlagen, ein von Deutschland abhängiger slowakischer Staat und das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Erst 1973 erklärte ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR das Abkommen für nichtig, während es in einem Vertrag zwischen der DDR und der ČSSR 1967 als von Anfang an "ungültig" bezeichnet worden war. Das Münchener Abkommen ist zu einem Symbol für eine nachgiebige Politik gegenüber einem militärisch aggressiv handelnden, diktatorisch regierten Staat geworden.       
Das Münchener Abkommen vom 30. September 1938 legte die Abtretung des zur Tschechoslowakei (ČSR) gehörigen Sudetenlands an das Deutsche Reich fest. Der Vertrag wurde ohne Beteiligung der ČSR zwischen dem Deutschen Reich, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien geschlossen. Der NS-Staat unter Adolf Hitler (1889-1945) befand sich nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 in einer überaus starken Position und drohte damit, die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete der ČSR zu annektieren. Um einen Krieg zu vermeiden und Hitler zu besänftigen, stimmten die britische und die französische Regierung im Rahmen einer "Appeasement-Politik" einer Übertragung und Besetzung des Sudetengebiets zu. Der ČSR blieb keine Wahl, als dies hinzunehmen. Das Land verlor damit ein Viertel seiner Bevölkerung und ein Fünftel seiner Fläche. Bereits ein halbes Jahr später wurde die restliche Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich militärisch zerschlagen, ein von Deutschland abhängiger slowakischer Staat und das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Erst 1973 erklärte ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR das Abkommen für nichtig, während es in einem Vertrag zwischen der DDR und der ČSSR 1967 als von Anfang an "ungültig" bezeichnet worden war. Das Münchener Abkommen ist zu einem Symbol für eine nachgiebige Politik gegenüber einem militärisch aggressiv handelnden, diktatorisch regierten Staat geworden.       

Version vom 24. Oktober 2022, 10:31 Uhr

von Christoph Studt

Reichsgesetzblatt von 1938 mit der Bekanntmachung des Münchener Abkommens vom 30. September. Abb aus: Reichsgesetzblatt/1938,2, 853. (Bayerische Staatsbibliothek, 4 J.publ.g. 946 wa-1938,2)

Das Münchener Abkommen vom 30. September 1938 legte die Abtretung des zur Tschechoslowakei (ČSR) gehörigen Sudetenlands an das Deutsche Reich fest. Der Vertrag wurde ohne Beteiligung der ČSR zwischen dem Deutschen Reich, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien geschlossen. Der NS-Staat unter Adolf Hitler (1889-1945) befand sich nach dem "Anschluss" Österreichs im März 1938 in einer überaus starken Position und drohte damit, die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Gebiete der ČSR zu annektieren. Um einen Krieg zu vermeiden und Hitler zu besänftigen, stimmten die britische und die französische Regierung im Rahmen einer "Appeasement-Politik" einer Übertragung und Besetzung des Sudetengebiets zu. Der ČSR blieb keine Wahl, als dies hinzunehmen. Das Land verlor damit ein Viertel seiner Bevölkerung und ein Fünftel seiner Fläche. Bereits ein halbes Jahr später wurde die restliche Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich militärisch zerschlagen, ein von Deutschland abhängiger slowakischer Staat und das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Erst 1973 erklärte ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ČSSR das Abkommen für nichtig, während es in einem Vertrag zwischen der DDR und der ČSSR 1967 als von Anfang an "ungültig" bezeichnet worden war. Das Münchener Abkommen ist zu einem Symbol für eine nachgiebige Politik gegenüber einem militärisch aggressiv handelnden, diktatorisch regierten Staat geworden.

Die Ausgangslage

Der "Führerbau" am Königsplatz in München, in dem die Verhandlungen zum Münchener Abkommen 1938 geführt wurden. Zu sehen sind die damaligen Flaggen des Deutschen Reichs und Italiens. Der Fotograf und Verleger Heinrich Hoffmann (1885-1957), der persönliche Fotograf Adolf Hitlers, begleitete die Konferenz in München als Bildberichterstatter. Hoffmann war wesentlich für die Fotopropaganda der Nationalsozialisten verantwortlich. (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-20664)

Unübersehbar dominierte das Deutsche Reich, seit dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 „Großdeutsches Reich“ genannt, Mitteleuropa und schien nach Belieben die Zukunft Europas gestalten zu können: Die Westmächte Großbritannien und Frankreich hatten auf diesen – nach der Besetzung und Militarisierung des Rheinlandes durch Deutschland – neuerlichen Testfall mit nichts weiter als „entrüsteter Nachgiebigkeit“ reagiert, wie der italienische Außenminister Galeazzo Ciano (1903–1944, ital. Außenminister seit 1936) in seinem Tagebuch vermerkte.

