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Münchener Industrie-Bank e.G.m.unbeschr.H.

Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Der Schalter der Oberbayerischen Volksbank. (Foto: Archiv der Münchner Bank eG)
Fassadengestaltung 1899 in modifizierter Form. (Foto: Archiv der Münchner Bank eG)
Die ursprünglichen Gasträume des Café Metropol wurden im Zuge der Innenraumgestaltung 1898/1899 in großzügige Bankgeschäftsräume umgebaut. Zu beiden Seiten des Säulenganges befanden sich die Schalter- und Arbeitsräume. (Foto: Archiv der Münchner Bank eG)
Dienstwagen der Oberbayerischen Volksbank nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Fahrzeug der Oberbayerischen Volksbank wurde von Montag bis Freitag dienstlich genutzt. An den Wochenenden stand das Auto den Vorständen Fritz Hörner und Josef Kraus jeweils abwechselnd für private Zwecke zur Verfügung. Die Fotografie zeigt das Dienstauto vor dem Firmensitz der Bank in der Augustinerstr. 1. (Foto: Archiv der Münchner Bank eG)

von Ludwig Hüttl (†)

Am 12. Juli 1862 gründeten 22 fortschrittlich-liberal gesinnte Münchner Bürger aus Handwerk, Gewerbe, Industrie, Beamtenschaft und Wissenschaft den "Münchener Darlehen-Verein (mit Solidarhaft)", die erste Kreditgenossenschaft nach dem Vorbild von Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) in Bayern. Der Verein etablierte sich rasch. 1865 benannte er sich in "Münchener Industrie-Bank" um. Ab 1877 hatte die Bank einen eigenen Firmensitz am Petersplatz in München, ab 1899 am Frauenplatz. Sie überstand sämtliche Krisen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit dem sog. Wirtschaftswunder in den 1950er Jahren begann das Bankgeschäft wieder zu florieren. 1964 fusionierte das Institut mit der "Oberbayerischen Volksbank" zur "Volksbank München". Seit der grundlegenden Novellierung des Genossenschaftsgesetzes von 1973 konnten fortan auch Nichtmitglieder Geschäfte über Genossenschaftsbanken abwickeln. 1990 fusionierte die "Volksbank München" mit der "Münchner Bank" und firmierte fortan unter dem Namen "Münchner Bank eG Volksbank", seit 1995 unter "Münchner Bank eG". 2005 folgte eine weitere Fusion, dieses Mal mit der "Raiffeisenbank München eG", sowie 2012 mit der "Raiffeisenbank Oberschleißheim eG". Die Firmierung "Münchner Bank eG" wurde für die fusionierte Genossenschaftsbank beibehalten. 2008 verlegte sie ihren Firmensitz ins Forum Bogenhausen. Sie ist das älteste und mit insgesamt 37 Filialen (Stand 2014) eines der größten genossenschaftlichen Kreditinstituten Bayerns.

Grundlagen

Der Jurist und fortschrittlich-liberale Politiker Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) gründete 1850 in seiner Heimatstadt Delitzsch bei Leipzig den "Delitzscher Vorschuss-Verein" als erste Kreditgenossenschaft Deutschlands. Der Typus der modernen Genossenschaft (Kreditgenossenschaft, Waren- und Dienstleistungsgenossenschaft) beruht auf der Grundlage der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der demokratischen Selbstverwaltung sowie der Solidarität und damit der - zunächst unbeschränkten, aufgrund des Reichsgenossenschaftsgesetzes von 1889 aber alternativ auch der beschränkten - Haftpflicht ihrer Mitglieder. Durch den Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile wird jedes Mitglied Teilhaber "seiner" Genossenschaft. Unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile ein Mitglied erwirbt – die mögliche Zahl der Geschäftsanteile, die eine Person oder Institution erwerben kann, wird durch die Satzung festgelegt -, hat es in der General-/Mitgliederversammlung nur eine Stimme. Nicht das Kapitalvolumen, sondern die Person entscheidet. "Feindliche" Übernahme ist dadurch ausgeschlossen.

