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Lorcher Tradition / Fälschungen Pilgrims von Passau

Aus Historisches Lexikon Bayerns

Version vom 14. Mai 2020, 14:43 Uhr von imported>Heitmeieri

von Franz-Reiner Erkens

Als 'Lorcher Tradition' oder 'Lorcher Fabel' wird die Vorstellung bezeichnet, nach der das Passauer Bistum die Fortsetzung eines antiken Erzbistums Lorch (-Enns, Oberösterreich) gewesen sein und bei der aus Sicherheitsgründen erfolgten Verlegung von der Enns nach Passau den Metropolitanrang verloren haben soll. Die Entwicklung, wenn nicht gar die Entstehung dieser Fabel steht in engem Zusammenhang mit dem Bemühen des Passauer Bischofs Pilgrim (970/71-991), sein Bistum, das sich damals bis zur ungarischen Grenze erstreckte, aus der Salzburger Kirchenprovinz herauszulösen und Passau zur Metropole einer eigenen, Ungarn und vielleicht auch Mähren umfassenden Kirchenprovinz zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, fertigte Pilgrim Papst- und Herrscherurkunden an, die auf der Vorstellung von der Lorcher Tradition beruhen und diese zugleich ausgestalteten und publik machten. So wenig erfolgreich Pilgrim mit der Verwirklichung seiner weitreichenden Pläne war, so sehr hat er das Passauer Geschichtsbild durch die Lorcher Fabel mitgeprägt: Noch im frühen 20. Jahrhundert finden sich deren Spuren.

Historische Grundlagen

Abbildung von Passau (Patavia) im ausgehenden 15. Jahrhundert mit dem spätgotischen Dom, dessen ottonischer Vorläufer unter Bischof Pilgrim begonnen wurde. Abb. aus der Schedelschen Weltchronik von 1493. Privates Exemplar des Hartmann Schedel (1440-1514). (Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 287 fol. 473)
Das Bistum Passau im Mittelalter. (Grundlage: Stefan Schnupp: Bistum Passau im Spätmittelalter, Änderungen: Sonja Schweiger)

Über die spätantike Kirchenorganisation in der römischen Provinz Ufernoricum liegen kaum Nachrichten vor. Aus der im 10. Jahrhundert in der Passauer Bischofsbibliothek vorhandenen, schon zu Beginn des 6. Jahrhunderts verfassten Vita Severini war immerhin bekannt, dass es in Lorch in der 2. Hälfte des 5. Jahrhunderts einen Pontifex namens Constantius gegeben hat. Ob dieser der Metropolit der Provinz gewesen ist, lässt sich allenfalls erschließen durch die Kombination allgemeiner Kenntnisse von im 4. Jahrhundert allmählich Gestalt annehmenden kirchlichen Organisationsprinzipien mit Nachrichten aus der Märtyrergeschichte des hl. Florian. Ob ein solcher Schluss aber zutrifft, ist keinesfalls sicher; und selbst wenn er richtig ist, ging die spätantike Kirchenorganisation mit dem weströmischen Reich unter. Die Organisation der bayerischen Bistümer durch Bonifatius im Jahre 739 war ein Neubeginn und keine Restauration untergegangener Verhältnisse, auch wenn das Christentum im nördlichen Alpenvorland nach dem Rückzug Roms über die Alpen keinesfalls völlig verschwunden war.

Von der Größe des antiken Lorch (Lauriacum) kündeten im 10. Jahrhundert noch die über das Erdreich aufragenden Reste des Ortes. Einem historisch kundigen, mit den Organisationsprinzien der frühen Kirche vertrauten Geistlichen dürfte es angesichts dieses steinernen Zeugnisses nicht schwer gefallen sein zu glauben, Lorch sei der ursprüngliche Erzbischofssitz der Region gewesen, dessen Verlagerung nach Passau nötig geworden sei, als Barbareneinfälle die an der Enns exponierte Kathedra bedrohten. Das Geschichtsbild, das auf diese Weise entstand, war zwar falsch, muss aber nicht wider besseres Wissen Gestalt angenommen haben. Vielmehr dürfte es als zutreffend geglaubt worden sein. Von diesem Geschichtsbild zu dem Versuch, den bei der vermeintlichen Transferierung des Bischofssitzes verlorenen Metropolitanrang für Passau zurückzugewinnen, war es dann nur noch ein Schritt.