Die Sorge, als nächstes würde Hitler nun wohl die Sudetendeutschen „heim ins Reich“ holen, war groß. Frankreich ließ sich allerdings durch beruhigende deutsche Versicherungen hinsichtlich des Erhalts der Tschechoslowakei (ČSR) besänftigen. Es war durch eine Regierungskrise in seiner Handlungsfähigkeit ohnehin praktisch gelähmt. Großbritannien nahm nach pflichtgemäßer Verurteilung des gewaltsamen Vorgehens nicht nur die neue Situation Österreichs hin, sondern anerkannte auch die bereits 1936 erfolgte Okkupation Abessiniens durch italienische Truppen. Im Land, im Parlament und in der Regierung war zu dieser Zeit eine Stimmung vorherrschend, die weit davon entfernt war, ernste Konsequenzen zu ziehen.

Die Reaktionen Frankreichs, Großbritanniens und anderer Staaten bestärkten Adolf Hitler (NSDAP, 1889–1945, Reichskanzler 1933–1945) darin, sein weiteres Vorgehen nicht länger von der krisenhaften Entwicklung an anderen internationalen Brennpunkten abhängig zu machen, wie er es noch am 5. November 1937 in der Besprechung mit den Spitzen von Staat und Wehrmacht für ein Vorgehen gegen Österreich und die ČSR ausdrücklich zur Bedingung gemacht hatte. Vielmehr richtete er sein Augenmerk nun auf die ČSR, weil er fest davon überzeugt war, auch hier ohne Gegenreaktion Großbritanniens und Frankreichs handeln zu können.

Hitlers Entschluss zur Zerschlagung der ČSR

Am 21. April 1938 gab Hitler die Aktualisierung der Aufmarschplanung gegen die ČSR in Auftrag. Eine Beseitigung dieses Eckpfeilers der sog. Kleinen Entente (1920 geschaffenes Bündnissystem zwischen Rumänien, Jugoslawien und ČSR), der die ČSR seit 1924 angehörte, sah er als Voraussetzung für das „Antreten gegen den Westen“, dessen Ausschaltung wiederum die Voraussetzung für den sog. Lebensraum-Krieg im Osten Europas war. Hitlers Ziel war es, Großbritannien und Frankreich binnen zwei bis drei Tagen vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Die Sudetendeutsche Partei als „Trojanisches Pferd“

Wie im Falle Österreichs dienten zunächst Kräfte innerhalb der ČSR, hier die sudetendeutsche Volksgruppe und ihre politische Repräsentanz, die „Sudetendeutsche Partei“ (SDP) unter Konrad Henlein (1898-1945), dazu, die tschechoslowakische Regierung zu zermürben. Die etwa 3.3 Millionen Sudetendeutschen, die über 22 Prozent der Bevölkerung der ČSR ausmachten, fühlten sich in weiten Teilen diskriminiert und benachteiligt: bspw. wurden bei Eisenbahn, Post, Polizei und Zoll Tschechen bevorzugt, deutsche Beamte und Angestellte nach nicht bestandener strenger Prüfung in der tschechischen Staatssprache entlassen, die Zahl deutscher Schulen wurde reduziert. Von den 800.000 Arbeitslosen in der Wirtschaftskrise der dreißiger Jahre waren allein 500.000 Sudetendeutsche. Die vielfältigen Unzufriedenheiten hatten für eine zunehmende Radikalisierung gesorgt und der SDP stetig wachsende Zustimmung eingebracht, der erfolgreiche „Anschluss“ Österreichs tat ein Übriges. Und diese führende Kraft des „Deutschtums“ in der ČSR sollte nun als Sprengmittel für die tschechoslowakische Republik dienen. Henleins Aufgabe war, wie in der entscheidenden Besprechung mit Hitler am 28. März 1938 festgelegt wurde, ein „Maximalprogramm“ aufzustellen, das die tschechoslowakische Regierung nicht würde erfüllen können.