Der moderne Genossenschaftsgedanke als Alternativmodell zu Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) oder Staatsbetrieben breitete sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts sukzessive in den Staaten des Deutschen Bundes aus.

Insbesondere Handwerker und Gewerbetreibende, Händler und Landwirte gründeten Genossenschaften, um ihren Kreditbedarf eigenverantwortlich decken zu können. Sie waren im Rahmen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüche im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts (bspw. Wandel von der Zunftordnung zur Gewerbefreiheit, die in Bayern 1868 unter König Ludwig II. [1845-1886, König seit 1864] eingeführt worden war) auf gegenseitige Förderung angewiesen.

Die erste Genossenschaft Bayerns

Im Frühjahr 1862 fanden sich in der Wohnung des Hofjuweliers Max Rottmanner (gest. 1892) 23 Persönlichkeiten aus dem Münchner Bürgertum ein und diskutierten über die Gründung einer Kreditgenossenschaft nach dem Vorbild von Schulze-Delitzsch. Ihre fortschrittlich-liberale Gesinnung verband sie mit dem sächsischen Genossenschaftspionier. Eine zweite Versammlung fand am 27. Juni 1862 in der Wohnung des Weinwirtes Fries statt. Am 12. Juli gründeten ein Bankinspektor, ein Telegraphenbeamter, zwei Schlossermeister, fünf Fabrikanten, drei Kaufleute, vier Schneidermeister und je ein Kürschnermeister, Hutmachermeister, Schuhmachermeister, Strumpfwirker, Säcklermeister und Universitätsprofessor, insgesamt 22 Personen aus Handwerk, Gewerbe, Industrie, Beamtenschaft und Wissenschaft, den "Münchener Darlehen-Verein (mit Solidarhaft)".

Der Universitätsprofessor Karl Friedrich Neumann (1793-1870) war Sohn eines jüdischen Händlers namens Bamberger, konvertierte in München zum Protestantismus und nahm den Namen seiner Taufpatin Neumann an. Er wurde wegen seiner politischen Überzeugungen zweimal aus dem Staatsdienst entlassen, verfasste historische Publikationen, hielt Vorträge, veröffentlichte Studien über zeitgenössische Fragestellungen wie Gewerbeordnung, Kapital und Arbeit und lehrte die Sprachen Armenisch und Chinesisch.

Ein weiteres Gründungsmitglied, der Jurist Carl Adler (Fortschrittspartei, 1823-1896), bekam wegen seines Eintretens für die Revolution 1848/49 keine Anstellung im Staatsdienst, war deshalb als Bankinspektor tätig und von 1869 bis 1871 einer der drei Abgeordneten hebräischen Glaubens in der Abgeordnetenkammer des Bayerischen Landtags.

Der holländische Kleiderfabrikant L.H. van Hees, ebenfalls Gründungsmitglied, beschäftigte in seiner Firma in der Brienner Straße insgesamt 120 Angestellte.

Der Spirituosenfabrikant und Mitbegründer zahlreicher Vereine, so auch des "Münchener Darlehen-Vereins", Julius Knorr (1826-1881), ebenfalls wohnhaft in der Brienner Straße, verkaufte im selben Jahr 1862 seine Anteile an seinem Familienunternehmen und erwarb für 60.000 Gulden das auflagenstarke liberale Publikationsorgan der Bayerischen Haupt- und Residenzstad, die "Neuesten Nachrichten" (später "Münchner Neueste Nachrichten"). Knorr und Rottmanner waren zudem verschwägert.

Das Gründungsmitglied Karl Billing war Blumenfabrikant (Großgärtnerei), Magistratsrat, erster Vorstand des ebenfalls von ihm mitbegründeten Allgemeinen Gewerbevereins und ab 1883 Präsident des Bayerischen Handwerkerbundes.