Pilgrims Plan

Natürlich hat ein ehrgeiziger Bischof die Chance erkannt und ergriffen, durch die metropolitane Erhöhung seines Amtssitzes den eigenen Rang zu erhöhen und Erzbischof zu werden. Allerdings war ein Bischof auch grundsätzlich dazu verpflichtet, den Besitzstand seiner Kirche zu mehren oder mindestens zu wahren und verlorenes Gut zurückzuerwerben. Diese Pflicht dürfte daher ein weiteres Motiv für Pilgrims Bemühen um die Metropolitenwürde gewesen sein. Hinter seinem Bestreben musste dabei keinesfalls eine arglistige Absicht stecken. Die Mittel jedoch, die zum Einsatz kamen, um den als gerecht empfundenen Anspruch durchzusetzen, lagen außerhalb der Legalität.

Wann Pilgrim sein Geschichtsbild von den Lorcher Ursprüngen der Passauer Kirche formte, lässt sich nicht genau sagen. Erstmals greifbar ist es am 18. Oktober 972, zum letzten Mal am 5. Oktober 977, und zwar in von Pilgrim beeinflussten Urkunden Ottos I. und Ottos II. In diese fünf Jahre zu Beginn von Pilgrims 970 oder 971 beginnendem Pontifikat fällt mithin das intensive Bemühen um die Rangerhöhung der Passauer Kirche. Vor dem Oktober 972 muss Pilgrims Vorstellung von Passaus antiker Vergangenheit also Gestalt angenommen haben.

Idee und Verwirklichung: Pilgrims Fälschungen

Nötige Beweise

Die Vorstellung, das Bistum Passau sei die Fortsetzung eines antiken Erzbistums Lorch gewesen, beruhte auf einem keinesfalls unglaubwürdigen Geschichtsbild. Ob dieses von Pilgrim vorgefunden oder erst erfunden worden ist, lässt sich nicht mit letzter Bestimmtheit sagen. Doch sind die Spuren der Lorcher Fabel, die in die Zeit vor Pilgrim zurückreichen oder zurückzureichen scheinen, äußerst schwach und vage. Daher ist die Lorcher Fabel, falls sie von Pilgrim nicht erst geschaffen worden ist, von diesem doch entscheidend ausgestaltet und zu einem in sich abgerundeten Bild gefügt worden. Der aus diesem Bild zu folgernde Verlust der Passauer Metropolitanwürde war durchaus nachvollziehbar. Wollte man aus dieser Erkenntnis jedoch praktischen Nutzen ziehen und die seit mehr als anderthalb Jahrhunderten, nämlich seit 798 bestehenden und fest etablierten Strukturen der bayerischen Kirchenprovinz zu Gunsten Passaus verändern, dann brauchte man Beweise, die fehlten und daher geschaffen werden mussten. Da Pilgrim nicht nur diese Beweise schuf, sondern sie inhaltlich auch sorgfältig aufeinander abstimmte und wohldosiert an die Öffentlichkeit zu bringen suchte, ist er als einer der großen Fälscher in die Geschichte eingegangen.

Das Fälschungswerk

Das fein aufeinander abgestimmte System unterschiedlicher Schriftstücke bestand aus einer unechten und fünf echten Herrscherurkunden, an deren Ausfertigung Pilgrim wegen seiner Kanzleikenntnisse selbst mitwirkte, sowie aus sechs gefälschten Papstbriefen, den Pilgrimschen Fälschungen im eigentlichen Sinne, bei deren Abfassung Abschriften von Papsturkunden gute Dienste leisteten, die Pilgrim als Neffe des Salzburger Erzbischofs wohl selbst während eines Aufenthalts in Salzburg hatte anfertigen können. Während die gefälschten Papsturkunden nur in Abschriften des 12. Jahrhunderts erhalten sind, sind einige der Ottonenurkunden ebenso wie das auf den Namen Arnulfs von Kärnten gefälschte Karolingerdiplom (von angeblich 898 Sept. 9) im Original überliefert. Anhand dieser Originale lässt sich zeigen, dass an der Ausstellung der Dokumente, deren Rechtsinhalt im Übrigen nichts mit den Lorcher Plänen zu tun hat, ein und dieselbe Person beteiligt war. Für die ältere Forschung ist dies ein namentlich nicht bekanntes Mitglied der Königskanzlei gewesen, das man behelfsweise als WC bezeichnete. Für die neuere Forschung jedoch war WC der Bischof selbst, wofür Vieles spricht. Andernfalls müsste WC ein enger Mitarbeiter Pilgrims gewesen sein, der letztlich immer in Erscheinung trat, wenn es um die Lorcher Tradition ging und Herrscherurkunden für den Bischof auszustellen waren.