Perspektive der Westmächte

Nirgendwo sonst waren die Prinzipien, auf denen die internationale Neuordnung nach dem Ersten Weltkrieg basieren sollte, in solchem Ausmaß den strategischen und bündnispolitischen Interessen der Siegermächte geopfert worden, wie im Falle der Gründung der ČSR 1918. Dies war Frankreich und Großbritannien sehr wohl bewusst. Früher oder später musste das Selbstbestimmungsrecht der Völker zum Problem des kleinen Vielvölkerstaats ČSR werden. Dessen territoriale Integrität zu garantieren, erschien - im Grunde seit jeher - angesichts der geografischen Lage, der militärischen Kräfteverhältnisse wie der strategischen Voraussetzungen illusorisch. Stattdessen konzentrierte man sich auf eine friedliche Lösung der Sudetenfrage, die man als Kern des Problems ansah.

Die Wochenendkrise

Diese Entwicklung sah man von Prag aus verständlicherweise mit allergrößter Besorgnis. Nachdem der britische Premierminister Neville Chamberlain (1869-1940, britischer Premierminister 1937-1940) in einem Interview geäußert hatte, man könne durch „eine Grenzrevision eine kleinere, aber gesündere Tschechoslowakei schaffen“, handelte der bedrohte Staat mit dem Mut der Verzweiflung und verkündete im Zuge der sog. Wochenendkrise (20./22. Mai 1938) die Mobilmachung seiner Streitkräfte mit Hinweis auf (unzutreffende) Kenntnis einer unmittelbar bevorstehenden militärischen Aktion der Deutschen. Mit dieser Aktion zwang das Land seine Verbündeten, Stellung zu beziehen. Nun konnten auch die Briten und Franzosen nicht zurück, sondern waren aufgerufen, ihren vertraglichen Beistandspflichten nachzukommen. Dementsprechend demonstrierte Großbritannien unter der Bedingung, dass Frankreich der ČSR beistehen werde und damit auch die Sowjetunion ihrer Bündnispflicht gegenüber Prag nachkommen würde, in Berlin Entschlossenheit zum Kampf.

Dass die europäische Öffentlichkeit den Eindruck gewinnen könnte, Deutschland sei vor den Tschechen und Briten eingeknickt, ließ den von der Solidarität der Westmächte offenbar überraschten Hitler vor Wut schäumen. Er forcierte die Krise: „Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen“, hieß es in der neuen Fassung zum Fall “Grün“, jener Weisung Hitlers zur Planung eines Angriffskrieges gegen die Tschechoslowakei. Die Wehrmacht erhielt den Befehl, spätestens ab dem 1. Oktober 1938 für einen Einmarsch in die ČSR bereit zu stehen. Hitlers Planung zog weder eine friedliche Beilegung der Krise in Betracht, noch ging es ihm nur um eine Abtretung der sudetendeutschen Gebiete, er wollte die gesamte ČSR in einem kurzen, isolierten Krieg unterwerfen.

Opposition gegen den „großen Krieg“

Diese Weisung zum Fall „Grün“ war der Keim einer sich bildenden Militäropposition gegen den Diktator. Es wurde ein Staatsstreich gegen Hitler vorbereitet, da man der Überzeugung war, dass aus der tschechischen Krise ein „großer Krieg“ entstehen werde, der nicht nur das Ende des „Dritten Reiches“, sondern ein „finis Germaniae“ bedeuten und damit die Option einer im übrigen durchaus akzeptierten deutschen Großmachtpolitik zerstören werde. In dieser Einschätzung trafen sich der ehemalige Außenminister Konstantin von Neurath (1873-1956, Reichsaußenminister 1932-1938), Militärs wie Generalstabschef Ludwig Beck (1880-1944, Generaloberst u. Generalstabschef des Heeres 1935-1938) und sein Nachfolger Franz Halder (1884-1972, General der Artillerie und Generalstabschef des Heeres 1938-1942) sowie eine Gruppe von Beamten des Auswärtigen Amtes um Staatssekretär Ernst von Weizsäcker (1882-1951, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 1938-1943). Voraussetzung für ein Gelingen dieser als „Septemberverschwörung“ in die Geschichtsschreibung eingegangenen Aktion war eine feste Haltung Großbritanniens und Frankreichs, womit man sich von vornherein in eine problematische Abhängigkeit begab. Denn weder die britische noch die französische Regierung sahen sich dazu veranlasst, auf höchst diffuse und schwer einzuordnende Signale ernsthaft einzugehen.