Es waren somit keineswegs "kleine" Handwerker, die den "Münchener Darlehen-Verein" ins Leben riefen und ihm beitraten. Die Gründung der ersten Genossenschaft Bayerns erfolgte aus der Mitte des Münchner Bürgertums. Alle Gründungsmitglieder des "Münchener Darlehen-Vereins" waren in der Revolution von 1848 engagiert gewesen und wie ihr Mentor Hermann Schulze-Delitzsch dezidierte Verfechter der Ideale der bürgerlichen Revolution, fortschrittlich-liberal gesinnt. Die meisten von ihnen waren Mitglieder der ebenfalls liberal gesinnten Münchner Bürger-Sängerzunft, die Gesang, Geselligkeit und zugleich politisches Engagement pflegte. Als ehemalige "1848er" wurden sie mit Argwohn von der Obrigkeit beäugt.

Vier Vorstandsmitglieder und 18 Beisitzer leiteten in den Anfangsjahren den Verein. Ihm traten bald weitere Mitglieder bei. Ein Genossenschaftsgesetz gab es damals noch in keinem deutschen Staat, so dass Vereinsform und Vereinsrecht entscheidend waren. Die ersten, ausschließlich ehrenamtlich tätigen Beisitzer waren:

Name Lebensdaten Beruf
Carl Adler 1823-1896 Bankinspektor
J. Beringer kgl. Telegrafenbeamter
J. Biedermann Schlossermeister
Anton Deschl Schlossermeister
J. G. Eichberg Lampenfabrikant
B. Grillenbeck Schneidermeister
L. H. van Hees Kaufmann
Franz Herberich Kaufmann
L. Holländer Schneidermeister
Julius Knorr 1826-1881 Fabrikant
A. Kolb Kürschnermeister
Karl Friedrich Neumann 1793-1870 kgl. Universitätsprofessor
J. Pitroff Schneidermeister
E. K. Rutz Farbenfabrikant
B. Schnitzler Schuhmachermeister
Franz Jörg jr. Kassenfabrikant
J. D. Wörner Strumpfwirker
Johann K. Zehme Hutmachermeister (kgl. Hof-Lieferant)

Die Solidarhaft (das hieß damals, dass sämtliche Mitglieder der Genossenschaft mit all ihrem Hab und Gut für die Genossenschaft einstanden und bürgten) eröffnete die Möglichkeit der Refinanzierung durch Drittmittel. Denn die Darlehensgeber/Gläubiger konnten sicher sein, in jedem Fall, folglich auch bei einer Schieflage, die von ihnen ausgereichten Kredite mit Zins und Zinseszins zurückzubekommen. So gewährte die "Bayerische Hypotheken- und Wechselbank" bereits am 26. August 1862, also knapp sechs Wochen nach der Gründung, dem "Münchener Darlehen-Verein" einen Refinanzierungskredit in Höhe von 10.000 Gulden. Das Bankhaus Joseph von Hirsch (benannt nach Joseph von Hirsch, 1805-1885) am Promenadeplatz stellte ebenfalls noch im Jahr 1862 zwei Refinanzierungsmittel in einer Gesamthöhe von 30.000 Gulden bereit.

Der "Münchener Darlehen-Verein" nahm Spargelder seiner Mitglieder verzinslich an, reichte Kredite aus und nahm bald auch den Kontokorrentverkehr auf. Innerhalb von elf Monaten stieg die Mitgliederzahl von ursprünglich 22 auf 472. Die Bilanzsumme des ersten Geschäftsjahres 1862/63 betrug 141.686 Gulden. Damit hatte sich das junge Institut in kurzer Zeit etabliert.