- Die Herrscherurkunden

Passus mit der Behauptung einer Transferierung des Erzbischofssitzes von Lorch nach Passau („Lorcher Tradition“), von Pilgrim eingeschoben in die von ihm auf der Grundlage eines echten Immunitätsprivilegs angefertigten Urkunde Kaiser Arnulfs von 898. (Ausschnitt aus: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Hochstift Passau Urkunden 11)

In Pilgrims Konzeption dienten die Herrscherurkunden zunächst dazu, der Lorcher Fabel Historizität zu verleihen und die Zeitgenossen an die Lorcher Wurzeln der Passauer Kirche zu erinnern. Deshalb nannte sich der Bischof in manchen Ottonenurkunden "pontifex Lauriacensis", wobei die schillernde, sowohl einen Bischof als auch einen Erzbischof charakterisierende Bezeichnung "pontifex" bewusst gewählt worden ist, da Pilgrim sich in Herrscherurkunden nur dann als Bischof (episcopus) bezeichnete, wenn er sich "von Passau" (Pataviensis) nannte. Im Oktober 977 aber ließ Pilgrim die Katze aus dem Sack und entwarf einen Urkundentext, in dem es heißt: In früheren Zeiten habe vor den Toren von Lorch die Mutterkirche und bischöfliche Kathedra (mater ecclesia et episcopalis cathedra) gestanden; diese kirchenrechtliche Würde werde nun erneuert und Pilgrim auf der Lorcher Kathedra reinthronisiert, so dass er und seine Nachfolger sich fortan "Lauriacenses pontifices" nennen würden. Die Bedeutung dieser Reinthronisation bleibt zwar unklar, wird wohl auch bewusst im Zwielicht gehalten, doch hätte diese Behauptung in einer anerkannten Kaiserurkunde einen hervorragenden Ansatzpunkt für den weiteren metropolitanen Aufstieg geboten. Dazu passt auf das Beste die von Pilgrim auf der Grundlage einer echten Urkunde gefälschte Urkunde Arnulfs von Kärnten, in der ebenfalls eine bedeutungsvolle Passage eingeschoben wurde: Die Behauptung nämlich, der erste Passauer Bischof Vivilo (731/737-746/747) sei in Lorch Erzbischof gewesen und habe seine Residenz nach den Verwüstungen durch Barbaren aus Gründen der Sicherheit nach Passau verlegt. Dort habe er dann als erster das bischöfliche Amt bekleidet.

Den 977 unternommenen Versuch einer Aufwertung Passaus durchschaute man aber am Königshof und wies ihn zurück. Der Urkundentext musste abgeändert werden und übrig blieb nur noch eine historische Reminiszenz, der Hinweis, dass Lorch die "prima sedis episcopalis", der erste Bischofssitz, gewesen sei. Rechtliche Ansprüche konnten damit nicht mehr verfochten werden. Pilgrims großer Plan war gescheitert. Während des restlichen Pontifikats und noch hundert Jahre über diesen hinaus hört man nichts mehr von Passaus Lorcher Wurzeln.

- Die Papsturkunden

Überlieferung der gefälschten Papsturkunden im Göttweiger Codex aus dem 12. Jh.: Hier die Seite mit dem angeblichen Privileg des Papstes Symmachus (498-514). (Benediktinerstift Göttweig, Codex Gottwicensis 53a (rot), 56 (schwarz) fol. 130r)