Chamberlains Initiative

Die Briten taten alles, um im Sinne eines „peaceful change“ Konfliktstoff auszuräumen und das Deutsche Reich wieder in eine ausbalancierte europäische Ordnung zu integrieren. Um eine Eskalation, die möglicherweise in einen großen Krieg münden könnte, zu vermeiden, ergriff Chamberlain persönlich die Initiative, warf sein ganzes Prestige als Premierminister eines Weltreichs in die Waagschale und stattete Hitler einen Besuch ab, nachdem dieser auf dem Nürnberger NSDAP-Reichsparteitag „Großdeutschland“ am 12. September mit einem Einmarsch in die ČSR gedroht hatte.

Am 15. September 1938 machte der „bis zur Blindheit für das Tatsächliche vernünftige Mann“ (Klaus Hildebrand) Hitler in Berchtesgaden das Angebot, zur Beilegung der Krise die sudetendeutschen Gebiete von der ČSR abzutrennen und dem Deutschen Reich zuzuschlagen. Er mochte einfach nicht einsehen, warum es wegen dieses Landes, das er ohnehin nur für „eine Verbindung von Fetzen und Flicken, zusammengestückt durch den Versailler Vertrag“ hielt, zu einem wahrscheinlich alles verschlingenden Krieg in Europa kommen sollte.

Gemeinsam mit Frankreich zwang Großbritannien der Regierung der ČSR in einem Ultimatum die Abtretung aller Gebiete mit mehrheitlich sudetendeutscher Bevölkerung an das Deutsche Reich ab und stellte dafür eine internationale Garantie des neuen Grenzverlaufs in Aussicht. Die tschechische Regierung hatte keine Wahl, wollte sie nicht den Gesamtstaat opfern, und nahm am 21. September diese „Lösung“ an.

Hitler, der ganz anderes wollte, sah seine Pläne durchkreuzt. Seine Hoffnung auf eine direkte militärische Operation und die Zerschlagung der ČSR bei gleichzeitigem Abseitsstehen der anderen europäischen Mächte schwand. Als Chamberlain nach Beratungen im britischen Kabinett erneut mit Hitler – diesmal im Rheinhotel Dreesen in Bad Godesberg (22.–24. September 1938) – zusammentraf, um Einzelheiten des Selbstbestimmungsrechts der Sudetendeutschen zu verhandeln, erhöhte der Diktator plötzlich seine Forderungen und verlangte über das Vereinbarte hinaus die Billigung des unverzüglichen Einmarsches der Wehrmacht in die strittige Region sowie eine Abstimmung in einem nicht klar definierten Territorium. Darüber hinaus erhoben nun, von Hitler dazu animiert, auch Polen und Ungarn Gebietsansprüche gegenüber der ČSR. Die Godesberger Zusammenkunft scheiterte.

Mussolinis Rolle

Einen letzten Ausweg aus der Katastrophe sah der britische Premierminister in dem Versuch, den italienischen Premierminister Benito Mussolini (1883–1945, ital. Premierminister 1922–1943) um Vermittlung in diesem Konflikt zu bitten. Der italienische „Duce“ nahm bereitwillig an, Hitler willigte notgedrungen ein: Er hatte sich von den am Frieden Interessierten gleichsam überrumpeln lassen, da er sich nicht im Klaren darüber war, auf welcher Seite Italien im Kriegsfalle stehen würde. Auch in Bezug auf Großbritanniens Haltung war er unsicher geworden. Und nicht zuletzt hatte Hitler die allgemeine Kriegsunwilligkeit der Deutschen zur Kenntnis nehmen müssen, als er eine kriegsmäßig aufgerüstete Panzerdivision durch die Berliner Wilhelmstraße und das Regierungsviertel hatte rasseln lassen. Statt mit Begeisterung und Euphorie quittierte die Bevölkerung diese Machtdemonstration mit schweigender Ablehnung.