Der "Münchener Darlehen-Verein (mit Solidarhaft)" vom 12. Juli 1862 war die erste Kreditgenossenschaft in Bayern und zugleich die erste Genossenschaft aller Sparten in Bayern überhaupt. Am 30. November desselben Jahres erfolgte die Gründung des "Gewerblichen Credit-Vereins Traunstein und Umgebung" und am 18. Dezember jene des "Vorschuss-Vereins Coburg" (heute VR-Bank Coburg eG). Allerdings gehörte Coburg damals zum Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Geht man vom derzeitigen bayerischen Staatsgebiet aus, dann zählt auch Coburg nach seiner Eingliederung nach Bayern (Volksabstimmung im Freistaat Coburg) zu den frühen Genossenschaftsgründungen in Bayern.

Die Entwicklung des jungen Instituts

1865 wurde die Firmierung des "Münchener Darlehen-Vereins (mit Solidarhaft)" geändert, und zwar in "Münchener Industrie-Bank". Dies war ein entscheidender Schritt. Der Begriff "Bank" war für eine Kreditgenossenschaft durchaus nicht außergewöhnlich. Bereits 1855 hatte Hermann Schulze-Delitzsch in einer seiner wegweisenden Schriften die von ihm gegründeten oder nach seinem Vorbild ins Leben gerufenen "Vorschuss- und Creditvereine" als "Volksbanken" bezeichnet. Die neue Namensgebung sollte nun auch nach außen darauf hinweisen, dass mehrere seiner Mitglieder Fabrikanten waren und das junge Münchener Institut unter anderem auch die Industrialisierung der bayerischen Haupt- und Residenzstadt fördern wollte.

1869 wurde in Bayern das erste (und einzige) bayerische Genossenschaftsgesetz erlassen. Es war sogar in einem Punkt fortschrittlicher als jenes, das 1867 für das Königreich Preußen auf Initiative von Hermann Schulze-Delitzsch – er war von 1861 bis zu seinem Tod 1883 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses – Geltung erlangt hatte und 1868 vom Norddeutschen Bund mit wenigen Änderungen übernommen worden war: Im Gegensatz zu diesen Genossenschaftsgesetzen ließ das bayerische Genossenschaftsgesetz neben der unbeschränkten Haftpflicht (u.H.) auch die beschränkte Haftung (b.H.) zu, was Hermann Schulze-Delitzsch sehr missfiel, da er nur erstere gelten lassen wollte. Mehrere Initiatoren dieses bayerischen Gesetzes unterhielten gute Beziehungen zu den Gründern des "Münchener Darlehen-Vereins" bzw. der - seit 1865 - "Münchener Industrie-Bank".

1871 stellte sich die "Münchener Industrie-Bank" in ihrer Eigenschaft als Genossenschaft ausdrücklich unter das bayerische Genossenschaftsgesetz und behielt, da dieses die freie Wahl der Haftung (e.G.m.u.H. oder e.G.m.b.H.) gewährte, bis zum Jahr 1900 als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung ihre ursprüngliche Rechtsform bei. Bei der Überarbeitung der Satzung der "Münchener Industrie-Bank" 1874 war kein geringerer als Hermann Schulze-Delitzsch als Gutachter und persönlicher Berater des Kgl. Rats Franz Xaver Proebst (1829-1910), Direktor des Statistischen Amtes der Stadt München und schließlich von 1890 bis zu seinem Tod 1910 einflussreicher Aufsichtsratsvorsitzender des Bankinstituts, beteiligt.

Der Kreis der Mitglieder weitete sich im Lauf der Jahre. Eine statistische Auswertung der Mitgliederstruktur ergibt beispielsweise für das Jahr 1877, dass 58,25 % Handwerker, 19,65 % Angestellte, Beamte, Arbeiter, Pensionäre und Rentner sowie 11,40 % Firmenkunden waren. 9,82 % der Mitglieder waren Angehörige Freier Berufe und 0,8 % Institutionen. 0,78 % waren sonstigen Berufszweigen zuzuordnen.