Anders als die Herrscherurkunden sollten die gefälschten Papsturkunden hauptsächlich Rechtsverhältnisse dokumentieren, vor allem den metropolitanen Rang von Lorch-Passau. Darüber hinaus galt es, die Abgrenzung der neuen Passauer Kirchenprovinz von der alten, nun um die Passauer Diözese verkleinerten Salzburger Kirchenprovinz und der Zuständigkeitsbereiche der Metropoliten vorzunehmen. Freilich ist nicht bekannt, ob diese Fälschungen überhaupt, und wenn ja, wie sie zum Einsatz gekommen sind. Vor allem ist umstritten, ob jemals einzelne Schriftstücke angefertigt worden sind, die zwangsläufig formale Mängel aufweisen mussten, da in Passau kein für Papsturkunden gebräuchlicher Papyrus zur Verfügung stand, es keine Vorlagen zur Anfertigung von gefälschten Papstsiegeln (Bleibullen) gab und der Fälscher wohl auch nicht die in der Papstkanzlei übliche Schrift (Curialis) beherrschte. Deshalb ist erwogen worden, ob nicht von Anfang an lediglich eine "Codex-Fälschung" geplant war, also eine heftartige Zusammenstellung der Papsturkunden nach dem Vorbild von Kopialbüchern. Dies ist nicht unmöglich, doch sprechen einige Indizien für die Anfertigung von Einzelstücken. Von Bedeutung war allein, dass die Machwerke den Ottonenhof überzeugen mussten, denn nicht der Papst, sondern der Kaiser ist der erste Adressat dieser Fälschungen gewesen. Ohne Mitwirkung Roms war zwar auch im 10. Jahrhundert eine Änderung der kirchlichen Struktur nicht möglich, entscheidend aber war, ob man für eine solche Maßnahme die Unterstützung des Kaisers gewinnen konnte.

So nachlässig die formale Gestaltung der Fälschungen (gleichgültig ob als Einzelstücke oder als Codex) aber auch gewesen ist, so fein waren die einzelnen Machwerke aufeinander abgestimmt und sind zudem vermutlich zu einem kombinierten Einsatz zusammen mit den auf Lorch verweisenden Herrscherurkunden vorgesehen gewesen. Das Corpus dieser Fälschungen besteht aus sechs Papstschreiben und einem nie expedierten, wenn auch nicht gefälschten, so doch fiktiven Brief des Bischofs an einen Papst Benedikt (VI. oder VII.). Als angebliche Aussteller der päpstlichen Schreiben werden genannt: Symmachus (reg. 498-514), Eugen II. (reg. 824-827), gleich zweimal Leo VII. (reg. 936-939), Agapit II. (reg. 946-955) und eben Benedikt VI. (reg. 973/974) oder VII. (reg. 974-983), als Empfänger ein erfundener Theodor von Lorch (als Adressat des Symmachus-Privilegs) sowie Urolf (dessen Amtszeit zu Beginn des 9. Jahrhunderts gar nicht mit der Eugens II. zusammenfiel), Gerhard (reg. 931-946), der bereits verstorben war, als Agapit II. Papst wurde, und eben Pilgrim selbst. Die Symmachus-Urkunde, durch die dem Erzbischof von Lorch das Pallium, das seit dem 9. Jahrhundert unabdingbare Rang- und Ehrenzeichen eines Erzbischofs, verliehen wird, sollte offenkundig den ansonsten in keiner Quelle ausdrücklich erwähnten Metropolitanrang von Lorch dokumentieren und diesem zugleich die Weihe des Alters verleihen. Bis auf das längere Leo-Schreiben und die Benedikt-Urkunde sind alle weiteren Papstbriefe Palliumsurkunden, wodurch jedes Mal die erzbischöfliche Stellung betont wurde. Sie erweitern schrittweise die Rechte des Metropoliten und bestätigen sich zugleich gegenseitig, da sie zum Teil auf einander Bezug nehmen.

Durch das Eugen-Privileg wird der Lorcher Erzbischof zum päpstlichen Vikar für den ungarischen und mährischen Raum ernannt, also für das Gebiet, das als Pilgrims Interessensphäre gelten darf und künftig wohl auch die donauländische Kirchenprovinz bilden sollte. Die kürzere Leo-Urkunde erhöht die Zahl der Palliumstage und dehnt das Recht, das Pallium zu tragen, auf jene Zeiten aus, an denen der Metropolit Bischöfe weiht oder in seinem Missionsgebiet Synoden leitet. Die längere Leo-Urkunde hingegen diente der Demonstration der verantwortungsvollen und romverbundenen Amtsführung des Lorcher Metropoliten sowie der Festigung der Vikariatsstellung. Das Agapit-Schreiben schließlich sollte dem zu erwartenden Widerspruch entgegenwirken und einer Klärung des Verhältnisses zum Salzburger Oberhirten dienen, der natürlich an der Spitze einer um die Diözese Passau verkleinerten Bayerischen Kirchenprovinz bleiben sollte und dem in Abgrenzung von der Lorcher Interessensphäre ein eigenes Missionsgebiet in Pannonien zugewiesen wird.