Konferenz in München

Am 29. September 1938 sollten sich Chamberlain, Édouard Daladier (1884–1970, franz. Ministerpräsident 1938–1940), Mussolini und Hitler in München zu Vermittlungsgesprächen treffen. Dass München als Ort der Zusammenkunft gewählt wurde, sollte wohl den Rang der Konferenz minimieren. Die deutsche Presse wurde angewiesen, nur von einer Besprechung zu schreiben. Minimal waren auch angesichts der knappen Zeit die Vorbereitungen, die keineswegs den üblichen diplomatischen Gepflogenheiten für internationale Konferenzen entsprachen. Wert wurde vor allem auf Fahnenschmuck und die Dekoration der Straßen gelegt. Für die italienische Delegation, die als erste eintraf, war das Prinz-Carl-Palais als Quartier vorgesehen, während die Franzosen im Hotel Vierjahreszeiten unterkamen, die Briten im Regina-Palast-Hotel am Maximiliansplatz. Tagungsort war das 1937 fertiggestellte, repräsentative NSDAP-Parteigebäude „Führerbau“ am Königsplatz, vor dem die SS die Ehrenwache hielt.

Die Delegationen wurden von der Münchener Bevölkerung auf dem Weg vom Flughafen Oberwiesenfeld in die Stadt zum großen Unwillen der nationalsozialistischen Machthaber ostentativ umjubelt, was die Stimmungslage der britischen und französischen Politiker und Diplomaten angesichts der andauernden militärischen Eskortierung deutlich entspannte. Die ČSR, um deren Existenz es ging, war nicht offiziell vertreten, die mit ihr seit 1935 in einer Defensivallianz verbündete Sowjetunion gar nicht erst eingeladen worden. Josef Stalin (1878-1953, 1922-1953 Generalsekretär der KPdSU, Diktator der Sowjetunion) hatte auch keinerlei Interesse daran, sich in diese Händel hineinziehen zu lassen. Davor bewahrten ihn zunächst einmal wohl kaum zu erlangende Durchmarschrechte (Polen und Rumänien) und nicht zuletzt eine raffinierte Formulierung in Punkt II des Unterzeichnungsprotokolls dieser Allianz, dass „die Verpflichtung zu gegenseitiger Hilfeleistung nur insoweit zwischen ihnen gelten werde, als dem angegriffenen Teil unter den in diesem Vertrag vorgesehenen Bedingungen Hilfe durch Frankreich geleistet wird.“

Im Inneren des Führerbaus herrschte während der Konferenz im Gegensatz zur äußeren Inszenierung das Chaos: es gab keinerlei Ablaufplanung, keinen Vorsitz, Verfahrensfragen wurden von den Delegationen nicht thematisiert, die britischen und die französischen Teilnehmer wurden möglichst weit voneinander platziert, der Tagungsraum war voller Unbefugter, die kamen und gingen, insgesamt „no trace of Germanic efficiency“ (John Charmley) – und das war offenbar Absicht. Entsprechend unübersichtlich ist die Überlieferung des Geschehens.

Das Münchener Abkommen

Mussolini unterbreitete einen Vorschlag, der nicht von ihm, sondern vom deutschen Auswärtigen Amt stammte, dort an Hitler und seinem Außenminister Joachim von Ribbentrop (NSDAP, 1893–1946, 1938–1945 Reichsaußenminister) vorbei unter der Federführung des Staatssekretärs Ernst Freiherr von Weizsäcker unter Mitwirkung des früheren Reichsaußenministers Konstantin Freiherrn von Neurath und Hermann Görings (NSDAP, 1893–1946) erarbeitet worden war. Sie wollten die ernste Gefahr eines Krieges zu diesem Zeitpunkt bannen, zumal doch alle wesentlichen Forderungen offensichtlich auch ohne dieses Risiko erreicht werden konnten. Zur Verschleierung seiner Herkunft war dieses Papier ins Französische übersetzt und den Italienern zugeleitet worden, die es nun als ihren eigenen Plan präsentierten. Dieser Vermittlungsvorschlag fand binnen 13 Stunden die Zustimmung aller Beteiligten und entschärfte die Krise, denn es gelang den westlichen Politikern, Hitler noch den letzten und mehr als fadenscheinigen Kriegsgrund aus der Hand zu winden, indem sie die deutschen Terminwünsche nahezu vollständig akzeptierten.