Die Spareinlagen und Ausleihungen der Bank stiegen kontinuierlich. Zuerst wurden die Geschäfte in Privaträumen abgewickelt. 1877 konnte die Bank einen eigenen Firmensitz am Petersplatz 11 erwerben. 1899 übersiedelte das Institut in ein stattliches Wohn- und Geschäftsgebäude am Frauenplatz 2, unmittelbar gegenüber dem Liebfrauendom.

Zum 50-jährigen Bestehen zählte die Bank 1912 über 2.800 Mitglieder, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe 1,6 Mio. Mark an Geschäftsanteilen (= variables Grundkapital). Die Bilanzsumme betrug 7 Mio. Mark (nach Kaufkraft 2013: ca. 36 Mio. Euro).

Krisenjahre

Die wirtschaftlich schwierigen Jahre des Ersten Weltkriegs (1914-1918) und die folgenden Inflationsjahre bedeuteten 1 Bio. Papiermark in 1 Rentenmark umgerechnet. Die Bank musste im Grunde neu beginnen und versuchte, das Bankgeschäft trotz allgemeiner Geldknappheit konsequent wiederaufzubauen. Es galt vor allem, das Vertrauen der Sparer zurückgewinnen, denn die Spareinlagen bildeten den Grundstock für Ausleihungen.

Anders als etliche andere Banken nahm die "Münchener Industrie-Bank" in den 1920er Jahren keine ausländischen Refinanzierungsmittel auf, da sie als mittelständische Genossenschaft damals wie heute der Stadt und der Region verpflichtet ist und darüber hinaus keine Geschäfte tätigt (Regionalprinzip). Nur dadurch konnte sie auch die Bankenkrise von 1931, die u. a. durch die Rückforderung ausländischer Refinanzierungsmittel ausgelöst worden war, gut überstehen.

Der Nationalsozialismus stellte unter anderem die traditionellen demokratischen Grundelemente des Genossenschaftswesens in Frage, so die genuine Selbsthilfe und Selbstverantwortung sowie die Selbstverwaltung, die bisher von außen unbeeinflusst geblieben war. Die Kreditgenossenschaften wurden nun wie die Genossenschaften aller Sparten – von gravierenden Ausnahmen wie den Konsumvereinen abgesehen - zwar nicht aufgehoben, aber gleichgeschaltet, indem beispielsweise 1933 der Aufsichtsrat und der Vorstand neu besetzt werden mussten. Ersteres war auch bei der "Münchener Industrie-Bank" der Fall, wogegen deren Vorstand (vorerst noch) im Amt bleiben durfte.

1937 drohte der Verlust des Stammsitzes am Frauenplatz 2, da die nationalsozialistische Stadtverwaltung Münchens ein Auge auf dieses Objekt geworfen hatte. Nach einer Besichtigung durch Oberbürgermeister Karl Fiehler (NSDAP, 1895-1969, Oberbürgermeister 1933-1945) rückte man aufgrund mangelnder Eignung von einer Zwangsenteignung ab.

Während des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) und der damit verbundenen Zwangsbewirtschaftung stiegen die Einlagen der Mitglieder enorm, gleichzeitig gingen die Ausleihungen zurück. Wie andere Banken erwarb die "Münchener Industrie-Bank" Staatsanleihen und trug damit zur Kriegsfinanzierung bei.

Während der alliierten Luftangriffe auf München wurde das Bankgebäude am Frauenplatz 2 schwer beschädigt und teilweise zerstört. Der Geschäftsbetrieb ging provisorisch weiter; erst in den Jahren 1955 bis 1957 erfolgte der Wiederaufbau des Gebäudes.