Auf der Grundlage dieser 'Dokumente' verfasste Pilgrim dann seinen Brief an Papst Benedikt, dem er von seinen Missionserfolgen in Ungarn berichtet und den er um die Zusendung des Palliums wie der Bestätigung aller Privilegien seiner Kirche bittet. Natürlich gewährte der Papst alles und setzte gleichzeitig die Erzbischöfe des Reiches, den Kaiser und den bayerischen Herzog davon in Kenntnis, dass er Pilgrim auf die Lorcher Kathedra erhoben und zu seinem Vikar für Mähren und Ungarn ernannt habe; er habe ihm das Pallium verliehen, die Lorcher Kirche aus der Abhängigkeit von Salzburg befreit und durch die Metropolitanwürde erhöht; des weiteren habe er die Grenzen der beiden Kirchenprovinzen und die Rangfolge der beiden Metropoliten gemäß dem Weihealter festgelegt. Damit ist das von Pilgrim angestrebte Ziel genau umschrieben, erreichen ließ es sich freilich nie, denn die juristische und historische Stellung Salzburgs war längst verfestigt. Die gefälschten Urkunden verschwanden im Archiv, wo sie schließlich verloren gingen.

Nachwirken

Verloren gingen die Urkunden jedoch erst, nachdem sie abgeschrieben worden waren, weswegen sie in Handschriften aus dem 12. Jahrhundert und in weiteren, von diesen Kopien abhängigen Manuskripten überliefert sind. Dadurch konnte die Lorcher Tradition seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Geschichtswerke und in ein breiteres Geschichtsbewusstsein eindringen. Während die ursprünglichen Fälschungen verschwanden und nichts bewirkten, reüssierte das von ihnen vermittelte Geschichtsbild. Nach der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde, vielleicht von dem Passauer Domdekan und Lorcher Archidiakon Albert Behaim, die christliche Frühgeschichte Lorchs erfunden oder besser gesagt: aus Lesefrüchten und Bildungswissen zusammengestellt. Wenn im 15. und 17. Jahrhundert Forderungen von Passauer Bischöfen nach einer Exemtion von der Salzburger Metropolitangewalt laut wurden, dann geschah dies nicht auf der Grundlage der gefälschten Urkunden, sondern aufgrund des Lorcher Geschichtsbildes. Zudem können erst Ende des 17. Jahrhunderts die Pilgrimschen Fälschungen erstmals einem Papst, und zwar während eines langwierigen, vor das päpstliche Gericht getragenen Exemtionsstreits, vor Augen gelangt sein, nicht als irgendwie gestaltete Pseudo-Originale, sondern als Urkundenanhang des 1675 von Rom aus angeforderten Geschichtswerks der Metropolis Salisburgensis von Wiguleus Hund (1514-1588) in der Bearbeitung von Christoph Gewold (1556-1621). Angeführt in einer päpstlichen Bulle wurden sie aber erst 1728, als Benedikt XIII. das Passauer Bistum aus der Salzburger Kirchenprovinz eximierte. Aber nicht nur für die Passauer blieb die Lorcher Fabel das verbindliche Geschichtsbild, sondern auch für ihre Gegenspieler und Rivalen. Sowohl in Salzburg als auch in der Umgebung der österreichischen Herzöge ist sie grundsätzlich akzeptiert worden, wurde allerdings jeweils nach eigener Interessenslage abgeändert, um Ziele zu verfolgen, die sich gegen Passau richteten. Letzte Spuren ihrer Wirkmächtigkeit finden sich noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts und erst 1913 wurden aus dem Passauer Schematismus Hinweise auf die Lorcher Dimension des Bistums getilgt.