In den frühen Morgenstunden des 30. September 1938 konnte das „Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938“, das sog. „Münchener Abkommen“, nach einigem Hin und Her unterzeichnet werden. Es handelte sich dabei um ein ausgesprochen seltsames diplomatisches Dokument, zumal darin über das Territorium eines an den Verhandlungen gar nicht beteiligten Staates verfügt wurde. Echte Verhandlungen hatten ohnehin nicht stattgefunden, von der Sache an sich war in dem Abkommen gar nichts mehr zu lesen, es bestimmte lediglich im Duktus eines Räumungsbefehls den Ablauf der Besetzung, Grenzbestimmungen und Staatsangehörigkeitsregeln: Der Einmarsch der Wehrmacht in die sudetendeutschen Gebiete sollte am 1. Oktober beginnen und am 10. Oktober abgeschlossen sein, ein internationaler Ausschuss in strittigen Gebieten Volksabstimmungen abhalten und die endgültigen Grenzen der zukünftigen ČSR festlegen. Diesem Ausschuss sollte auch ein Vertreter der tschechoslowakischen Regierung angehören. Für sudetendeutsche politische Häftlinge war eine Amnestie vorgesehen und mittels eines Optionsrechts sollte jedermann über seinen Verbleib im abgetretenen Gebiet entscheiden können. Alle Sudetendeutschen sollten auf eigenen Wunsch aus militärischen und polizeilichen Verbänden der ČSR entlassen werden. Großbritannien und Frankreich stellten eine Bestandsgarantie für den tschechoslowakischen Staat in Aussicht, der auch Italien und das Deutsche Reich beitreten wollten, sobald die Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten geklärt wäre. Die ČSR sah sich gezwungen, die Bedingungen dieses Abkommens zu akzeptieren, wollte sie einen Krieg vermeiden, in dem sie allein gegen das Deutsche Reich gestanden hätte. Es ging deshalb jetzt darum, wenigstens den Kern des tschechoslowakischen Staates zu retten, nicht aber einen zwar ehrenhaften Krieg zu führen, „bei dem wir nicht nur unsere Selbstbestimmung verlieren, sondern das Volk ermordet wird“, wie es Staatspräsident Edvard Beneš (1884-1948, Staatspräsident 1935-1938 und 1945-1948) formulierte.

Konsequenzen für ČSR und deutsche Opposition

Die ČSR verlor mit dem Münchener Abkommen ein Viertel ihrer Gesamtbevölkerung (von seinen ca. 13 bis 14 Millionen Einwohnern waren nur 43% Tschechen, denen eine Mehrheit von Minderheiten gegenüberstand: 3 Millionen Slowaken, 720.000 Ungarn, 100.000 Polen und als stärkste Gruppe 3,32 Millionen Sudetendeutsche) und ein Fünftel ihrer Gesamtfläche. Nach den deutschen und weiteren durch Polen und Ungarn vorgenommenen Amputationen war der tschechische Rest-Staat im Grunde nicht mehr in der Lage, sich militärisch zu verteidigen oder ökonomisch unabhängig zu überleben. Diesen neuen Gegebenheiten Rechnung tragend, versuchte sich die tschechoslowakische Regierung daher innenpolitisch an das nationalsozialistische Deutschland anzupassen (u.a. durch Reduzierung der Parteien, Verbot der kommunistischen Partei, Pressezensur, antijüdische Gesetzgebung). Und „außenpolitisch möchten wir uns an Sie anlehnen, Herr Reichsminister, wenn Sie gestatten“, ließ der tschechoslowakische Außenminister am 13. Oktober 1938 Ribbentrop wissen. Durch die Einigung der europäischen Großmächte war der deutschen Opposition für ihre Umsturzpläne erst einmal jeder Boden entzogen, denn Hitler genoss in der Bevölkerung nun enormes Ansehen.

Die deutsch-britische Zusatzerklärung

Die am 30. September von Chamberlain und Hitler zusätzlich unterzeichnete deutsch-britische Nichtangriffs- und Konsultationserklärung war nicht so naiv, wie es scheinen mochte. Chamberlain wollte dieser Erklärung nach Rückkehr ein Maximum an öffentlicher Aufmerksamkeit verschaffen: Sollte Hitler sich an den Inhalt halten, war es gut, falls nicht, würde er vor der gesamten Welt jeglichen Kredit verspielt haben, womit man die öffentliche Meinung, besonders in den USA, beeinflussen könne. Tatsächlich wurde die Erklärung später als „peace in our time“ überschwänglich gefeiert, wie überhaupt nicht nur in München, sondern in ganz Europa eine große Erleichterung darüber festzustellen war, dass die Kriegsgefahr hatte abgewendet werden können. Als diesem Papier am 6. Dezember eine entsprechende deutsch-französische Erklärung folgte, erhielt die Hoffnung auf ein doch noch friedlich zu erreichendes „general settlement“ in Europa neue Nahrung.

Erfolg für Hitler?