Wiederaufstieg

Die Währungsreform 1948 (offizieller Umtausch Reichsmark in DM 10:1, im Detail wesentlich ungünstiger) bedeutete für die Bank einen großen Vermögensverlust und machte einen Neustart notwendig. Sie sah sich seit den 1950er Jahren als "bodenständiges Kreditinstitut zur Förderung der heimischen Wirtschaft, v. a. in den Bereichen Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie". Der Förderauftrag ist ein zentraler Begriff des Genossenschaftswesens und im Deutschen Genossenschaftsgesetz (§ 1 GenG) verankert. Die Bankgeschäfte, die im Rahmen des "deutschen Wirtschaftswunders" der 1950er und 1960er Jahre florierten und enorme Zuwächse zu verzeichnen hatten, wurden weiterhin nur mit den Mitgliedern abgewickelt. Sie waren zugleich Kunden.

Erst durch eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 1973 (Inkrafttreten zum 1.1.1974) wurde den deutschen Genossenschaften ermöglicht, sofern sie ihre Satzungen entsprechend änderten, auch Nichtmitgliedergeschäfte zu tätigen. Dadurch wurden die Kreditgenossenschaften zu "Banken für Jedermann". Seitdem kann jeder in Kreditgenossenschaften seine Bankgeschäfte abwickeln; er muss dazu kein Mitglied werden. Sie haben jedoch im Gegensatz zu Nichtmitgliedern besondere, durch das Genossenschaftsgesetz festgelegte Rechte:

  • Anspruch auf eine dezidierte Mitgliederförderung
  • Recht auf Mitbestimmung in der General-/Mitgliederversammlung (direkte Demokratie)
  • Wahlrecht zur Konstituierung einer Vertreterversammlung (indirekte Demokratie)
  • Recht der Wahl des Aufsichtsrates als Kontrollorgan der Genossenschaft

Die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung entlastet Aufsichtsrat und Vorstand. Im Rahmen der Mitbestimmung gilt "Gleiches Recht für alle" gemäß dem Prinzip "Eine Person – eine Stimme". Die Geschäftsanteile der Mitglieder werden jährlich mit einer je nach Gesamtlage des Kreditinstituts bestmöglichen Dividende verzinst.

Fusionen

Um die genossenschaftlichen Kräfte zusammenzufassen und dadurch die genossenschaftliche Präsenz am Bankenplatz München zu stärken, kam es seit den 1960er Jahren zu mehreren Fusionen, bei denen die "Münchener Industrie-Bank" bzw. ihr Nachfolgeinstitut jeweils die aufnehmende Genossenschaft war.

Die erste Fusion erfolgte 1964 zwischen der "Münchener Industrie-Bank e.G.m.b.H." (Frauenplatz 2) und der benachbarten "Oberbayerischen Volksbank e.G.m.b.H." (Augustinerstraße 1). Beide Institute hatten - obwohl annähernd die gleiche Klientel - seit 1936 räumlich nebeneinander existiert, waren aber bislang keine nähere Kooperation eingegangen. Die Firmierung des neuen Instituts lautete nun "Volksbank München e.G.m.b.H.". Durch diese Fusion änderte sich das Geschäftsmodell: Die "Münchener Industrie-Bank" hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine Filialen, während die 1918 kurz vor der Revolution gegründete "Oberbayerische Volksbank" neben ihrer Zentrale ein Filialnetz mit zehn Geschäftsstellen in und um München besaß. In den Folgejahren wurde das Filialnetz der nunmehrigen "Volksbank München" weiter ausgebaut. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl des fusionierten Bankinstituts (über 3.800) wurde 1965 eine Vertreterversammlung eingerichtet (Ab 3.000 Mitgliedern muss gemäß § 43 a GenG anstelle einer Mitglieder- eine Vertreterversammlung konstituiert werden).