Gang der Forschung

Obwohl seit dem 16. Jahrhundert in verschiedenen historischen Werken gedruckt vorliegend, sind die gefälschten Papstbriefe – abgesehen von Detailproblemen – lange nicht auf eine grundsätzliche Skepsis gestoßen. Dies änderte sich erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts mit bezeichnenderweise von Salzburg aus durch Johann Franz Thaddäus von Kleinmayrn (1733-1805) geäußerten Bedenken. Doch erst 70 Jahre später ist die wissenschaftliche Begründung für die von Kleinmayrn geäußerte Ablehnung vorgelegt worden: 1854 führte Ernst Dümmler (1830-1902) den Nachweis, dass die Lorcher Papsturkunden Fälschungen sind, und zwar so überzeugend, dass es keinen erfolgreichen Rettungsversuch für die inkriminierten Urkunden geben konnte. Aber im katholischen Süden Deutschlands war, zumal man noch nicht zwischen rein betrügerischen, lediglich formalen und nur vermeintlich formalen Fälschungen unterschied und jeder Fälscher als finsterer Betrüger mit krimineller Energie erschien, die Vorstellung kaum akzeptabel, dass ein hochangesehener Bischof ein Fälscher sein könne. Daher versuchten einige Forscher, den als Fälscher verdächtigten Pilgrim von dem Makel des Betrugs zu reinigen und die Machwerke anderen Zeiten zuzuschreiben. Nach einer Ansicht sollen diese in einem mehrstufigen Prozess im 9. und 12. (nicht jedoch im 10.) Jahrhundert entstanden sein (Ratzinger), nach einer anderen um 1200 (Blumberger/Dungel). Doch war Dümmlers Deutung nicht mehr zu erschüttern. Daher konzentrierte sich die wissenschaftliche Diskussion, die sich seit 1909 auf eine kritische, von Waldemar Lehr, einem Schüler Dümmlers, besorgte Edition der Fälschungen stützen konnte, fortan auf Spezialfragen – etwa darauf, ob Pilgrim selbst oder ein enger Mitarbeiter der Fälscher gewesen ist und ob die gefälschten Papsturkunden als Einzelstücke oder in Codexform angefertigt worden sind. Die 2011 vorgelegte Neuedition des Fälschungscorpus, die vor allem auf einer zuvor meist übersehenen Göttweiger Handschrift aus dem 12. Jahrhundert basiert, eröffnete dann weitere Einblicke und die Möglichkeit zu neuen Fragestellungen bei der Erforschung der Lorcher Tradition und der Pilgrimschen Fälschungen, und dies besonders mit Blick auf deren Entstehung, Entwicklung, Rezeption und Distribution.

Literatur

  • Ernst Ludwig Dümmler, Piligrim von Passau und das Erzbisthum Lorch, Leipzig 1854.
  • Albert Dungel/Friedrich Blumberger, Die Lorcher Fälschungen. Ein Versuch, das Entstehen der Lorcher Fabel zu erklären, in: Archiv für österreichische Geschichte 46 (1871), 235-295.
  • Franz-Reiner Erkens, Die Fälschungen Pilgrims von Passau. Historisch-kritische Untersuchungen und Edition nach dem Codex Gottwicensis 53a (rot), 56 (schwarz) (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte NF 56), München 2011 (wo die Quellen und ältere Literatur verzeichnet und verarbeitet sind).
  • Franz-Reiner Erkens, Pilgrim von Passau – Bischof, Fälscher, Krimhilds Onkel, in: Ders. (Hg.), Ostbairische Lebensbilder V (Veröffentlichungen des Instituts für Kulturraumforschung Ostbaierns und der Nachbarregionen 54/V), Passau 2016, 9-30.
  • Franz-Reiner Erkens, Vom Handwerk des Urkundenfälschers und seinen Schwierigkeiten. Das Beispiel der Pilgrimschen Fälschungen, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 126 (2018), 341-353.
  • Johann Franz Thaddäus von Kleinmayrn, Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia vor, während, und nach Beherrschung der Römer bis zur Ankunft des heiligen Ruperts und von dessen Verwandlung in das heutige Salzburg, Salzburg 1784.
  • Waldemar Lehr, Piligrim, Bischof von Passau, und die Lorcher Fälschungen, Diss. phil. Berlin 1909.
  • Georg Ratzinger, Lorch und Passau. Neue Forschungen, in: Der Katholik 52 (1872), 570-603.
  • Georg Ratzinger, Lorch und Passau, in: Ders., Forschungen zur Bayerischen Geschichte, Kempten 1898, 325-381.

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Lorcher Fabel; Fälschungen Pilgrims

Empfohlene Zitierweise

Franz-Reiner Erkens, Lorcher Tradition / Fälschungen Pilgrims von Passau, publiziert am 11.05.2020; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Lorcher_Tradition_/_Fälschungen_Pilgrims_von_Passau (28.03.2024)