Ohne einen Tropfen Blut zu vergießen und im Einklang mit den Versailler Garantiemächten der ČSR, hatte Hitler großdeutsche Wünsche erfüllt. Er stand auf dem Höhepunkt seiner Popularität. Aber der deutsche Diktator verfolgte ganz andere Pläne. Zwar hatte er erkennen müssen, dass Großbritannien ihm niemals „freie Hand im Osten“ geben würde, ja ihn vielmehr zu einem hinderlichen Abkommen genötigt hatte. Gleichwohl ließ er nicht ab von seiner Vision der Eroberung von „Lebensraum“ weit jenseits aller ethnischen Grenzen im Osten. Der hierfür notwendige Krieg war nicht verhindert, er war nur vertagt worden.

Endgültige "Beseitigung" der Tschechoslowakei

Nur drei Wochen nach dem Ende der Münchener Konferenz gab Hitler die Weisung zur militärischen „Erledigung der Rest-Tschechei“. Der „Griff nach Prag“ besiegelte nach einer kurzen Phase massivsten politischen Drucks kein halbes Jahr nach dem Münchener Abkommen das Schicksal der dort verabredeten Ordnung: Am 15. März 1939 marschierten deutsche Truppen in Prag ein, das „Protektorat Böhmen und Mähren“ wurde errichtet, das ein gewisses Maß an Autonomie vorsah. Das Protektorat behielt eine eigene Regierung und eigene Behörden. Die Slowakei trat unter Druck mit dem „Vertrag über das Schutzverhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem slowakischen Staat“ in ein Vasallenverhältnis zum „Dritten Reich“. Unmittelbar nach der „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ wurde aus dem Großteil der sudetendeutschen Gebiete am 25. März 1939 der Reichsgau Sudetenland gebildet, an dessen Spitze bis Mai 1945 Konrad Henlein stand. Kleinere Grenzabschnitte im Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen, weitere Gebiete im Südwesten und Süden gingen an den Regierungsbezirk Niederbayern-Oberpfalz des Landes Bayern und an die Reichsgaue Oberdonau und Niederdonau. Die ČSR, jenes „Flugzeugmutterschiff der Sowjetunion“, wie die NS-Propaganda unermüdlich verkündet hatte, weil sie geographisch wie ein Keil weit in deutsches Gebiet hineinragte, was sie für Luftangriffe auf Wirtschaftsgebiete und Verkehrsverbindungen im Deutschen Reich von eminenter strategischer Nützlichkeit sein ließ, existierte nicht mehr.

Lehren aus München

Das Deutsche Reich hatte zwar einen ungeheuren Machtzuwachs in politischer, strategischer und wehrwirtschaftlicher Hinsicht erlangt. Doch den europäischen Mächten war endgültig klar geworden, dass sich hinter Hitlers Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker nichts anderes als unbezähmbarer Expansionswille versteckte, dass das Vorspiegeln friedlicher Absichten nur der Abschirmung neuer Aktionen diente und dass Verträge mit Hitler nichts wert waren.

Mit der Unterjochung eines fremden Volkes war Hitler nun jedoch zu weit gegangen. Seine Prophezeiung, dass „in 14 Tagen kein Mensch mehr darüber (spricht)“, trat nicht ein. Nicht nur die Briten erkannten nun Deutschlands machtpolitische Ziele. Deshalb war es nur folgerichtig, dass die von den Westmächten ausgesandten Warnsignale von nun an deutlicher wurden: Die britisch-französischen Garantieerklärungen für die Unabhängigkeit Polens (31. März), Rumäniens und Griechenlands (13. April) sowie eine Beistandserklärung für die Türkei (12. Mai) gehören in diesen Zusammenhang. Für die Briten gab es zwar weiterhin keine wirkliche Alternative zur Appeasementpolitik. Aber die britische Regierung war gleichzeitig entschlossen, sich nicht gewaltsam weitere Konzessionen abtrotzen zu lassen. Insofern hatten diese Garantieerklärungen einen neuen, ernsteren Charakter angenommen.

Hitler, der diese Konstellation erkannte, durchbrach die bevorstehende Einengung seines Handlungsspielraums mit einem Coup, der die Welt verblüffte und erneut seine Skrupellosigkeit und Wendigkeit unter Beweis stellte: er schloss einen Pakt mit seinem machtpolitischen und ideologischen Hauptgegner, der Sowjetunion.