1990 erfolgte die nächste Fusion, und zwar der "Volksbank München", seit 1974 anstelle der vormaligen e.G.m.b.H. eine eingetragene Genossenschaft (eG) infolge der grundlegenden Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vom 9. Oktober 1973, mit der "Münchner Bank eG". Die "Münchner Bank" war 1881 als "Spar- und Vorschuss-Cassa des Vereins Verkehrsbeamter" gegründet worden. Sie verlegte mehrfach ihren Sitz und änderte ihre Firmierung. Vorübergehend, nämlich zwischen 1923 und 1938, hatte das Institut – ein Sonderfall in der bayerischen Genossenschaftsgeschichte - sogar die Rechtsform einer Aktiengesellschaft, und der ehemalige bayerische Innenminister, Friedrich Ritter von Brettreich (1858-1938), war Aufsichtsratsvorsitzender dieser AG. Nach dem Zweiten Weltkrieg erweiterte das Institut seine Klientel und förderte neben der Beamtenschaft verstärkt auch Handel und Gewerbe. Die Bank nannte sich deshalb zunächst ab 1946 "Beamten- und Gewerbekasse München" und ab 1950, als sie sich dem gesamten Mittelstand öffnete, "Münchner Bank eGmbH". Der Münchner Rechtskundige Stadtdirektor Frank Langner, von 1946 bis 1977 Mitglied des Aufsichtsrats, hatte diese Firmierung vorgeschlagen. Das Institut erwarb 1949 einen neuen Firmensitz in der Brienner Straße, da 1944 die bisherige Hauptstelle in der Bayerstraße bei einem Luftangriff zerstört worden war. Von 1948 bis 1966 war Paula Schurf Mitglied des Vorstandes der Münchner Bank und damit die erste Frau in dieser Position einer Münchner Kreditgenossenschaft.

Nach der Fusion der "Volksbank München" (aufnehmende Genossenschaft) mit der "Münchner Bank" (übertragende Genossenschaft), die 17 Bankstellen im Stadtgebiet München und weitere zehn auswärtige Geschäftsstellen in die "Bankenehe" einbrachte, nannte sich das neue Institut ab 1990 "Münchner Bank eG Volksbank". 1995 beschlossen dann Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage eines Expertengutachtens die Umfirmierung in die traditionsreiche und heute gültige Bezeichnung "Münchner Bank eG". 1999 wurde erstmals eine Frau in den Aufsichtsrat der "Münchner Bank eG" berufen.

Die Jahrzehnte von 1990 bis 2010 waren gekennzeichnet durch innovative Bestrebungen, um als Universalbank die eigene genossenschaftliche Position in einem sich ständig verstärkenden Wettbewerb auszubauen, den sich wandelnden Kundenanforderungen zu entsprechen, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandel im Großraum München zu internalisieren, die banktechnischen Entwicklungen zu forcieren und die innerbetrieblichen Abläufe zu effektivieren.

2005 erfolgte die Fusion der "Münchner Bank eG" mit der "Raiffeisenbank München eG". Diese war unter dem Namen "Ländliche Genossenschaftskasse" 1940 von der damaligen "Bayerischen Zentral-Darlehenskasse" (der nachmaligen "Bayerischen Zentralbank") gegründet worden. Die Zentral-Darlehenskasse bekam von der "Ländlichen Genossenschaftskasse" Vermittlungsgebühren und stellte dieser ihr Vertriebsnetz zur Verfügung, so dass sie bayernweit tätig sein konnte. Nach der Verschmelzung mit verschiedenen Raiffeisenkassen in den 1950er und 1960er Jahren nahm die "Ländliche Genossenschaftskasse" 1969 den Namen "Raiffeisenbank München" an. Sie musste nach Aufkündigung des Agenturvertrags durch die "Bayerische Raiffeisen-Zentralbank" (1970) ihre Geschäfte auf München und Umgebung konzentrieren, was den Ausbau eines eigenen Filialnetzes unabhängig von der Zentralbank zur Folge hatte.

Die Firmierung der "Münchner Bank eG" blieb unverändert. In der Folgezeit wurden die Arbeitsabläufe harmonisiert, Filialen zusammengelegt, das Ein-Zonen-Modell eingeführt und damit trennende Schaltertresen durch sogenannte Dialogarbeitsplätze ersetzt. Die Verwaltung der Bank, die infolge der Fusionen bisher auf vier Gebäude verteilt war, konnte nun zusammengefasst werden und fand 2008 im "Forum Bogenhausen" ihr neues Zentrum. Das Gebäude Frauenplatz 2/Augustinerstraße 1 wurde entkernt und neu errichtet.

Im Jahr 2012 erfolgte die Fusion der "Münchner Bank eG" mit der "Raiffeisenbank Oberschleißheim eG" (übertragende Genossenschaft). 1924 war dieses Institut als "Spar- und Darlehenskasse Oberschleißheim" gegründet worden. Das erste Geschäftslokal war eine "Rechnerstube" in einer Privatwohnung gewesen, bis ein eigenes Firmengebäude erworben werden konnte. 1948 erfolgte nach dem Vorbild zahlreicher Darlehenskassen die Umfirmierung in "Raiffeisenkasse Oberschleißheim", 1958 in "Raiffeisenbank Oberschleißheim". Diese Bezeichnung wurde auch nach der Fusion als nunmehrige Zweigstellenniederlassung der "Münchner Bank" beibehalten.

Resümee

Die mittelständische "Münchner Bank eG" ist das älteste heute existierende und eines der großen genossenschaftlichen Kreditinstitute Bayerns. Im neu errichteten und gestalteten ehemaligen Stammhaus Frauenplatz 2/Augustinerstraße 1 ist ein Museum eingerichtet, das über das Geld-, Banken- und Genossenschaftswesen informiert.

Literatur

  • Kuno Bludau, Nationalsozialismus und Genossenschaften (Schriftenreihe des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung B Historisch-politische Schriften), Hannover 1968.
  • Helmut Faust, Geschichte der Genossenschaftsbewegung. Ursprung und Weg der deutschen Genossenschaftsbewegung im deutschen Sprachraum, Frankfurt am Main 2. Auflage 1977.
  • Ludwig Hüttl, Dr. h.c. Hermann Schulze-Delitzsch: Politiker und Genossenschaftspionier im Zeitalter Bismarcks - Ein Lebensbild, in: Manfred Renner/Thomas Strieder (Hg.), Genossenschaften im Umbruch. Festschrift für Dr. Jürgen Brink, Wiesbaden 2002, 25-56.
  • Ludwig Hüttl, 150 Jahre Zukunft. Chronik der Münchner Bank, München 2012.
  • Ludwig Hüttl, Schulze-Delitzsch als Parlamentarier, in: Förderverein Hermann Schulze-Delitzsch (Hg.), Hermann Schulze-Delitzsch. Weg- Werk – Wirkung, Delitzsch 2008, 196-211.
  • Joseph Maria Lutz/Fritz Pommer, 1862-1962. Münchener Industrie-Bank e.G.m.b.H. Hundert Jahre im Dienste der mittelständischen Wirtschaft, München 1962.
  • Münchener Industrie-Bank (Hg.), Münchener Industrie-Bank e.G.m.b.H. 1862-1912, München 1912.
  • Münchner Bank eG (Hg.), Chronik zum 100-jährigen Bestehen der Münchner Bank eG, München 1981.
  • Antonie Ruhland, Geschichte der Entstehung des Hauses Frauenplatz 2 in München. Zusammengestellt anlässlich des 140jährigen Bestehens der MÜNCHNER BANK eG, München 2002.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Münchner Bank eG, Münchener Darlehens-Verein, Münchner Bank eG Volksbank, Volksbank München

Empfohlene Zitierweise

Ludwig Hüttl, Münchener Industrie-Bank e.G.m.unbeschr.H., publiziert am 26.05.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Münchener_Industrie-Bank_e.G.m.unbeschr.H.> (28.03.2024)