Bedeutung des Abkommens nach 1945

Tatsächlichen Bestand hatte das Münchener Abkommen weniger als ein halbes Jahr, denn mit dem „Griff nach Prag“ war es obsolet geworden. Die tschechoslowakische Exilregierung bemühte sich 1942 um eine vollständige Ungültigkeitserklärung des Abkommens mit dem Ziel, völkerrechtlich gesicherte Grundlagen für die Wiederherstellung des territorialen status quo ante der Tschechoslowakei herzustellen. Winston Churchill (1874-1965, 1940-1945 und 1951-1955 britischer Premierminister) hielt das Abkommen in einer Rundfunkansprache für tot; Charles de Gaulle (1890-1970, französischer General, 1944-1946 Präsident der Provisorischen Regierung) erachtete es für „null und nichtig“; der italienische Außenminister Carlo Graf Sforza (1872-1952, Außenminister 1947-1951) erklärte es nach dem Sturz Mussolinis als von Anfang an ungültig.

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei wurde die Diskussion schwieriger: die Legitimität des Abkommens und die Legitimität der Vertreibung wurden gegeneinander gestellt.

Erst in dem 1974 ratifizierten Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 wurde das Münchener Abkommen „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen (…) als nichtig“ betrachtet, während die DDR es schon im 'Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik' vom 15. März 1967 als „von Anfang an ungültig“ beschrieben hatte.

1992 bestätigte der 'Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit' den Prager Vertrag von 1973 hinsichtlich der Nichtigkeit des Münchener Abkommens.

Literatur

  • Hellmuth Auerbach, Volksstimmung und veröffentlichte Meinung in Deutschland zwischen März und November 1938, in: Franz Knipping/Klaus-Jürgen Müller (Hg.), Machtbewußtsein in Deutschland am Vorabend des Zweiten Weltkrieges, Paderborn 1984, 273–293.
  • Yvonne Blomann, Diplomatie durch Sprache? Deutsch-französische Begegnungen im 20. Jahrhundert, Dissertationsprojekt Bonn.
  • Hans F. Bellstedt, „Apaisement“ oder Krieg. Frankreichs Außenminister Georges Bonnet und die deutsch-französische Erklärung vom 6. Dezember 1938, Bonn 1993.
  • Rainer A. Blasius, Für Großdeutschland – gegen den Krieg. Ernst von Weizsäcker in den Krisen um die Tschechoslowakei und Polen, Köln/Wien 1981.
  • Brügel, Johann Wolfgang, Münchner Abkommen und Völkerrecht, in: Außenpolitik. Zeitschrift für internationale Fragen 16 (1965), 764-770.
  • John Charmley, Chamberlain and the lost peace, London 1991.
  • David Gillard, Appeasement in Crisis. From Munich to Prague, October 1938 – March 1939, New York 2007.
  • Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich (= OGG 17), München 7. Aufl. 2009.
  • Klaus Hildebrand, Das vergangene Reich. Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871–1945, München 2008.
  • Andreas Krämer, Hitlers Kriegskurs, Appeasement und die „Maikrise“ 1938. Entscheidungsstunde im Vorfeld von „Münchener Abkommen“ und Zweitem Weltkrieg, Berlin 2014.
  • Peter Neville, Hitler and Appeasement. The British Attempt to Prevent the Second World War, London 2006.
  • Marie-Luise Recker, Die Außenpolitik des Dritten Reiches (= EDG 8), München 2.Aufl. 2010.
  • Rainer F. Schmidt, Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933–1939, Stuttgart 2002.
  • Bernd-Jürgen Wendt, Großdeutschland. Außenpolitik und Kriegsvorbereitung des Hitler-Regimes, München 1987.
  • Jürgen Zarusky/Martin Zückert (Hg.), Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive, München 2013.

Quellen

  • Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945, Serie D 1937-1941, Baden-Baden 1950-1970.
  • I Documenti Diplomatici Italiani, 8.Serie, 1935-1939, Rom 1952-1953.
  • Documents on British Foreign Policy 1919-1939, 2.Serie 1929-1938, London 1947-1984 u. 3.Serie, 1938-1939, London 1949-1961.
  • Documents diplomatiques francais 1932-1939, 2.Serie, 1936-1939, Paris 1963-1986.

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Empfohlene Zitierweise

Christoph Studt, Münchener Abkommen, 1938, publiziert am 21.10.2022; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Münchener_Abkommen,_1938 (28.03.2024)